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#Gründungsphasen

Was es vor und nach der Gründung zu beachten gibt

Steuerberater suchen

Wer eine US-Gesellschaft gründet, steht früher oder später vor der Frage: Welchen Steuerberater brauche ich eigentlich? Die Antwort ist frustrierend unbefriedigend: Es kommt darauf an. Und zwar auf eine ganze Reihe von Faktoren, die je nach Situation völlig unterschiedliche Berater-Konstellationen erforderlich machen.

Das Problem: Die meisten Gründer wissen nicht, wonach sie suchen sollen. Reicht ein normaler deutscher Steuerberater? Brauche ich einen, der sich mit internationalem Steuerrecht auskennt? Muss ich einen US-Steuerberater engagieren? Oder gleich ein ganzes Team aus verschiedenen Beratern in verschiedenen Ländern?

Die Verwirrung ist verständlich, denn die steuerliche Situation bei US-Gesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern kann komplex sein. Wer in Deutschland wohnt, eine LLC in Wyoming registriert hat und Kunden in der ganzen Welt bedient, hat eine völlig andere Ausgangslage als jemand, der nach Florida auswandert und dort ein lokales Geschäft aufbaut.

Bevor man überhaupt nach Steuerberatern suchen kann, muss deshalb zunächst die eigene Situation geklärt werden. Eine strukturierte Checkliste hilft dabei, die richtigen Fragen zu stellen – und dann die passenden Berater zu finden.

Schritt 1: Steuerliche Ansässigkeit klären

Der allererste Schritt – noch vor jeder weiteren Überlegung – ist die Klärung der steuerlichen Ansässigkeit. Und zwar sowohl der beteiligten Personen als auch der Gesellschaft selbst. Denn wo jemand steuerlich ansässig ist, bestimmt fundamental, wo Steuern anfallen und welche Steuerberater überhaupt zuständig sind.

Steuerliche Ansässigkeit von Personen

Die steuerliche Ansässigkeit natürlicher Personen richtet sich nach verschiedenen Kriterien, die von Land zu Land unterschiedlich ausgestaltet sind. In Deutschland etwa ist man unbeschränkt steuerpflichtig, wenn man hier seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Als gewöhnlicher Aufenthalt gilt ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten (183 Tage) im Kalenderjahr.

In den USA gibt es ähnliche Regeln: US-Bürger sind weltweit steuerpflichtig, unabhängig vom Wohnsitz. Für Nicht-Bürger kommt es darauf an, ob sie als Resident Alien gelten – was unter anderem durch den Substantial Presence Test ermittelt wird, der ebenfalls auf Aufenthaltstagen basiert.

Wer also die meiste Zeit in Deutschland lebt, ist dort steuerlich ansässig – auch wenn er eine US-Gesellschaft besitzt. Wer nach Florida zieht und dort dauerhaft lebt, wird in den USA ansässig. Und wer als digitaler Nomade ständig unterwegs ist ohne festen Wohnsitz, hat unter Umständen nirgendwo eine steuerliche Ansässigkeit – oder in mehreren Ländern gleichzeitig, was zu Problemen führen kann.

Steuerliche Ansässigkeit der Gesellschaft

Auch Gesellschaften haben eine steuerliche Ansässigkeit, und diese richtet sich nicht zwingend nach dem Ort der Registrierung. Eine in Delaware registrierte LLC ist nicht automatisch in Delaware steuerlich ansässig.

Die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und anderen Ländern verwenden für juristische Personen typischerweise das Kriterium des "Place of Effective Management" – also des Ortes, an dem die tatsächliche Geschäftsleitung ausgeübt wird. Wenn eine LLC in Wyoming registriert ist, aber alle Entscheidungen von einem Büro in München aus getroffen werden, kann die LLC in Deutschland als steuerlich ansässig gelten.

Das ist keine theoretische Spitzfindigkeit, sondern hat massive praktische Konsequenzen. Eine in Deutschland ansässige Gesellschaft unterliegt der deutschen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer – unabhängig davon, dass sie formal eine US-LLC ist.

Doppelbesteuerungsabkommen

Die USA haben mit Deutschland, Österreich und der Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Diese Abkommen regeln, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat, wenn Anknüpfungspunkte in beiden Ländern bestehen.

Wichtig: Die DBA verwenden unterschiedliche Kriterien für natürliche Personen und für juristische Personen. Für Privatpersonen sind Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt und Lebensmittelpunkt entscheidend. Für Gesellschaften zählt der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung.

Das bedeutet in der Praxis: Ein in Deutschland lebender Gesellschafter einer US-LLC muss möglicherweise in beiden Ländern Steuererklärungen einreichen – auch wenn durch das DBA eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Die LLC selbst kann ebenfalls in beiden Ländern meldepflichtig sein, je nachdem, wo die Geschäftsleitung sitzt.

Diese Klärung der steuerlichen Ansässigkeit ist der Ausgangspunkt für alles weitere. Erst wenn klar ist, wo Personen und Gesellschaft steuerlich verortet sind, kann man beurteilen, welche Steuerberater benötigt werden.

Die Checkliste: Diese Fragen müssen beantwortet werden

Nach der Klärung der steuerlichen Ansässigkeit helfen folgende Fragen bei der Einordnung der eigenen Situation:

1. Wo leben und arbeiten die Gesellschafter?

  • Ausschließlich in Deutschland/Österreich/der Schweiz
  • Ausschließlich in den USA
  • Teilweise hier, teilweise dort
  • Als digitale Nomaden ohne festen Wohnsitz

2. Wo wird die Gesellschaft tatsächlich geführt?

  • Alle Entscheidungen werden in Deutschland/Österreich/der Schweiz getroffen
  • Die Gesellschaft wird von den USA aus geführt
  • Es gibt Geschäftsführung in beiden Ländern
  • Die Führung erfolgt von wechselnden Orten aus

3. Wo findet die operative Geschäftstätigkeit statt?

  • Ausschließlich in den USA (Büro, Mitarbeiter, Lagerstätte)
  • Ausschließlich außerhalb der USA
  • In beiden Bereichen
  • Rein digital ohne physische Präsenz irgendwo

4. Gibt es eine Betriebsstätte in Deutschland/Österreich/der Schweiz?

  • Ja, ein festes Büro oder eine andere dauerhafte Einrichtung
  • Nein, nur eine Registered Agent Address in den USA
  • Es gibt Homeoffice, aber kein separates Geschäftsbüro

5. In welchen Bundesstaaten ist die Gesellschaft tätig?

  • Nur im Registrierungsstaat
  • In mehreren Bundesstaaten
  • Landesweit
  • International, aber ohne US-Präsenz

6. Wie komplex ist die Struktur?

  • Einfache 1-Mann-LLC oder Corporation
  • Mehrere Gesellschafter, aber simple Struktur
  • Holding-Strukturen, mehrere verbundene Gesellschaften
  • Internationale Verflechtungen, komplexe Beteiligungen

7. Welche steuerlichen Verpflichtungen existieren bereits?

  • Nur US-Steuererklärung erforderlich
  • Nur Steuererklärung im Heimatland erforderlich
  • Beide Länder, aber vermutlich einfacher Fall
  • Beide Länder mit komplexen Fragestellungen (Transfer Pricing, etc.)

Typische Konstellationen und passende Berater

Je nachdem, wie die Antworten auf diese Fragen ausfallen, ergeben sich unterschiedliche Berater-Konstellationen:

Konstellation 1: Einfache Struktur ohne US-Präsenz

Situation: Gesellschafter lebt in Deutschland, LLC in den USA registriert, aber keine echte US-Geschäftstätigkeit. Alle Entscheidungen werden von Deutschland aus getroffen, keine US-Mitarbeiter, kein US-Büro. Geschäfte werden digital oder von Deutschland aus abgewickelt.

Steuerliche Einordnung: Die LLC ist wahrscheinlich in Deutschland steuerlich ansässig (Ort der Geschäftsleitung). In den USA fallen möglicherweise nur minimale Filing-Pflichten an.

Benötigte Berater:

  • Deutscher Steuerberater mit Kenntnissen im internationalen Steuerrecht für die deutsche Steuererklärung und Einordnung der LLC
  • Optional: US-Tax-Preparer oder Filing-Service für die obligatorischen IRS-Filings (etwa Form 5472 bei Single-Member LLCs mit ausländischem Owner)

Nicht zwingend erforderlich: Ein vollwertiger US-CPA, da keine echte US-Steuerpflicht besteht.

Konstellation 2: Wohnsitz in Deutschland, echte US-Geschäftstätigkeit

Situation: Gesellschafter lebt in Deutschland, aber die LLC operiert tatsächlich in den USA – mit Büro, Mitarbeitern oder Lagerstätte. Einkünfte werden in den USA erzielt.

Steuerliche Einordnung: Die LLC ist in den USA ansässig und dort steuerpflichtig. Der deutsche Gesellschafter muss seine Einkünfte auch in Deutschland versteuern, kann aber über das DBA eine Anrechnung der US-Steuern erreichen.

Benötigte Berater:

  • US-Steuerberater (CPA oder EA) für die US-Steuererklärungen der LLC und eventuelle persönliche Steuererklärungen in den USA
  • Deutscher Steuerberater für die deutsche Steuererklärung des Gesellschafters
  • Bei komplexen Fragen zur DBA-Anwendung: Spezialist für internationales Steuerrecht (kann auf deutscher oder US-Seite sitzen)

Konstellation 3: Umzug in die USA

Situation: Gesellschafter zieht dauerhaft in die USA, wird dort Resident. Die LLC operiert in den USA.

Steuerliche Einordnung: Klassischer US-Fall. Sowohl Gesellschaft als auch Gesellschafter sind in den USA steuerlich ansässig. In Deutschland kann noch eine begrenzte Steuerpflicht für bestimmte Einkünfte bestehen (etwa aus deutschen Immobilien).

Benötigte Berater:

  • US-Steuerberater (CPA) für alle US-Steuerangelegenheiten
  • Deutscher Steuerberater nur noch für die Abmeldung und eventuelle verbleibende deutsche Steuerpflichten

Konstellation 4: Digitaler Nomade ohne festen Wohnsitz

Situation: Gesellschafter lebt nirgendwo dauerhaft, bewegt sich ständig. LLC in den USA registriert, Geschäfte werden von überall aus digital abgewickelt.

Steuerliche Einordnung: Hochkomplex und stark vom Einzelfall abhängig. Möglicherweise keine steuerliche Ansässigkeit irgendwo – oder in mehreren Ländern gleichzeitig.

Benötigte Berater:

  • Spezialist für internationales Steuerrecht, idealerweise mit Erfahrung in digitalen Nomaden-Konstellationen
  • US-Steuerberater für die US-Filings
  • Eventuell Berater im Land der Staatsbürgerschaft, falls dort noch Steuerpflichten bestehen

Konstellation 5: Komplexe Holding-Strukturen

Situation: Mehrere Gesellschaften in verschiedenen Ländern, Beteiligungen untereinander, grenzüberschreitende Leistungsbeziehungen.

Steuerliche Einordnung: Hochkomplex. Transfer Pricing, Verrechnungspreise, Doppelbesteuerungsfragen auf mehreren Ebenen.

Benötigte Berater:

  • Internationale Steuerkanzlei mit Presence in beiden Ländern oder enges Netzwerk zwischen US- und deutschen Spezialisten
  • Tax Attorney für komplexe rechtliche Strukturfragen
  • Eventuell zusätzlich auf Transfer Pricing spezialisierte Berater

Konstellation 6: Tätig in mehreren US-Bundesstaaten

Situation: Die LLC ist nicht nur im Registrierungsstaat aktiv, sondern hat Nexus in mehreren Bundesstaaten – etwa durch Lager, Mitarbeiter oder signifikante Umsätze.

Steuerliche Einordnung: Multi-State-Besteuerung. Jeder Bundesstaat kann eigene Steuern erheben. Sales Tax in verschiedenen Staaten.

Benötigte Berater:

  • US-Steuerberater mit Spezialisierung auf Multi-State Taxation
  • Eventuell zusätzlich Sales Tax Specialists

US-Steuerberater verstehen: CPA, EA, Tax Attorney

Wer einen US-Steuerberater sucht, stößt schnell auf Abkürzungen wie CPA, EA oder Tax Attorney. Anders als in Deutschland ist der Begriff "Steuerberater" in den USA nicht geschützt – verschiedene Berufsgruppen dürfen steuerlich beraten, haben aber unterschiedliche Qualifikationen und Befugnisse.

Certified Public Accountant (CPA)

CPAs sind staatlich geprüfte Wirtschaftsprüfer mit Zulassung durch den jeweiligen Bundesstaat. Sie haben eine umfassende Prüfung (die CPA Exam) bestanden und müssen kontinuierliche Fortbildung nachweisen. CPAs dürfen Mandanten auch gegenüber dem IRS vertreten.

CPAs bearbeiten typischerweise sowohl Steuerfragen als auch Buchhaltung, Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Beratung. Sie sind die "Generalisten" unter den US-Steuerberatern – wobei viele CPAs auch auf bestimmte Bereiche spezialisiert sind.

Typische Kunden:

  • Privatpersonen mit komplexeren Steuererklärungen
  • Kleinere bis mittlere Unternehmen
  • Start-ups mit laufender Buchhaltung
  • Unternehmen, die prüfungspflichtige Jahresabschlüsse benötigen

Enrolled Agent (EA)

Enrolled Agents sind Steuerberater mit spezieller Zulassung durch den IRS. Sie sind bundesweit tätig und ausschließlich auf steuerliche Fragestellungen spezialisiert. Die Zulassung erfolgt entweder über eine IRS-Prüfung oder durch entsprechende Tätigkeit beim IRS selbst.

EAs haben oft weniger breite Ausbildung als CPAs, sind dafür aber tief in Steuerfragen eingearbeitet. Sie dürfen ebenfalls Mandanten vor dem IRS vertreten.

Typische Kunden:

  • Privatpersonen mit überschaubaren steuerlichen Angelegenheiten
  • Kleinunternehmer und Selbständige
  • Personen mit Steuerproblemen beim IRS
  • Steuerpflichtige mit einfacheren internationalen Steuersituationen

Tax Attorney

Tax Attorneys sind Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Steuerrecht. Sie haben ein Jurastudium absolviert und die Bar Exam bestanden. Ihre Expertise liegt vor allem in der rechtlichen Würdigung komplexer Sachverhalte.

Tax Attorneys kommen vor allem dann ins Spiel, wenn es um Rechtsstreitigkeiten mit dem IRS geht, um komplexe internationale Strukturen, oder wenn steuerliche Fragen mit anderen Rechtsbereichen verwoben sind.

Ein wichtiger Vorteil: Tax Attorneys unterliegen dem Attorney-Client Privilege – einem gesetzlich geschützten Mandantsgeheimnis, das in manchen Situationen umfassender ist als bei CPAs oder EAs.

Typische Kunden:

  • Unternehmen mit komplexen internationalen Strukturen
  • Personen und Unternehmen in Rechtsstreitigkeiten mit dem IRS
  • Vermögende Privatpersonen mit Nachlassplanung
  • Unternehmen bei M&A-Transaktionen mit steuerlichen Implikationen
  • Steuerpflichtige bei Steuerprüfungen oder Steuerermittlungen

Unenrolled Preparers

Daneben gibt es auch sogenannte Unenrolled Preparers – Personen, die Steuererklärungen ausfüllen dürfen, aber keine formale Zulassung haben und Mandanten nicht vor dem IRS vertreten können. Diese müssen eine Preparer Tax Identification Number (PTIN) beantragen.

Für einfache Steuererklärungen können Unenrolled Preparers ausreichen. Bei komplexeren Fällen – und dazu zählen praktisch alle internationalen Konstellationen – sollte man auf CPA, EA oder Tax Attorney zurückgreifen.

Spezialisierung ist entscheidend

Die US-Steuerberatung ist hochgradig spezialisiert. Viele Kanzleien und Einzelberater konzentrieren sich auf bestimmte Zielgruppen oder Sachverhalte. Ein CPA, der hauptsächlich lokale Restaurants in Florida betreut, kennt sich mit internationalen Strukturen möglicherweise überhaupt nicht aus.

Typische Spezialisierungen:

  • Ausländische Gesellschafter von US-Gesellschaften
  • Remote Worker und digitale Nomaden
  • Immobilieninvestoren mit US-Portfolio
  • Amazon FBA und E-Commerce-Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen

Für grenzüberschreitende Sachverhalte ist besondere Vorsicht geboten: Selbst erfahrene CPAs oder EAs stoßen bei komplexen internationalen Gestaltungen an ihre Grenzen. In solchen Fällen sollte ein auf internationales Steuerrecht spezialisierter Tax Attorney einbezogen werden.

Typische Themenfelder für spezialisierte Kanzleien:

  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und Treaty Interpretation
  • Meldepflichten (FATCA, CRS, FBAR)
  • Cross-Border Holding-Strukturen
  • Komplexe Steuerformulare wie Form 5472, 1040-NR, W-8BEN
  • Transfer Pricing bei konzerninternen Leistungen

Bundesrecht, Bundesstaat, Kommune: Warum lokale Kompetenz wichtig ist

Das amerikanische Steuersystem ist föderal aufgebaut und unterscheidet zwischen:

  • Bundesebene (Federal Taxes) – zuständig: IRS
  • Bundesstaatsebene (State Taxes) – z.B. Corporate Income Tax, Franchise Tax
  • Kommunaler Ebene (Local Taxes) – z.B. City Tax oder lokale Sales Tax

Ein Berater muss nicht zwingend am Ort der Gesellschaft ansässig sein – er muss aber mit den steuerlichen Regelungen des betreffenden Bundesstaates vertraut sein. Bei Aktivitäten in mehreren Bundesstaaten (Nexus) sollte die Kanzlei Multi-State Taxation abdecken können oder über ein Netzwerk entsprechender Kontakte verfügen.

Empfohlene Beraterstruktur je nach Situation:

SituationEmpfohlene BeraterNur Bundessteuer (IRS)CPA oder EA mit IRS-ZulassungGesellschaft in einem BundesstaatBerater mit Kenntnis der staatlichen SteuerpflichtenTätigkeit in mehreren BundesstaatenMulti-State-Kanzlei oder NetzwerkInternationale Struktur / Non-ResidentTax Attorney mit Schwerpunkt Internationales Steuerrecht

Praktische Suche: Wo und wie finden

Die Suche nach dem richtigen Steuerberater kann mühsam sein, speziell wenn man nach spezialisierten Kanzleien sucht, die mit der eigenen Konstellation vertraut sind.

Offizielle Verzeichnisse

Für die Prüfung von Lizenzen und Qualifikationen gibt es offizielle Verzeichnisse:

  • cpaverify.org – Lizenzprüfung für CPAs nach Bundesstaat
  • irs.gov – Directory of Federal Tax Return Preparers mit Credentials
  • naea.org – Berufsverband der Enrolled Agents mit Mitgliedersuche

Diese Verzeichnisse helfen zu überprüfen, ob jemand tatsächlich die behaupteten Qualifikationen hat. Sie sind aber weniger hilfreich bei der Suche nach spezialisierten Beratern.

Freie Plattformen und Verzeichnisse

  • Upwork – viele erfahrene CPAs und EAs mit internationaler Ausrichtung bieten hier ihre Dienste an. Man kann nach Spezialisierung filtern und Bewertungen einsehen.
  • Clutch.co – Kanzleiverzeichnis mit Bewertungen und Spezialisierungen
  • LinkedIn – gezielt nach CPAs oder Tax Attorneys mit entsprechender Spezialisierung suchen

Gezielte Recherche nach Spezialisierung

Wenn man weiß, was man braucht, kann man gezielt mit entsprechenden Suchbegriffen nach Kanzleien suchen:

table class="zebra-table"> Zweck Beispielhafte Google-Suchphrase Non-Resident + LLC "CPA for foreign-owned US LLC" DBA & internationale Besteuerung "international tax attorney USA Germany" Sales Tax in mehreren Staaten "multi-state sales tax CPA USA" E-Commerce-Spezialisierung "CPA Amazon FBA international clients" Wyoming/Delaware-Spezialisten "Wyoming LLC tax CPA foreign owner"

Diese Suchen sind nicht perfekt, helfen aber, den Markt zu sondieren und führen oft zu Nischenkanzleien mit genau dem benötigten Fokus.

Communities und Empfehlungen

Oft sind persönliche Empfehlungen der beste Weg:

  • Gründer-Communities und Foren
  • Facebook-Gruppen wie "US Taxes for Nonresidents"
  • Reddit-Foren wie r/taxpros oder r/expats
  • LinkedIn-Gruppen zu US-Firmengründung

Wer in solchen Communities nach Empfehlungen fragt und seine Situation kurz schildert, bekommt oft konkrete Hinweise auf passende Berater.

Deutsche, österreichische, schweizerische Steuerberater

Parallel zur Suche nach US-Beratern muss oft auch ein Steuerberater im Heimatland gefunden werden. Hier gilt: Ein normaler Steuerberater ohne internationale Erfahrung wird mit grenzüberschreitenden Konstellationen überfordert sein.

Gesucht werden sollten Steuerberater oder Kanzleien mit Schwerpunkt auf:

  • Internationales Steuerrecht
  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • Ausländische Beteiligungen und Betriebsstätten
  • US-Steuerrecht (idealerweise)

In größeren Städten gibt es spezialisierte Kanzleien, die genau diese Fälle betreuen. Auch hier helfen Empfehlungen aus Gründer-Communities oder die gezielte Suche nach Kanzleien mit entsprechenden Schwerpunkten.

Manche internationale Kanzleien haben Büros in beiden Ländern oder enge Kooperationen. Das kann vorteilhaft sein, weil die Abstimmung zwischen US- und deutscher Seite dann intern erfolgt und nicht über den Mandanten laufen muss.

Das erste Gespräch: Diese Fragen sollten geklärt werden

Wenn potenzielle Steuerberater identifiziert sind, sollte ein Erstgespräch geführt werden. Dabei sollten folgende Punkte geklärt werden:

Zur Qualifikation und Erfahrung:

  • Welche formale Qualifikation haben Sie (CPA, EA, Tax Attorney)?
  • Wie viele Fälle mit ähnlicher Konstellation betreuen Sie?
  • Haben Sie Erfahrung mit dem deutschen/österreichischen/schweizerischen Steuersystem?
  • Arbeiten Sie mit Beratern im anderen Land zusammen?

Zu Leistungsumfang und Abgrenzung:

  • Welche konkreten Leistungen sind abgedeckt?
  • Was gehört nicht dazu (etwa: Buchhaltung, Lohnabrechnung)?
  • Decken Sie alle relevanten Bundesstaaten ab?
  • Können Sie bei Betriebsprüfungen vertreten?

Zu Kosten und Abrechnung:

  • Wie wird abgerechnet (Stundensatz, Pauschalhonorar)?
  • Was kostet die Erstellung der verschiedenen Steuererklärungen?
  • Welche zusätzlichen Kosten können entstehen?
  • Gibt es laufende Retainer oder nur projektbezogene Abrechnungen?

Zur Zusammenarbeit:

  • Wie läuft die Kommunikation (E-Mail, Telefon, Video-Calls)?
  • Wie schnell erfolgen Rückmeldungen?
  • Wer ist mein konkreter Ansprechpartner?
  • Gibt es Vertretung bei Urlaub oder Krankheit?

Ein guter Steuerberater wird diese Fragen transparent beantworten und seinerseits Fragen zur eigenen Situation stellen, um einschätzen zu können, ob er der richtige Berater ist.

Kosten realistisch einschätzen

Steuerberatung ist nicht billig – gerade nicht bei internationalen Konstellationen. Die Kosten variieren erheblich je nach Komplexität:

Eine einfache US-Steuererklärung für eine Single-Member LLC ohne US-Einkünfte kann bei einem Filing-Service für einige hundert Dollar erledigt werden. Eine komplexe Multi-State-Steuererklärung mit internationalen Verflechtungen kann mehrere tausend Dollar kosten.

Dazu kommen die Kosten für die deutsche/österreichische/schweizerische Steuererklärung, die bei internationalen Sachverhalten ebenfalls höher ausfallen als bei rein nationalen Fällen.

Wer frühzeitig in gute Beratung investiert, spart aber oft ein Vielfaches an vermiedenen Fehlern, Strafen und suboptimalen Gestaltungen. Steuerberatung ist keine Stelle, an der man sparen sollte – zumindest nicht, wenn die Situation komplex ist.

Nicht zu lange warten

Ein häufiger Fehler: Man gründet die US-Gesellschaft, fängt an zu operieren, und kümmert sich erst kurz vor Ablauf der Steuererklärungsfristen um einen Steuerberater. Dann ist es oft zu spät für optimale Gestaltungen, und es bleibt nur noch, die Situation so gut wie möglich zu dokumentieren.

Besser ist es, bereits vor oder unmittelbar nach der Gründung einen Steuerberater zu konsultieren. Dieser kann dann von Anfang an die Buchhaltung richtig aufsetzen, auf steuerliche Fallstricke hinweisen und Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen.

Steuerliche Entscheidungen – etwa die Tax Classification Election bei einer LLC – müssen oft zeitnah getroffen werden. Wer hier zu spät ist, verpasst Fristen und muss mit suboptimalen Lösungen leben.

Ein US-Steuerberater ist kein Commodity. Zwischen einfachem Jahresabschluss und komplexer grenzüberschreitender Strukturierung liegen Welten – sowohl inhaltlich als auch finanziell. Entscheidend sind die richtige Qualifikation, Kenntnisse der relevanten Jurisdiktionen, internationale Erfahrung falls erforderlich, und Klarheit über Aufgaben, Zuständigkeiten und Schnittstellen.

Wer sich die Zeit nimmt, seine eigene Situation zu klären und dann gezielt nach passenden Beratern zu suchen, legt den Grundstein für eine saubere steuerliche Abwicklung – und vermeidet teure Fehler, die sich später rächen.

Sie haben Fragen zum Thema Firmengründung in den USA?

Gerne beantworten wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns dazu einfach an, chatten Sie mit uns oder senden Sie eine Email.

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