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#Rechtsformen in den USA

Die Qual der Wahl

Partnerships in den USA: Einführung und Überblick

In den USA sind Partnerships vor allem eine Unternehmensform für kleine bis mittelgroße Betriebe. Sie kommen zum Einsatz, wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam ein Unternehmen betreiben, aber keine Kapitalgesellschaft gründen möchten. Partnerships gelten rechtlich als Personengesellschaften, unterscheiden sich jedoch je nach Typ stark in Struktur, Haftungsumfang und den regulatorischen Anforderungen.

Haupttypen von Partnerships in den USA

In den USA haben sich drei Formen von Partnerships etabliert, die jeweils unterschiedliche Bedürfnisse von Unternehmern abdecken. Die genaue Ausgestaltung ist vom jeweiligen Bundesstaat abhängig. Dennoch lassen sich drei Haupttypen unterscheiden, die in der Praxis relevant sind:

  • General Partnership (GP): Die traditionelle, einfachste Form der Partnerschaft mit gemeinsamer unbeschränkter Haftung aller Partner
  • Limited Partnership (LP): Eine zweigeteilte Struktur mit mindestens einem voll haftenden General Partner und passiven Limited Partnern mit beschränkter Haftung. Die General Partner übernehmen die Geschäftsleitung, und die Limited Partner sind davon ausgeschlossen.
  • Limited Liability Partnership (LLP): Eine moderne Form, die allen Partnern Haftungsschutz bietet und besonders bei bestimmten Freiberuflern beliebt ist

General Partnership (GP)

Die General Partnership ist die einfachste Form der Partnership in den USA. Sie entsteht  automatisch, wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam geschäftlich tätig werden – ohne formellen Gründungsakt oder schriftlichen Vertrag.

Obwohl eine GP grundsätzlich ohne formale Gründungsdokumente entstehen kann, empfiehlt sich in der Praxis dringend ein schriftliches Partnership Agreement. Dieses regelt wichtige Aspekte wie Gewinnverteilung,  die Ausgestaltung von Entscheidungsprozessen und Ausscheiden von Partnern. In vielen Bundesstaaten existieren Standardregeln (Uniform Partnership Act), die automatisch greifen, wenn kein eigener Vertrag vorliegt.

Merkmale:

  • Gründung: informell, ohne Registrierung
  • Haftung: Alle Partner haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen
  • Führung: Jeder Partner darf das Unternehmen vertreten
  • Besteuerung: Pass-through, d. h. Besteuerung auf Ebene der Partner

Praxisbeispiel:

Max und Tom wollen in Austin, Texas eine Fahrrad-Reparaturwerkstatt eröffnen. Sie teilen sich die Kosten für Werkzeuge und Miete, arbeiten beide gleichberechtigt und teilen Gewinne fifty-fifty. Rechtlich haben sie damit automatisch eine General Partnership gegründet – auch völlig ohne Papierkram.

Limited Partnership (LP)

Die Limited Partnership ist eine zweigeteilte Struktur mit mindestens einem General Partner (mit voller Haftung und Leitungsvollmacht) und einem oder mehreren Limited Partnern, die lediglich Kapital beitragen und nicht aktiv mitwirken.

Die Limited Partnership erfordert im Gegensatz zur General Partnership eine formelle Registrierung und die Erstellung eines Limited Partnership Agreements. Dieses Dokument regelt die Rechte und Pflichten beider Partnertypen sowie die Gewinnverteilung.

Merkmale:

  • Gründung: Formell, mit Registrierung beim Bundesstaat
  • Haftung:
    • General Partner: unbeschränkte Haftung
    • Limited Partner: haftet nur mit seiner Einlage
  • Führung: Nur General Partner führt das Unternehmen
  • Besteuerung: Pass-through

Praxisbeispiel:

Stefan ist erfahrener Immobilienentwickler und hat ein lukratives Projekt in Florida im Blick: ein Apartmentkomplex für 2 Millionen Dollar. Problem: Ihm fehlt das Kapital.

Lösung: Er gründet eine Limited Partnership. Stefan wird General Partner - er bringt sein Know-how ein, leitet das Projekt und trifft alle Entscheidungen. Drei vermögende Investoren steigen als Limited Partner ein: Jeder steuert 500.000 Dollar bei, hat aber keinerlei Mitspracherecht beim Bau oder Verkauf.

Das Besondere: Geht das Projekt schief und entstehen Millionenschulden, können Gläubiger nur Stefan persönlich zur Kasse bitten - sein Haus, sein Auto, alles steht auf dem Spiel. Die drei Investoren können maximal ihre 500.000 Dollar verlieren, ihr Privatvermögen bleibt geschützt.

Stefan trägt das volle Risiko, führt aber auch das Projekt. Die Investoren sind "stille Teilhaber" mit begrenztem Verlustrisiko. Die LP eignet sich deshalb besonders für Kapitalbeteiligungsmodelle, Fonds, Venture-Deals oder auch Filmproduktionen.

Limited Liability Partnership (LLP)

Die Limited Liability Partnership wurde eingeführt, um insbesondere Berufsträger wie Anwälte, Ärzte oder Steuerberater vor den Fehlern ihrer Partner zu schützen. Alle Partner sind gleichberechtigt an der Führung beteiligt und gleichzeitig gegen berufliche Verfehlungen der anderen abgesichert.

Bei dieser Rechtsform müssen alle Partner formal registriert werden. Die Gründung einer LLP erfordert die Einreichung einer Statement of Qualification oder ähnlichen Dokuments beim zuständigen Bundesstaat. Außerdem ist in der Regel ein umfassendes LLP-Agreement erforderlich, das die Partnerschaftsstruktur, Gewinnverteilung und Haftungsfragen detailliert regelt.

Merkmale:

  • Gründung: Formelle Registrierung beim Secretary of State
  • Haftung: Jeder Partner haftet nur für eigenes Fehlverhalten, nicht für das anderer
  • Führung: Gleichberechtigte Leitung durch alle Partner
  • Besteuerung: Pass-through

Praxisbeispiel:

Die Steuerberatungskanzlei "Schmidt & Partner" in Miami wird von vier deutschen Steuerberatern geführt: Thomas, Andrea, Michael und Sarah. Jeder betreut seine eigenen Mandanten und arbeitet eigenverantwortlich.

Der Alptraum jeder klassischen Partnership: Thomas macht bei der Steuererklärung eines Großkunden einen schweren Fehler - Schaden 800.000 Dollar. Der Mandant verklagt die Kanzlei. Bei einer normalen Partnership müssten alle vier Partner gemeinsam haften - Andrea, Michael und Sarah könnten ihre Häuser verlieren, obwohl sie  überhaupt nichts falsch gemacht haben.

Als Limited Liability Partnership (LLP) sind sie geschützt: Nur Thomas haftet persönlich für seinen Fehler. Die anderen drei können maximal das Kanzleivermögen verlieren (Büroausstattung, Rücklagen), aber ihr Privatvermögen bleibt unangetastet.

Praktisch bedeutet das: Jeder Partner ist für seine eigenen beruflichen Fehler verantwortlich, aber nicht für die Pannen der Kollegen. Deshalb ist die LLP bei Anwälten, Ärzten und Beratern so beliebt.

Statistiken zu Partnerships in den USA

Basierend auf den jüngsten verfügbaren Daten gibt es Einblicke in die Verbreitung und Bedeutung von Partnerships im US-amerikanischen Wirtschaftssystem:

  • Gesamtzahl: Etwa 4,2 Millionen Partnerships sind in den USA aktiv registriert
  • Jährliche Neugründungen: Rund 290.000 neue Partnerships werden jährlich gegründet
  • Verteilung nach Typen:
    • LLPs: ca. 25% aller Partnerships (vorwiegend Anwalts- und Steuerkanzleien)
    • LPs: ca. 30% (besonders stark in Immobilien und Investmentbereich)
    • GPs: ca. 45% (vor allem kleine und mittelständische Unternehmen)
  • Branchenverteilung: Schwerpunkte bei professionellen Dienstleistungen (31%), Immobilien (23%), Finanzen (18%), Handel (14%)

Die Anzahl der LLPs und LPs wächst dabei überdurchschnittlich, während die Zahl der General Partnerships stagniert. Das deutet auf einen steigenden Bedarf an Haftungsbeschränkung hin.

Vergleich zum deutschen System

Ein Vergleich mit Deutschland kann helfen, ein erstes Gefühl für US-Partnerships zu bekommen – man kann die Rechtsformen aber nur sehr bedingt vergleichen.

  • Eine General Partnership ähnelt der deutschen GbR: mehrere Personen arbeiten gemeinsam, alle haften mit ihrem Privatvermögen.
  • Eine Limited Partnership (LP) hat sehr starke Ähnlichkeit mit einer KG: Eine Person führt und haftet voll (Vollhafter), andere geben nur Kapital und haften begrenzt (Teilhafter).
  • Eine Limited Liability Partnership (LLP) wird oft mit der Partnerschaftsgesellschaft verglichen, bietet aber in den USA meist weitergehenden Schutz vor Fehlern anderer Partner.

In den USA sind Partnerships deutlich flexibler ausgestaltet als in Deutschland. Zwar gibt es auch dort gesetzliche Grundregeln, in der Praxis werden aber viele zentrale Fragen - etwa zur Gewinnverteilung, zu Entscheidungsrechten oder zum Ausscheiden von Partnern - im Partnership Agreement geregelt, also im Gesellschaftsvertrag.

In Deutschland sind Personengesellschaften dagegen stärker gesetzlich vorstrukturiert. Die Rechtsformen (z. B. GbR, OHG oder PartG) folgen klaren gesetzlichen Leitbildern, von denen nur begrenzt abgewichen werden kann.

Vor- und Nachteile von Partnerships

Vorteile:

  • Flexibilität in der internen Gestaltung: Partnerschaften bieten den Partnern große Freiheiten bei der Ausgestaltung ihrer Zusammenarbeit. Gewinnverteilung, Entscheidungsprozesse, Arbeitsaufteilung oder Zuständigkeiten können individuell im Partnership Agreement geregelt werden.
  • Steuerliche Effizienz durch Pass-through-Prinzip: Die meisten Partnerships sind steuerlich transparent. Gewinne und Verluste werden nicht auf Ebene der Gesellschaft besteuert, sondern direkt den Partnern zugewiesen. Das vermeidet die doppelte Besteuerung, wie sie bei Corporations vorkommt, und kann insbesondere in der Anfangsphase steuerlich vorteilhaft sein.
  • Einfache oder kostengünstige Gründung: Vor allem die General Partnership erfordert keine Registrierung und ist nahezu kostenlos zu gründen. Auch LLPs oder LPs verursachen vergleichsweise geringe Gründungskosten und administrativen Aufwand im Vergleich zu Kapitalgesellschaften.

Nachteile:

  • Haftungsrisiken je nach Typ: Während die LLP Schutz vor Fehlern anderer Partner bietet, haften Partner in einer General Partnership mit ihrem gesamten Privatvermögen. In einer LP tragen General Partner ebenfalls das volle Haftungsrisiko.
  • Begrenzte Investorenfreundlichkeit: Partnerships sind für klassische Investorenstrukturen eher unattraktiv. Es gibt keine Aktien oder Membership Interests wie bei Corporations oder LLCs, und die Haftungsstruktur kann abschreckend wirken. Das erschwert vor allem den Zugang zu Venture Capital oder institutionellem Kapital.
  • Nicht für jede Branche geeignet: Für stark regulierte, kapitalintensive oder skalierbare Geschäftsmodelle sind Partnerships oft zu unflexibel. Besonders im Tech-Bereich, bei Plattformunternehmen oder in der Produktion werden Kapitalgesellschaften bevorzugt.

Besonderheiten bei ausländischer Beteiligung (Non-Resident Aliens)

US-Partnerships sind in erster Linie für inländische Unternehmer gedacht. Sobald ausländische Personen beteiligt sind, wird es steuerlich und organisatorisch deutlich komplizierter.

Der Grund: In den USA werden ausländische Partner steuerlich so behandelt, als würden sie selbst in den USA wirtschaftlich tätig sein – auch wenn sie dort weder wohnen noch aktiv mitarbeiten.

Steuerliche Folgen für ausländische Partner

  • Automatische US-Steuerpflicht: Jeder ausländische Partner wird steuerlich so behandelt, als würde er persönlich in den USA Geschäfte machen – mit allen steuerlichen Pflichten und Risiken.
  • Hoher Verwaltungsaufwand: US-Steuernummer beantragen, jährlich US-Steuererklärung abgeben, komplexe IRS-Formulare ausfüllen - und das alles für jeden einzelnen Partner.
  • Quellensteuer-Einbehalt: Die Partnership muss für ausländische Partner Steuern einbehalten und abführen - oft in Höhe von bis zu 37 %, unabhängig davon, ob Gewinne tatsächlich ausgeschüttet werden.
  • Besteuerung ohne Auszahlung möglich: Selbst wenn die Partnership Gewinne thesauriert (nicht auszahlt), entsteht beim ausländischen Partner eine US-Steuerpflicht - sogenanntes "phantom income".
  • Doppelbesteuerungsrisiko: Die USA besteuern den Gewinnanteil, Deutschland ebenfalls. Zwar gibt es Doppelbesteuerungsabkommen, die Anrechnung ist aber aufwendig und nicht immer vollständig möglich.

In der Praxis werden in solchen Fällen fast ausschließlich LLCs oder C Corporations gegründet, da sie eine klar abgegrenzte steuerliche Behandlung erlauben und weniger komplexe Meldepflichten erzeugen.

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