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Alles Wichtige verständlich und kompakt erläutert
Die Zeiten, in denen man sich einfach einen windschnittigen Namen ausdachte und diesen dann registrieren ließ, sind lange vorbei. In Märkten, in denen bereits Millionen von Unternehmen existieren, ist die Namenswahl eine strategische Entscheidung, die sorgfältige Planung erfordert. Wer heute ohne gründliche Überlegung einen Firmennamen wählt, riskiert nicht nur Ablehnung durch die Behörden, sondern im schlimmsten Fall kostspielige Markenrechtsverletzungen, die das gesamte Geschäftsvorhaben gefährden können.
WeiterlesenDie Domain-Frage gehört zu den strategischen Entscheidungen, die bereits vor der endgültigen Festlegung des Firmennamens geklärt werden sollten. Ein häufiger Fehler: Gründer verlieben sich in einen Firmennamen, registrieren die LLC und stellen dann fest, dass die passende Domain längst vergeben ist. Der Ärger ist vorprogrammiert, denn in der digitalen Wirtschaft ist der Name der Domain oft wichtiger als der Firmenname.
WeiterlesenDie Markenrecherche ist der kritischste und am häufigsten übersehene Schritt bei der Namenswahl. Viele Gründer glauben, dass ein beim Secretary of State verfügbarer Name automatisch frei verwendbar ist. Das ist aber ein Irrtum, der nach der Firmengründung äußerst kostspielig werden kann.
WeiterlesenZwischen der Namensentscheidung und der tatsächlichen Einreichung des Gründungsantrags können einige Wochen oder sogar Monate vergehen. Vorbereitungen brauchen Zeit, und in dieser Zeit besteht das Risiko, dass jemand anderes zwischenzeitlich denselben oder einen zum Verwechseln ähnlichen Namen registriert.
WeiterlesenBei der Gründung einer LLC oder Corporation wird in den Gründungsunterlagen der Geschäftszweck angegeben – also eine Beschreibung dessen, womit das Unternehmen sein Geld verdienen wird. In den meisten US-Bundesstaaten ist diese Angabe allerdings optional. Viele Firmen begnügen sich mit Standardformulierungen wie "any lawful business" oder "all lawful purposes" – jede legale Geschäftstätigkeit ist damit erlaubt.
WeiterlesenBevor die Gründungsdokumente erstellt werden, muss feststehen, wer welche Rolle in der Gesellschaft übernimmt. Bei einer Einzelgründung ist das trivial – eine Person bekleidet alle Positionen. Sobald mehrere Personen beteiligt sind, sollte die Struktur vorab geklärt sein,.
WeiterlesenDie Articles of Organization sind das Gründungsdokument einer LLC. Mit ihrer Einreichung beim Secretary of State des gewählten Bundesstaates entsteht die LLC als eigenständige juristische Person. Ohne diesen Schritt existiert die Gesellschaft schlicht nicht.
WeiterlesenDie Frage nach dem Stammkapital gehört zu den ersten, die Gründer aus dem deutschsprachigen Raum stellen – verständlicherweise, denn in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist das Mindestkapital bei GmbH und AG ein zentrales Thema. Bei einer deutschen GmbH müssen mindestens 25.000 Euro aufgebracht werden, bei einer AG sogar 50.000 Euro. Wer diese Summen nicht hat, kann keine Gesellschaft gründen.
WeiterlesenDie Articles of Incorporation sind das Gründungsdokument einer Corporation. Mit ihrer Einreichung beim Secretary of State des gewählten Bundesstaates entsteht die Corporation als eigenständige juristische Person. Ohne diesen Schritt existiert die Gesellschaft schlicht nicht. In manchen Bundesstaaten heißt das Dokument auch Certificate of Incorporation oder Corporate Charter – gemeint ist dasselbe.
WeiterlesenDas Operating Agreement ist der interne Gesellschaftsvertrag einer LLC. Es regelt, was die Articles of Organization offenlassen: Wer sind die Members und wie groß ist ihre Beteiligung? Wird die LLC member-managed oder manager-managed geführt? Wie werden Gewinne verteilt? Welche Entscheidungen erfordern Einstimmigkeit, welche nur eine Mehrheit? Was passiert, wenn ein Member ausscheiden will?
WeiterlesenDie Bylaws sind die interne Satzung einer Corporation. Sie regeln, was die Articles of Incorporation offenlassen: Wie viele Directors hat das Board und wie werden sie gewählt? Welche Officer-Positionen gibt es und welche Befugnisse haben sie? Wie werden Board Meetings einberufen und abgehalten? Welche Mehrheiten sind für welche Beschlüsse erforderlich? Wie können Aktien übertragen werden?
WeiterlesenNach der Gründung der LLC und der Erstellung des Operating Agreement sollten die Beteiligungsverhältnisse dokumentiert werden. Das passiert durch die Ausstellung von Membership Certificates und die Führung eines Membership Ledgers.
WeiterlesenNach der Gründung der Corporation und der Erstellung der Bylaws sollten die Beteiligungsverhältnisse dokumentiert werden. Das passiert durch die Ausstellung von Stock Certificates und die Führung eines Stock Ledgers.
WeiterlesenNach der erfolgreichen Registrierung einer Corporation steht als nächster Schritt das sogenannte Organizational Meeting an. Bei diesem ersten förmlichen Treffen werden die grundlegenden organisatorischen Weichen gestellt und die wichtigsten Anfangsbeschlüsse gefasst. Das Meeting markiert den Übergang von der bloßen Registrierung zur handlungsfähigen Gesellschaft.
WeiterlesenJede US-Gesellschaft braucht früher oder später auch ein Geschäftskonto, denn ohne Bankkonto können keine Zahlungen empfangen, keine Rechnungen bezahlt und keine Geschäfte abgewickelt werden. Auch rechtlich ist die Trennung zwischen privatem und geschäftlichem Vermögen essentiell, um die Haftungsbeschränkung der LLC oder Corporation nicht zu gefährden.
WeiterlesenAnders als in den meisten europäischen Ländern gibt in den USA die Rechtsform die Art der Besteuerung nicht vor. Eine Kapitalgesellschaft kann wie eine Personengesellschaft besteuert werden und umgekehrt. Dieses System mag zunächst verwirrend erscheinen, bietet aber erhebliche Flexibilität, um die steuerliche Behandlung an die konkrete Situation anzupassen.
WeiterlesenSelbst im Land der unbegrenzten Möglichkeiten darf nicht jeder einfach machen, was er will. Bestimmte Berufe und Geschäftstätigkeiten erfordern Genehmigungen oder Lizenzen – und zwar auf verschiedenen Ebenen. Der Bundesstaat kann eine Lizenz verlangen, die Kommune eine weitere, und in manchen Fällen braucht es sogar eine Genehmigung auf Bundesebene. Das amerikanische Lizenzierungssystem ist komplex und variiert erheblich von Staat zu Staat und von Stadt zu Stadt.
WeiterlesenDie Publikationspflicht (englisch: Publication Requirement) ist eine in einigen US-Bundesstaaten geltende Vorschrift, wonach die Gründung einer LLC oder Corporation in lokalen Zeitungen öffentlich bekannt gemacht werden muss. Diese antiquierte Anforderung stammt aus dem 19. Jahrhundert, als Zeitungen das primäre Informationsmedium waren und sollte die Öffentlichkeit über neue Geschäftsgründungen informieren.
WeiterlesenDie Registrierung einer LLC oder Corporation beim Secretary of State schützt den Firmennamen – aber nur in beschränktem Umfang. Andere können einen identischen oder sehr ähnlichen Namen als Marke verwenden, unter ihm werben, Produkte verkaufen. Der registrierte Firmenname ist eben keine Marke. Er sichert lediglich, dass in diesem Bundesstaat keine andere Gesellschaft unter exakt demselben Namen registriert werden kann.
WeiterlesenAlle US-Gesellschaften unterliegen Steuern – in der Regel jedenfalls. Bei Perpetual Travellern und digitalen Nomaden ohne festen Wohnsitz kann die Situation unter Umständen anders aussehen, aber wer nicht zu dieser kleinen Gruppe zählt, zahlt abhängig vom konkreten Fall immer irgendwo Steuern. Sei es in den USA, im Heimatland, wo Betriebsstätten bestehen, oder gleich in mehreren Jurisdiktionen.
WeiterlesenWer eine US-Gesellschaft gründet, steht früher oder später vor der Frage: Welchen Steuerberater brauche ich eigentlich? Die Antwort ist frustrierend unbefriedigend: Es kommt darauf an. Und zwar auf eine ganze Reihe von Faktoren, die je nach Situation völlig unterschiedliche Berater-Konstellationen erforderlich machen.
WeiterlesenEine US-Corporation oder LLC kann in Deutschland eine Zweigniederlassung betreiben. Die Zweigniederlassung ist dabei keine eigene Gesellschaft, sondern eine deutsche Niederlassung der amerikanischen Gesellschaft. Sie tritt im deutschen Rechtsverkehr unter dem Namen der US-Gesellschaft auf, ergänzt manchmal um einen Zusatz wie „Zweigniederlassung Deutschland".
WeiterlesenEine US-Corporation oder LLC kann in der Schweiz eine Zweigniederlassung betreiben. Die Zweigniederlassung ist dabei keine eigene Gesellschaft, sondern eine Schweizer Niederlassung der amerikanischen Gesellschaft. Sie tritt im Schweizer Rechtsverkehr unter dem Namen der US-Gesellschaft auf.
WeiterlesenEine US-Corporation oder LLC kann in Österreich eine Zweigniederlassung betreiben. Die Zweigniederlassung ist dabei keine eigene Gesellschaft, sondern eine österreichische Niederlassung der amerikanischen Gesellschaft. Sie tritt im österreichischen Rechtsverkehr unter dem Namen der US-Gesellschaft auf, ergänzt manchmal um einen Zusatz wie „Zweigniederlassung Österreich" oder „Niederlassung Wien".
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