Wer aus dem deutschsprachigen Raum kommt, rechnet bei einer LLC-Gründung oft mit einem monumentalen bürokratischen Aufwand: Notartermin, beglaubigte Dokumente, Kapitalnachweis. Bei einer US-LLC ist das deutlich einfacher. Der Aufwand auf Gründerseite ist im Vergleich minimal.
Rechtlich erfordert die Gründung einer LLC normalerweise keine besonderen Unterlagen vom Gründer. Es gibt keinen Notar, keine beglaubigten Kopien und keinen Nachweis über eingebrachtes Kapital. Von allen beteiligten Personen (Members und Managers) benötigen wir in der Praxis lediglich einen Scan eines gültigen Reisepasses oder Ausweises.
Alle weiteren Unterlagen erstellen wir. Dazu gehören unter anderem:
Mit diesen Unterlagen ist die LLC nach der Gründung einsatzbereit. Sie sind außerdem die Grundlage für die nächsten Schritte, allen voran die Eröffnung eines US-Geschäftskontos. Banken verlangen dafür in der Regel die Articles of Organization, das Operating Agreement und die EIN.
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