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Eine Corporation oder LLC kann jederzeit wieder aufgelöst werden. Die Auflösung einer US-Gesellschaft ist die rechtliche Beendigung ihrer Existenz. Anders als die bloße Einstellung der Geschäftstätigkeit führt die Auflösung dazu, dass die Gesellschaft formal aufhört zu existieren und aus dem Firmenregister gelöscht wird bzw. Der Eintrag wird nicht wirklich gelöscht, sondern der Status der LLC oder Corporation ändert sich.
Die Auflösung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen – freiwillig durch Beschluss der Eigentümer, zwangsweise durch den Staat, automatisch kraft Gesetzes oder durch ein gerichtliche Anordnung.
Das US-Gesellschaftsrecht kennt vier grundlegende Arten der Auflösung, die sich durch ihre Voraussetzungen, ihren Ablauf und ihre Konsequenzen unterscheiden.
Die Voluntary Dissolution ist der offizielle Weg zur Beendigung einer Gesellschaft. Die Eigentümer beschließen in diesem Fall selbst, dass die Gesellschaft aufgelöst werden soll, und wickeln die Auflösung ordnungsgemäß ab.
Voraussetzungen: Die zuständigen Organe (bei Corporations: Board of Directors und Shareholders, bei LLCs: Members) fassen einen Auflösungsbeschluss (Resolution of Dissolution). In den meisten Bundesstaaten ist dafür eine qualifizierte Mehrheit erforderlich.
Ablauf: Nach dem internen Beschluss wird ein Löschungsantrag - die Articles of Dissolution - beim Secretary of State eingereicht. In vielen Bundesstaaten ist dazu zunächst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung - ein Tax Clearance Certificate - der bundesstaatlichen Steuerbehörden erforderlich. Nach Genehmigung stellt der Secretary of State ein Certificate of Dissolution aus. Parallel erfolgt die steuerliche Abwicklung beim IRS und bei den State Tax Authorities.
Besonderheit: Bei inaktiven Gesellschaften ohne Vermögen und Verbindlichkeiten kann der Prozess in wenigen Wochen abgeschlossen sein. Bei aktiven Gesellschaften mit Vermögenswerten ist eine vollständige Liquidation erforderlich, die mehrere Monate dauern kann.
Wann sinnvoll: Die Voluntary Dissolution ist der richtige Weg, wenn die Gesellschaft nicht mehr benötigt wird und ordnungsgemäß beendet werden soll.
Die Administrative Dissolution ist die Zwangsauflösung einer Gesellschaft durch den Secretary of State, weil die Gesellschaft ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen ist.
Gründe: Typische Gründe sind die Nichteinreichung des Annual Report, die Nichtbezahlung der Franchise Tax oder jährlichen Gebühren, das Fehlen eines Registered Agent oder fehlerhafte Adressangaben.
Ablauf: Der Secretary of State mahnt die Gesellschaft zunächst ab und setzt Fristen zur Behebung der Versäumnisse. Reagiert die Gesellschaft nicht, wird sie nach einem mehrstufigen Verfahren administrativ aufgelöst. Der gesamte Prozess dauert typischerweise drei bis sechs Monate.
Konsequenzen: Mit der Administrative Dissolution verliert die Gesellschaft ihren Good Standing Status. Die beschränkte Haftung kann verloren gehen. Jährliche Gebühren laufen weiter und summieren sich mit Verzugszinsen und Säumniszuschlägen. Der Firmenname wird für andere verfügbar.
Die Administrative Dissolution kann rückgängig gemacht werden durch eine Wiederinstandsetzung (Reinstatement). Dazu müssen allerdings alle versäumten Pflichten nachgeholt, alle offenen Gebühren und Strafen bezahlt und ein Antrag für ein Reinstatement gestellt werden.
Die Dissolution by Operation of Law ist die automatische Auflösung aufgrund eines gesetzlich oder vertraglich festgelegten Ereignisses, ohne dass ein Beschluss oder Antrag erforderlich ist.
Gründe: Typische Auflösungsgründe kraft Gesetzes sind der Ablauf einer im Gesellschaftsvertrag festgelegten Laufzeit, der Tod oder das Ausscheiden eines Members bei LLCs (in manchen Bundesstaaten und je nach Operating Agreement), das Erreichen oder die Unmöglichkeit des Gesellschaftszwecks, oder vertraglich definierte Auflösungsereignisse.
Besonderheit: Die Auflösung tritt automatisch ein, sobald das Ereignis eintritt. Die Gesellschaft existiert ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in ihrer ursprünglichen Form, sondern tritt in die Liquidation ein.
Was dann zu tun ist: Auch nach automatischer Auflösung kraft Gesetzes muss die Liquidation durchgeführt und die formale Löschung beim Secretary of State beantragt werden. Die automatische Auflösung befreit nicht von diesen Pflichten.
Wann relevant: Die Dissolution by Operation of Law ist selten, kann aber eintreten, wenn das Operating Agreement unvorsichtig formuliert ist oder wenn man eine befristete Gesellschaft gegründet hat und die Frist abläuft.
Die Judicial Dissolution ist die gerichtliche Auflösung auf Antrag eines Gesellschafters, eines Gläubigers oder des Attorney General, wenn gravierende Missstände vorliegen oder die Gesellschaft nicht mehr funktionsfähig ist.
Gründe: Antragsgründe für Gesellschafter sind Deadlock (Beschlussunfähigkeit), Oppression (Unterdrückung der Minderheit durch die Mehrheit), Fraud oder Mismanagement. Gläubiger können die Auflösung bei Zahlungsunfähigkeit beantragen. Der Attorney General kann bei systematischem Missbrauch oder illegalen Aktivitäten die Auflösung beantragen.
Ablauf: Der Antragsteller reicht eine Klage beim zuständigen Gericht ein. Das Gericht prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und kann die Auflösung anordnen. Gerichte bevorzugen alternative Lösungen wie Buy-out des streitenden Gesellschafters oder strukturelle Änderungen und ordnen die Auflösung nur als letztes Mittel an.
Dauer und Kosten: Gerichtliche Auflösungsverfahren können Monate oder Jahre dauern und sind sehr teuer. Anwaltskosten von 50.000 bis 200.000 Dollar oder mehr sind nicht ungewöhnlich.
Wann relevant: Die Judicial Dissolution ist ein Worst-Case-Szenario bei schweren Konflikten zwischen Gesellschaftern oder bei fundamentalen Missständen. Sie sollte durch sorgfältige Vertragsgestaltung (Buy-Sell Agreements, Deadlock-Regelungen) möglichst vermieden werden.
Die Begriffe Dissolution (Auflösung) und Liquidation (Abwicklung) werden oft synonym verwendet, bezeichnen aber unterschiedliche Phasen.
Dissolution ist der rechtliche Akt der Auflösung – also der Beschluss zur Beendigung der Gesellschaft oder das Ereignis, das zur Auflösung führt. Die Dissolution markiert das Ende der normalen Geschäftstätigkeit.
Liquidation ist der anschließende Abwicklungsprozess. Die Gesellschaft beendet ihre Geschäfte, verwertet Vermögenswerte, begleicht Verbindlichkeiten und verteilt das verbleibende Vermögen an die Eigentümer.
Die zeitliche Abfolge kann variieren:
Die formale Löschung aus dem Register des Secretary of State erfolgt durch Einreichung der Articles of Dissolution und Erhalt des Certificate of Dissolution.
Unabhängig davon, auf welchem Weg die Auflösung erfolgt ist, folgen bestimmte Schritte:
Liquidation: Die Gesellschaft wickelt ihre Geschäfte ab. Vermögenswerte werden verwertet, Verbindlichkeiten beglichen, und das Restvermögen wird an die Eigentümer verteilt. Bei inaktiven Gesellschaften ohne Vermögen entfällt dieser Schritt weitgehend.
Formale Löschung: Die Articles of Dissolution werden beim Secretary of State eingereicht (falls noch nicht geschehen). Nach Genehmigung stellt der Secretary of State ein Certificate of Dissolution aus. Die Gesellschaft ist damit offiziell aus dem Register gelöscht.
Steuerliche Abwicklung: Auf bundesstaatlicher Ebene wird eine Tax Clearance benötigt (in vielen Staaten) und die finalen State Tax Returns werden eingereicht. Auf Federal-Ebene wird bei Corporations Form 966 eingereicht, und die finale Federal Tax Return wird als „Final“ gekennzeichnet beim IRS eingereicht.
Aufräumarbeiten: Bankkonten werden geschlossen, der Registered Agent wird gekündigt, Versicherungen werden beendet, und alle Unterlagen werden archiviert (mindestens sieben Jahre Aufbewahrung).
Die Regelungen zur Auflösung variieren zwischen den Bundesstaaten erheblich:
Delaware: Relativ einfaches Verfahren für Voluntary Dissolution, keine Tax Clearance erforderlich, schnelle Bearbeitung. Strenge Voraussetzungen für Judicial Dissolution.
Wyoming: Unkompliziertes und günstiges Verfahren, keine Tax Clearance, schnelle Bearbeitung.
Nevada: Ähnlich wie Wyoming, einfaches Verfahren ohne Tax Clearance.
Florida: Tax Clearance vom Department of Revenue erforderlich, dadurch längere Bearbeitungszeit.
Kalifornien: Tax Clearance vom Franchise Tax Board erforderlich, komplexeres Verfahren, längere Bearbeitungszeit. Großzügigere Regelungen zum Schutz von Minderheitsgesellschaftern bei Judicial Dissolution.
New York: Tax Clearance erforderlich, komplexes Verfahren, starker Schutz für Minderheitsgesellschafter.
Im deutschen Recht wird zwischen Auflösung und Liquidation ebenfalls unterschieden. Die Auflösung der GmbH ist in § 60 GmbHG geregelt, die Liquidation in §§ 66 ff. GmbHG.
Auflösungsgründe im deutschen Recht (§ 60 GmbHG):
Wesentliche Unterschiede:
1. Administrative Dissolution: Im deutschen Recht gibt es keine vergleichbare Zwangsauflösung wegen Nichtbezahlung von Gebühren oder Nichteinreichung von Jahresabschlüssen. Stattdessen drohen Zwangsgelder und Ordnungsgeldverfahren.
2. Vereinfachtes Verfahren: Das deutsche Recht kennt keine Vereinfachung für inaktive, vermögenslose Gesellschaften. Auch bei einer GmbH ohne Vermögen muss der volle Liquidationsweg mit Bestellung von Liquidatoren, Gläubigeraufruf und einjähriger Sperrfrist gegangen werden. Das US-Recht ermöglicht bei inaktiven Gesellschaften eine Auflösung in wenigen Wochen.
3. Notarielle Mitwirkung: Der deutsche Auflösungsbeschluss muss notariell beurkundet werden, die Liquidatoren müssen ins Handelsregister eingetragen werden. In den USA erfolgt alles ohne Notar.
4. Sperrfrist: Das deutsche Recht sieht eine einjährige Sperrfrist nach dem Gläubigeraufruf vor, bevor das Vermögen verteilt und die Gesellschaft gelöscht werden kann. Diese Sperrfrist existiert im US-Recht nicht – die Gläubigerfrist beträgt nur 90-120 Tage, und bei inaktiven Gesellschaften kann sie ganz entfallen.
5. Reinstatement: Die deutsche Löschung ist endgültig. Eine gelöschte GmbH kann nicht wiederhergestellt werden. Die US-amerikanische Administrative Dissolution kann durch Reinstatement rückgängig gemacht werden.
Bei Gründung vorausdenken: Schon bei der Gründung sollte man sich überlegen, wie die Gesellschaft später einmal beendet werden könnte. Ein sorgfältig ausgearbeitetes Operating Agreement bzw. Bylaws kann viele Probleme vermeiden.
Pflichten erfüllen oder auflösen: Wer eine Gesellschaft nicht mehr braucht, sollte sie ordentlich auflösen statt sie liegenzulassen.
Rechtzeitig planen: Bei aktiven Gesellschaften mit Vermögenswerten sollte die Auflösung langfristig geplant werden. Die Liquidation kann sechs Monate oder länger dauern.
Dokumentation aufbewahren: Alle Unterlagen zur Auflösung sollten mindestens sieben Jahre archiviert werden.
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