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#Gründungsphasen

Was es vor und nach der Gründung zu beachten gibt

Errichtung einer Zweigniederlassung in der Schweiz

Eine US-Corporation oder LLC kann in der Schweiz eine Zweigniederlassung betreiben. Die Zweigniederlassung ist dabei keine eigene Gesellschaft, sondern eine Schweizer Niederlassung der amerikanischen Gesellschaft. Sie tritt im Schweizer Rechtsverkehr unter dem Namen der US-Gesellschaft auf.

Für viele Unternehmer ist die Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft eine Alternative zur Gründung einer Schweizer GmbH oder AG, speziell weil kein Stammkapital benötigt wird.

Eintragung im Handelsregister

Die Zweigniederlassung muss vor bzw. spätestens bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit beim zuständigen Handelsregisteramt angemeldet werden. Anders als bei der Gründung einer Schweizer GmbH oder AG ist dafür kein Notar erforderlich – die Geschäftsführer der US-Gesellschaft müssen für die Anmeldung einmal persönlich zum zuständigen Handelsregisteramt.

Die Unterschriften auf dem Eintragungsantrag müssen durch eine Urkundsperson öffentlich beglaubigt werden, was direkt vor Ort beim Handelsregisteramt durchgeführt wird. Eine Anmeldung per Post ist nicht möglich - es sei denn, man lässt die Unterschriften auf dem Antrag vorab bei der Gemeinde oder einem Notar beglaubigen.

Für die Eintragung werden die US-Firmendokumente benötigt: Articles of Incorporation bzw. Articles of Organization sowie die Bylaws bzw. Operating Agreement. Diese Dokumente müssen mit einer Apostille versehen und von einem beeidigten Übersetzer übersetzt worden sein – je nach Kanton auf Deutsch, Französisch oder Italienisch.

Zusätzlich verlangt die Schweiz, dass mindestens eine einzelzeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz eingetragen wird. Ohne diese Voraussetzung ist die Eintragung nicht möglich.

Keine Gewerbeanmeldung

Ein Gewerbeamt oder eine Gewerbebehörde, wie sie in Deutschland und Österreich existiert, gibt es in der Schweiz nicht. Eine separate Gewerbeanmeldung entfällt.

Steuerliche Registrierung

Eine US-Gesellschaft mit Zweigniederlassung in der Schweiz ist dort steuerpflichtig. Die gute Nachricht: Eine Steuernummer muss nicht separat beantragt werden. Mit der Eintragung ins Handelsregister erhält die Gesellschaft automatisch eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID), die gleichzeitig als Steuernummer dient.

Falls die Zweigniederlassung mehrwertsteuerpflichtig ist – das ist immer erst ab einem Jahresumsatz von 100.000 CHF aus steuerbaren Leistungen in der Schweiz der Fall –, wird die UID einfach um den Zusatz „MWST" ergänzt und dient dann auch als Mehrwertsteuernummer.

Reihenfolge

Der Ablauf in der Schweiz ist also wesentlich einfacher als in Deutschland oder Österreich: Es genügt ein Gang zum Handelsregister - und fertig. Die Steuernummer kommt automatisch mit der Eintragung ins Handelsregister, eine Gewerbeanmeldung gibt es nicht.

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