Lexikon

Begriffe einfach erklärt – von A bis Z

Corporate Transparency Act (CTA)

Der Corporate Transparency Act (CTA) ist ein US-Bundesgesetz, das der Kongress im Januar 2021 als Teil des National Defense Authorization Act (NDAA) verabschiedet hat. Der NDAA ist das jährliche Verteidigungsbudgetgesetz der USA, das regelmäßig auch Regelungen zu angrenzenden Themen wie innerer Sicherheit und Finanzkriminalität enthält – weshalb der CTA dort seinen gesetzgeberischen Platz fand. Ziel des CTA ist die Bekämpfung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und anderen Finanzkriminalitäten, die über anonyme Gesellschaftsstrukturen abgewickelt werden.

Das Gesetz verpflichtete Corporations, LLCs und ähnliche Gesellschaftsformen, ihre wirtschaftlich Berechtigten (Beneficial Owners) an das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) zu melden – eine Behörde des US-Finanzministeriums. Als wirtschaftlich berechtigt gilt, wer mindestens 25% der Anteile hält oder anderweitig substanzielle Kontrolle über die Gesellschaft ausübt. Die Meldepflicht trat zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Die erfassten Daten sind nicht öffentlich zugänglich, sondern stehen ausschließlich bestimmten Behörden zur Verfügung – etwa im Rahmen von Ermittlungen zu Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung.

Das Gesetz hatte nach seinem Inkrafttreten dann aber eine turbulente Fortsetzung erfahren. Mehrere Gerichtsverfahren stellten seine Verfassungsmäßigkeit infrage, die Fristen für die Einreichung der Beneficial-Ownership-Meldungen bei FinCEN wurden wiederholt verschoben und die Durchsetzung zeitweise per Gerichtsbeschluss ausgesetzt. Im März 2025 erließ die FinCEN schließlich eine Interim Final Rule, die alle in den USA gegründeten Gesellschaften vollständig von der Meldepflicht befreit.

Seither gilt die CTA-Meldepflicht nur noch für ausländische Gesellschaften, die sich durch Einreichung eines Dokuments beim Secretary of State in einem US-Bundesstaat zur Geschäftsaufnahme registriert haben. Da es sich um eine vorläufige Regelung handelt, bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.

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