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Begriffe einfach erklärt – von A bis Z

Default Rules

Default Rules sind gesetzliche Regelungen im US-Gesellschaftsrecht, die automatisch gelten, wenn die Gründungsdokumente einer Gesellschaft – also das Operating Agreement bei einer LLC oder die Bylaws bei einer Corporation – zu bestimmten Fragen keine eigenen Regelungen enthalten. Sie fungieren als Auffangnetz und stellen sicher, dass auch bei lückenhaften oder fehlenden vertraglichen Vereinbarungen ein funktionsfähiger rechtlicher Rahmen besteht. Im Gegensatz zu zwingenden Vorschriften (mandatory rules) können Default Rules durch vertragliche Vereinbarungen der Parteien abbedungen (außer Kraft gesetzt) oder modifiziert werden.

Grundkonzept und rechtliche Einordnung

Das Konzept der Default Rules basiert auf der Idee der Vertragsfreiheit. Das Gesellschaftsrecht der US-Bundesstaaten gibt den Gründern und Members bzw. Stockholders weitgehende Freiheit, ihre internen Beziehungen selbst zu gestalten. Gleichzeitig erkennt das Recht an, dass nicht jede Gesellschaft – insbesondere kleinere LLCs oder Corporations – die Ressourcen oder das Know-how hat, um ein umfassendes Operating Agreement oder detaillierte Bylaws auszuarbeiten. Die Default Rules füllen diese Lücken mit Standardregelungen. Nur weil es kein Operating Agreement oder keine Bylaws gibt, bedeutet das deshalb nicht, dass nichts geregelt ist. Die Dinge sind dann gesetzlich geregelt - und nicht vertraglich festgelegt.

Die Default Rules finden sich im jeweiligen State Law, also im Business Corporation Act bzw. Limited Liability Company Act des Bundesstaates, in dem die Gesellschaft registriert wurde.

Abgrenzung zu zwingenden Regelungen

Nicht alle gesetzlichen Regelungen im Gesellschaftsrecht sind dispositiv – das heißt, nicht alle können durch vertragliche Vereinbarungen geändert bzw. überschrieben werden. Es gibt auch zwingende Vorschriften (mandatory rules), von denen nicht abgewichen werden kann. Die Grenze zwischen Default Rules und Mandatory Rules ist nicht immer scharf gezogen, aber grundsätzlich lässt sich sagen: Je mehr eine Regelung den Schutz Dritter betrifft – etwa von Gläubigern, Minderheitsgesellschaftern oder der Öffentlichkeit –, desto eher ist sie zwingend. Je mehr eine Regelung hingegen nur die internen Beziehungen zwischen den Members bzw. Stockholders betrifft, desto eher ist sie dispositiv.

Zwingende Regelungen betreffen typischerweise die beschränkte Haftung selbst, grundlegende Registrierungs- und Offenlegungspflichten, Mindestanforderungen an die Fiduciary Duties und Verfahrensvorschriften zum Schutz von Minderheitsgesellschaftern. Default Rules regeln hingegen Aspekte wie die Gewinnverteilung, Stimmrechte, Management-Strukturen oder Verfahren bei der Beschlussfassung.

Wichtige Bereiche mit Default Rules

Default Rules finden sich in nahezu allen Bereichen der internen Organisation von Gesellschaften.

Bei LLCs betreffen sie unter anderem:

Management-Struktur: Fehlt im Operating Agreement eine Regelung, gilt die LLC in den meisten Staaten als member-managed, also von allen Members gemeinsam geführt.

Gewinnverteilung: Ohne abweichende Regelung werden Gewinne und Verluste nach Köpfen verteilt (one member, one share) oder nach der Höhe der Kapitalbeteiligung – je nach Bundesstaat.

Stimmrechte: Die Default Rule sieht häufig vor, dass jedes Member ein Stimmrecht hat, entweder nach Kopfzahl oder proportional zur Kapitalbeteiligung.

Übertragung von Anteilen: Ohne abweichende Regelung können wirtschaftliche Rechte frei übertragen werden, während für die Übertragung von Membership-Rechten die Zustimmung aller anderen Members erforderlich ist.

Auflösung: Viele State Laws sehen als Default vor, dass die LLC bei Ausscheiden eines Members fortbesteht, sofern die verbleibenden Members dies beschließen.

Bei Corporations gelten Default Rules für vergleichbare Bereiche der Unternehmensführung:

Board-Struktur: Ohne abweichende Regelung in den Bylaws bestimmt das State Law die Mindest- und Höchstzahl der Directors, die Amtszeit und die Möglichkeit der Wiederwahl.

Board Meetings: Die Default Rules legen fest, wie oft das Board tagen muss, wie Meetings einberufen werden, welche Beschlussfähigkeit (quorum) erforderlich ist und mit welcher Mehrheit Beschlüsse gefasst werden.

Dividendenausschüttung: Fehlen Regelungen in den Bylaws, bestimmt das Board über Dividendenausschüttungen, sofern die gesetzlichen Kapitalerhaltungsvorschriften eingehalten werden.

Aktienklassen und Stimmrechte: Ohne anderweitige Festlegung im Certificate of Incorporation haben alle Aktien gleiche Rechte – ein Share, eine Stimme, gleicher Anteil am Gewinn. Verschiedene Aktiengattungen (z.B. Preferred Stock, Non-Voting Stock) müssen explizit geschaffen werden.

Übertragung von Anteilen: Aktien sind grundsätzlich frei übertragbar, es sei denn, die Bylaws oder ein Shareholders Agreement enthalten Übertragungsbeschränkungen (transfer restrictions).

Officers: Die Default Rules bestimmen, welche Officers eine Corporation mindestens haben muss (typischerweise President, Secretary und Treasurer), wie sie bestellt werden und welche Befugnisse sie haben.

Unterschiede zwischen Bundesstaaten

Da das US-Gesellschaftsrecht auf Bundesstaatenebene geregelt ist, können die Default Rules zwischen den Staaten erheblich variieren. Delaware beispielsweise hat andere Default Rules als Wyoming oder Nevada.

Beispiel: In manchen Staaten ist die Default Rule für Gewinnverteilung bei LLCs die gleichmäßige Verteilung nach Köpfen, unabhängig von der Kapitalbeteiligung. In anderen Staaten erfolgt die Verteilung proportional zur Einlage.

Warum ein Operating Agreement wichtig ist

Obwohl auch die Default Rules für Rechtssicherheit sorgen, ist ein sorgfältig ausgearbeitetes Operating Agreement oder Bylaws-Dokument an sich unverzichtbar. Die Default Rules sind nämlich zwangsläufig allgemein gehalten und können spezifische Bedürfnisse nicht berücksichtigen.

Ein klassisches Beispiel sind unterschiedliche Kapitaleinlagen bei gleicher Anzahl von Members. Zahlt Member A 80.000 Dollar ein und Member B nur 20.000 Dollar, während die Default Rule eine gleichmäßige Gewinnverteilung vorsieht, führt dies mit Sicherheit zu Konflikten. Auch bei Fragen der Geschäftsführung, der Aufnahme neuer Members oder dem Exit eines Members reichen die Default Rules selten aus.

Hinzu kommt: Wer sich auf Default Rules verlässt, muss diese auch kennen. Da sie von Staat zu Staat variieren und oft nicht intuitiv sind, besteht die Gefahr, dass die Beteiligten gar nicht wissen, welche Regelungen tatsächlich gelten. Ein explizites Operating Agreement schafft auch deshalb Klarheit für alle Beteiligten.

Vergleich mit deutschen Rechtsbegriffen

Im deutschen Recht entsprechen die Default Rules den dispositiven Normen oder abdingbaren Vorschriften. Allerdings zeigt sich ein grundlegender Unterschied in der Systematik: Die Frage, wie viele Regelungen dispositiv oder zwingend sind, hängt im deutschen Recht stark von der Rechtsform ab.

Bei deutschen Personengesellschaften wie der GbR, OHG oder KG sind die meisten gesetzlichen Regelungen dispositiv. Die Gesellschafter können ihre internen Beziehungen weitgehend frei gestalten. Das BGB und HGB enthalten für diese Rechtsformen hauptsächlich Auffangregelungen, die nur greifen, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Diese Flexibilität entspricht der Philosophie von Personengesellschaften, bei denen die Gesellschafter persönlich verbunden sind und ihre Beziehungen individuell ausgestalten können.

Bei deutschen Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder AG ist die Situation grundlegend anders. Hier sind viele Vorschriften zwingend und können nicht oder nur in engen Grenzen durch den Gesellschaftsvertrag oder die Satzung abbedungen werden. Das GmbHG und AktG sind deutlich restriktiver, weil Kapitalgesellschaften stärker reguliert sind. Das liegt daran, dass Kapitalgesellschaften als juristische Personen mit beschränkter Haftung einen besonderen Schutz für Gläubiger, Minderheitsgesellschafter und die Öffentlichkeit erforderlich machen. Zwingende Regelungen betreffen etwa das Mindestkapital, die Geschäftsführerbestellung, die Einberufung von Gesellschafterversammlungen, Kapitalerhaltungsvorschriften oder die Aufstellung von Jahresabschlüssen.

Die LLC nimmt hier eine Sonderstellung ein, die es im deutschen Recht in dieser Form nicht gibt. Die LLC ist rechtlich eine juristische Person mit beschränkter Haftung – entspricht also vom rechtlichen Status her einer GmbH oder AG. Gleichzeitig ermöglicht das US-Recht bei der LLC eine Flexibilität in der vertraglichen Gestaltung, die eher deutschen Personengesellschaften entspricht. Fast alle Regelungen sind dispositiv und können im Operating Agreement abgeändert werden. Die LLC verbindet damit das Beste aus beiden Welten: den Haftungsschutz einer Kapitalgesellschaft mit der Gestaltungsfreiheit einer Personengesellschaft.

Diese Besonderheit macht die LLC zu einer einzigartigen Rechtsform. Eine deutsche GmbH mit nur zwei Gesellschafter-Geschäftsführern ist zwar strukturell ähnlich, unterliegt aber wesentlich strengeren gesetzlichen Vorgaben. Die GmbH & Co. KG versucht, durch Kombination von Rechtsformen ähnliche Flexibilität zu erreichen, ist aber konstruktiv wesentlich komplexer.

Praktische Bedeutung für Gründer

Für deutschsprachige Unternehmer, die eine US-Gesellschaft gründen, ist das Verständnis der Default Rules wichtig. Sie sollten sich nicht einfach auf die gesetzlichen Regelungen verlassen, sondern aktiv ein Operating Agreement oder Bylaws ausarbeiten, das ihre tatsächlichen Vereinbarungen widerspiegelt. Dies gilt umso mehr, als die Default Rules zwischen den Bundesstaaten variieren und möglicherweise nicht den Erwartungen entsprechen.

Gleichzeitig können die Default Rules als Orientierung dienen: Sie zeigen, welche Fragen im Operating Agreement geregelt werden sollten und bieten Anregungen für vernünftige Standardlösungen. Viele professionelle Operating Agreement-Vorlagen orientieren sich an den Default Rules und modifizieren diese nur dort, wo die spezifischen Bedürfnisse der Beteiligten abweichende Regelungen erfordern.

Wo sind die Default Rules zu finden?

Die Default Rules stehen in den Gesetzestexten des jeweiligen Bundesstaates und sind öffentlich zugänglich. Anders als in Deutschland, wo Gesetze zentral über Bundesgesetzblätter und gesetze-im-internet.de zugänglich sind, ist in den USA jeder Bundesstaat für seine eigenen Gesellschaftsrechtsgesetze zuständig.

Für LLCs finden sich die Default Rules im Limited Liability Company Act des jeweiligen Bundesstaates, zum Beispiel:

Für Corporations stehen die Default Rules im Business Corporation Act oder General Corporation Law des Staates:

Generelle Zugangswege zu den Gesetzestexten:

Offizielle State Legislature Websites (kostenlos): Jeder Bundesstaat stellt seine Gesetze online zur Verfügung, meist über die Website der State Legislature oder des Secretary of State. Für Delaware etwa unter delcode.delaware.gov, für Wyoming unter wyoleg.gov. Die Gesetze sind dort im Volltext durchsuchbar, allerdings ohne Kommentierung oder Erläuterung.

Kommerzielle Rechtsdatenbanken (kostenpflichtig): Westlaw und LexisNexis bieten kommentierte Fassungen der State Statutes mit Anmerkungen, Rechtsprechung und Erläuterungen. Diese Datenbanken sind für Anwälte und professionelle Nutzer gedacht und erleichtern die Interpretation erheblich.

Model Acts als Referenz (kostenlos): Der Uniform Limited Liability Company Act (ULLCA) und der Model Business Corporation Act (MBCA) dienen vielen Bundesstaaten als Vorlage. Diese Model Acts sind auf uniformlaws.org bzw. über die American Bar Association zugänglich. Sie sind keine bindenden Gesetze, aber nützlich als Orientierung, da viele Staaten sie übernommen oder adaptiert haben.

Legal Information Websites (kostenlos): Seiten wie Justia.com oder Law.Cornell.edu bieten strukturierte Zugriffe auf State Statutes und erleichtern die Navigation durch die Gesetzestexte.

Für deutschsprachige Gründer ist das Lesen und Verstehen der Default Rules durchaus anspruchsvoll, weil die Gesetze in juristischem Englisch verfasst sind und Vorkenntnisse des US-Rechtssystems voraussetzen. Trotzdem lohnt es sich, zumindest die wichtigsten Abschnitte zu den Themen Management, Gewinnverteilung und Stimmrechte zu überfliegen, um ein Gefühl dafür zu bekommen, was im eigenen Bundesstaat als Default gilt. Bei der Ausarbeitung eines Operating Agreements oder von Bylaws sollte man sich allerdings von einem auf Gesellschaftsrecht spezialisierten US-Anwalt beraten lassen.

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