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#Gründungsphasen

Was es vor und nach der Gründung zu beachten gibt

Markenrecherche durchführen – das A und O bei der Namenswahl

Die Markenrecherche ist der kritischste und am häufigsten übersehene Schritt bei der Namenswahl. Viele Gründer glauben, dass ein beim Secretary of State verfügbarer Name automatisch frei verwendbar ist. Das ist aber ein Irrtum, der nach der Firmengründung äußerst kostspielig werden kann.

Warum Verfügbarkeit im Firmenregister nicht ausreicht

Der Eintrag in das Firmenregister schützt den Firmennamen nur im jeweiligen Bundesstaat – und auch dort nur für die Registrierung. Es kann kein identischer oder zu ähnlicher Firmenname in diesem Register eingetragen werden. Damit sind aber keinerlei Markenrechte verbunden.

Ein Firmenname kann sogar problemlos registriert werden, wenn er eindeutig Markenrechte Dritter verletzt, denn Firmenregister sind keine Markenregister. Der Secretary of State prüft lediglich, ob der Name im eigenen Register verfügbar ist – nicht, ob jemand anderes bereits Markenrechte daran hat.

Das dreistufige US-Markensystem

Das amerikanische Markenrecht unterscheidet sich fundamental vom deutschen System.

In Deutschland entsteht Markenschutz primär durch Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt. Zwar kennt auch das deutsche Recht Marken, die ohne Eintragung entstehen – etwa wenn ein Name durch jahrelange intensive Nutzung so bekannt geworden ist, dass ihn die Verbraucher automatisch mit einem bestimmten Unternehmen verbinden. Solche Fälle sind in der Praxis aber selten und erfordern einen erheblichen Bekanntheitsgrad. Das deutsche System ist im Kern formal und registrierungsbasiert: Wer Markenschutz will, meldet seine Marke an.

In den USA hingegen gilt das Prinzip „first to use" – wer eine Marke zuerst im geschäftlichen Verkehr benutzt, hat die älteren Rechte, auch ohne jede Registrierung.

  • Federal Trademarks sind beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) registrierte Marken mit landesweitem Schutz. Diese Bundesmarken bieten den stärksten und geografisch umfassendsten Schutz. Sie sind in der USPTO-Datenbank öffentlich einsehbar und relativ einfach zu recherchieren.
  • State Trademarks sind auf Ebene der einzelnen Bundesstaaten registrierte Marken mit Schutz nur innerhalb des jeweiligen Staates. Für die Praxis von untergeordneter Bedeutung, sollten bei gründlicher Recherche aber nicht ignoriert werden. Das Problem: Es gibt keine zentrale Datenbank – jeder der 50 Bundesstaaten führt sein eigenes Register.
  • Common Law Trademarks entstehen automatisch durch tatsächliche geschäftliche Nutzung – ganz ohne formelle Registrierung. Wenn ein Restaurant seit Jahren unter dem Namen „Golden Spoon" operiert, hat es Common Law-Rechte an diesem Namen, selbst ohne Markenanmeldung. Der Schutzbereich beschränkt sich auf das geografische Gebiet der tatsächlichen Nutzung, kann aber dennoch erhebliche rechtliche Probleme verursachen.

Die USPTO-Recherche: Bundesmarken prüfen

Die Recherche beginnt mit der Datenbank des USPTO unter uspto.gov. Das Trademark Electronic Search System (TESS) ermöglicht die kostenlose Suche nach eingetragenen Bundesmarken und anhängigen Anmeldungen.

Bei der Suche ist zu beachten: Marken werden nicht pauschal für alle Bereiche vergeben, sondern für spezifische Waren- und Dienstleistungsklassen. Eine Marke „Phoenix" für Kleidung steht einer LLC für Softwareentwicklung normalerweise nicht im Weg. Besonders kritisch wird es bei verwandten Branchen – Marketingberatung und Unternehmensberatung fallen beide in dieselbe Klasse.

Die Suche sollte nicht nur den exakten Wunschnamen umfassen, sondern auch phonetisch ähnliche Varianten, alternative Schreibweisen und Teilbegriffe. Wer „Sunrise Marketing" prüfen will, sollte auch nach „Sun Rise", „Sunrize", „Sunrise" allein und ähnlichen Kombinationen suchen.

Das USPTO verwendet bei der Prüfung von Markenanmeldungen einen „likelihood of confusion"-Standard. Entscheidend ist nicht nur, ob die Namen identisch sind, sondern ob Verbraucher die Marken verwechseln könnten. Zwei Namen können unterschiedlich geschrieben sein und trotzdem zu ähnlich klingen – oder umgekehrt.

State Trademark Register durchsuchen

Nach der USPTO-Recherche folgt die Durchsuchung der Markenregister der einzelnen Bundesstaaten. Diese Aufgabe ist zeitaufwendig, da es keine zentrale Datenbank gibt. Jeder Staat führt sein eigenes Register, meist beim Secretary of State oder einer vergleichbaren Behörde.

Für eine gründliche Recherche sollten zumindest die Staaten geprüft werden, in denen die Gesellschaft tatsächlich tätig sein wird, sowie die großen Wirtschaftsstaaten wie Kalifornien, New York, Texas und Florida, wo viele Unternehmen registriert sind.

Die State Trademark Register sind oft weniger benutzerfreundlich als die USPTO-Datenbank und die Suchfunktionen variieren in ihrer Qualität. Manche Staaten bieten Online-Suchen an, bei anderen muss schriftlich angefragt werden.

Common Law-Recherche: Die schwierigste Stufe

Die Recherche nach Common Law-Marken ist der aufwendigste Teil, weil diese Rechte nirgendwo zentral registriert sind. Sie entstehen durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr und können nur durch umfassende Recherche aufgespürt werden.

Zu den Quellen, die durchsucht werden sollten, gehören allgemeine Internetsuchmaschinen wie Google und Bing, Branchenverzeichnisse und Gelbe Seiten, Social-Media-Plattformen wie LinkedIn, Facebook, Instagram und Twitter, Domain-Registrierungen über Whois-Abfragen, Online-Marktplätze wie Amazon, eBay und Etsy sowie Unternehmensverzeichnisse wie Yelp, Google Business und Branchenportale.

Ein Friseursalon in einer Kleinstadt in Kansas, der seit 1985 unter einem bestimmten Namen operiert, kann durchaus ältere und damit stärkere Rechte haben als eine 2020 beim USPTO eingetragene Bundesmarke – zumindest in seinem geografischen Einzugsgebiet. Solche lokalen Nutzungen lassen sich nur durch gründliche Internetrecherche aufdecken.

Professionelle Markenrecherche

Die vollständige Recherche aller drei Ebenen ist zeitaufwendig und erfordert Erfahrung in der Bewertung von Verwechslungsgefahren. Für wichtige Firmennamen oder wenn erhebliche Investitionen geplant sind, empfiehlt sich die Beauftragung eines Trademark Attorneys oder eines spezialisierten Rechercheunternehmens.

Professionelle Markenrecherchen kosten je nach Umfang zwischen 300 und 1.500 Dollar. Sie umfassen typischerweise die vollständige USPTO-Recherche mit Analyse ähnlicher Marken, die Durchsuchung aller 50 State Registers, eine umfassende Common Law-Recherche sowie eine rechtliche Bewertung der Ergebnisse mit Risikoeinschätzung.

Angesichts der potenziellen Kosten einer Markenrechtsverletzung ist diese Investition in den meisten Fällen gut angelegt.

Die Konsequenzen einer Markenrechtsverletzung

Markenrechtsverletzungen in den USA können schnell zur finanziellen Katastrophe werden. Das US-Markenrecht erlaubt nicht nur Unterlassungsverfügungen, sondern auch Schadensersatzforderungen, die Herausgabe von Gewinnen und bei vorsätzlichen Verletzungen die Verdreifachung der ermittelten Schäden.

Ein konkretes Beispiel: Ein Unternehmer eröffnet ein Café namens „Blue Mountain Coffee LLC" in Nevada. Der Name ist beim Nevada Secretary of State verfügbar, also registriert er die LLC. Drei Monate später erhält er eine Abmahnung: Eine Kaffeekette aus Oregon verwendet den Namen „Blue Mountain Coffee" seit Jahren und hat Common Law-Rechte. Der Unternehmer muss nicht nur den Namen ändern, sondern auch bereits produzierte Schilder, Speisekarten und Verpackungen vernichten. Die Anwaltskosten der Gegenseite muss er ebenfalls tragen. Gesamtschaden: über 80.000 Dollar.

Solche Szenarien sind keine Seltenheit. Sie lassen sich durch eine gründliche Markenrecherche vor der Firmengründung vermeiden – oder zumindest das Risiko erheblich reduzieren.

Ergebnis bewerten: Grün, Gelb oder Rot?

Nach Abschluss der Recherche müssen die Ergebnisse bewertet werden. Dabei gibt es selten ein klares Ja oder Nein, sondern meist Abstufungen:

Ein grünes Licht bedeutet, dass keine identischen oder sehr ähnlichen Marken gefunden wurden, weder beim USPTO noch in den State Registers noch bei der Common Law-Recherche. Der Name kann mit hoher Wahrscheinlichkeit sicher verwendet werden.

Ein gelbes Licht zeigt an, dass ähnliche Marken existieren, aber in anderen Branchen oder mit ausreichend Unterscheidung. Das Risiko ist überschaubar, sollte aber dokumentiert und beobachtet werden. Eine rechtliche Einschätzung durch einen Trademark Attorney kann sinnvoll sein.

Ein rotes Licht bedeutet, dass identische oder sehr ähnliche Marken in derselben oder einer verwandten Branche gefunden wurden. Der Name sollte nicht verwendet werden – das Risiko einer Abmahnung oder Klage ist zu hoch.

Bei einem gelben oder roten Ergebnis für den Wunschnamen zahlt sich aus, dass von Anfang an mehrere Namensvarianten entwickelt wurden. Die Prüfung wird dann für die nächste Variante auf der Liste wiederholt.

Dokumentation nicht vergessen

Alle Rechercheergebnisse sollten sorgfältig dokumentiert werden – mit Datum, durchsuchten Quellen und gefundenen Ergebnissen. Diese Dokumentation ist aus zwei Gründen wichtig: Erstens dient sie als Nachweis, dass vor der Namenswahl eine angemessene Sorgfalt (due diligence) angewendet wurde. Das kann im Streitfall relevant werden, weil es den Vorwurf der vorsätzlichen Verletzung entkräftet. Zweitens bildet sie die Grundlage für eine spätere eigene Markenanmeldung, die in einem separaten Schritt nach der Firmengründung erfolgen kann.

Im Zweifel: Professionelle Beratung einholen

Die Markenrecherche ist ein Bereich, in dem Sparsamkeit am falschen Ende teuer werden kann. Wer nach Abschluss der eigenen Recherche unsicher ist, ob ein Name verwendet werden kann, sollte einen US Trademark Attorney konsultieren. Eine qualifizierte Einschätzung kostet einige hundert Dollar – eine Markenrechtsverletzung kann schnell das Hundertfache kosten.

Das gilt besonders, wenn die Recherche ähnliche Marken in verwandten Branchen zutage gefördert hat, wenn erhebliche Investitionen in Branding, Marketing oder Geschäftsausstattung geplant sind, oder wenn der Name langfristig als Marke aufgebaut werden soll. In diesen Fällen ist die rechtliche Absicherung vor der Firmengründung keine übertriebene Vorsicht, sondern unternehmerische Sorgfalt.

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