Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Es gelten die nachfolgenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Leistungs- und Produktangebot der easy & simple Incorporations USA Inc., das über die Internetseite unter www.easy-inc.com vertrieben wird. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, ohne dass auf deren Geltung erneut hingewiesen werden muss.
(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Gegensatz zu Verbrauchern.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Eine Bestellung kann per Online-Bestellformular, fernmündlich oder per Email aufgegeben werden. Ein Vertrag kommt dabei mit der Rechnungsstellung zustande.
(2) Ein Rücktrittsrecht besteht nach erfolgtem Vertragsschluss grundsätzlich nicht. Eine Kündigung des Vertrags erfordert grundsätzlich einen erkenn- und belegbaren wichtigen Grund, der ein erhebliches und nachweisbares Verschulden unsererseits voraussetzt.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise in Euro gemäß unserer aktuellen Preisliste.
(2) Zahlungen sind per Banküberweisung, per Kreditkarte oder über den Payment-Provider PayPal möglich.
(3) Der Kaufpreis ist, sofern keine Abschlagszahlung vereinbart wurde, vollständig innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung hat grundsätzlich vor Leistungserbringung zu erfolgen. Es werden keine Leistungen vor Zahlungseingang erbracht.
(4) Das Recht zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung hat der Besteller nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
(5) Der Kaufpreis - mit Ausnahme der angebotenen Gründungspakete - beinhaltet keine Versandgebühren, welche gesondert berechnet werden.
(6) Der Kaufpreis für die Gründungspakete enthält nicht die Gebühren, die von manchen Staaten für höhere Stückzahlen an Aktien berechnet werden. Eventuelle Gebühren für Gründungen mit mehr als 1.000 Aktien sind vom Besteller zu tragen.

§ 4 Lieferzeiten

(1) Die angegebenen Lieferzeiten für beglaubigte Firmenunterlagen von amerikanischen Behörden und externen Dienstleistern wie Notaren oder beeidigten Übersetzern verstehen sich ausdrücklich als Ungefähr-Angaben, die im Einzelfall auch überschritten werden können. Insbesondere bei mehrstufigen Beglaubigungen, die im Umlaufverfahren erstellt werden müssen, treten naturgemäß Schwankungen bei den Bearbeitungszeiten und auch bei der Dauer von Transportwegen auf. Die Lieferzeiten von beglaubigten Dokumenten und Übersetzungen gelten somit nur als annähernd vereinbart. Es obliegt dem Besteller die Firmengründung mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf durchzuführen.

(2) Eine Überschreitung der vorgesehenen Lieferfristen begründen in diesem Kontext grundsätzlich keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Dokumente auf dem Postwege verloren gehen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrechte

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung besteht ein Eigentumsvorbehalt an den gegründeten Gesellschaften und den gelieferten Dokumenten.

(2) Wir sind berechtigt bei offenen Forderungen sämtliche Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der Forderung zurückzubehalten.

§ 6 Laufzeit und Kündigung von Serviceverträgen

(1) Die Serviceleistungen Registered Agent und Compliance Watch/Firmenverwaltung sowie die Stellung von US-Geschäftsadressen unterliegen einer Laufzeit von zwölf Monaten. Alle anderen Services unterliegen der jeweils vereinbarten Laufzeit.

2) Die Vergütung ist jeweils im Voraus zu entrichten. Ein Rückerstattung anteiliger Beträge bei vorzeitiger Kündigung ist nicht möglich.

(3) Bei der Verlängerung von Leistungen beginnt der Leistungszeitraum im Anschluss an den vorhergehenden Zeitraum unabhängig vom Rechnungsdatum oder dem Datum des Eingangs der Zahlung.

(4) Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist die easy & simple Formations USA Inc. berechnet den Servicevertrag zu kündigen und alle Leistungen einzustellen bzw. als Registered Agent zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall und auch im Falle einer etwaigen, dadurch bedingten Löschung einer Gesellschaft von Amts wegen ausgeschlossen.

§ 7 Informations-, Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten

(1) Der Besteller verpflichtet sich ausdrücklich zur einer gewissenhaften und sorgfältigen Mitwirkung bei der Abwicklung seines Auftrags und zur Kenntnisnahme und Befolgung unserer Anweisungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Auftrags. Die Organisationsabläufe werden dabei grundsätzlich ausschließlich durch uns und nicht durch den Besteller vorgegeben.

(2) Der Besteller ist für die korrekte Übermittlung aller Angaben für die Gründung einer Gesellschaft verantwortlich, und haftet deshalb für alle Schäden, die sich aus der falschen Schreibweise von Namen, fehlerhaften Geburtsdaten oder Adressangaben sowie Tippfehlern in der Bestellung ergeben, womit insbesondere Kosten für Änderungen und neue Firmendokumente gemeint sind. Wir sind nicht dazu verpflichtet, die bei der Bestellung gemachten Angaben zu verifizieren oder zu korrigieren.

(3) Der Besteller muss uns Änderungen seiner Kontaktdaten umgehend schriftlich mitteilen, womit insbesondere die Firmen- und Versandanschrift, Email-Adressen sowie Telefonnummern gemeint sind. Wir sind nicht verpflichtet bei unaktuell gewordenen Daten Recherchen über den Verbleib von Gesellschaften oder Vertragspartnern anzustellen. Sendungen gleich welcher Form, die an die bei der Bestellung mitgeteilten oder an zuletzt durch den Kunden aktualisierten Anschriften oder Email-Adressen geschickt wurden, gelten als zugegangen.

§ 8 Eröffnung von Firmenkonten

(1) Bei der Beantragung von Geschäftskonten verpflichtet sich der Antragsteller ausnahmslos alle von der jeweiligen Bank geforderten Nachweise in der erforderlichen Form bereit zu stellen sowie die gewünschten Auskünfte zu erteilen. Insbesondere werden für eine Kontoeröffnung Nachweise benötigt für:

  • die Identität aller an der Firma beteiligten Personen in Form von hochwertigen Scans vom Ausweis oder Pass
  • die Wohnanschrift aller an der Firma beteiligten Personen, entsprechend der  Gesetzgebung in Form einer Verbrauchsabrechnung oder eines Schreibens von einer Bank. Andere Dokumente werden nicht akzeptiert.
  • den angegebenen Geschäftszweck der Gesellschaft in Form einer präsentablen Firmenwebseite, die aktuellen Standards entspricht und die zur Glaubhaftmachung der Angaben zum Geschäftszwecks geeignet ist.

(2) Der Kunde verpflichtet sich im Zusammenhang mit einer Kontoeröffnung ausschließlich wahre und verifizierbare Angaben zu machen.
(3) Kommt rein aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden oder/und wegen unwahrer bzw. nicht verifizierbarer Angaben des Kunden kein Vertrag mit der Bank zustande, so ist eine Rückzahlung der Servicegebühr für die Kontoeröffnung ausgeschlossen.

§ 9 Compliance Watch/Firmenverwaltung

Dieser Service ist dazu gedacht, die gesetzlichen, jährlichen Pflichten einer Corporation bzw LLC in den USA abzudecken, so dass in Folge keine Bußgelder entstehen oder eine Gesellschaft wieder von Amts wegen gelöscht wird.

Er beinhaltet:

  • Die Stellung eines Secretary. Wir sind beim jeweiligen Register als Secretary eingetragen.
  • Die Anfertigung und Einreichung des jährlichen Jahresberichts (Annual Report) bzw. des in einigen Staaten alle zwei Jahre fälligen Report.
  • Die Abgabe der Franchhise-Tax-Steuererklärung
  • Abwicklung sonstiger, administrativer Korrespondenz mit dem Secretary of State oder anderen staatlichen Einrichtungen im Zusammenhang mit den Aufgaben und Pflichten einer US-Gesellschaft

Der Service beinhaltet nicht:

  • staatliche Gebühren oder zu zahlende Steuern, die separat bezahlt werden müssen
  • die Beantragung von Steuernummern
  • Die Durchführung und die Dokumentation von Änderungen, (z.B. Änderungen bei den Inhabern, Geschäftsführern, Firmennamen, Stammkapital, etc.) oder wenn die Gesellschaft wieder gelöscht werden soll.


§ 10 Anmeldung von Zweigniederlassungen


‍(1) Bei Gründungspaketen, die mit Unterlagen für die Anmeldung einer Zweigniederlassung in Deutschland geliefert werden, verpflichtet sich der Besteller die Anmeldung der Zweigniederlassung sofort nach Erhalt der beglaubigten Firmenunterlagen per Post beim zuständigen Registergericht in Deutschland durchzuführen, da die beglaubigten Firmenunterlagen möglichst aktuell sein müssen und deshalb nur für kurze Zeit verwenden werden können. Wird die Eintragung zu einem späteren Zeitpunkt wegen zu alter Firmenunterlagen abgewiesen, so übernimmt der Besteller vollständige die Kosten für neue Firmenunterlagen.
(2) Reklamationen zu den gelieferten Firmen- und Anmeldeunterlagen im Zusammenhang mit der Anmeldung einer Zweigniederlassung in Deutschland werden ausschließlich dann von uns anerkannt und bearbeitet, wenn diese vom jeweiligen Registergericht selbst stammen und in Form einer sogenannten Zwischenverfügung vorliegen. Das bedeutet, die juristische Prüfung obliegt ausschließlich dem zuständigen Registergericht und nicht dem Besteller oder dem Notar. Die vollständige Zwischenverfügung und die eingereichten Unterlagen müssen uns im Falle einer Reklamation vollständig als Scan per Email vorgelegt werden. Reklamationen von Notaren oder durch den Besteller selbst im Vorfeld werden ausdrücklich nicht akzeptiert.
(3) Reklamationen von Gerichten werden überdies nur dann von uns bearbeitet, wenn ausschließlich unsere Firmen- und Anmeldeunterlagen in genau der von uns gelieferten Form benutzt worden sind. Wir bearbeiten Reklamationen nicht, wenn die von uns gelieferten Dokumente für die Anmeldung verändert oder/und diese unvollständig beim Gericht eingereicht wurden oder wenn andere Anmeldeunterlagen benutzt worden sind. Die Nutzung ausschließlich unserer Unterlagen in vollständiger und unveränderter Form so wie geliefert ist dabei vom Besteller nachzuweisen in Form eines Scans aller Unterlagen, die beim Registergericht in elektronischer Form eingereicht wurden.

§ 11 Gewährleistung

(1) Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobligenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Liegen Mängel vor, so kann der Besteller zunächst eine Nachbesserung in einem angemessenen Zeitrahmen fordern. Erst wenn diese Nachbesserung fehlschlägt, kann er vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Anspruch auf Schadenersatz ist nur dann möglich, wenn die easy & simple Incorporations USA Inc. den Schaden kausal eindeutig zu vertreten hat.
(3) Eine Gewährleistung für Produkte oder Leistungen, die durch uns vermittelt werden, aber von Dritten erbracht werden, ist ausgeschlossen.
(4) Mängelansprüche verjähren sechs Monate nach erfolgter Lieferung.

§ 12 Haftung

(1) Die easy & simple Incorporations USA Inc. haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung ist auf unmittelbare Schäden begrenzt. Keine Haftung wird für mittelbare oder atypische Folgeschäden übernommen.
(3) Die Haftung ist auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt.
(4) Die auf www.easy-inc.com dargebotenen Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt und überprüft. Haftungsansprüche, die sich aus der Nutzung des Informationsangebotes ergeben, sind dennoch ausgeschlossen.

§ 13 Datenschutz

(1) Die bei der Bestellung übermittelten personen- und firmenbezogenen Daten werden nur zum Zwecke der Vertragserfüllung gespeichert und verarbeitet. Keinesfalls werden die Daten an Dritten weitergegeben.

§ 14 Rechte an Materialien

(1) Sämtliche Rechte an urheberrechtlich geschützten Materialien sind vorbehalten. Der Kunde oder sonstige Dritte sind nicht berechtigt die Inhalte des Internetangebots sowie sonstiger Unterlagen oder Verträge außerhalb der vertraglichen Zwecke zu nutzen oder zu verbreiten.

§ 15 Sonstiges

(1) Unsere Leistungen beinhalten in keinem Fall die rechtliche Vertretung von Gesellschaften gegenüber Finanz- und sonstigen Ämtern, Gerichten, Behörden oder sonstigen staatlichen Einrichtungen mit Ausnahme des jeweiligen US-Firmenregisters.
(2) Unsere Leistungen beinhalten grundsätzlich keine Steuer-, Rechts- oder Wirtschaftsberatung.

§ 16 Gerichtsstand

(1) Für die Vertragsbeziehung gilt amerikanisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Der Gerichtsstand ist New York City in New York State.

§ 17 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Regelungen als lückenhaft erweisen.