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Alles Wichtige verständlich und kompakt erläutert
Wer eine US-Gesellschaft gründet, steht früher oder später vor der Frage: Welchen Steuerberater brauche ich eigentlich? Die Antwort ist frustrierend unbefriedigend: Es kommt darauf an. Und zwar auf eine ganze Reihe von Faktoren, die je nach Situation völlig unterschiedliche Berater-Konstellationen erforderlich machen.
Das Problem: Die meisten Gründer wissen nicht, wonach sie suchen sollen. Reicht ein normaler deutscher Steuerberater? Brauche ich einen, der sich mit internationalem Steuerrecht auskennt? Muss ich einen US-Steuerberater engagieren? Oder gleich ein ganzes Team aus verschiedenen Beratern in verschiedenen Ländern?
Die Verwirrung ist verständlich, denn die steuerliche Situation bei US-Gesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern kann komplex sein. Wer in Deutschland wohnt, eine LLC in Wyoming registriert hat und Kunden in der ganzen Welt bedient, hat eine völlig andere Ausgangslage als jemand, der nach Florida auswandert und dort ein lokales Geschäft aufbaut.
Bevor man überhaupt nach Steuerberatern suchen kann, muss deshalb zunächst die eigene Situation geklärt werden. Eine strukturierte Checkliste hilft dabei, die richtigen Fragen zu stellen – und dann die passenden Berater zu finden.
Der allererste Schritt – noch vor jeder weiteren Überlegung – ist die Klärung der steuerlichen Ansässigkeit. Und zwar sowohl der beteiligten Personen als auch der Gesellschaft selbst. Denn wo jemand steuerlich ansässig ist, bestimmt fundamental, wo Steuern anfallen und welche Steuerberater überhaupt zuständig sind.
Die steuerliche Ansässigkeit natürlicher Personen richtet sich nach verschiedenen Kriterien, die von Land zu Land unterschiedlich ausgestaltet sind. In Deutschland etwa ist man unbeschränkt steuerpflichtig, wenn man hier seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Als gewöhnlicher Aufenthalt gilt ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten (183 Tage) im Kalenderjahr.
In den USA gibt es ähnliche Regeln: US-Bürger sind weltweit steuerpflichtig, unabhängig vom Wohnsitz. Für Nicht-Bürger kommt es darauf an, ob sie als Resident Alien gelten – was unter anderem durch den Substantial Presence Test ermittelt wird, der ebenfalls auf Aufenthaltstagen basiert.
Wer also die meiste Zeit in Deutschland lebt, ist dort steuerlich ansässig – auch wenn er eine US-Gesellschaft besitzt. Wer nach Florida zieht und dort dauerhaft lebt, wird in den USA ansässig. Und wer als digitaler Nomade ständig unterwegs ist ohne festen Wohnsitz, hat unter Umständen nirgendwo eine steuerliche Ansässigkeit – oder in mehreren Ländern gleichzeitig, was zu Problemen führen kann.
Auch Gesellschaften haben eine steuerliche Ansässigkeit, und diese richtet sich nicht zwingend nach dem Ort der Registrierung. Eine in Delaware registrierte LLC ist nicht automatisch in Delaware steuerlich ansässig.
Die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und anderen Ländern verwenden für juristische Personen typischerweise das Kriterium des "Place of Effective Management" – also des Ortes, an dem die tatsächliche Geschäftsleitung ausgeübt wird. Wenn eine LLC in Wyoming registriert ist, aber alle Entscheidungen von einem Büro in München aus getroffen werden, kann die LLC in Deutschland als steuerlich ansässig gelten.
Das ist keine theoretische Spitzfindigkeit, sondern hat massive praktische Konsequenzen. Eine in Deutschland ansässige Gesellschaft unterliegt der deutschen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer – unabhängig davon, dass sie formal eine US-LLC ist.
Die USA haben mit Deutschland, Österreich und der Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Diese Abkommen regeln, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat, wenn Anknüpfungspunkte in beiden Ländern bestehen.
Wichtig: Die DBA verwenden unterschiedliche Kriterien für natürliche Personen und für juristische Personen. Für Privatpersonen sind Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt und Lebensmittelpunkt entscheidend. Für Gesellschaften zählt der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung.
Das bedeutet in der Praxis: Ein in Deutschland lebender Gesellschafter einer US-LLC muss möglicherweise in beiden Ländern Steuererklärungen einreichen – auch wenn durch das DBA eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Die LLC selbst kann ebenfalls in beiden Ländern meldepflichtig sein, je nachdem, wo die Geschäftsleitung sitzt.
Diese Klärung der steuerlichen Ansässigkeit ist der Ausgangspunkt für alles weitere. Erst wenn klar ist, wo Personen und Gesellschaft steuerlich verortet sind, kann man beurteilen, welche Steuerberater benötigt werden.
Nach der Klärung der steuerlichen Ansässigkeit helfen folgende Fragen bei der Einordnung der eigenen Situation:
1. Wo leben und arbeiten die Gesellschafter?
2. Wo wird die Gesellschaft tatsächlich geführt?
3. Wo findet die operative Geschäftstätigkeit statt?
4. Gibt es eine Betriebsstätte in Deutschland/Österreich/der Schweiz?
5. In welchen Bundesstaaten ist die Gesellschaft tätig?
6. Wie komplex ist die Struktur?
7. Welche steuerlichen Verpflichtungen existieren bereits?
Je nachdem, wie die Antworten auf diese Fragen ausfallen, ergeben sich unterschiedliche Berater-Konstellationen:
Situation: Gesellschafter lebt in Deutschland, LLC in den USA registriert, aber keine echte US-Geschäftstätigkeit. Alle Entscheidungen werden von Deutschland aus getroffen, keine US-Mitarbeiter, kein US-Büro. Geschäfte werden digital oder von Deutschland aus abgewickelt.
Steuerliche Einordnung: Die LLC ist wahrscheinlich in Deutschland steuerlich ansässig (Ort der Geschäftsleitung). In den USA fallen möglicherweise nur minimale Filing-Pflichten an.
Benötigte Berater:
Nicht zwingend erforderlich: Ein vollwertiger US-CPA, da keine echte US-Steuerpflicht besteht.
Situation: Gesellschafter lebt in Deutschland, aber die LLC operiert tatsächlich in den USA – mit Büro, Mitarbeitern oder Lagerstätte. Einkünfte werden in den USA erzielt.
Steuerliche Einordnung: Die LLC ist in den USA ansässig und dort steuerpflichtig. Der deutsche Gesellschafter muss seine Einkünfte auch in Deutschland versteuern, kann aber über das DBA eine Anrechnung der US-Steuern erreichen.
Benötigte Berater:
Situation: Gesellschafter zieht dauerhaft in die USA, wird dort Resident. Die LLC operiert in den USA.
Steuerliche Einordnung: Klassischer US-Fall. Sowohl Gesellschaft als auch Gesellschafter sind in den USA steuerlich ansässig. In Deutschland kann noch eine begrenzte Steuerpflicht für bestimmte Einkünfte bestehen (etwa aus deutschen Immobilien).
Benötigte Berater:
Situation: Gesellschafter lebt nirgendwo dauerhaft, bewegt sich ständig. LLC in den USA registriert, Geschäfte werden von überall aus digital abgewickelt.
Steuerliche Einordnung: Hochkomplex und stark vom Einzelfall abhängig. Möglicherweise keine steuerliche Ansässigkeit irgendwo – oder in mehreren Ländern gleichzeitig.
Benötigte Berater:
Situation: Mehrere Gesellschaften in verschiedenen Ländern, Beteiligungen untereinander, grenzüberschreitende Leistungsbeziehungen.
Steuerliche Einordnung: Hochkomplex. Transfer Pricing, Verrechnungspreise, Doppelbesteuerungsfragen auf mehreren Ebenen.
Benötigte Berater:
Situation: Die LLC ist nicht nur im Registrierungsstaat aktiv, sondern hat Nexus in mehreren Bundesstaaten – etwa durch Lager, Mitarbeiter oder signifikante Umsätze.
Steuerliche Einordnung: Multi-State-Besteuerung. Jeder Bundesstaat kann eigene Steuern erheben. Sales Tax in verschiedenen Staaten.
Benötigte Berater:
Wer einen US-Steuerberater sucht, stößt schnell auf Abkürzungen wie CPA, EA oder Tax Attorney. Anders als in Deutschland ist der Begriff "Steuerberater" in den USA nicht geschützt – verschiedene Berufsgruppen dürfen steuerlich beraten, haben aber unterschiedliche Qualifikationen und Befugnisse.
CPAs sind staatlich geprüfte Wirtschaftsprüfer mit Zulassung durch den jeweiligen Bundesstaat. Sie haben eine umfassende Prüfung (die CPA Exam) bestanden und müssen kontinuierliche Fortbildung nachweisen. CPAs dürfen Mandanten auch gegenüber dem IRS vertreten.
CPAs bearbeiten typischerweise sowohl Steuerfragen als auch Buchhaltung, Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Beratung. Sie sind die "Generalisten" unter den US-Steuerberatern – wobei viele CPAs auch auf bestimmte Bereiche spezialisiert sind.
Typische Kunden:
Enrolled Agents sind Steuerberater mit spezieller Zulassung durch den IRS. Sie sind bundesweit tätig und ausschließlich auf steuerliche Fragestellungen spezialisiert. Die Zulassung erfolgt entweder über eine IRS-Prüfung oder durch entsprechende Tätigkeit beim IRS selbst.
EAs haben oft weniger breite Ausbildung als CPAs, sind dafür aber tief in Steuerfragen eingearbeitet. Sie dürfen ebenfalls Mandanten vor dem IRS vertreten.
Typische Kunden:
Tax Attorneys sind Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Steuerrecht. Sie haben ein Jurastudium absolviert und die Bar Exam bestanden. Ihre Expertise liegt vor allem in der rechtlichen Würdigung komplexer Sachverhalte.
Tax Attorneys kommen vor allem dann ins Spiel, wenn es um Rechtsstreitigkeiten mit dem IRS geht, um komplexe internationale Strukturen, oder wenn steuerliche Fragen mit anderen Rechtsbereichen verwoben sind.
Ein wichtiger Vorteil: Tax Attorneys unterliegen dem Attorney-Client Privilege – einem gesetzlich geschützten Mandantsgeheimnis, das in manchen Situationen umfassender ist als bei CPAs oder EAs.
Typische Kunden:
Daneben gibt es auch sogenannte Unenrolled Preparers – Personen, die Steuererklärungen ausfüllen dürfen, aber keine formale Zulassung haben und Mandanten nicht vor dem IRS vertreten können. Diese müssen eine Preparer Tax Identification Number (PTIN) beantragen.
Für einfache Steuererklärungen können Unenrolled Preparers ausreichen. Bei komplexeren Fällen – und dazu zählen praktisch alle internationalen Konstellationen – sollte man auf CPA, EA oder Tax Attorney zurückgreifen.
Die US-Steuerberatung ist hochgradig spezialisiert. Viele Kanzleien und Einzelberater konzentrieren sich auf bestimmte Zielgruppen oder Sachverhalte. Ein CPA, der hauptsächlich lokale Restaurants in Florida betreut, kennt sich mit internationalen Strukturen möglicherweise überhaupt nicht aus.
Typische Spezialisierungen:
Für grenzüberschreitende Sachverhalte ist besondere Vorsicht geboten: Selbst erfahrene CPAs oder EAs stoßen bei komplexen internationalen Gestaltungen an ihre Grenzen. In solchen Fällen sollte ein auf internationales Steuerrecht spezialisierter Tax Attorney einbezogen werden.
Typische Themenfelder für spezialisierte Kanzleien:
Das amerikanische Steuersystem ist föderal aufgebaut und unterscheidet zwischen:
Ein Berater muss nicht zwingend am Ort der Gesellschaft ansässig sein – er muss aber mit den steuerlichen Regelungen des betreffenden Bundesstaates vertraut sein. Bei Aktivitäten in mehreren Bundesstaaten (Nexus) sollte die Kanzlei Multi-State Taxation abdecken können oder über ein Netzwerk entsprechender Kontakte verfügen.
Empfohlene Beraterstruktur je nach Situation:
SituationEmpfohlene BeraterNur Bundessteuer (IRS)CPA oder EA mit IRS-ZulassungGesellschaft in einem BundesstaatBerater mit Kenntnis der staatlichen SteuerpflichtenTätigkeit in mehreren BundesstaatenMulti-State-Kanzlei oder NetzwerkInternationale Struktur / Non-ResidentTax Attorney mit Schwerpunkt Internationales Steuerrecht
Die Suche nach dem richtigen Steuerberater kann mühsam sein, speziell wenn man nach spezialisierten Kanzleien sucht, die mit der eigenen Konstellation vertraut sind.
Für die Prüfung von Lizenzen und Qualifikationen gibt es offizielle Verzeichnisse:
Diese Verzeichnisse helfen zu überprüfen, ob jemand tatsächlich die behaupteten Qualifikationen hat. Sie sind aber weniger hilfreich bei der Suche nach spezialisierten Beratern.
Wenn man weiß, was man braucht, kann man gezielt mit entsprechenden Suchbegriffen nach Kanzleien suchen:
Diese Suchen sind nicht perfekt, helfen aber, den Markt zu sondieren und führen oft zu Nischenkanzleien mit genau dem benötigten Fokus.
Oft sind persönliche Empfehlungen der beste Weg:
Wer in solchen Communities nach Empfehlungen fragt und seine Situation kurz schildert, bekommt oft konkrete Hinweise auf passende Berater.
Parallel zur Suche nach US-Beratern muss oft auch ein Steuerberater im Heimatland gefunden werden. Hier gilt: Ein normaler Steuerberater ohne internationale Erfahrung wird mit grenzüberschreitenden Konstellationen überfordert sein.
Gesucht werden sollten Steuerberater oder Kanzleien mit Schwerpunkt auf:
In größeren Städten gibt es spezialisierte Kanzleien, die genau diese Fälle betreuen. Auch hier helfen Empfehlungen aus Gründer-Communities oder die gezielte Suche nach Kanzleien mit entsprechenden Schwerpunkten.
Manche internationale Kanzleien haben Büros in beiden Ländern oder enge Kooperationen. Das kann vorteilhaft sein, weil die Abstimmung zwischen US- und deutscher Seite dann intern erfolgt und nicht über den Mandanten laufen muss.
Wenn potenzielle Steuerberater identifiziert sind, sollte ein Erstgespräch geführt werden. Dabei sollten folgende Punkte geklärt werden:
Zur Qualifikation und Erfahrung:
Zu Leistungsumfang und Abgrenzung:
Zu Kosten und Abrechnung:
Zur Zusammenarbeit:
Ein guter Steuerberater wird diese Fragen transparent beantworten und seinerseits Fragen zur eigenen Situation stellen, um einschätzen zu können, ob er der richtige Berater ist.
Steuerberatung ist nicht billig – gerade nicht bei internationalen Konstellationen. Die Kosten variieren erheblich je nach Komplexität:
Eine einfache US-Steuererklärung für eine Single-Member LLC ohne US-Einkünfte kann bei einem Filing-Service für einige hundert Dollar erledigt werden. Eine komplexe Multi-State-Steuererklärung mit internationalen Verflechtungen kann mehrere tausend Dollar kosten.
Dazu kommen die Kosten für die deutsche/österreichische/schweizerische Steuererklärung, die bei internationalen Sachverhalten ebenfalls höher ausfallen als bei rein nationalen Fällen.
Wer frühzeitig in gute Beratung investiert, spart aber oft ein Vielfaches an vermiedenen Fehlern, Strafen und suboptimalen Gestaltungen. Steuerberatung ist keine Stelle, an der man sparen sollte – zumindest nicht, wenn die Situation komplex ist.
Ein häufiger Fehler: Man gründet die US-Gesellschaft, fängt an zu operieren, und kümmert sich erst kurz vor Ablauf der Steuererklärungsfristen um einen Steuerberater. Dann ist es oft zu spät für optimale Gestaltungen, und es bleibt nur noch, die Situation so gut wie möglich zu dokumentieren.
Besser ist es, bereits vor oder unmittelbar nach der Gründung einen Steuerberater zu konsultieren. Dieser kann dann von Anfang an die Buchhaltung richtig aufsetzen, auf steuerliche Fallstricke hinweisen und Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen.
Steuerliche Entscheidungen – etwa die Tax Classification Election bei einer LLC – müssen oft zeitnah getroffen werden. Wer hier zu spät ist, verpasst Fristen und muss mit suboptimalen Lösungen leben.
Ein US-Steuerberater ist kein Commodity. Zwischen einfachem Jahresabschluss und komplexer grenzüberschreitender Strukturierung liegen Welten – sowohl inhaltlich als auch finanziell. Entscheidend sind die richtige Qualifikation, Kenntnisse der relevanten Jurisdiktionen, internationale Erfahrung falls erforderlich, und Klarheit über Aufgaben, Zuständigkeiten und Schnittstellen.
Wer sich die Zeit nimmt, seine eigene Situation zu klären und dann gezielt nach passenden Beratern zu suchen, legt den Grundstein für eine saubere steuerliche Abwicklung – und vermeidet teure Fehler, die sich später rächen.
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Gerne beantworten wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns dazu einfach an, chatten Sie mit uns oder senden Sie eine Email.
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