Ja. Eine LLC ist eine juristische Person und kann damit als Arbeitgeber und Vertragspartner für Arbeitsverträge auftreten. Für die Anstellung von Mitarbeitern in den USA benötigt die LLC eine Employer Identification Number (EIN) – die steuerliche Identifikationsnummer der Gesellschaft beim IRS, die auch für die Lohnabrechnung erforderlich ist.
Als Arbeitgeber ist die LLC verpflichtet, Sozialabgaben für ihre Angestellten zu leisten. Das US-System kennt zwar keine Sozialversicherung im europäischen Sinne, verlangt aber vom Arbeitgeber unter anderem Beiträge zur Federal Insurance Contributions Act Tax (FICA), die Social Security und Medicare abdeckt, sowie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auf Bundes- und Staatsebene. Hinzu kommen je nach Bundesstaat weitere Pflichten, etwa zur Unfallversicherung (Workers' Compensation).
Eine Alternative zur klassischen Anstellung ist die Beauftragung von Independent Contractors – selbstständigen Auftragnehmern, die auf Honorarbasis arbeiten. Für diese entfallen die Arbeitgeberpflichten vollständig: keine Sozialabgaben, keine Lohnsteuerabführung, kein Kündigungsschutz. Der Contractor ist selbst für seine steuerlichen Pflichten verantwortlich. In der Praxis ist dieses Modell in den USA weitverbreitet, birgt aber Risiken: Wer faktisch wie ein Angestellter arbeitet, aber formal als Contractor eingestuft ist, kann von Behörden nachträglich als Arbeitnehmer klassifiziert werden – mit entsprechenden Nachzahlungspflichten für die LLC.
Zu beachten ist außerdem, dass Members einer LLC, die aktiv in der Gesellschaft mitarbeiten, steuerrechtlich nicht als Arbeitnehmer gelten. Sie können sich keine regulären Gehälter auszahlen, sondern entnehmen ihren Anteil am Gewinn als Ausschüttung.
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