Lexikon
Begriffe einfach erklärt – von A bis Z
Administrative Dissolution ist die zwangsweise Auflösung einer US-Gesellschaft durch den jeweiligen Secretary of State, wenn eine Gesellschaft ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen ist. Anders als bei der freiwilligen Auflösung (Voluntary Dissolution), bei der die Eigentümer die Auflösung selbst beschließen und kontrolliert abwickeln, handelt der Staat bzw. Bundesstaat hier von Amts wegen. Ziel ist zum einen die Durchsetzung grundlegender Registrierungs- und Gebührenpflichten für LLCs und auch Corporations, zum anderen die Bereinigung des Registers von Karteileichen.
Eine Administrative Dissolution ist in den Gesellschaftsgesetzen aller US-Bundesstaaten vorgesehen. Sie ermächtigt den Secretary of State, Gesellschaften zu streichen bzw. ihre Existenz zu annullieren, wenn diese ihre Pflichten gegenüber dem Staat nicht erfüllen.
In der Praxis erfolgt die Administrative Dissolution nicht sofort bei der ersten Verfehlung, sondern erst nach einem mehrstufigen (Mahn-)Verfahren. Der Secretary of State informiert die Gesellschaft zunächst über die Versäumnisse und setzt eine Frist zur Behebung. Reagiert die Gesellschaft beziehungsweise deren Betreiber nicht, wird die Löschung der Gesellschaft zunächst angedroht - und dann auch durchgeführt. Die Details und Fristen unterscheiden sich je nach Bundesstaat, liegen aber häufig im Bereich von mehreren Wochen bis wenigen Monaten.
Die Auslöser sind in der Regel:
Am häufigsten für eine Löschung von Amts wegen sind die Nichteinreichung des Annual Report und die Nichtbezahlung jährlicher Gebühren.
Der Ablauf folgt typischerweise einem mehrstufigen Verfahren:
Schritt 1 – Versäumnis: Eine Pflicht wird nicht erfüllt, etwa die Einreichung des Annual Report oder die Zahlung der Franchise Tax.
Schritt 2 – Erste Mahnung: Der Secretary of State informiert die Betreiber und häufig auch den Registered Agent und setzt eine Frist zur Behebung, oft 30 bis 60 Tage.
Schritt 3 – Zweite Mahnung (optional): Manche Staaten mahnen erneut, andere gehen direkt zum nächsten Schritt über.
Schritt 4 – Notice of Intent to Dissolve: Es folgt dann eine formelle Mitteilung über die beabsichtigte Auflösung (z.B. Notice of Intent to Dissolve oder Notice of Pending Administrative Dissolution) mit einer letzten Frist.
Schritt 5 – Administrative Dissolution: Werden die Versäumnisse dann immer noch nicht behoben, führt der Secretary of State die administrative Auflösung durch. Die Gesellschaft gilt dann z.B. als „administratively dissolved“ oder „not in good standing“.
Schritt 6 – Benachrichtigung: Der Secretary of State informiert die Gesellschaft über die Auflösung (nicht in allen Bundesstaaten).
Mit der Administrative Dissolution verliert die Gesellschaft ihren Good-Standing-Status. Die konkreten Folgen hängen vom Bundesstaat und vom Gesellschaftstyp ab, typischerweise gilt aber:
Administrative Dissolution
Voluntary Dissolution
Eine administrativ aufgelöste Gesellschaft sollte nicht so weitergeführt werden, als sei nichts passiert. Stattdessen gibt es zwei Wege, dem Missstand Abhilfe zu schaffen.
Eine Neugründung ist allerdings nicht das Mittel der Wahl, wenn viele Verträge, Kundenbeziehungen, Lizenzen oder Bankbeziehungen an die bestehende Gesellschaft gekoppelt sind.
Die Vermeidung ist im Kern einfach: Man muss auf die Termine achten. So viele sind es nicht.
Wer eine Gesellschaft nicht mehr benötigt, sollte sie geordnet per Voluntary Dissolution beenden, statt sie einfach vor den Baum fahren zu lassen.
Die meisten Bundesstaaten erlauben ein Reinstatement. Dafür müssen in der Regel:
Je nach Staat gibt es Maximalfristen (häufig zwei bis fünf Jahre).
Wenn ein Reinstatement nötig wird, entstehen typischerweise:
Beispiel: Eine LLC in Delaware, die drei Jahre lang nicht compliant war, kann je nach Ausgestaltung und Rückständen mit einer vierstelligen Gesamtsumme rechnen.
Für deutschsprachige Unternehmer ist wichtig: Eine US-Gesellschaft sollte nicht einfach liegen gelassen werden. Versäumnisse können zu Administrative Dissolution führen und damit zu Statusverlust, operativen Problemen, Kosten und erhöhten Haftungsrisiken. Wer die Gesellschaft nicht mehr braucht, fährt mit einer Voluntary Dissolution meist besser. Wer eine Mahnung erhält, sollte kurzfristig reagieren, weil die Fristen oft eng sind und ein späteres Reinstatement teuer und aufwendig wird.
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