Ja und das ist einer der Bereiche, in denen sich die USA ganz grundlegend von der EU unterscheiden. Während in der Europäischen Union seit Jahren eine zunehmende, fast schon aggressive Transparenzpolitik bei Firmengründungen verfolgt wird, gibt es in den USA keine vergleichbaren bundesweiten Bestrebungen.
In allen EU-Mitgliedsstaaten veröffentlichen die Handelsregister zwingend die Daten des oder der Geschäftsführer – in manchen auch die der Gesellschafter. Darüber hinaus existieren in jedem Mitgliedstaat Transparenzregister, die die wirtschaftlich Berechtigten erfassen.
In den USA hängt es vom jeweiligen Bundesstaat ab, ob und welche Angaben zu den Inhabern einer LLC öffentlich zugänglich sind. In Staaten wie Florida werden die Daten von Members/Managern im öffentlich zugänglichen Firmenregister veröffentlicht. In anderen Staaten hingegen wie etwa Delaware, Wyoming oder New Mexico erscheinen in den öffentlichen Registern des Secretary of State keine Angaben zu den mit der LLC verbundenen Personen. Dort wird lediglich der Registered Agent aufgeführt. Die Betreiber der LLC können damit vollständig anonym bleiben.
Der Corporate Transparency Act (CTA) hatte diese Situation zwischenzeitlich verändert. Das Gesetz, das 2021 vom US-Kongress verabschiedet wurde, führte zum 1. Januar 2024 eine bundesweite Meldepflicht für wirtschaftlich Berechtigte ein: Fast alle LLCs und Corporations hätten ihre Beneficial Owners an das Register der Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) melden müssen. Die Datenbank wäre zwar nicht öffentlich zugänglich gewesen, sondern nur für Behörden im Rahmen der Geldwäschebekämpfung – die Anonymität gegenüber staatlichen Stellen wäre damit aber faktisch beendet worden.
Das Gesetz hatte allerdings eine turbulente Geschichte durchlaufen: Mehrere Gerichtsverfahren stellten seine Verfassungsmäßigkeit in Frage, Fristen wurden mehrfach verschoben und die Durchsetzung zeitweise ausgesetzt. Im März 2025 erließ die FinCEN schließlich eine Interim Final Rule, die alle in den USA gegründeten Gesellschaften vollständig von der Meldepflicht befreit. Seither gilt die CTA-Pflicht nur noch für ausländische Gesellschaften, die in den USA tätig sind.
Eine vollständig anonyme LLC-Gründung ist damit weiterhin möglich – sofern man den richtigen Bundesstaat wählt.
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