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Alles Wichtige verständlich und kompakt erläutert
In den USA sind Partnerships vor allem eine Unternehmensform für kleine bis mittelgroße Betriebe. Sie kommen zum Einsatz, wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam ein Unternehmen betreiben, aber keine Kapitalgesellschaft gründen möchten. Partnerships gelten rechtlich als Personengesellschaften, unterscheiden sich jedoch je nach Typ stark in Struktur, Haftungsumfang und den regulatorischen Anforderungen.
In den USA haben sich drei Formen von Partnerships etabliert, die jeweils unterschiedliche Bedürfnisse von Unternehmern abdecken. Die genaue Ausgestaltung ist vom jeweiligen Bundesstaat abhängig. Dennoch lassen sich drei Haupttypen unterscheiden, die in der Praxis relevant sind:
Die General Partnership ist die einfachste Form der Partnership in den USA. Sie entsteht automatisch, wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam geschäftlich tätig werden – ohne formellen Gründungsakt oder schriftlichen Vertrag.
Obwohl eine GP grundsätzlich ohne formale Gründungsdokumente entstehen kann, empfiehlt sich in der Praxis dringend ein schriftliches Partnership Agreement. Dieses regelt wichtige Aspekte wie Gewinnverteilung, die Ausgestaltung von Entscheidungsprozessen und Ausscheiden von Partnern. In vielen Bundesstaaten existieren Standardregeln (Uniform Partnership Act), die automatisch greifen, wenn kein eigener Vertrag vorliegt.
Merkmale:
Praxisbeispiel:
Max und Tom wollen in Austin, Texas eine Fahrrad-Reparaturwerkstatt eröffnen. Sie teilen sich die Kosten für Werkzeuge und Miete, arbeiten beide gleichberechtigt und teilen Gewinne fifty-fifty. Rechtlich haben sie damit automatisch eine General Partnership gegründet – auch völlig ohne Papierkram.
Die Limited Partnership ist eine zweigeteilte Struktur mit mindestens einem General Partner (mit voller Haftung und Leitungsvollmacht) und einem oder mehreren Limited Partnern, die lediglich Kapital beitragen und nicht aktiv mitwirken.
Die Limited Partnership erfordert im Gegensatz zur General Partnership eine formelle Registrierung und die Erstellung eines Limited Partnership Agreements. Dieses Dokument regelt die Rechte und Pflichten beider Partnertypen sowie die Gewinnverteilung.
Merkmale:
Praxisbeispiel:
Stefan ist erfahrener Immobilienentwickler und hat ein lukratives Projekt in Florida im Blick: ein Apartmentkomplex für 2 Millionen Dollar. Problem: Ihm fehlt das Kapital.
Lösung: Er gründet eine Limited Partnership. Stefan wird General Partner - er bringt sein Know-how ein, leitet das Projekt und trifft alle Entscheidungen. Drei vermögende Investoren steigen als Limited Partner ein: Jeder steuert 500.000 Dollar bei, hat aber keinerlei Mitspracherecht beim Bau oder Verkauf.
Das Besondere: Geht das Projekt schief und entstehen Millionenschulden, können Gläubiger nur Stefan persönlich zur Kasse bitten - sein Haus, sein Auto, alles steht auf dem Spiel. Die drei Investoren können maximal ihre 500.000 Dollar verlieren, ihr Privatvermögen bleibt geschützt.
Stefan trägt das volle Risiko, führt aber auch das Projekt. Die Investoren sind "stille Teilhaber" mit begrenztem Verlustrisiko. Die LP eignet sich deshalb besonders für Kapitalbeteiligungsmodelle, Fonds, Venture-Deals oder auch Filmproduktionen.
Die Limited Liability Partnership wurde eingeführt, um insbesondere Berufsträger wie Anwälte, Ärzte oder Steuerberater vor den Fehlern ihrer Partner zu schützen. Alle Partner sind gleichberechtigt an der Führung beteiligt und gleichzeitig gegen berufliche Verfehlungen der anderen abgesichert.
Bei dieser Rechtsform müssen alle Partner formal registriert werden. Die Gründung einer LLP erfordert die Einreichung einer Statement of Qualification oder ähnlichen Dokuments beim zuständigen Bundesstaat. Außerdem ist in der Regel ein umfassendes LLP-Agreement erforderlich, das die Partnerschaftsstruktur, Gewinnverteilung und Haftungsfragen detailliert regelt.
Merkmale:
Praxisbeispiel:
Die Steuerberatungskanzlei "Schmidt & Partner" in Miami wird von vier deutschen Steuerberatern geführt: Thomas, Andrea, Michael und Sarah. Jeder betreut seine eigenen Mandanten und arbeitet eigenverantwortlich.
Der Alptraum jeder klassischen Partnership: Thomas macht bei der Steuererklärung eines Großkunden einen schweren Fehler - Schaden 800.000 Dollar. Der Mandant verklagt die Kanzlei. Bei einer normalen Partnership müssten alle vier Partner gemeinsam haften - Andrea, Michael und Sarah könnten ihre Häuser verlieren, obwohl sie überhaupt nichts falsch gemacht haben.
Als Limited Liability Partnership (LLP) sind sie geschützt: Nur Thomas haftet persönlich für seinen Fehler. Die anderen drei können maximal das Kanzleivermögen verlieren (Büroausstattung, Rücklagen), aber ihr Privatvermögen bleibt unangetastet.
Praktisch bedeutet das: Jeder Partner ist für seine eigenen beruflichen Fehler verantwortlich, aber nicht für die Pannen der Kollegen. Deshalb ist die LLP bei Anwälten, Ärzten und Beratern so beliebt.
Basierend auf den jüngsten verfügbaren Daten gibt es Einblicke in die Verbreitung und Bedeutung von Partnerships im US-amerikanischen Wirtschaftssystem:
Die Anzahl der LLPs und LPs wächst dabei überdurchschnittlich, während die Zahl der General Partnerships stagniert. Das deutet auf einen steigenden Bedarf an Haftungsbeschränkung hin.
Ein Vergleich mit Deutschland kann helfen, ein erstes Gefühl für US-Partnerships zu bekommen – man kann die Rechtsformen aber nur sehr bedingt vergleichen.
In den USA sind Partnerships deutlich flexibler ausgestaltet als in Deutschland. Zwar gibt es auch dort gesetzliche Grundregeln, in der Praxis werden aber viele zentrale Fragen - etwa zur Gewinnverteilung, zu Entscheidungsrechten oder zum Ausscheiden von Partnern - im Partnership Agreement geregelt, also im Gesellschaftsvertrag.
In Deutschland sind Personengesellschaften dagegen stärker gesetzlich vorstrukturiert. Die Rechtsformen (z. B. GbR, OHG oder PartG) folgen klaren gesetzlichen Leitbildern, von denen nur begrenzt abgewichen werden kann.
Vorteile:
Nachteile:
US-Partnerships sind in erster Linie für inländische Unternehmer gedacht. Sobald ausländische Personen beteiligt sind, wird es steuerlich und organisatorisch deutlich komplizierter.
Der Grund: In den USA werden ausländische Partner steuerlich so behandelt, als würden sie selbst in den USA wirtschaftlich tätig sein – auch wenn sie dort weder wohnen noch aktiv mitarbeiten.
Steuerliche Folgen für ausländische Partner
In der Praxis werden in solchen Fällen fast ausschließlich LLCs oder C Corporations gegründet, da sie eine klar abgegrenzte steuerliche Behandlung erlauben und weniger komplexe Meldepflichten erzeugen.
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