Grundsätzlich nichts – eine LLC ist nicht verpflichtet, Umsätze zu erzielen. Es gibt keine Mindestaktivität, keine Umsatzpflicht und keine Frist, innerhalb derer die Gesellschaft operativ tätig sein muss. Eine LLC kann also durchaus über längere Zeit ruhen, ohne dass das rechtliche Konsequenzen hätte.
Keine Umsätze bedeutet jedoch nicht keine Pflichten. Die laufenden Anforderungen des jeweiligen Bundesstaates bestehen unabhängig davon, ob die LLC aktiv ist oder nicht:
Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, riskiert, dass der Bundesstaat die LLC administrativ auflöst. Eine solche Zwangsauflösung bedeutet nicht nur den Verlust der Gesellschaft, sondern auch den Verlust des Haftungsschutzes – rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Auflösung.
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