Lexikon
Begriffe einfach erklärt – von A bis Z
Wer in Deutschland eine GmbH gründen möchte, muss mindestens 25.000 Euro Stammkapital aufbringen, bei einer Aktiengesellschaft sind es sogar 50.000 Euro, wobei diese dann als „Grundkapital“ bezeichnet wird. Diese Hürde entfällt bei der Gründung einer US-Corporation vollständig. Eine amerikanische Kapitalgesellschaft kann grundsätzlich ohne Mindestkapital registriert werden, und das bei der Gründung angegebene Stammkapital muss auch nicht eingezahlt werden.
Dieser fundamentale Unterschied zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Gesellschaftsrecht führt bei Gründern regelmäßig zu Verwirrung, zumal das Konzept des Stammkapitals in den USA völlig anders funktioniert als in Deutschland. Während hierzulande das Stammkapital eine feste, bei Gründung festgelegte und einzuzahlende Größe darstellt, ist es in den Vereinigten Staaten lediglich eine Art Obergrenze, die angibt, bis zu welchem Betrag eine Gesellschaft Aktien ausgeben darf.
Die unterschiedlichen Regelungen zum Stammkapital spiegeln zwei grundverschiedene Rechtsphilosophien wider. Das deutsche Gesellschaftsrecht folgt dem Prinzip der Kapitalaufbringung und -erhaltung. Die Idee dahinter: Das Stammkapital soll eine Haftungsmasse bilden, auf die Gläubiger im Zweifelsfall zugreifen können. Deshalb muss es bei der Gründung tatsächlich eingezahlt werden – bei der GmbH zumindest die Hälfte, also 12.500 € – und darf nicht wieder an die Gesellschafter zurückgegeben werden.
Das amerikanische Gesellschaftsrecht hingegen verzichtet weitgehend auf diese vermeintliche Sicherheit. Flexibilität steht hier vor starren Kapitalanforderungen. Denn warum sollte ein Kleinunternehmer oder Startup-Gründer erst Zehntausende Dollar aufbringen müssen, bevor er überhaupt loslegen kann, wenn dieses Geld ohnehin sofort wieder ausgegeben werden kann und sowieso keinen echten Gläubigerschutz bietet?
Diese Flexibilität macht US-Gesellschaften besonders attraktiv für Gründer, die mit geringem oder gar ohne Kapitaleinsatz starten möchten. Allerdings bedeutet die Abwesenheit von Mindestkapitalvorschriften nicht, dass das Konzept des Stammkapitals in den USA irrelevant wäre. Es funktioniert nur völlig anders.
Bei US-Corporations ist mit dem Begriff „Stammkapital“ in der Regel das sogenannte Authorized Capital gemeint, also das genehmigte oder autorisierte Kapital. Dieser Betrag legt fest, bis zu welcher Höhe eine Gesellschaft Aktien ausgeben darf. Es handelt sich also um eine Obergrenze - und nicht um eine Einzahlungsverpflichtung.
Konkret funktioniert das so: Bei der Gründung wird in den Articles of Incorporation festgelegt, wie viele Aktien die Corporation autorisiert ist auszugeben. Häufig wird dies als Anzahl von Aktien angegeben, zum Beispiel „1.000.000 authorized shares“. Wenn die Aktien einen Nennwert haben (par value), ergibt sich daraus auch ein Gesamtbetrag. Bei einem Par Value von 0,01 USD pro Aktie und 1.000.000 Authorized Shares wäre das Authorized Capital also 10.000 USD.
Diese Festlegung bedeutet: Die Corporation darf bis zu einer Million Aktien ausgeben, die insgesamt einen Wert von 10.000 USD haben. Mehr nicht. Sollte sie später mehr Aktien ausgeben wollen, müssten zunächst die Articles of Incorporation geändert werden, um die Anzahl der authorized shares zu erhöhen.
Hier liegt der entscheidende Unterschied zum deutschen System: Das Authorized Capital muss nicht eingezahlt werden. Es ist lediglich eine Erlaubnis, bis zu diesem Betrag Aktien auszugeben, aber keine Verpflichtung, dies auch zu tun oder dafür Geld einzuzahlen.
Eine Corporation mit 10.000 USD Authorized Capital kann bei ihrer Gründung auch nur Aktien im Wert von 100 USD tatsächlich ausgeben - oder nur eine pro Anteilseigner/Aktionär. Deren Wert ergibt dann das tatsächlich ausgegebene Kapital, das Issued Capital. Das öffentlich einsehbare Authorized Capital gibt also keinerlei Auskunft darüber, wie viel Geld tatsächlich in die Corporation geflossen ist. Es sagt nur: Sollte die Gesellschaft jemals alle Authorized Shares ausgeben, wäre der Gesamtwert dieser Aktien X Dollar.
Diese Konstruktion verwirrt ausländische Gründer oft, weil sie das Stammkapital aus den europäischen Rechtssystemen als eine feste, einzuzahlende Größe kennen. Bei US-Corporations ist das Stammkapital dagegen eine variable Größe mit zwei Ebenen:
Nur das Issued Capital entspricht in dem, was etwa im deutschen Recht als Stammkapital/Grundkapital verstanden wird.
Das Authorized Capital wird in den Articles of Incorporation festgelegt und kann nur mit Zustimmung der Aktionäre geändert werden. Diese Konstruktion schützt die Aktionäre davor, dass das Board of Directors unkontrolliert neue Aktien ausgibt und deren Beteiligungen verwässert. Das Board kann zwar innerhalb der autorisierten Grenze nach eigenem Ermessen Aktien ausgeben – etwa an Investoren oder Mitarbeiter –, aber es kann nicht beliebig viele neue Aktien ausgeben. Plant es mehr Aktien auszugeben, als autorisiert wurden, braucht es die Zustimmung der Aktionäre für eine Änderung (Amendment) der Articles of Incorporation.
Gleichzeitig schafft ein ausreichend dimensioniertes Authorized Capital Handlungsspielraum: Die Corporation kann später neue Investoren aufnehmen oder Mitarbeitern Beteiligungen anbieten, ohne jedes Mal die Gründungsdokumente ändern zu müssen. Viele Startups planen von vornherein genug Authorized Shares ein, um Mitarbeiterbeteiligungen und die ersten Finanzierungsrunden abdecken zu können.
Ein konkretes Beispiel: Drei Gründer legen in den Articles of Incorporation fest, dass ihre Corporation autorisiert ist, 1.000.000 Aktien auszugeben. Bei der Gründung geben sie zunächst nur 300.000 Aktien aus – jeweils 100.000 pro Gründer.
Die verbleibenden 700.000 Authorized Shares bleiben vorerst unausgegeben. Die Corporation kann sie später verwenden, beispielsweise:
Solange die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien unter 1.000.000 bleibt, kann die Corporation dies ohne Änderung der Articles of Incorporation tun. Erst wenn mehr als 1.000.000 Aktien ausgegeben werden sollen, müsste eine Änderungsmeldung an das jeweilige Register eingereicht werden.
In den bisherigen Beispielen war immer von einem „Par Value“, also einem Nennwert der Aktien die Rede. Das ist aber nicht zwingend. US-Corporations können auch Aktien ohne Nennwert ausgeben, sogenannte No-Par Value Shares.
Bei Aktien mit Nennwert ist jeder Aktie ein bestimmter Mindestwert zugeordnet - typischerweise sehr niedrige Beträge wie 0,01 USD oder 0,001 USD. Die Aktien dürfen nicht unter diesem Wert ausgegeben werden. Das Authorized Capital ergibt sich dann aus der Anzahl der Authorized Shares, multipliziert mit dem Par Value.
Bei No Par Shares gibt es keinen solchen Mindestwert. Die Articles of Incorporation legen fest, dass die Corporation beispielsweise 1.000.000 Aktien ohne Nennwert ausgeben darf. Der Preis, zu dem diese Aktien ausgegeben werden, wird vom Board of Directors zum Zeitpunkt der Ausgabe festgelegt.
Die Frage, wie viele Aktien man autorisieren sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Größe und Art des Unternehmens: Ein kleines Online-Business, das als Ein-Personen-Corporation geführt wird, kommt problemlos mit 100.000 oder weniger Authorized Shares aus. Ein Startup, das plant, mehrere Investorenrunden durchzuführen und Mitarbeiterbeteiligungen anzubieten, sollte deutlich mehr Authorized Shares vorsehen – häufig 10.000.000 oder mehr - es muss ja schließlich nie eingezahlt werden.
Gebührenstruktur des Bundesstaates: In manchen Bundesstaaten wie Wyoming, Delaware (bei bestimmten Strukturen) oder Florida spielen die Authorized Shares bei den Gebühren keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Dort kann man großzügiger planen. In anderen Staaten wie Nevada steigen die jährlichen Gebühren mit der Anzahl der Authorized Shares deutlich an. Dort sollte man zurückhaltender sein.
Manche Gründer wählen bewusst ein sehr hohes Authorized Capital – teilweise mehrere Millionen Dollar – in der Hoffnung auf entsprechende Außenwirkung. Die Idee: Eine Corporation mit 10.000.000 USD Authorized Capital klingt eindrucksvoller als eine mit 10.000 USD.
Dieser Ansatz ist aus mehreren Gründen problematisch. Erstens wissen professionelle Geschäftspartner, Banken und Investoren in den USA sehr genau, dass das Authorized Capital rein gar nichts über die tatsächliche Finanzkraft einer Corporation aussagt. Sie schauen auf Bilanzen, den Cashflow, die Vermögenswerte und das tatsächlich ausgegebene Kapital – nicht auf eine Zahl in den Articles of Incorporation, die nur eine Obergrenze darstellt.
Zweitens kann ein unnötig hohes Authorized Capital in vielen Bundesstaaten zu erheblichen Zusatzkosten führen. Die Franchise Tax in Delaware wird beispielsweise unter anderem auf Basis der Authorized Shares berechnet. Wer dort Millionen von Aktien einfach so autorisiert, zahlt jährlich deutlich mehr als nötig.
Drittens wirkt ein übertrieben hohes Authorized Capital bei kleineren Unternehmen eher unseriös als beeindruckend, weil die Diskrepanz zwischen dem angegebenen Kapital und der offensichtlichen Größe des Unternehmens zu groß ist.
Als Faustregel gilt deshalb: Das Authorized Capital sollte groß genug sein, um Flexibilität für die nächsten Jahre zu schaffen, aber klein genug, um unnötige Gebühren zu vermeiden. Für die meisten kleinen bis mittleren Corporations sind zwischen 100.000 und 10.000.000 Authorized Shares in der Regel ein vernünftiger Rahmen.
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