Learning Center
Alles Wichtige verständlich und kompakt erläutert
Eine US-Corporation oder LLC kann in Österreich eine Zweigniederlassung betreiben. Die Zweigniederlassung ist dabei keine eigene Gesellschaft, sondern eine österreichische Niederlassung der amerikanischen Gesellschaft. Sie tritt im österreichischen Rechtsverkehr unter dem Namen der US-Gesellschaft auf, ergänzt manchmal um einen Zusatz wie „Zweigniederlassung Österreich" oder „Niederlassung Wien".
Für viele Unternehmer ist die Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft eine Alternative zur Gründung einer österreichischen GmbH oder AG, speziell weil kein Stammkapital benötigt wird.
Anders als in Deutschland ist die Eintragung der Zweigniederlassung ins österreichische Firmenbuch verpflichtend. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Firmenbuchgericht – in Wien ist das das Handelsgericht, in den Bundesländern die jeweiligen Landesgerichte. Die Unterschrift auf dem Antrag muss gerichtlich oder notariell beglaubigt werden - man kann also für die Anmeldung sowohl zu einem Notar gehen als auch direkt zum Firmenbuchgericht.
Die reinen Beglaubigungsgebühren sind beim Gericht etwas höher als beim Notar. Allerdings wissen österreichische Notare sehr genau, wie man unattraktive Rechnungen mit Zusatzposten künstlich aufpoliert – Beratungsgebühren, Aktenanlage, Korrespondenzpauschalen und dergleichen. Wer juristisch nicht bewandert ist, zahlt am Ende beim Notar oft deutlich mehr als beim Gang zum Gericht. Es empfiehlt sich im Zweifel, vorab einen Kostenvoranschlag einzuholen.
Für die Eintragung werden neben dem Antrag verschiedene Firmendokumente benötigt: Articles of Incorporation bzw. Articles of Organization sowie Bylaws bzw. Operating Agreement. Diese Dokumente müssen mit einer Apostille versehen und von einem in Österreich zugelassenen Übersetzer übersetzt worden sein.
Eine Kapitalgesellschaft gilt nach österreichischem Recht immer als Gewerbebetrieb, unabhängig vom Geschäftszweck. Die Zweigniederlassung muss daher bei der zuständigen Gewerbebehörde eine Gewerbeberechtigung beantragen – in Wien beim Magistratischen Bezirksamt, sonst beim Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft.
Um eine Gewerbeberechtigung zu erlangen, muss die Gesellschaft einen gewerberechtlichen Geschäftsführer benennen. Die Firmenbucheintragung ist Voraussetzung für die Gewerbeanmeldung.
Eine US-Gesellschaft, deren Verwaltungssitz in Österreich liegt oder die hier eine Betriebsstätte unterhält, ist mit ihrem Welteinkommen in Österreich steuerpflichtig und benötigt eine österreichische Steuernummer. Gegebenenfalls kommt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinzu.
Wer einen Steuerberater hat, kann die Beantragung über diesen abwickeln lassen. Andernfalls muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich je nach Rechtsform:
Eine US-Gesellschaft, deren Verwaltungssitz in Österreich liegt oder die hier eine Betriebsstätte unterhält, ist mit ihrem Welteinkommen in Österreich steuerpflichtig und benötigt eine österreichische Steuernummer sowie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Bei einer LLC ist die Sache komplizierter. Die LLC ist eine Mischrechtsform mit Elementen einer Personen- und einer Kapitalgesellschaft. Das österreichische Finanzamt prüft anhand verschiedener Kriterien, wie die LLC einzustufen ist. Je nach Ergebnis wird sie entweder wie eine Corporation besteuert – also mit Körperschaftsteuer – oder wie eine Personengesellschaft, bei der die Gewinne wie bei einer GesbR oder OG den Gesellschaftern zugerechnet werden, die diese in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung versteuern.
Die Reihenfolge ist in Österreich klar vorgegeben: Zuerst die Firmenbucheintragung, dann die Gewerbeberechtigung, dann die steuerliche Registrierung. Ohne Firmenbucheintragung geht nichts.
Sie haben Fragen zum Thema Firmengründung in den USA?
Gerne beantworten wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns dazu einfach an, chatten Sie mit uns oder senden Sie eine Email.
Freecall DE/AT: 0800 400 43 40
Freecall CH: 0800 400 43 4
+1 929 2364 627
info@easy-inc.com
Auch interessant: