9 to 5? Nein Danke. Geld lässt sich schließlich auch ganz wunderbar mit einem Laptop verdienen. Auch braucht es dazu kein Büro und man muss dazu noch nicht einmal im eigenen Land sein, sondern einfach nur da wo es grade schön ist und wo es einen Internetanschluss gibt: Spanien, Thailand, Japan, Brasilien oder auch New York.
Digitale Nomaden sind auf dem Vormarsch, denn nie war es einfacher, die Welt mit einem Laptop zu bereisen und nebenher auch noch Geld zu verdienen. Dem lustigen Vagabundenleben gegenüber steht allerdings die Kundschaft, die es weniger gerne sieht, wenn anstatt zu arbeiten nur neckisch am Pool geplanscht wird. Wer sich als Digitaler Nomade zu erkennen gibt, wird oft recht schnell in eine bestimmte Schublade gesteckt - mit entsprechenden Einbußen beim Umsatz. Insbesondere gilt das, wenn auf Vorkasse gearbeitet wird und Kunden Rechnungen oder zumindest Teilbeträge vorab zahlen sollen.
Die Lösung: Statt als Einzelunternehmer aufzutreten lassen sich die Geschäfte auch in eine Corporation oder LLC verpacken. Die passt nicht nur hervorragend zum betont internationalen Lebensstil, sondern die Firma kommt vor allem auch mit einer festen Geschäftsanschrift in den USA sowie einer festen Telefon- und Faxnummern daher, und suggeriert alleine dadurch ein gewisses Maß an Beständigkeit und Professionalität. Die Kunden haben eine feste Anlaufstelle, egal wo sich die Betreiber gerade befinden.
Der Steuersatz reduziert sich für Ausländer, die nicht in den USA ansässig sind auf traumhafte 0%, da eine US-Gesellschaft nur dann in den USA steuerpflichtig ist, wenn sich der Sitz der Geschäftsleitung in den USA befindet, oder wenn eine reale Betriebsstätte dort unterhalten wird. Eine reine Mietanschrift alleine erzeugt indes keine Steuerpflicht.
Eine Steuerpflicht kann sich aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen sehr wohl in einem anderen Land ergeben, insbesondere in solchen Ländern in denen sich die Geschäftsleitung länger als 183 Tage aufhält. Dazu muss es allerdings erst einmal kommen und selbst dann ist eine solche Steuerpflicht nach außen hin nicht ohne Weiteres ersichtlich, da bei einer US-Gesellschaft erst einmal angenommen wird, dass diese in den USA versteuert.