Ja, in jedem Fall – ein Registered Agent ist für jede LLC-Gründung zwingend vorgeschrieben, egal ob Corporation oder LLC. Denn das US-Recht verlangt von jeder Firma die Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten für offizielle Post – also behördliche Schreiben, Steuerbescheide oder gerichtliche Zustellungen. Ohne einen benannten Registered Agent lässt sich eine LLC schlicht nicht registrieren.
Der Registered Agent kann eine Person oder ein Unternehmen mit physischer Adresse im Gründungsstaat sein. Seine Adresse erscheint in den öffentlichen Registern des jeweiligen Bundesstaates.
Wer kann Registered Agent sein?
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten:
Für Gründer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz, die nicht dauerhaft in den USA leben, kommt in der Regel nur ein professionelle Service infrage. Wir stellen Registered Agents für alle 50 US-Bundesstaaten; der Service kostet 199,- EUR pro Jahr.
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