Ja. Eine LLC zu gründen, ist grundsätzlich auch ohne Wohnsitz möglich, weil das LLC-Recht in den USA keine Vorschriften hinsichtlich Nationalität oder Wohnsitz kennt – weder für die Eigentümer (Members) noch für die Geschäftsführer (Manager). Wer als digitaler Nomade ohne festen Wohnsitz lebt, kann deshalb ohne Weiteres eine LLC gründen. Der Wohnsitz wird von den Firmenregistern in den USA nicht überprüft.
Bei der Gründung muss zwar eine Anschrift für alle an der LLC beteiligten Personen angegeben werden, aber die US-Behörden schicken an diese Anschriften keine Post. Die offizielle Korrespondenz läuft entweder über die „Mailing Address” oder die „Principal Address” der LLC oder über den Registered Agent - einen zustellungsbevollmächtigten Vertreter im jeweiligen Bundesstaat, den jede LLC ohnehin benennen muss.
Das eigentliche Problem ohne Wohnsitz: das Bankkonto
Wer eine LLC gründen will, kann das deshalb auch ohne festen Wohnsitz ohne Weiteres machen. Schwieriger wird es allerdings beim LLC-Geschäftskonto. Traditionelle US-Banken scheiden für Ausländer ohne US-Wohnsitz ohnehin aus, den sie verlangen in der Regel ein persönliches Erscheinen und eine US-SSN (Social Security Number). Als realistische Optionen bleiben damit vor allem Fintech-Banken wie Mercury und Wise.
Beide verlangen im Antrag jedoch eine persönliche Wohnadresse des Inhabers – und können Nachweise dazu anfordern. Mercury hat diese Anforderungen zuletzt spürbar verschärft und verlangt zunehmend auch nachträglich Belege wie Kontoauszüge oder Utility Bills. Relay, früher ebenfalls eine Option, scheidet für Nicht-US-Ansässige inzwischen praktisch aus, da dort eine SSN vorausgesetzt wird.
Wer buchstäblich keine Adresse mehr hat – also nirgendwo gemeldet ist und keinen Adressnachweis irgendeiner Art vorweisen kann –, stößt damit auch bei den nomadenfreundlichsten Anbietern an eine Grenze.
Der pragmatische Weg
Deshalb: Wer plant, als digitaler Nomade mit einer US-LLC zu arbeiten, tut gut daran, die Gründung und die Kontoeröffnung noch zu erledigen, solange ein regulärer Wohnsitz vorhanden ist – also vor der Abmeldung aus dem Heimatland. Das wäre der einfachste Weg.
Wer bereits unterwegs ist, muss improvisieren: Ein Mietvertrag, eine lokale Utility Bill oder ein Kontoauszug auf den eigenen Namen vom aktuellen Aufenthaltsort können als Adressnachweis dienen. Auch ein längerfristiger Aufenthalt in einem Coliving-Space oder eine gemietete Wohnung können diese Lücke schließen. Schlussendlich kommt es immer auf die konkreten Verhältnisse im Einzelfall an.
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