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#Rechtsformen in den USA

Die Qual der Wahl

Limited Liability Company (LLC)

Die Limited Liability Company (LLC) ist die flexibelste und am schnellsten wachsende Rechtsform der USA und hat sich seit den 1990er Jahren zur bevorzugten Unternehmensform entwickelt. Sie kombiniert vollständigen Haftungsschutz (wie eine deutsche GmbH) mit Pass-through-Besteuerung (wie eine Personengesellschaft) – eine im deutschen Recht so nicht existierende Kombination. Die LLC zahlt standardmäßig keine Körperschaftsteuer, stattdessen werden Gewinne direkt an die Gesellschafter durchgereicht und dort versteuert.

Entstehung & Gründung

Da das Gesellschaftsrecht in den USA auf Bundesstaatenebene geregelt ist, hat jeder der 50 Bundesstaaten sein eigenes LLC-Gesetz. Um eine Rechtszersplitterung zu vermeiden, orientieren sich die meisten Staaten zwar an Mustergesetzen (Model Laws), insbesondere am Uniform Limited Liability Company Act (ULLCA). Allerdings haben die einzelnen Bundesstaaten dieses Mustergesetz unterschiedlich stark übernommen – manche haben es vollständig oder weitgehend umgesetzt, andere nur teilweise oder mit erheblichen Abweichungen –, was zu Unterschieden bei Gründungsanforderungen, Formalitäten und    rechtlichen Details führt.

Eine LLC entsteht durch die Registrierung bei der zuständigen staatlichen Behörde (Secretary of State) durch die Einreichung der Articles of Organization (oder ähnlich benannten Dokumente). Diese müssen typischerweise enthalten:

Ein Gesellschaftsvertrag (Operating Agreement) ist nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen, da sonst staatliche Default-Regeln gelten.

Rechtlicher Status

Die LLC besitzt nach der Registrierung eine eigenständige Rechtspersönlichkeit – sie ist eine separate juristische Person, die Eigentum erwerben, Verträge abschließen, klagen und verklagt werden kann. Dieser „Entity-Status“ ist stärker ausgeprägt als bei Partnerships, aber flexibler als bei Corporations.

Eigentums- und Beteiligungsstrukturen

Die Eigentumsstruktur einer LLC ist sehr flexibel und kann an nahezu jede Geschäftssituation angepasst werden. Members (Gesellschafter) können natürliche Personen, Corporations, andere LLCs, Partnerships oder auch Trusts sein. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl oder der Nationalität der Members.

Gesellschafterrechte und Gewinnverteilung

Die LLC bietet eine hohe Flexibilität bei der Gestaltung von Gesellschafterrechten. Anders als bei einer deutschen GmbH, in der ein Kapitalanteil meist gleich einem Stimmrecht entspricht, können bei der LLC wirtschaftliche und Kontrollrechte völlig getrennt werden.

Beispiel: Anna investiert 80% des Kapitals in eine LLC, während Ben als Geschäftsführer nur 20% einzahlt. Trotzdem können sie vereinbaren, dass Ben 60% der Stimmrechte erhält (weil er das operative Geschäft führt) und beide jeweils 50% der Gewinne bekommen. Solche flexiblen Vereinbarungen sind bei LLCs problemlos möglich und werden im Operating Agreement festgelegt.

Diese Flexibilität macht die LLC besonders attraktiv für Situationen, in denen Kapital und Management-Expertise von verschiedenen Personen stammen. Investoren können Geld zur Verfügung stellen, ohne sich um das Tagesgeschäft kümmern zu müssen, während operative Partner die Kontrolle behalten, auch wenn sie weniger Kapital einbringen.

Management-Strukturen

Eine der größten Stärken der LLC ist die Wahlfreiheit bei der Führungsstruktur. Anders als bei Corporations, die eine feste Hierarchie mit einem Board of Directors und bestimmte Officers haben müssen, können LLCs ihre Führungsstruktur frei gestalten. Grundsätzlich stehen zwei Modelle zur Auswahl:

Member-Managed LLC (Gesellschafterverwaltete LLC):

Bei dieser Struktur sind alle Members (Gesellschafter) gleichberechtigt geschäftsführungsberechtigt und -verpflichtet. Sie agieren damit auch als Manager. Das funktioniert ähnlich wie bei einer General Partnership: Jeder Member kann die LLC nach außen vertreten, Verträge abschließen und operative Entscheidungen treffen. Alle Members sind aktiv im Geschäft involviert.

Diese Struktur eignet sich besonders für kleinere LLCs mit wenigen Gesellschaftern, die alle operativ tätig sind. Ein typisches Beispiel wären zwei Softwareentwickler, die gemeinsam eine Agentur gründen und beide an Projekten arbeiten. Entscheidungen werden gemeinsam getroffen, typischerweise per Mehrheitsbeschluss oder bei wichtigen Fragen einstimmig.

Manager-Managed LLC (Verwalterverwaltete LLC):

Bei dieser Struktur bestellen die Members einen oder mehrere Manager, die das operative Geschäft führen. Die Members selbst bleiben häufig passive Investoren ohne Geschäftsführungsbefugnis – ähnlich wie Limited Partners in einer Limited Partnership. Die Manager treffen alle geschäftlichen Entscheidungen und vertreten die LLC nach außen.

Manager können entweder Members selbst sein (ein Member wird zum Manager ernannt und führt das Geschäft) oder externe Personen (professionelle Manager von außen). Diese Struktur ist ideal, wenn Investoren Kapital bereitstellen, aber nicht operativ tätig sein möchten, oder wenn unterschiedliche Expertise zusammenkommt – etwa ein Kapitalgeber und ein erfahrener Branchenkenner.

Beispiel: Ein vermögender Investor stellt 80% des Kapitals für eine Immobilien-LLC bereit, möchte sich aber nicht um das Tagesgeschäft kümmern. Ein erfahrener Immobilienentwickler bringt 20% ein und wird als Manager eingesetzt. Der Investor bleibt passiver Member, der Manager führt die Geschäfte.

Die Wahl der Management-Struktur wird bei der Gründung in den Articles of Organization angegeben und sollte im Operating Agreement detailliert ausgearbeitet werden.

Übertragbarkeit von Anteilen

Das eine LLC prinzipiell für einen kleineren Kreis an Betreibern vorgesehen ist, können LLC-Anteile nicht wie Aktien frei verkauft werden. Die Übertragung unterliegt strengen Regeln, die Members vor unerwünschten Partnern schützen.

Bei LLCs wird zwischen zwei Rechtsarten unterschieden:

Wirtschaftliche Rechte (der Anspruch auf Gewinnausschüttungen) können grundsätzlich verkauft oder übertragen werden. Wenn jemand seine LLC-Anteile verkauft, kann er also seinen Anspruch auf Gewinne weitergeben.

Stimmrechte und Geschäftsführungsbefugnisse können hingegen nicht einfach übertragen werden. Selbst wenn jemand wirtschaftliche Anteile kauft, wird er nicht automatisch zum vollwertigen Member mit Mitspracherecht. Dafür braucht es die Zustimmung aller bestehenden Members.

Beschränkungen im Operating Agreement:

Das Operating Agreement kann zusätzliche Beschränkungen vorsehen, die Verkäufe regeln. Typische Klauseln sind:

  • Vorkaufsrecht: Wenn ein Member seine Anteile verkaufen will, müssen die anderen Members zuerst gefragt werden. Sie können die Anteile zum gleichen Preis kaufen, bevor sie an Außenstehende verkauft werden dürfen.
  • Mitverkaufsrecht: Wenn ein Member einen Käufer findet, können die anderen Members verlangen, ihre Anteile zum gleichen Preis mitzuverkaufen. Das schützt Minderheitsgesellschafter.
  • Mitnahmepflicht: Wenn die Mehrheit der Members verkaufen will, können sie die Minderheit zwingen mitzuverkaufen. Das ermöglicht einen kompletten Unternehmensverkauf.
  • Genehmigungspflicht: Jeder Verkauf muss von den übrigen Members genehmigt werden.

Aufnahme neuer Members:

Neue Gesellschafter können nur mit Zustimmung aller bestehenden Members aufgenommen werden. Das Operating Agreement kann jedoch abweichende Regelungen festlegen – beispielsweise eine einfache Mehrheitsentscheidung.

Haftung und Risiken

Haftungsbeschränkung

Der Hauptvorteil der LLC ist die vollständige Haftungsbeschränkung für alle Members. Diese Haftungsbeschränkung ist umfassender und sicherer als bei Limited Partnerships:

Members haften nur:

  • Bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlagen
  • Für noch nicht geleistete zugesagte Einlagen
  • Bei persönlichen Garantien für LLC-Verbindlichkeiten

Members haften nicht für:

  • Schulden der LLC
  • Unerlaubte Handlungen anderer Members
  • Geschäftsentscheidungen, die sich als falsch erweisen
  • Vertragsbrüche der LLC

Ausnahmen: „Piercing the LLC Veil“ – wenn der Haftungsschutz durchbrochen wird

Der Haftungsschutz einer LLC ist nicht absolut. In - eher extremen - Fällen können Gerichte die Haftungsbeschränkung ignorieren und die Members persönlich zur Verantwortung ziehen. Man spricht vom „Piercing the Veil“ – das Durchstechen des (Haftungsschutz-)Schleiers, der die LLC von ihren Eigentümern trennt.

Die Gerichte durchbrechen den Haftungsschutz vor allem in folgenden Situationen:

Unzureichende Kapitalausstattung: Wenn eine LLC von Anfang an so wenig Kapital hat, dass sie ihre Geschäfte nicht seriös betreiben kann, sehen Gerichte darin einen Missbrauch der Rechtsform. Beispiel: Jemand gründet eine Baufirma mit 100 Dollar Startkapital – ohne Werkzeug, Versicherung oder Rücklagen. Wenn dann Schäden auftreten, kann ein Gericht entscheiden, dass der Eigentümer persönlich haftet.

Vermischung von Geschäfts- und Privatvermögen: Wer das LLC-Konto wie sein Privatkonto behandelt – private Ausgaben über die Firma laufen lässt oder Firmengelder für den Privathaushalt abhebt – riskiert seinen Haftungsschutz. Die LLC muss finanziell getrennt vom Eigentümer geführt werden.

Missachtung grundlegender Formalitäten: Wer keine Buchhaltung führt, keine Verträge dokumentiert oder die LLC nur auf dem Papier existiert, macht sie praktisch zu einer Scheingesellschaft. Gerichte können dann den Schutz versagen.

Betrug oder vorsätzliches Fehlverhalten: Wer die LLC nutzt, um Gläubiger zu täuschen oder Vermögen vor Forderungen zu verstecken, verliert jeden Schutz. Das gilt auch, wenn jemand eine LLC nur gründet, um sich einer bestehenden Haftung zu entziehen.

Alter-Ego-Doktrin: Wenn die LLC nicht als eigenständiges Unternehmen agiert, sondern nur als „verlängerter Arm“ des Eigentümers – etwa weil alle Entscheidungen willkürlich und ohne formale Struktur getroffen werden –, kann ein Gericht die rechtliche Trennung aufheben.

Wie schützt man sich davor?

Der Schutz ist eigentlich simpel, erfordert aber Disziplin:

  • Separate Bankkonten: Die LLC braucht ein eigenes Geschäftskonto. Private und geschäftliche Transaktionen müssen strikt getrennt bleiben.
  • Ordentliche Buchführung: Alle Einnahmen und Ausgaben müssen dokumentiert werden. Das muss nicht perfekt sein, aber nachvollziehbar.
  • Angemessenes Startkapital: Die LLC sollte genug Kapital haben, um ihre Geschäfte vernünftig zu betreiben. Bei risikoreichen Branchen empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung.
  • Verträge schriftlich festhalten: Wichtige Geschäftsentscheidungen sollten dokumentiert werden, besonders wenn es um größere Summen geht.
  • Die LLC als eigenständiges Unternehmen behandeln: Die LLC sollte unter ihrem Namen auftreten, eigene Verträge abschließen und als separate Einheit erkennbar sein.

Wer diese Grundregeln befolgt, hat in der Praxis kaum etwas zu befürchten. Die meisten Fälle, in denen Gerichte den Haftungsschutz durchbrechen, betreffen in der Regel offensichtlichen Missbrauch.

Risiken für Members

Auch wenn die LLC Haftungsschutz bietet, bleiben Members verschiedenen Risiken ausgesetzt, die sie verstehen sollten:

Verlust der Investition: Das offensichtlichste Risiko: Wenn die LLC scheitert, ist das investierte Kapital weg. Anders als bei einem Sparbuch gibt es keine Garantie auf Rückzahlung. Members können ihre gesamte Einlage verlieren – haften aber nicht darüber hinaus mit ihrem Privatvermögen. Das ist der Unterschied zum Schutz, den die LLC bietet: Der Verlust ist auf die Investition begrenzt.

Schwierige Verkäuflichkeit: LLC-Anteile lassen sich oft nur schwer zu Geld machen. Anders als Aktien gibt es keinen öffentlichen Markt, auf dem man sie einfach verkaufen kann. Wer aus einer LLC aussteigen will, muss einen Käufer finden – und die anderen Members müssen zustimmen.

Bei kleineren LLCs kann es Monate oder Jahre dauern, einen Käufer zu finden. Der Wert ist oft schwer zu bestimmen, und potenzielle Käufer sind vorsichtig, weil sie nicht wissen, mit wem sie zusammenarbeiten werden. Das macht LLC-Anteile zu einer relativ „illiquiden“ Investition – das Geld ist langfristig gebunden.

Steuerliche Behandlung

Standard-Besteuerung: Pass-through im Detail

Die Grundregel: Eine LLC wird zunächst automatisch als Pass-through Entity besteuert. Das ist die Standardeinstellung und bedeutet, dass die LLC selbst keine Steuern zahlt. Stattdessen „fließen“ alle Gewinne und Verluste direkt zu den Members durch, die sie in ihren persönlichen Steuererklärungen versteuern.

Warum ist das vorteilhaft?

Der größte Vorteil gegenüber einer regulären Corporation liegt in der Vermeidung der Doppelbesteuerung. Bei einer Corporation werden Gewinne zweimal besteuert: einmal auf Unternehmensebene (Körperschaftsteuer) und nochmals beim Gesellschafter, wenn Gewinne ausgeschüttet werden (Einkommensteuer auf Dividenden). Bei der LLC gibt es nur eine Steuerebene – die persönliche Einkommensteuer der Members.

Ein weiterer Vorteil: Verluste können sofort geltend gemacht werden. Macht die LLC im ersten Jahr Verlust, können Members diesen direkt gegen ihr anderes Einkommen verrechnen und so ihre Gesamtsteuerlast senken. Bei einer Corporation bleiben Verluste im Unternehmen „gefangen“ und können nur mit künftigen Unternehmensgewinnen verrechnet werden.

Außerdem gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Steuerabzug von bis zu 20% auf das Geschäftseinkommen (Section 199A Qualified Business Income Deduction).

Wie funktioniert es konkret?

Bei einer Single Member LLC (nur ein Gesellschafter) ist es besonders einfach: Die LLC wird steuerlich komplett ignoriert, als gäbe es sie nicht. Die Einkünfte erscheinen direkt auf der persönlichen Steuererklärung des Eigentümers, als hätte er das Geld als Einzelunternehmer verdient.

Bei Multi-Member LLCs (mehrere Gesellschafter) funktioniert es wie bei einer Partnership: Die LLC selbst reicht nur eine Informationserklärung beim IRS ein (Form 1065), zahlt aber keine Steuern. Jedes Member erhält einen K-1-Beleg, der seinen Anteil an Gewinnen, Verlusten und anderen steuerrelevanten Posten ausweist. Diese Beträge trägt dann jedes Member in seiner persönlichen Steuererklärung ein.

Wahlmöglichkeit: Corporate-Besteuerung

Die Pass-through-Besteuerung ist nur die Standardeinstellung. LLCs können durch einen einfachen Antrag beim IRS (Form 8832) wählen, als Corporation besteuert zu werden. Das macht in bestimmten Situationen Sinn:

C-Corporation-Besteuerung:

Die LLC zahlt dann selbst Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne (21% auf Bundesebene). Wenn Gewinne später an die Members ausgeschüttet werden, müssen diese nochmals persönlich versteuert werden – das ist die berüchtigte Doppelbesteuerung.

Trotzdem kann das vorteilhaft sein: Wenn die LLC hohe Gewinne macht und diese im Unternehmen belässt (etwa für Wachstum), zahlt sie nur die 21% Körperschaftsteuer. Die Members zahlen erst Steuern, wenn tatsächlich Geld ausgeschüttet wird. Bei hohen persönlichen Steuersätzen (bis zu 37% Bundeseinkommensteuer) kann das günstiger sein als die sofortige Pass-through-Besteuerung.

S-Corporation-Besteuerung:

Das ist eine Mischform, die das Beste aus beiden Welten kombinieren kann: Die LLC behält die Pass-through-Besteuerung (keine Doppelbesteuerung), aber Members zahlen auf ausgeschüttete Gewinne keine Self-Employment Tax (15,3% für Social Security und Medicare).

Der Trick: Members, die aktiv arbeiten, müssen sich ein „angemessenes Gehalt“ zahlen und darauf normale Lohnsteuern entrichten. Alles darüber hinaus kann als Distribution ausgezahlt werden, die nur der Einkommensteuer unterliegt, nicht aber der Self-Employment Tax.

Rechenbeispiel: Die LLC macht 100.000 Dollar Gewinn. Der aktive Member zahlt sich 40.000 Dollar als Gehalt (darauf normale Lohnnebenkosten von 15,3%) und nimmt 60.000 Dollar als Distribution (keine Self-Employment Tax). Ersparnis: etwa 9.000 Dollar pro Jahr.

Wichtig für Ausländer: Non-Resident Aliens können die S-Corporation-Besteuerung nicht wählen. Diese Option steht nur US-Bürgern und Residents zur Verfügung.

Bundesstaatliche Besonderheiten

Zusätzliche Steuern: Viele Bundesstaaten erheben spezielle LLC-Steuern zusätzlich zur normalen Einkommensteuer:

  • Kalifornien: 800 Dollar Mindeststeuer plus umsatzabhängige Gebühren
  • Texas: Franchise Tax basierend auf Umsätzen
  • Delaware: 300 Dollar jährliche Steuer
  • Wyoming/Nevada: Sehr niedrige oder keine Zusatzsteuern

Diese staatlichen Unterschiede sollten ggf. bei der Wahl des Gründungsstaats berücksichtigt werden.

Management und Governance

Operating Agreement - Der interne „Gesellschaftsvertrag“

Das Operating Agreement ist das zentrale Dokument jeder LLC und entspricht einem deutschen Gesellschaftsvertrag. Obwohl es rechtlich nicht vorgeschrieben ist, sollte jede LLC ein durchdachtes Operating Agreement haben, da es die wichtigsten Aspekte des Unternehmens regelt. Ohne dieses Dokument gelten die staatlichen Standard-Regelungen, die oft nicht zu den Vorstellungen der LLC-Members passen. Ein maßgeschneidertes Operating Agreement verhindert Streitigkeiten und schafft Klarheit über die Zusammenarbeit.

Zentrale Regelungsbereiche:

Bei der Unternehmensführung wird festgelegt, wer die LLC leitet und wie Entscheidungen getroffen werden. Sollen alle Members mitbestimmen oder gibt es federführenden Manager? Welche Entscheidungen erfordern Einstimmigkeit, welche nur eine Mehrheit? Diese Fragen werden im Operating Agreement beantwortet.

Die wirtschaftlichen Aspekte sind ebenso wichtig: Wie viel muss jeder Member einzahlen? Wie werden Gewinne und Verluste verteilt? Wann gibt es Ausschüttungen? Können zusätzliche Kapitaleinlagen verlangt werden? All diese finanziellen Fragen sollten von Beginn an klar geregelt sein.

Besonders wichtig sind Regelungen für Anteilsübertragungen: Was passiert, wenn ein Member seine Anteile verkaufen möchte? Haben die anderen Members ein Vorkaufsrecht? Wie wird der Wert der Anteile bestimmt? Was geschieht bei Tod, Berufsunfähigkeit oder Kündigung eines Members? Diese Situationen treten häufiger auf als gedacht und sollten vorab geregelt werden.

Das Operating Agreement kann jederzeit geändert werden, meist ist jedoch Einstimmigkeit aller Members erforderlich. Es ist daher ratsam, bereits bei der Gründung sorgfältig zu überlegen und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Compliance-Anforderungen: Was muss laufend erledigt werden?

Eine LLC zu gründen ist relativ einfach, aber wie jede Rechtsform bringt sie laufende Pflichten mit sich. Diese Anforderungen bei LLCs deutlich geringer als bei Corporations, aber sie sollten nicht ignoriert werden.

Staatliche Pflichten

Die meisten Bundesstaaten verlangen jährliche Berichte (Annual Reports), in denen grundlegende Informationen über die LLC aktualisiert werden – etwa Geschäftsadresse, Members oder Manager. Diese Reports sind meist einfach auszufüllen und kosten zwischen 50 und 300 Dollar an Amtsgebühren, je nach Bundesstaat.

Außerdem muss jede LLC einen Registered Agent haben – eine Person oder Firma im Gründungsstaat, die offizielle Dokumente und Gerichtspost entgegennimmt. Wer keinen Registered Agent hat oder die jährlichen Gebühren nicht zahlt, riskiert, dass die LLC ihren „Good Standing“-Status verliert und aufgelöst wird.

Steuerliche Verpflichtungen

Bei Multi-Member LLCs (mehrere Gesellschafter) muss jährlich eine Informationserklärung beim IRS eingereicht werden (Form 1065), auch wenn die LLC selbst keine Steuern zahlt. Jeder Member erhält dann einen K-1-Beleg für seine persönliche Steuererklärung.

Single-Member LLCs (nur ein Gesellschafter) haben es etwas einfacher: Hier erscheinen die LLC-Einkünfte direkt in der persönlichen Steuererklärung des Eigentümers auf Schedule C.

Vierteljährige Steuervorauszahlungen (Estimated Tax Payments) sind Pflicht, wenn die LLC höhere Gewinne erzielt. Wer diese vergisst, muss mit Strafzinsen rechnen. Zusätzlich können je nach Bundesstaat separate State Tax Returns erforderlich sein.

Wer in mehreren Bundesstaaten geschäftlich tätig ist, benötigt unter Umständen eine Foreign Qualification – eine Art Anmeldung der LLC in anderen Staaten. Das wird oft übersehen, kann aber teuer werden.

Vor- und Nachteile im Überblick

Vorteile eine LLC

Vollständiger Haftungsschutz ohne Corporate-Komplexität

Die LLC bietet allen Members beschränkte Haftung – sie riskieren nur ihre Einlage, nicht ihr Privatvermögen. Anders als bei einer Corporation braucht es dafür keine komplexe Governance-Struktur mit Board of Directors, Officers und regelmäßigen Shareholder Meetings.

Steuerliche Flexibilität durch Wahlmöglichkeiten

Die LLC kann wählen, wie sie besteuert werden möchte – als Pass-through Entity (Standard), als C-Corporation oder als S-Corporation. Unternehmer können die steuerliche Behandlung an ihre konkrete Situation anpassen und bei Bedarf später wechseln.

Internationale Anerkennung und Reputation

US-LLCs genießen als etablierte Rechtsform weltweit hohes Ansehen. Banken, Payment-Provider und Geschäftspartner nehmen eine US-LLC oft ernster als etwa eine deutsche UG. Das liegt an der Reputation des US-Rechtssystems und der strengeren Regulierung. Wer mit einer LLC auftritt, signalisiert Professionalität und Seriosität – besonders im internationalen Geschäft ein nicht zu unterschätzender Vorteil.

Zugang zu US-Infrastruktur und Märkten

Eine LLC öffnet Türen zu US-Payment-Providern wie PayPal und Stripe, die oft bessere Konditionen und mehr Features bieten als europäische Alternativen. Viele US-Affiliate-Netzwerke, Werbenetzwerke und Geschäftspartner arbeiten ausschließlich oder bevorzugt mit US-Unternehmen. Die LLC ermöglicht auch die Eröffnung von US-Geschäftskonten, was internationale Transaktionen vereinfacht und Gebühren spart.

Operative Flexibilität durch minimale Vorschriften

Im Gegensatz zu Corporations gibt es bei LLCs keine starren Strukturen. Kein Pflicht-Board of Directors, keine jährlichen Shareholder Meetings, keine Minutes of Meetings. Die Governance kann komplett frei im Operating Agreement gestaltet werden. Diese Flexibilität spart Zeit, Geld und Nerven – besonders für kleinere Unternehmen, bei denen aufwändige Corporate Formalities nur Ballast wären.

Vollständig digitale Verwaltung möglich

Die komplette Gründung und Verwaltung einer LLC kann remote erfolgen, ohne jemals US-Boden zu betreten. Für digitale Nomaden, Perpetual Traveler oder Unternehmer ohne festen Wohnsitz ist das ideal. Dokumente können digital eingereicht werden, Meetings per Videokonferenz abgehalten werden, und die Verwaltung läuft komplett online. Diese Flexibilität ist bei deutschen Rechtsformen so nicht gegeben.

Charging Order Protection als Vermögensschutz

Die LLC bietet einen einzigartigen Vermögensschutz: Wenn ein Member persönliche Schulden hat, können Gläubiger typischerweise nur eine Charging Order erwirken. Diese gibt ihnen Anspruch auf künftige Ausschüttungen, aber keine Kontrolle über die LLC und keinen Zugriff auf deren Vermögen. Diesen Schutz kennt das deutsche Recht in dieser Form nicht – er macht die LLC besonders interessant für Vermögensschutz-Strategien.

Anonymität der Eigentümer

In den meisten Bundesstaaten müssen LLC-Eigentümer nicht öffentlich genannt werden – nur der Registered Agent erscheint in öffentlichen Registern. Das bietet Privatsphäre und Schutz vor unerwünschter Aufmerksamkeit. Für Unternehmer, die nicht im Rampenlicht stehen möchten oder sich vor Abmahnungen und Klagen schützen wollen, ist das ein erheblicher Vorteil.

Nachteile

Self-Employment Tax für aktive Members

Wer aktiv in seiner LLC arbeitet, in den USA lebt und die Standard-Pass-through-Besteuerung nutzt, muss zusätzlich zur normalen Einkommensteuer auch Self-Employment Tax zahlen – 15,3% für Social Security und Medicare. Das kommt on top zu den ohnehin schon fälligen Einkommensteuern. Bei 100.000 Dollar Gewinn sind das zusätzliche 15.300 Dollar. Dieses Problem lässt sich teilweise durch die S-Corporation-Election umgehen, aber das erfordert zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Begrenzte Lebensdauer in manchen Bundesstaaten

Einige Bundesstaaten begrenzen die Lebensdauer von LLCs oder verlangen periodische Erneuerungen. In manchen Staaten löst sich die LLC automatisch auf, wenn ein Member stirbt oder ausscheidet, sofern das Operating Agreement nichts anderes vorsieht. Das kann zu unerwarteten Problemen führen, besonders bei kleineren LLCs ohne durchdachtes Operating Agreement.

Komplexere Steuererklärungen

Die Pass-through-Besteuerung macht Steuererklärungen komplizierter, besonders bei Multi-Member LLCs. Jeder Member muss seinen Anteil in der persönlichen Steuererklärung erfassen, was bei verschiedenen Einkommensarten und flexiblen Gewinnverteilungen schnell unübersichtlich wird. Ein Steuerberater ist oft unerlässlich, was zusätzliche Kosten bedeutet.

Franchise Taxes und staatliche Zusatzsteuern

Viele Bundesstaaten erheben spezielle LLC-Steuern zusätzlich zur normalen Einkommensteuer. Kalifornien verlangt beispielsweise mindestens 800 Dollar pro Jahr, auch wenn die LLC gar keinen Gewinn macht. Texas hat eine Franchise Tax basierend auf Umsätzen. Diese Zusatzkosten können sich bei mehreren LLCs oder in teuren Staaten schnell summieren.

Securities Law-Probleme beim Verkauf von Anteilen

Der Verkauf von LLC-Anteilen kann rechtlich als Wertpapierverkauf behandelt werden und unterliegt dann den Securities Laws. Das bedeutet: Wer Anteile an Investoren verkaufen will, muss oft komplizierte Regelungen einhalten oder teure Ausnahmegenehmigungen beantragen. Für größere Kapitalbeschaffungen ist eine Corporation oft die praktischere Lösung.

Praktische Anwendung

LLCs werden in den USA für nahezu jede Art von Geschäftstätigkeit genutzt – von kleinen Beratungsunternehmen über Immobilieninvestments hin zu technologiegetriebenen Startups. Ihre Flexibilität macht sie zur bevorzugten Rechtsform für die meisten kleineren und mittelgroßen Unternehmen.

Typische Anwendungsfälle

Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen

Die LLC eignet sich hervorragend für Consultants, Coaches, Softwareentwickler oder andere Dienstleister. Die Haftungsbeschränkung schützt vor Schadenersatzansprüchen aus Beratungsfehlern (sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt), während die Pass-through-Besteuerung Doppelbesteuerung vermeidet. Für Ein-Personen-Unternehmen ist die Single-Member LLC oft die optimale Wahl.

Immobilieninvestments

Immobilieninvestoren nutzen häufig separate LLCs für jede Immobilie oder jedes Projekt. Das isoliert Haftungsrisiken – wenn ein Mieter in einer Immobilie klagt, sind andere Immobilien geschützt. Die flexible Gewinnverteilung ermöglicht es, mehrere Investoren mit unterschiedlichen Kapitalanteilen einzubinden.

E-Commerce und Online-Geschäfte

Für Online-Händler bietet die LLC Haftungsschutz bei Produkthaftungsfällen oder Vertragsstreitigkeiten. Allerdings: Bei Amazon FBA oder anderen Fulfillment-Modellen entsteht Nexus in allen Bundesstaaten mit Lagerhaltung, was Sales-Tax-Pflichten auslöst. Die LLC vereinfacht das nicht – die Steuerpflichten bleiben bestehen.

Startups und Technologieunternehmen

Viele Startups beginnen als LLC wegen der einfachen Struktur und niedrigen Verwaltungskosten. Bei Venture-Capital-Finanzierung wird jedoch typischerweise eine Umwandlung in eine C-Corporation erforderlich, da VC-Investoren diese Struktur bevorzugen oder verlangen. Die LLC kann dann eine gute Übergangsform sein.

Family Businesses

Familienunternehmen schätzen die LLC wegen ihrer Flexibilität bei der Gewinnverteilung und Stimmrechten. Familienmitglieder können unterschiedliche Rollen haben – manche aktiv im Geschäft, andere nur als Investoren – was sich im Operating Agreement flexibel abbilden lässt.

Branchenspezifische Überlegungen

Professional Services: Viele Staaten erlauben Professional LLCs (PLLCs) für lizenzierte Berufe wie Anwälte, Ärzte, Wirtschaftsprüfer. Diese bieten Haftungsschutz für geschäftliche Verbindlichkeiten, aber typischerweise nicht für professional malpractice.

Technology Companies: LLCs sind oft eine gute Startstruktur, aber VC-Investoren bevorzugen meist C-Corporations. Eine Umwandlung in eine Corporation ist später jederzeit möglich, kann aber steuerliche Konsequenzen haben.

International Business: LLCs sind ausgezeichnet für US-Tochtergesellschaften internationaler Unternehmen oder als US-Investmentvehikel für ausländische Investoren.

Abgrenzung zu anderen Rechtsformen

Vergleich mit Corporation

Die LLC und die Corporation sind die beiden wichtigsten Rechtsformen für Unternehmen mit Haftungsschutz in den USA. Beide bieten vollständigen Schutz des Privatvermögens, unterscheiden sich aber erheblich in Struktur und steuerlicher Behandlung.

Der größte Vorteil der LLC gegenüber einer Corporation liegt in der Pass-through-Besteuerung. Während eine C-Corporation Gewinne zweimal versteuern muss – einmal auf Unternehmensebene und nochmals bei Ausschüttung an Gesellschafter – gibt es bei der LLC nur eine Steuerebene. Das spart bei kleineren Unternehmen oft erhebliche Steuern.

Zusätzlich bietet die LLC mehr Flexibilität bei der Gewinn- und Verlustverteilung. Members können völlig frei vereinbaren, wer welchen Anteil zugerechnet bekommt – unabhängig von Eigentumsanteilen. Bei einer Corporation muss die Verteilung strikt nach Aktienbesitz erfolgen.

Die LLC verzichtet auch auf viele Corporate Formalities: Keine Pflicht zu Board Meetings, keine Minutes of Meetings, keine strikte Trennung zwischen Directors und Officers. Das spart Zeit und Verwaltungsaufwand. Außerdem bietet die LLC in vielen Bundesstaaten Charging Order Protection – einen Vermögensschutz, den Corporations nicht haben.

Trotzdem hat die Corporation wichtige Vorteile: Sie ist die etabliertere Rechtsform mit über 100 Jahren Rechtsprechung. Bei komplexen rechtlichen Fragen gibt es mehr Präzedenzfälle und Klarheit. Für Kapitalaufnahme – besonders Börsengang oder Venture Capital – ist die Corporation oft erforderlich oder zumindest stark bevorzugt. VC-Investoren kennen die Corporation-Struktur und haben Standarddokumente dafür.

Bei Fringe Benefits (Zusatzleistungen wie Krankenversicherung, Altersvorsorge) bietet die Corporation steuerliche Vorteile, die die LLC nicht hat. Und international genießen Corporations oft höhere Anerkennung – viele ausländische Geschäftspartner und Banken verstehen die Corporation-Struktur besser als die LLC.

Vergleich mit Partnership

Die LLC kann als „Partnership mit Haftungsschutz“ beschrieben werden – sie kombiniert die steuerliche Flexibilität einer Partnership mit dem Schutz einer Corporation.

Der entscheidende Vorteil der LLC: Alle Members haften nur mit ihrer Einlage, nicht mit ihrem Privatvermögen. Bei einer General Partnership haften alle Partner unbeschränkt und persönlich. Das macht die LLC für nahezu alle Geschäfte mit Haftungsrisiko zur überlegenen Wahl.

Die LLC ist zudem eine separate juristische Person, die Eigentum halten, Verträge abschließen und vor Gericht auftreten kann. Eine General Partnership hat diese Eigenschaft nur eingeschränkt. Die LLC bietet auch Charging Order Protection und löst sich nicht automatisch auf, wenn ein Member ausscheidet – beides Probleme bei Partnerships.

Die Partnership hat jedoch Vorteile bei Einfachheit und Kosten: Sie entsteht automatisch ohne formelle Registrierung. Es fallen keine Gründungsgebühren an, keine jährlichen State Fees, keine Annual Reports. Für sehr einfache, temporäre Projekte zwischen vertrauenswürdigen Partnern kann das ausreichen.

In der Praxis ist die General Partnership heute selten die bewusste Wahl – oft entsteht sie unbeabsichtigt, wenn zwei Personen zusammen Geschäfte machen, ohne eine LLC oder Corporation zu gründen. Wer das vermeiden will, sollte frühzeitig eine LLC registrieren.

Wann andere Rechtsformen vorzuziehen sind

Corporation wählen bei:

Wenn ein Börsengang (IPO) geplant ist oder Venture Capital eingesammelt werden soll, führt kaum ein Weg an der C-Corporation vorbei. VC-Investoren und Börsenzulassungen verlangen typischerweise diese Struktur. Auch bei vielen passiven Investoren ist die Corporation mit ihrer klaren Aktienstruktur oft praktischer als die LLC.

Für internationale Aktivitäten kann die höhere Anerkennung der Corporation den Ausschlag geben – viele ausländische Geschäftspartner verstehen diese Struktur besser. Bei Bedarf für komplexe Kapitalstrukturen mit verschiedenen Aktienkategorien bietet die Corporation mehr etablierte Mechanismen.

Partnership wählen bei:

Eine Partnership macht nur bei sehr einfachen, vertrauensbasierten Partnerschaften ohne nennenswertes Haftungsrisiko Sinn – etwa bei zwei Freiberuflern, die temporär an einem Projekt zusammenarbeiten. Auch bei temporären Joint Ventures, die nur für kurze Zeit bestehen, kann die Einfachheit überwiegen.

In extrem kostensensitiven Situationen, wo selbst die niedrigen LLC-Gebühren zu viel sind, bleibt die Partnership eine Option. In der Praxis sind solche Situationen aber selten – die LLC-Gründung kostet in günstigen Staaten nur 50-100 Dollar.

S-Corporation wählen bei:

Die S-Corporation ist interessant, wenn Self-Employment Tax gespart werden soll, aber alle Eigentümer US-Bürger oder Residents sind (Ausländer können keine S-Corp Eigentümer sein). Für traditionelle Small Businesses mit aktiven Eigentümern, die sich Gehälter zahlen, kann die S-Corp-Wahl innerhalb einer LLC die Steueroptimierung von Corporation und LLC kombinieren.

Umwandlungsmöglichkeiten

Eine LLC kann in eine Corporation umgewandelt werden, was häufig bei VC-Finanzierung erforderlich wird. Die Umwandlung kann steuerliche Konsequenzen haben – sie wird vom IRS als „deemed liquidation“ behandelt, was Steuern auslösen kann. Eine frühzeitige Planung und professionelle Beratung sind hier wichtig.

Die Umwandlung einer Partnership in eine LLC ist meist steuerlich neutral möglich und wird häufig durchgeführt, um Haftungsschutz nachträglich zu etablieren.

Eine Umwandlung von Corporation zu LLC ist kompliziert und steuerlich meist nachteilig, da die Corporation-Liquidation als Verkauf aller Assets behandelt wird. Dieser Schritt sollte nur nach gründlicher Analyse erfolgen.

Gesamtbewertung

Die Limited Liability Company hat sich seit ihrer Einführung in den 1990er Jahren zur am häufigsten gewählten Rechtsform für neue Unternehmen in den USA entwickelt. Ihre Popularität beruht auf der Kombination aus vollständigem Haftungsschutz für alle Gesellschafter und standardmäßiger Pass-through-Besteuerung, ergänzt durch erhebliche Flexibilität bei der internen Gestaltung.

Die LLC vereint strukturelle Eigenschaften, die in europäischen Rechtssystemen typischerweise auf verschiedene Rechtsformen verteilt sind. Haftungsrechtlich entspricht sie einer Kapitalgesellschaft wie der deutschen GmbH, steuerlich verhält sie sich jedoch wie eine Personengesellschaft. Diese Kombination macht sie für viele Geschäftsmodelle attraktiv, schafft aber auch Komplexität – besonders bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Die relativ niedrigen Gründungs- und Unterhaltungskosten, verbunden mit geringen Compliance-Anforderungen im Vergleich zu Corporations, machen die LLC besonders für kleinere und mittelgroße Unternehmen praktikabel. Die Wahlmöglichkeit bei der steuerlichen Behandlung ermöglicht zudem Anpassungen an sich ändernde Geschäftssituationen.

Allerdings ist die LLC keine Universallösung. Für Unternehmen mit Plänen für Venture-Capital-Finanzierung oder Börsengang bleibt die Corporation oft die praktischere oder sogar erforderliche Struktur. Die jüngere Rechtsgeschichte der LLC bedeutet auch, dass in manchen Rechtsfragen weniger etablierte Präzedenzfälle existieren als bei Corporations.

Für ausländische Gründer bringt die LLC spezifische Herausforderungen mit sich. Die steuerliche Behandlung hängt von komplexen Faktoren ab – dem Charakter der Einkünfte, dem Steuerstatus im Heimatland, anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und der konkreten Geschäftsstruktur. Vereinfachte Darstellungen von „Steuerfreiheit“ oder ähnlichen Vorteilen sind meist irreführend oder berücksichtigen nicht alle relevanten Faktoren.

Die Entscheidung für oder gegen eine LLC sollte auf der konkreten Geschäftssituation basieren, nicht auf generellen Empfehlungen. Faktoren wie Art der Geschäftstätigkeit, Standort der wirtschaftlichen Aktivitäten, Investorenpläne, steuerlicher Status der Eigentümer und langfristige Unternehmensziele spielen alle eine Rolle.

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