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Alles Wichtige verständlich und kompakt erläutert
Anders als in den meisten europäischen Ländern gibt in den USA die Rechtsform die Art der Besteuerung nicht vor. Eine Kapitalgesellschaft kann wie eine Personengesellschaft besteuert werden und umgekehrt. Dieses System mag zunächst verwirrend erscheinen, bietet aber erhebliche Flexibilität, um die steuerliche Behandlung an die konkrete Situation anzupassen.
Aus diesem Grund sollte man sich spätestens gleich nach der Gründung - besser vorher schon - überlegen, wie die Gesellschaft besteuert werden soll. Die Wahl der Besteuerungsart – die sogenannte Tax Classification oder Tax Election – hat weitreichende Konsequenzen für die Steuerlast, die Compliance-Anforderungen und die administrative Komplexität.
Bei einer LLC hängt die Standard-Besteuerung zunächst davon ab, wie viele Members die Gesellschaft hat. Diese Default-Regelungen greifen automatisch, wenn keine abweichende Wahl getroffen wird.
Eine LLC mit nur einem Member wird steuerlich standardmäßig als sogenannte Disregarded Entity behandelt. Das bedeutet, die LLC wird für Steuerzwecke ignoriert – sie existiert steuerlich nicht als eigenständiges Subjekt. Alle Einkünfte und Ausgaben werden direkt dem Member zugerechnet, als hätte dieser das Geschäft als Einzelunternehmer (Sole Proprietorship) betrieben.
Der Member gibt die Geschäftseinnahmen und -ausgaben in seiner persönlichen Steuererklärung an, typischerweise auf dem Schedule C als Teil der Form 1040. Die LLC selbst reicht keine eigene Steuererklärung ein. Dieser Ansatz ist einfach und vermeidet Doppelbesteuerung – der Gewinn wird nur einmal versteuert, nämlich beim Member.
Der Nachteil: Die Einkünfte unterliegen der Self-Employment Tax, also den Sozialversicherungsabgaben für Selbstständige. Diese beträgt derzeit 15,3% auf den gesamten Gewinn und kommt zur normalen Einkommensteuer hinzu. Für jemanden mit hohen Gewinnen kann das teuer werden.
Eine LLC mit mehreren Members wird standardmäßig als Partnership besteuert. Auch hier handelt es sich um eine Pass-Through-Besteuerung: Die LLC selbst zahlt keine Steuern, sondern die Gewinne werden an die Members weitergereicht, die diese in ihrer persönlichen Steuererklärung versteuern.
Die LLC muss allerdings eine Informationssteuererklärung einreichen – die Form 1065. Diese zeigt, wie die Gewinne und Verluste auf die einzelnen Members verteilt werden. Jeder Member erhält ein Schedule K-1, das seine Anteile ausweist und das er für seine persönliche Steuererklärung benötigt.
Auch hier gilt: Die Gewinnanteile unterliegen in der Regel der Self-Employment Tax, jedenfalls für Members, die aktiv im Geschäft tätig sind. Passive Members können unter Umständen davon ausgenommen sein, aber die Abgrenzung ist komplex und hängt vom Einzelfall ab.
Eine LLC kann wählen, als S-Corporation besteuert zu werden. Diese Wahl erfolgt durch Einreichung der Form 2553 beim IRS. Die S-Corp ist ebenfalls eine Pass-Through-Struktur – die Gewinne werden an die Gesellschafter weitergereicht und nicht auf Unternehmensebene besteuert.
Der entscheidende Unterschied zur Default-Besteuerung liegt bei der Self-Employment Tax. Bei einer S-Corp müssen die Gesellschafter, die aktiv im Geschäft tätig sind, sich selbst ein angemessenes Gehalt (Reasonable Compensation) zahlen. Dieses Gehalt unterliegt den normalen Lohnsteuern und Sozialversicherungsabgaben.
Die Gewinne, die über dieses Gehalt hinausgehen, werden als Distributions ausgezahlt und unterliegen nicht der Self-Employment Tax. Wer als aktiver Geschäftsführer beispielsweise $80.000 Gewinn macht, könnte sich $50.000 als Gehalt zahlen und $30.000 als Distribution ausschütten. Die $30.000 würden keine Sozialversicherungsabgaben auslösen.
Das klingt verlockend, hat aber Haken. Erstens: Das Gehalt muss "angemessen" sein. Das IRS prüft sehr genau, ob das Gehalt dem entspricht, was man auf dem Markt für eine vergleichbare Tätigkeit zahlen würde. Wer sich nur das Minimum zahlt, um Sozialversicherungsabgaben zu sparen, riskiert Ärger mit dem IRS.
Zweitens: Die S-Corp bringt zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Es muss eine Lohnbuchhaltung geführt werden (Payroll), quartalsweise müssen Lohnsteuern abgeführt werden, und die Steuererklärung (Form 1120-S) ist komplexer als bei einer reinen Partnership oder Disregarded Entity.
Drittens: Die S-Corp hat Beschränkungen. Es dürfen nur bestimmte Arten von Gesellschaftern sein (im Wesentlichen natürliche Personen, die US-Bürger oder Residents sind), maximal 100 Gesellschafter, und nur eine Anteilsklasse.
Eine LLC kann auch wählen, als C-Corporation besteuert zu werden. Diese Wahl erfolgt über die Form 8832. Die C-Corp ist keine Pass-Through-Struktur – die Gewinne werden auf Unternehmensebene besteuert, und wenn sie als Dividenden ausgeschüttet werden, nochmals beim Gesellschafter.
Diese Doppelbesteuerung klingt zunächst nachteilig. Es gibt aber Situationen, in denen die C-Corp-Besteuerung Sinn macht. Erstens: Der Corporate Tax Rate liegt derzeit bei 21%, was niedriger sein kann als die persönliche Einkommensteuer eines gut verdienenden Members. Wenn Gewinne im Unternehmen bleiben und reinvestiert werden statt ausgeschüttet zu werden, kann die C-Corp günstiger sein.
Zweitens: Investoren bevorzugen häufig C-Corps, speziell Venture Capital. Eine LLC, die Investoren aufnehmen will, konvertiert deshalb oft zur C-Corp.
Drittens: Bestimmte steuerliche Vorteile wie das Qualified Small Business Stock (QSBS) Exemption sind nur bei C-Corps verfügbar. Hier können unter bestimmten Voraussetzungen Kapitalgewinne beim Verkauf der Anteile steuerfrei sein.
Für eine typische 1-Mann-LLC ohne hohe Gewinne ist die Default-Besteuerung als Disregarded Entity oft die einfachste Lösung. Der Verwaltungsaufwand ist minimal, die Steuererklärung unkompliziert.
Sobald die Gewinne höher werden – als Faustregel spricht man oft von $60.000 bis $80.000 und mehr – lohnt sich die S-Corp Election. Die Ersparnis bei der Self-Employment Tax kann mehrere Tausend Dollar pro Jahr betragen. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand rechnet sich dann.
Bei Multi-Member LLCs ist die Partnership-Besteuerung der Standard. Die S-Corp Election kann hier ebenfalls Sinn machen, wenn alle Members aktiv sind und hohe Gewinne erzielt werden. Die C-Corp Election kommt vor allem dann ins Spiel, wenn Investoren an Bord kommen sollen oder wenn aus anderen strategischen Gründen eine Corporate-Struktur gewünscht wird.
Eine Corporation ist automatisch eine C-Corporation, sofern nicht die S-Corp Election getroffen wird. Hier ist die Wahlmöglichkeit also binär: C-Corp (Default) oder S-Corp (durch aktive Wahl).
Bei einer C-Corp werden die Gewinne auf Unternehmensebene mit dem Corporate Tax Rate besteuert. Dieser liegt aktuell bei 21% auf Bundesebene, dazu kommen gegebenenfalls State Corporate Taxes.
Werden Gewinne als Dividenden ausgeschüttet, zahlen die Shareholders darauf nochmals Steuern – die sogenannte Dividend Tax. Diese beträgt je nach Einkommenshöhe zwischen 0% und 20% auf qualifizierte Dividenden, plus eventuell die 3,8% Net Investment Income Tax.
Diese zweistufige Besteuerung führt zu einer höheren Gesamtsteuerbelastung, wenn Gewinne ausgeschüttet werden. Bleiben die Gewinne jedoch im Unternehmen, entfällt die zweite Stufe. Für wachsende Unternehmen, die ihre Gewinne reinvestieren statt auszuschütten, kann die C-Corp deshalb durchaus attraktiv sein.
Gesellschafter, die als Angestellte der Corporation tätig sind, erhalten ein Gehalt. Dieses ist für die Corporation als Betriebsausgabe abzugsfähig und reduziert den steuerpflichtigen Gewinn. Für den Gesellschafter ist es normales Arbeitseinkommen, das der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsabgaben unterliegt.
Die C-Corp bietet zudem einige steuerliche Vorteile: Bestimmte Fringe Benefits wie Krankenversicherung können für Gesellschafter-Angestellte steuerlich günstiger gestaltet werden. Die C-Corp kann Verluste vortragen und mit künftigen Gewinnen verrechnen. Und wie erwähnt: Die QSBS-Regelung kann unter bestimmten Voraussetzungen zu erheblichen Steuerersparnissen beim Verkauf führen.
Eine Corporation kann durch Einreichung der Form 2553 wählen, als S-Corporation besteuert zu werden. Diese Wahl muss zeitnah erfolgen – entweder innerhalb von zwei Monaten und 15 Tagen nach Gründung oder rückwirkend für das kommende Steuerjahr.
Die S-Corp ist eine Pass-Through-Struktur. Die Gewinne werden nicht auf Unternehmensebene besteuert, sondern an die Shareholders weitergereicht, die diese in ihrer persönlichen Steuererklärung versteuern. Die Doppelbesteuerung entfällt.
Wie bei der LLC mit S-Corp Election müssen auch hier aktive Gesellschafter sich ein angemessenes Gehalt zahlen, das den normalen Lohnsteuern unterliegt. Gewinne darüber hinaus können als Distributions ausgeschüttet werden, die nicht der Self-Employment Tax unterliegen.
Die S-Corp hat aber deutliche Beschränkungen. Nur bestimmte Personen dürfen Shareholders sein: natürliche Personen, die US-Bürger oder Residents sind. Keine ausländischen Gesellschafter, keine Corporations oder LLCs als Shareholders, keine Non-Residents. Maximal 100 Shareholders sind erlaubt, und es darf nur eine Aktienklasse geben.
Diese Beschränkungen machen die S-Corp für international agierende Unternehmen oder solche mit komplexeren Beteiligungsstrukturen oft ungeeignet. Auch für Unternehmen, die später Investoren aufnehmen wollen, ist die S-Corp häufig ein Hindernis, da viele Venture Capital Fonds aufgrund ihrer eigenen Struktur nicht in S-Corps investieren können.
Für kleinere, vom Eigentümer geführte Corporations, die ihre Gewinne weitgehend ausschütten, ist die S-Corp oft die steuerlich günstigere Wahl. Die Vermeidung der Doppelbesteuerung spart erhebliche Steuern, und die Pass-Through-Struktur ist einfacher zu handhaben.
Die C-Corp macht Sinn, wenn Gewinne im Unternehmen bleiben sollen, wenn ausländische Gesellschafter beteiligt sind, wenn komplexe Beteiligungsstrukturen mit verschiedenen Anteilsklassen gewünscht werden, oder wenn das Unternehmen auf Investoren oder einen späteren Börsengang vorbereitet werden soll.
Manche Startups beginnen als S-Corp und konvertieren später zur C-Corp, wenn Investoren an Bord kommen. Andere wählen von Anfang an die C-Corp-Struktur, um sich diese Option offenzuhalten. Die Konversion von S-Corp zu C-Corp ist relativ unkompliziert, umgekehrt kann es aber kompliziert und steuerlich teuer werden.
Für Gesellschafter, die nicht in den USA ansässig sind, sieht die Situation anders aus. Non-Residents sind in den USA nur auf US-Quelleneinkommen steuerpflichtig, und die Art der Besteuerung hängt davon ab, ob die Einkünfte als Effectively Connected Income (ECI) gelten oder nicht.
Bei einer LLC, die als Partnership oder Disregarded Entity besteuert wird und die in den USA geschäftlich tätig ist, gelten die Einkünfte typischerweise als ECI. Der Non-Resident muss dann eine US-Steuererklärung einreichen und die Einkünfte versteuern, allerdings ohne Self-Employment Tax.
Bei einer C-Corp zahlt die Corporation selbst die Steuern auf ihre Gewinne. Werden Dividenden an Non-Residents ausgeschüttet, unterliegen diese einer Withholding Tax von 30%, die aber durch Doppelbesteuerungsabkommen häufig reduziert wird.
Die S-Corp Election ist für Non-Residents nicht möglich, da nur US-Bürger und Residents Shareholders einer S-Corp sein können. Eine LLC mit Non-Resident Members kann deshalb nicht als S-Corp besteuert werden.
Die steuerliche Situation von Non-Residents ist komplex und hängt stark vom Einzelfall ab – von der Art der Geschäftstätigkeit, dem Vorhandensein einer US-Betriebsstätte, dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen. Hier ist fachliche Beratung durch einen auf internationale Besteuerung spezialisierten Steuerberater unerlässlich.
Die Tax Election sollte zeitnah nach der Gründung getroffen werden. Für die S-Corp Election gilt eine strenge Frist: Sie muss entweder innerhalb von zwei Monaten und 15 Tagen nach Gründung eingereicht werden oder spätestens zwei Monate und 15 Tage nach Beginn des Steuerjahres, für das sie gelten soll.
Wird diese Frist verpasst, kann die Election erst für das folgende Steuerjahr wirksam werden. Es gibt zwar Möglichkeiten, eine verspätete Election nachträglich zu beantragen (Late Election Relief), aber das ist aufwendig und nicht immer erfolgreich.
Die C-Corp Election für eine LLC über Form 8832 ist zeitlich flexibler, sollte aber ebenfalls frühzeitig vorgenommen werden, um Klarheit über die steuerliche Behandlung zu haben.
Wichtig: Eine einmal getroffene Election kann zwar grundsätzlich später geändert werden, aber es gibt Beschränkungen. Eine S-Corp kann nicht beliebig häufig zwischen S-Corp und C-Corp hin- und herwechseln. Nach einem Widerruf der S-Corp Election muss die Corporation mindestens fünf Jahre als C-Corp besteuert werden, bevor erneut eine S-Corp Election möglich ist.
Die Wahl der Besteuerungsart ist keine rein steuerliche Frage. Der administrative Aufwand spielt eine erhebliche Rolle. Eine S-Corp erfordert Payroll, quartalsweise Lohnsteuerabführungen, eine komplexere Steuererklärung. Das kostet Zeit und Geld – sei es für eigenen Aufwand oder für Steuerberater und Buchhaltung.
Für eine kleine 1-Mann-LLC mit überschaubaren Gewinnen kann die Disregarded Entity trotz etwas höherer Steuerlast die praktischere Lösung sein, einfach weil der Verwaltungsaufwand minimal ist. Erst ab einer gewissen Gewinnhöhe rechnet sich der zusätzliche Aufwand einer S-Corp Election.
Auch die zukünftige Entwicklung sollte bedacht werden. Wer vorhat, Investoren aufzunehmen, sollte von Anfang an die C-Corp-Struktur wählen oder zumindest im Hinterkopf haben, dass eine spätere Konversion nötig werden könnte. Wer international expandieren will mit ausländischen Gesellschaftern, kann die S-Corp vergessen.
Die steuerliche Beratung durch einen qualifizierten CPA oder Steuerberater ist bei der Tax Election praktisch unerlässlich. Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen, und die "richtige" Wahl hängt von zu vielen individuellen Faktoren ab, als dass man sie ohne fachliche Unterstützung treffen sollte. Was für den einen optimal ist, kann für den anderen nachteilig sein.
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