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Alles Wichtige verständlich und kompakt erläutert
Die LLC (Limited Liability Company) ist die beliebteste Gesellschaftsform in den USA. Sie kombiniert den Haftungsschutz einer Kapitalgesellschaft mit der steuerlichen Behandlung einer Personengesellschaft. Für Gründer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist sie hauptsächlich deshalb interessant, weil sie Haftungsschutz bietet, ohne ein bestimmtes Mindestkapital zu verlangen – und weil die Gründung komplett online erfolgen kann.
Dieser Guide zeigt, welche Entscheidungen vorab getroffen werden müssen, wie der Gründungsprozess Schritt für Schritt abläuft – und welche typischen Fehler vermieden werden sollten.
Aber zunächst: Warum entscheiden sich so viele Gründer für eine LLC?
Bei der Gründung einer LLC müssen im Gründungsantrag bestimmte Angaben zu den Adressen gemacht werden. Dabei wird zwischen der Hauptgeschäftsadresse der Gesellschaft (Principal Office) und der Zustelladresse für rechtliche Dokumente (Registered Agent Address) unterschieden. Beide erfüllen unterschiedliche Funktionen und sind rechtlich klar voneinander getrennt.
Principal Address: Die US-Geschäftsadresse
Die Principal Office bezeichnet den offiziellen Hauptgeschäftssitz der LLC. Sie gibt an, wo die Gesellschaft organisatorisch verortet und wo die Unternehmensleitung angesiedelt ist. Je nach Bundesstaat muss diese Adresse bereits bei der Gründung oder spätestens im ersten Annual Report angegeben werden.
Die Principal Office kann:
Eine Principal Office außerhalb der USA ist grundsätzlich zulässig, empfiehlt sich in der Praxis jedoch meist nicht, da sie nach außen ungewöhnlich wirken und je nach Konstellation auch steuerrechtliche Fragen aufwerfen kann.
Hinweis: Eine US-Geschäftsadresse ist in unseren Gründungspaketen bereits enthalten.
Registered Agent Address: Die Zustelladresse in den USA
Ein Registered Agent ist eine Person oder Firma, die während der regulären Geschäftszeiten unter einer physischen Adresse im Gründungsstaat erreichbar ist und offizielle Post sowie Gerichtsdokumente für die LLC entgegennimmt.
Die Funktion des Registered Agent entspricht in etwa einem Zustellungsbevollmächtigten, geht aber darüber hinaus. Der Registered Agent erhält sämtliche offizielle Korrespondenz:
Anforderungen an Registered Agents:
Der Registered Agent muss eine physische Adresse im Gründungsstaat haben – Postfächer sind nicht zulässig. Er muss während normaler Geschäftszeiten (typischerweise 9-17 Uhr) garantiert erreichbar sein und muss offiziell als Registered Agent akzeptieren. Der Agent kann eine natürliche Person oder eine spezialisierte Firma sein.
Hinweis: Registered Agents sind bei uns für alle US-Bundesstaaten erhältlich.
Die Wahl des Bundesstaates ist eine der wichtigsten strategischen Entscheidungen, wenn Sie eine LLC gründen. Anders als in Deutschland, wo das Gesellschaftsrecht bundeseinheitlich geregelt ist, ist das Gesellschaftsrecht der USA auf Ebene der 50 Bundesstaaten angesiedelt. Jeder hat sein eigenes Gesellschaftsrecht, Gebühren und Steuerregelungen. Eine LLC kann in jedem beliebigen Bundesstaat gegründet werden – unabhängig davon, wo die Eigentümer wohnen oder wo das Geschäft tatsächlich betrieben wird.
Die Auswahl des Bundesstaates ist dabei oft weniger komplex, als sie oft dargestellt wird. Häufig wird ausschließlich auf die Einkommensteuersätze der Bundesstaaten geschaut. Für viele Gründer – insbesondere solche ohne Wohnsitz oder operative Tätigkeit in den USA – ist das jedoch nicht der entscheidende Faktor, sondern die Gesamtsteuerbelastung, die von der steuerlichen Struktur der LLC abhängig ist - und nicht isoliert von einem bestimmten Steuersatz.
Deshalb rücken in der Regel die folgenden Kriterien mehr in den Vordergrund:
1. Veröffentlichung von Eigentümern und Geschäftsführung
Hier gibt es entscheidenden Unterschiede:
Für Gründer, die Wert auf Diskretion und Datenschutz legen, ist dieser Punkt häufig ausschlaggebender als Gebühren oder Steuersätze.
2. Laufende staatliche Gebühren
Die Gebühren fallen unabhängig davon an, ob die LLC aktiv genutzt wird oder Umsätze erzielt.
3. Fristen und Meldezyklen
4. Steuerliche Besonderheiten auf Bundesstaatsebene
Für ausländische Gründer ohne Wohnsitz, Mitarbeiter oder Betriebsstätte in den USA ist die Wahl des Bundesstaates keine Steuerentscheidung, sondern in erster Linie eine Frage von:
Bei der Gründung einer LLC muss festgelegt werden, wer die Eigentümer sein sollen. Bei einer LLC werden diese als Members bezeichnet – nicht als Stockholders wie bei einer Corporation. Sie haben Anspruch auf ihren Anteil am Gewinn der LLC, verfügen über Stimmrechte bei wichtigen Unternehmensentscheidungen und können – je nach Managementstruktur – direkt an der Geschäftsführung beteiligt sein. Bei einer LLC lassen sich wirtschaftliche Rechte und Kontrollrechte vollständig trennen: Ein Member kann 80% des Kapitals einbringen, aber trotzdem nur 30% der Stimmrechte erhalten, während ein anderes Member mit 20% Kapitalbeteiligung die operative Kontrolle behält. Darüber hinaus haben Members stets Informationsrechte hinsichtlich der Geschäftsvorgänge und Finanzen der LLC sowie das Recht am Liquidationserlös bei der Auflösung der Gesellschaft.
Eine LLC kann man als einzelne Person (Single-Member LLC) oder gemeinsam mit anderen (Multi-Member LLC) gründen. Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Members und keine Beschränkungen hinsichtlich der Nationalität oder des Wohnsitzes. Deutsche, Österreicher und Schweizer können problemlos als alleinige Eigentümer eine LLC gründen.
Anders als Corporations, die zwingend ein Board of Directors haben müssen, lässt sich die Führungsstruktur bei einer LLC frei gestalten. Grundsätzlich stehen zwei Modelle zur Auswahl: Member-Managed oder Manager-Managed.
Member-Managed LLC
Bei einer Member-Managed LLC führen alle Members gemeinsam die LLC. Jedes Member ist geschäftsführungsberechtigt und kann die LLC nach außen vertreten – ähnlich wie bei einer deutschen GbR. Dieses Modell eignet sich für Partner, die alle aktiv im Geschäft mitarbeiten.
Manager-Managed LLC
Bei einer Manager-Managed LLC ernennen die Members einen oder mehrere - häufig auch externe - Manager, die das operative Geschäft führen. Die Members bleiben passive Investoren ohne Geschäftsführungsbefugnis. Denn Manager können entweder Members selbst sein oder externe Personen. Diese Struktur eignet sich beispielweise für Investoren, die Kapital bereitstellen möchten, aber nicht operativ tätig sein wollen.
Beide Modelle werden im Operating Agreement detailliert geregelt. In den Articles of Organization wird lediglich angegeben, ob die LLC member-managed oder manager-managed ist.
Der Firmenname ist mehr als nur eine Formalität – er ist das öffentliche Aushängeschild des Unternehmens. Bei der Entwicklung eines Firmennamens müssen sowohl rechtliche Vorgaben als auch praktische Überlegungen berücksichtigt werden.
Jeder LLC-Name muss den Rechtsformzusatz „Limited Liability Company“ oder eine anerkannte Abkürzung enthalten. Üblich sind „LLC“, „L.L.C.“ oder ausgeschrieben „Limited Liability Company“. Manche Bundesstaaten erlauben auch „Ltd. Liability Co.“ oder „Ltd. Liability Company“.
Der Name muss sich zudem deutlich von allen bereits registrierten Unternehmen im gewählten Bundesstaat unterscheiden. Markante Firmennamen sind auch aus Marketinggründen generell besser als generische. Auch deutsche Begriffe sind für Firmennamen grundsätzlich erlaubt, was allerdings für geschäftliche Tätigkeiten außerhalb des DACH-Raums eher weniger zu empfehlen ist. Umlaute können nicht registriert werden.
Bestimmte Wörter sind reguliert oder verboten. Bezeichnungen wie „Bank“, „Insurance“, „Trust“, „Attorney“ oder „University“ dürfen nur verwendet werden, wenn entsprechende Genehmigungen oder Lizenzen vorliegen. Auch irreführende Bezeichnungen sind untersagt.
Vorsicht Falle: Bei der Wahl des Firmennamens werden regelmäßig markenrechtliche Aspekte nicht beachtet. In den USA spielen allerdings nicht nur eingetragene Marken eine Rolle, sondern auch sogenannte Gewohnheitsmarken. Das kann teuer werden. Eine umfassende Markenrecherche vor der Registrierung der LLC ist deshalb in jedem Fall ratsam, besonders auch, wenn der Name später als Marke geschützt werden soll.
Auch die Verfügbarkeit der zugehörigen Domain sollte geprüft werden. Eine LLC namens „Summit Strategies LLC“ nützt wenig, wenn summitstrategies.com bereits vergeben ist. Eine Domain muss allerdings nicht zwingend aus dem Firmennamen bestehen. Sie kann sich auch aus einer Marke der LLC oder aus einem Produkt ableiten.
Bei der Gründung einer LLC wird auch der Geschäftszweck festgelegt. Er beschreibt, welche Tätigkeiten die Gesellschaft grundsätzlich ausüben darf. Anders als im deutschen Gesellschaftsrecht, wo Geschäftszwecke detailliert festgelegt werden müssen, handhaben US-Bundesstaaten die Angaben pragmatischer: Die meisten Bundesstaaten erlauben und empfehlen sogar eine sehr breite Zweckformulierung: „Any lawful business purpose“ oder „To engage in any lawful act or activity“. Eine LLC mit diesem Zweck darf praktisch jede legale Geschäftstätigkeit ausüben.
Diese Flexibilität hat praktische Vorteile: Wenn sich das Geschäftsmodell ändert oder erweitert, muss die LLC nicht jedes Mal die Articles of Organization ändern lassen. Eine LLC, die zunächst Beratung anbietet und später auch Produkte verkauft, ist mit einem breiten Zweck von Anfang an abgedeckt.
Demgegenüber steht allerdings, dass Banken wissen wollen, in welcher Branche die LLC tätig ist und womit konkrete die Einkünfte generiert werden. Eine LLC mit dem Zweck „Software development and related consulting services“ wirkt hier vertrauenserweckender als „Any lawful business“. Bestimmte Lizenzen oder Genehmigungen setzen außerdem voraus, dass der Geschäftszweck die jeweilige Tätigkeit explizit benennt. Eine LLC, die zum Beispiel Immobilien verwalten möchte, sollte deshalb „Real estate management“ im Geschäftszweck aufweisen.
In der Praxis empfiehlt sich oft ein Mittelweg: Der Hauptzweck wird spezifisch benannt, gefolgt von einer Generalklausel. Beispiel: „Software development, IT consulting, and any other lawful business activities.“
Hier liegt einer der größten Unterschiede zu Rechtsformen wie etwa der deutschen GmbH: Eine LLC benötigt kein Mindestkapital. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, dass vor der Gründung Geld eingezahlt werden muss. Eine LLC kann theoretisch mit 0 Dollar Startkapital gegründet werden. Das bedeutet nicht, dass kein Kapital eingezahlt werden kann. Es bedeutet nur, dass der Gesetzgeber keine Mindesteinlage vorschreibt. Die Members entscheiden selbst, wie viel Kapital die LLC braucht und wie viel jedes Member einzahlt.
Capital Contributions sind die Einlagen, die Members einbringen. Diese können in verschiedenen Formen erfolgen:
Die Members können vereinbaren, dass Einlagen später oder auch in Raten erfolgen.
Wichtig für den Haftungsschutz: Auch wenn für eine LLC kein Mindestkapital vorgeschrieben ist, sollten LLCs mit erhöhtem Haftungsrisiko von Anfang an mit angemessenem Kapital ausgestattet sein. Gerichte können den Haftungsschutz durchbrechen (Piercing the Corporate Veil), wenn eine LLC offensichtlich nur als leere Hülle betrieben wird.
Das betrifft insbesondere LLCs, die:
Wenn alle vorbereitenden Entscheidungen getroffen sind, kann die LLC gegründet werden. Der Prozess ist deutlich einfacher als viele erwarten – besonders im Vergleich zu deutschen Firmengründungen mit persönlichem Besuch bei einem Notar - eine LLC kann vollständig online gegründet werden.
Die Articles of Organization (in manchen Bundesstaaten auch Certificate of Formation oder Certificate of Organization genannt) sind das offizielle Gründungsdokument bzw. der Gründungsantrag, der beim jeweiligen Bundesstaat eingereicht wird. Anders als das Operating Agreement (der interne Organisations- und Beteiligungsvertrag der LLC), der oft 20-30 Seiten umfasst, sind Articles of Organization typischerweise nur 1-2 Seiten lang und enthalten nur die absolut notwendigen Basisinformationen:
Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Bundesstaat, wenn Sie eine LLC gründen:
Express-Gründungen fallen in den meisten Bundesstaaten zwischen 50 und 200 Dollar an. Für die meisten, die eine LLC gründen möchten, reicht die Standardbearbeitung vollkommen aus.
Sobald die Articles of Organization eingereicht und von der Behörde akzeptiert wurden, existiert die LLC rechtlich. Im nächsten Schritt sollte ein Operating Agreement erstellt werden – der private Vertrag zwischen den LLC-Members. Es entspricht in Teilen einem deutschen Gesellschaftsvertrag und regelt alle wichtigen internen Angelegenheiten der LLC.
Rechtlich ist ein Operating Agreement in den meisten Bundesstaaten nicht vorgeschrieben. Eine LLC kann auch ohne Operating Agreement existieren – dann gelten automatisch die gesetzlichen Standardregeln des jeweiligen Bundesstaates. Diese Default-Regeln sind jedoch oft nicht optimal und führen spätestens dann zu Problemen, wenn Streitigkeiten entstehen.
Ein durchdachtes Operating Agreement sollte regeln, wenn Sie eine LLC gründen:
Eigentumsverhältnisse und Kapital: Wer sind die Members? Welche Anteile hält jeder? Wie hoch sind die Kapitaleinlagen? Sind weitere Einlagen geplant oder können nachträglich verlangt werden?
Gewinn- und Verlustverteilung: Wie werden Gewinne und Verluste auf die Members verteilt? Erfolgt die Verteilung proportional zu den Kapitalanteilen oder gibt es abweichende Regelungen?
Management und Entscheidungsfindung: Ist die LLC Member-Managed oder Manager-Managed? Welche Entscheidungen erfordern Mehrheitsbeschluss, welche Einstimmigkeit?
Übertragung von Anteilen: Können Members ihre Anteile verkaufen? Haben andere Members ein Vorkaufsrecht? Wie wird der Wert der Anteile bestimmt?
Tod, Austritt oder Ausschluss von Members: Was passiert, wenn ein Member stirbt? Kann ein Member kündigen und ausscheiden? Wie wird ein ausscheidendes Member ausgezahlt?
Nach der Gründung der LLC und der Erstellung des Operating Agreement sollte im nächsten Schritt eine Employer Identification Number (EIN) beantragt werden. Die EIN ist die Steueridentifikationsnummer einer LLC beim IRS (Internal Revenue Service).
Wichtig: Die EIN wird nicht nur für steuerliche Zwecke benötigt, sondern ist vor allem auch für die Eröffnung eines Geschäftskontos unerlässlich. Banken weltweit – sowohl in den USA als auch international – verlangen zwingend eine EIN, um ein Firmenkonto für eine LLC zu eröffnen. Ohne EIN kann eine LLC deshalb keine Zahlungen entgegennehmen.
Die EIN wird außerdem benötigt für:
Die EIN ist eine neunstellige Nummer im Format XX-XXXXXXX und wird kostenlos beim IRS beantragt.
Spätestens wenn die ersten Rechnungen gestellt werden sollen, muss für die LLC ein eigenes Firmenkonto eröffnet werden. Ein separates Geschäftskonto ist nicht nur organisatorisch sinnvoll, sondern aus mehreren Gründen erforderlich bzw. anzuraten:
Eine Kontoeröffnung für ausländische LLC-Eigentümer ohne Wohnsitz in den USA ist allerdings anspruchsvoller. Nach den Patriot-Act-Regelungen müssen US-Banken ausländische Kunden strenger prüfen. Alle traditionellen Banken verlangen deshalb in der Regel ein persönliches Erscheinen in einer US-Filiale.
Alternativen sind spezialisierte Fintech-Anbieter und digitale Banken, die Remote-Kontoeröffnung ermöglichen, wie :
Diese Anbieter verlangen typischerweise keine physische Anwesenheit, sondern akzeptieren eine digitale Identitätsprüfung per Video-Ident oder Passport-Upload.
US-Behörden arbeiten mit einem Lizenz- und Genehmigungssystem, das aus zwei Ebenen besteht: Business Licenses und Permits. Je nach Art der Geschäftstätigkeit kann eine in den USA tätige LLC keine, eine oder mehrere solcher Genehmigungen benötigen.
Eine Business License ist eine organisatorische Zulassung auf lokaler Ebene (Stadt oder County). Sie betrifft das Unternehmen als solches und ist häufig erforderlich, sobald eine LLC an einem bestimmten Ort tatsächlich geschäftlich tätig wird – etwa mit Büro, Laden oder Mitarbeitern.
Permits sind zusätzliche, tätigkeitsbezogene Genehmigungen. Sie werden verlangt, wenn bestimmte Geschäftstätigkeiten als besonders regulierungsbedürftig gelten, etwa aus Gründen der Sicherheit, Gesundheit oder des öffentlichen Interesses. Ein Unternehmen kann daher sowohl eine Business License als auch mehrere Permits benötigen.
Wichtig für ausländische Gründer:
Business Licenses und Permits sind nur dann erforderlich, wenn eine LLC tatsächlich Geschäftstätigkeiten innerhalb eines US-Bundesstaates ausübt. Für ausländische Gründer, die ihre LLC vollständig vom Ausland aus betreiben – etwa als Online-, Beratungs- oder Holdingstruktur – sind in der Regel keine Business Licenses oder Permits notwendig.
Lizenzen werden typischerweise erforderlich, wenn:
Ebenen der Lizenzierung
Federal Level:
Die meisten Geschäftsaktivitäten erfordern keine bundesweite Lizenz. Ausnahmen gelten für stark regulierte Bereiche, etwa:
State Level:
Einige Bundesstaaten verlangen eine allgemeine Business License oder Business Tax Registration für operativ tätige Unternehmen. Zusätzlich sind bestimmte Branchen auf Bundesstaatsebene lizenzpflichtig, darunter typischerweise:
Local Level:
Städte und Countys verlangen häufig eigene Business Licenses für Unternehmen mit physischer Präsenz vor Ort. Wer kein Büro, Laden oder Lager in einer Kommune betreibt, benötigt in der Regel keine lokale Lizenz.
Eine LLC ist immer nur in dem Bundesstaat offiziell registriert, in dem sie gegründet wurde (Home State). Wird sie tatsächlich in einem anderen US-Bundesstaat tätig, kann dort eine sogenannte Foreign Qualification erforderlich werden.
„Foreign“ bedeutet in diesem Zusammenhang nicht ausländisch, sondern lediglich außerhalb des Gründungsstaates. Eine in Delaware gegründete LLC gilt z. B. in Kalifornien als Foreign LLC, wenn sie dort Geschäfte betreibt.
Eine Foreign Qualification wird typischerweise nötig, wenn die LLC in einem anderen Bundesstaat:
Wichtig für ausländische Gründer:
Reine Online-Geschäftsmodelle ohne physische Präsenz in den USA lösen in der Regel keine Foreign-Qualification-Pflicht aus.
Während deutsche Unternehmen in der Regel umsatzsteuerpflichtig sind, gibt es in den USA keine Umsatzsteuer im europäischen Sinne. Stattdessen gibt es in den USA die sogenannte Sales Tax, die ausschließlich von den einzelnen Bundesstaaten erhoben wird.
Die Sales Tax funktioniert grundlegend anders als die deutsche Umsatzsteuer. Sie wird nur auf bestimmte Verkäufe erhoben, betrifft vor allem Endkundenumsätze und ist an den jeweiligen Bundesstaat gebunden. Jeder Staat legt eigene Steuersätze, Schwellenwerte und Registrierungsanforderungen fest.
Eine LLC muss sich nur dann für Sales Tax registrieren, wenn sie in einem Bundesstaat steuerpflichtige Umsätze erzielt und dort eine relevante geschäftliche Verbindung („Nexus“) besteht. Diese entsteht typischerweise durch physische Präsenz, wie etwa durch ein Lager, Mitarbeiter oder ein Büro. In bestimmten Fällen kann auch eine hohe wirtschaftliche Aktivität in einem Staat eine Registrierungspflicht auslösen.
Für ausländische Gründer ohne operative Präsenz in den USA ist Sales Tax in der Regel kein Thema. Relevant wird sie hingegen bei Geschäftsmodellen mit physischen Waren und US-Bezug – etwa bei Verkauf über eigene Lager oder Fulfillment-Dienstleister wie Amazon FBA.
Anders als in europäischen Rechtssystemen ist in den USA die Rechtsform nicht zwingend mit einer bestimmten Besteuerung verknüpft. Bei einer LLC gibt es deshalb wahlweise zwei Besteuerungsmodelle:
Besteuerung als Personengesellschaft (Standardfall)
Der Regelfall ist die transparente Besteuerung als sogenannte Pass-through Entity: Die LLC wird steuerlich durchlässig behandelt. Das bedeutet: Gewinne und Verluste werden nicht auf Gesellschaftsebene besteuert, sondern den Eigentümern zugerechnet und von diesen persönlich versteuert. Die LLC selbst zahlt keine Ertragssteuern. Ob die LLC nur einen Eigentümer oder mehrere hat, ändert dabei nichts am Grundprinzip: Steuerlich steht nicht die Gesellschaft im Mittelpunkt, sondern immer die Personen dahinter.
Besteuerung als Kapitalgesellschaft (Option)
Auf Antrag kann eine LLC auch wie eine Corporation besteuert werden. In diesem Fall:
Diese Option ist nur in bestimmten Konstellationen sinnvoll und wird gezielt gewählt.
Bundesstaatliche Steuern
Zusätzlich zur Bundesebene können einzelne Bundesstaaten eigene Abgaben erheben – unabhängig davon, ob tatsächlich Gewinne erzielt werden. Diese unterscheiden sich erheblich:
Eigentümer ohne Wohnsitz in den USA
Sind die Eigentümer nicht in den USA ansässig, gilt: Erzielt die LLC keine in den USA steuerlich relevanten Einkünfte (keine US-Betriebsstätte, keine „Effectively Connected Income“), so fällt keine US-Einkommensteuer an.
Entstehen jedoch US-Einkünfte, können US-Einkommensteuern (bei operativer Tätigkeit) oder US-Quellensteuern (z. B. auf bestimmte passive Einkünfte) anfallen.
Unabhängig davon werden die Gewinne regelmäßig im Wohnsitzstaat der Eigentümer besteuert , sofern dort eine Steuerpflicht besteht.
Jede LLC muss jährliche Pflichten erfüllen, um ihren „Good Standing“ zu behalten - den Status als ordnungsgemäß geführtes Unternehmen.
Annual Report:
Die meisten Bundesstaaten verlangen jährliche Annual Reports, nachdem Sie eine LLC gründen, in denen grundlegende Informationen aktualisiert oder bestätigt werden. Die Fristen dazu variieren je nach Bundesstaat. Delaware verlangt den Annual Report bis zum 1. Juni. Wyoming bis zum Jahrestag der Gründung. Versäumte Fristen führen zu Strafgebühren und können zur administrativen Auflösung der LLC führen.
Tax Filings:
Auch wenn eine LLC in den USA keine Steuern zahlen muss, bedeutet das nicht, dass keine Melde- oder Berichtspflichten bestehen. Das IRS (Internal Revenue Service) verlangt von jeder LLC bestimmte Informationserklärungen – unabhängig davon, ob tatsächlich Steuern fällig werden.
Diese Informationserklärungen dienen dazu, dem IRS einen Überblick über die wirtschaftlichen Aktivitäten der LLC zu geben. Welche Erklärung eingereicht werden muss, hängt von der Eigentümerstruktur und der gewählten Besteuerungsart ab:
Single-Member LLC (ein Eigentümer)
Eine Single-Member LLC mit ausländischem Eigentümer muss jährlich zwei IRS-Formulare einreichen:
Multi-Member LLC (mehrere Eigentümer)
Eine Multi-Member LLC gilt steuerlich als Personengesellschaft und muss jährlich folgende Erklärung einreichen:
Zusätzlich erhält jedes Member:
LLC mit Corporation-Besteuerung
Hat die LLC per Wahlrecht (z. B. durch Form 8832) entschieden, wie eine C-Corporation besteuert zu werden, gelten die regulären Regeln für Kapitalgesellschaften:
Wichtig – Drastische Strafen bei versäumten Filings:
Das IRS nimmt versäumte oder verspätete Informationserklärungen sehr ernst. Die Strafen sind empfindlich hoch:
Diese Strafen fallen an, selbst wenn die LLC keine Umsätze hatte und keine Steuern schuldet. Die Meldepflicht besteht unabhängig von der wirtschaftlichen Aktivität.
Fehler 1: Versäumte Compliance-Pflichten
Viele Gründer unterschätzen die laufenden formalen Pflichten einer LLC. Annual Reports auf Bundesstaatsebene und steuerliche Informationsmeldungen auf Bundesebene sind keine Formalitäten, sondern zwingende Voraussetzungen für den Fortbestand der Gesellschaft.
Besonders kritisch: Auch wenn keine Steuer anfällt, müssen bestimmte Steuererklärungen und Informationsformulare fristgerecht beim US-Finanzamt eingereicht werden. Versäumnisse führen nicht nur zum Verlust des Good Standing, sondern können auch hohe Strafzahlungen nach sich ziehen – selbst bei inaktiven oder verlustreichen LLCs.
Fehler 2: Auswahl des Bundesstaates nach den Steuersätzen dort
Ein weitverbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass die Wahl des Bundesstaates in erster Linie eine Steuerentscheidung sei. Viele Gründer schauen ausschließlich auf die Einkommensteuersätze der einzelnen Bundesstaaten und wählen den vermeintlich günstigsten.
Für ausländische Gründer ohne operative Tätigkeit oder physische Präsenz in den USA ist das jedoch meist nicht der entscheidende Faktor. Die Gesamtsteuerbelastung hängt von der steuerlichen Struktur der LLC ab und nicht isoliert von einem bestimmten Steuersatz eines Bundesstaates.
Fehler 3: Keine klare Trennung zwischen LLC und Privatvermögen
Die LLC sollte als eigenständige wirtschaftliche Einheit geführt werden. Eine saubere Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Finanzen ist deshalb wichtig. Vereinzelte Fehlbuchungen sind unkritisch, eine dauerhafte Vermischung kann jedoch problematisch werden – insbesondere bei Haftungsfragen oder gerichtlichen Streitigkeiten.
Fehler 4: Kein Operating Agreement
Obwohl ein Operating Agreement in den meisten Bundesstaaten nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist der Verzicht darauf ein häufiger Fehler. Ohne Operating Agreement greifen automatisch die gesetzlichen Standardregeln des jeweiligen Bundesstaates – diese passen jedoch oft nicht zur gewünschten Struktur der LLC.
Besonders problematisch wird es bei Streitigkeiten zwischen Members, bei der Gewinnverteilung oder beim Austritt eines Members. Fehlt die vertragliche Grundlage, sind Konflikte vorprogrammiert und rechtliche Auseinandersetzungen werden teuer. Ein durchdachtes Operating Agreement klärt alle wichtigen Fragen vorab und schützt sowohl die LLC als auch ihre Eigentümer.
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