Ja – genau dafür wurde sie konstruiert. Schon der Name verrät es: Limited Liability bedeutet nichts anderes als beschränkte Haftung. Die LLC entstand in den USA in den 1970er Jahren als Antwort auf ein praktisches Problem: Kleinere Unternehmen und Existenzgründer brauchten eine Rechtsform mit Haftungsschutz, ohne aber den nervenden, bürokratischen Aufwand einer Corporation. Wyoming war 1977 dann der erste Staat, der eine entsprechende Gesetzgebung verabschiedete; die anderen Staaten folgten nach und nach, bis die LLC in den 1990er Jahren dann zur verbreitetsten Unternehmensform in den USA wurde.
Die rechtliche Grundlage für die beschränkte Haftung findet sich im Uniform Limited Liability Company Act (ULLCA), dem Mustergesetz, an dem sich die meisten Bundesstaaten bei der Ausgestaltung ihres eigenen LLC-Rechts orientieren. Section 104 des ULLCA definiert die LLC ausdrücklich als eigenständige juristische Person, die von ihren Eigentümern rechtlich getrennt ist. Section 304 – im Gesetz schlicht als Liability Shield bezeichnet – legt fest, dass Members und Manager grundsätzlich nicht für Schulden und Verbindlichkeiten der LLC haften.
Das Gesellschaftsvermögen und das Privatvermögen der Members sind damit vollständig voneinander getrennt. Geht die LLC Schulden ein, wird sie verklagt oder geht sie in die Insolvenz, haftet dafür ausschließlich die LLC mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen der Members – Ersparnisse, Immobilien, Fahrzeuge – bleibt davon unberührt. Die Members haften lediglich mit ihrer Einlage in die LLC, für die es keinen gesetzlichen Mindestwert gibt.
Dieser Schutz ist allerdings nicht bedingungslos. Wer Gesellschafts- und Privatvermögen vermischt, keine ordentliche Buchführung führt oder die LLC erkennbar als Scheinkonstruktion betreibt, riskiert, dass ein Gericht den Haftungsschutz durchbricht – im amerikanischen Recht spricht man vom Piercing the Veil.
Dabei geht es allerdings nicht um Kleinigkeiten. Wer gelegentlich mal eine private Rechnung über das LLC-Konto bezahlt oder einen Beleg vergisst, muss sich keine Sorgen machen. Gerichte greifen nur dann ein, wenn die Trennung zwischen Gesellschaft und Eigentümer systematisch und offensichtlich ignoriert wird – etwa wenn ein Gründer das LLC-Konto dauerhaft wie sein Privatkonto behandelt, die Gesellschaft von Anfang an so dünn kapitalisiert ist, dass sie ihre Geschäfte seriös gar nicht betreiben kann, oder wenn die LLC offenkundig nur dazu dient, sich einer bestehenden Haftung zu entziehen oder Gläubiger zu täuschen. Wer die LLC als das führt, was sie ist – ein eigenständiges Unternehmen mit eigener Buchführung und eigenem Konto –, hat in der Praxis wenig zu befürchten.
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