Lexikon
Begriffe einfach erklärt – von A bis Z
Englisch: Minimum Capital, Minimum Capital Requirement
Das Mindestkapital bezeichnet den Betrag, der bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft zwingend als Stammkapital aufgebracht und zumindest teilweise einbezahlt werden muss. Diese Anforderung existiert in vielen europäischen Rechtssystemen, nicht jedoch bei US-Corporations.
In deutschsprachigen Ländern gelten folgende Mindestkapitalanforderungen:
Deutschland:
Österreich:
Schweiz:
Diese Beträge müssen tatsächlich aufgebracht werden – entweder als Bareinlage oder als Sacheinlage.
Bei Sacheinlagen gelten allerdings strenge Anforderungen: Ein Sachgründungsbericht muss erstellt werden, der die eingebrachten Gegenstände und deren Bewertung detailliert beschreibt. Häufig ist eine Bewertung durch einen Sachverständigen erforderlich, und das Registergericht prüft die Angemessenheit der Bewertung. Überbewertete oder wertlose Gegenstände werden nicht als Sacheinlagen akzeptiert.
Bei US-Corporations existieren keine bundesstaatlichen oder bundesweiten Mindestkapitalanforderungen. Eine Corporation kann mit 1,- USD Kapital gegründet werden. Auch eine LLC kennt keine Mindestkapitalvorschriften.
Diese fundamentale Flexibilität unterscheidet das amerikanische vom europäischen Gesellschaftsrecht. Gründer können eine Corporation registrieren lassen, ohne vorher Kapital aufbringen oder einzahlen zu müssen.
Die unterschiedlichen Ansätze spiegeln verschiedene Rechtsphilosophien wider:
Europäisches Modell: Das Mindestkapital soll Gläubiger schützen, indem es eine Haftungsmasse garantiert. Die Idee: Wer mit einer Kapitalgesellschaft Geschäfte macht, soll sich darauf verlassen können, dass zumindest ein Grundbetrag vorhanden ist. In der Realität funktioniert dies jedoch nicht, da das Stammkapital für Betriebsausgaben in der Anfangsphase verwendet wird.
Amerikanisches Modell: Die USA verfolgen dieses Konzept nicht, da Mindestkapital ohnehin keinen echten Schutz bietet – es kann sofort wieder ausgegeben werden.
Das Authorized Capital einer US-Corporation ist keine Mindestkapital. Es handelt sich lediglich um die Obergrenze für die Ausgabe von Aktien, nicht um eine Einzahlungsverpflichtung.
Eine Corporation mit 1.000.000 USD Authorized Capital muss diesen Betrag weder aufbringen noch einzahlen. Sie darf lediglich Aktien bis zu diesem Gesamtwert ausgeben. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Kapital eingezahlt wird, ist eine andere Frage.
Die Abwesenheit von Mindestkapitalanforderungen macht US-Gesellschaften besonders attraktiv für:
Eine US-Corporation kann faktisch mit einer Gesamtinvestition von wenigen hundert Dollar gegründet werden (Registrierungsgebühren, Registered Agent, minimale Stammeinlage). Dies ermöglicht den Zugang zur Rechtsform der Kapitalgesellschaft ohne die hohen Kapitalanforderungen europäischer Systeme.
Auch wenn kein Mindestkapital vorgeschrieben ist, benötigen Corporations natürlich Kapital für ihre Geschäftstätigkeit. Die Höhe der tatsächlichen Kapitalausstattung richtet sich nach:
Banken verlangen häufig Mindesteinlagen oder persönliche Garantien der Gesellschafter, bevor sie Kredite gewähren. Geschäftspartner können verlangen, Bilanzen einzusehen. Das Fehlen gesetzlicher Mindestkapitalanforderungen bedeutet also nicht, dass Corporations ohne jegliches Kapital operieren können - es bedeutet nur, dass die Höhe des Kapitals nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird.
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