FAQ - häufig gestellte Fragen

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Fragen zu:

#Limited Liability Company (LLC)

Sollte ich für jedes Projekt bzw. jeden Geschäftsbereich eine eigene LLC gründen?

Nicht zwingend – aber es kommt sehr darauf an, was die einzelnen Projekte/Geschäftsbereiche miteinander zu tun haben.

Eine LLC kann grundsätzlich beliebig viele Geschäftszwecke gleichzeitig abdecken. In den meisten US-Bundesstaaten ist der zulässige Unternehmensgegenstand gesetzlich weit gefasst oder lässt sich im Operating Agreement entsprechend breit formulieren.

In den meisten Operating Agreements findet sich eine Klausel zum Purpose – dem Geschäftszweck der LLC. Diese ist in der Regel bewusst weit gefasst, etwa: "The purpose of the Company is to engage in any lawful act or activity".

Solche Formulierungen erlauben es, ohne Änderung des Operating Agreements neue Geschäftsfelder hinzuzufügen.

Rein rechtlich spricht also nichts dagegen, unter einer einzigen LLC mehrere Tätigkeiten zu bündeln – sofern diese inhaltlich zusammenpassen. Wer als Unternehmensberater tätig ist und daneben Online-Kurse zum selben Thema verkauft, betreibt zwei Geschäftsfelder, die sich thematisch ergänzen und unter einer gemeinsamen Marke sinnvoll auftreten können.

Anders sieht es aus, wenn die Bereiche nichts miteinander zu tun haben. Eine Gesellschaft, die gleichzeitig Rechtsberatung anbietet, eine Modekollektion vertreibt und Catering-Aufträge annimmt, erzeugt einen gewissen Ramschladen-Effekt, der bei Kunden und Geschäftspartnern einen wenig professionellen Eindruck hinterlässt. Hier ist es besser, die Geschäftstätigkeiten auf mehrere LLC-Gründungen zu verteilen.

Risiko als entscheidendes Kriterium

Weitaus wichtiger als die Frage der Außenwirkung ist jedoch das Thema Haftung. Der zentrale Vorteil der LLC besteht darin, dass das Privatvermögen der Members vom Gesellschaftsvermögen getrennt ist. Was dabei häufig übersehen wird: Diese Trennung gilt nur zwischen der LLC und ihren Inhabern – nicht zwischen verschiedenen Geschäftsbereichen innerhalb derselben LLC. Läuft ein Projekt schief und zieht Verbindlichkeiten nach sich, haftet dafür das gesamte Vermögen der Gesellschaft, also auch die Erträge aus allen anderen Breichen.

Wer risikoreichere Tätigkeiten betreibt – etwa im Baubereich, mit physischen Produkten, mit hohem Kapitalaufwand oder in haftungsträchtigen Branchen – sollte diese grundsätzlich in eine eigene Gesellschaft auslagern. So bleibt ein möglicher Schaden auf die jeweilige LLC beschränkt und greift nicht auf die anderen Unternehmensbereiche über.

Die Kosten im Blick behalten

Gegen eine Aufspaltung in mehrere LLCs sprechen die laufenden Kosten: Jede LLC verursacht eigene Gründungsgebühren, jährliche Pflichten gegenüber dem jeweiligen Bundesstaat und in der Regel separate Registered-Agent-Gebühren. Wer drei LLCs betreibt, zahlt also auch dreimal. Das ist bei ausreichendem Umsatz kein Problem, für kleinere Projekte in der Frühphase jedoch durchaus ein Faktor, der berücksichtigt werden sollte.

Die Entscheidung hängt damit letztlich von drei Fragen ab: Passen die Tätigkeiten inhaltlich zusammen? Wie unterschiedlich ist das jeweilige Risikoprofil? Und rechtfertigt der Umfang der einzelnen Projekte den Aufwand für eine eigene Gesellschaft?

Eine Alternative: Die Series LLC

Wer mehrere Geschäftsbereiche oder Assets rechtlich voneinander trennen möchte, ohne für jeden eine eigene LLC zu gründen, sollte sich die Series LLC ansehen. Bei dieser Sonderform existieren unter dem Dach einer einzigen Master-LLC mehrere separate Einheiten – sogenannte Series –, die jeweils eigenes Vermögen und eigene Verbindlichkeiten haben, aber administrativ zu einem gemeinsamen Rechtsträger gehören. Das spart Gründungsgebühren, Registered-Agent-Kosten und jährliche Pflichten, die sonst für jede LLC separat anfallen würden.

In der Praxis ist die Series LLC allerdings kein Allzweckmittel. Ihre Hauptdomäne ist die Immobilienwirtschaft – konkret: Investoren, die mehrere Objekte rechtlich isolieren wollen. Für Online-Businesses oder Dienstleister ohne physische Assets ist eine Series LLC häufig nicht das richtige Instrument. Hinzu kommt, dass Series LLCs nur in etwa 20 Bundesstaaten verfügbar sind und die zwischenstaatliche Anerkennung nicht garantiert ist.

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