Lexikon

Begriffe einfach erklärt – von A bis Z

Mindestkapital

Englisch: Minimum Capital, Minimum Capital Requirement

Das Mindestkapital bezeichnet den Betrag, der bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft zwingend als Stammkapital aufgebracht und zumindest teilweise einbezahlt werden muss. Diese Anforderung existiert in vielen europäischen Rechtssystemen, nicht jedoch bei US-Corporations.

Mindestkapital in Deutschland, Österreich und der Schweiz

In deutschsprachigen Ländern gelten folgende Mindestkapitalanforderungen:

Deutschland:

  • AG: 50.000 EUR Grundkapital, davon mindestens 12.500,- EUR bei Gründung einzuzahlen
  • GmbH: 25.000 EUR Stammkapital, davon müssen bei Gründung mindestens 12.500,- EUR eingezahlt sein
  • Unternehmergesellschaft (UG): 1 EUR Mindeststammkapital, allerdings gilt eine Thesaurierungspflicht (Gewinne müssen zu 25% einbehalten werden)

Österreich:

  • GmbH: 35.000,- EUR Stammkapital, davon 17.500,- EUR bei Gründung einzuzahlen
  • AG: 70.000,- EUR Grundkapital (mindestens 17.500 EUR (25%) bei Gründung tatsächlich einbezahlt werden)

Schweiz:

  • GmbH: 20.000 CHF Stammkapital, muss voll liberiert (eingezahlt) sein
  • AG: 100.000 CHF Aktienkapital, davon mindestens 50.000 CHF bei Gründung einzuzahlen

Diese Beträge müssen tatsächlich aufgebracht werden – entweder als Bareinlage oder als Sacheinlage.

Bei Sacheinlagen gelten allerdings strenge Anforderungen: Ein Sachgründungsbericht muss erstellt werden, der die eingebrachten Gegenstände und deren Bewertung detailliert beschreibt. Häufig ist eine Bewertung durch einen Sachverständigen erforderlich, und das Registergericht prüft die Angemessenheit der Bewertung. Überbewertete oder wertlose Gegenstände werden nicht als Sacheinlagen akzeptiert.

Keine Mindestkapitalanforderungen in den USA

Bei US-Corporations existieren keine bundesstaatlichen oder bundesweiten Mindestkapitalanforderungen. Eine Corporation kann mit 1,- USD Kapital gegründet werden. Auch eine LLC kennt keine Mindestkapitalvorschriften.

Diese fundamentale Flexibilität unterscheidet das amerikanische vom europäischen Gesellschaftsrecht. Gründer können eine Corporation registrieren lassen, ohne vorher Kapital aufbringen oder einzahlen zu müssen.

Warum dieser Unterschied?

Die unterschiedlichen Ansätze spiegeln verschiedene Rechtsphilosophien wider:

Europäisches Modell: Das Mindestkapital soll Gläubiger schützen, indem es eine Haftungsmasse garantiert. Die Idee: Wer mit einer Kapitalgesellschaft Geschäfte macht, soll sich darauf verlassen können, dass zumindest ein Grundbetrag vorhanden ist. In der Realität funktioniert dies jedoch nicht, da das Stammkapital für Betriebsausgaben in der Anfangsphase verwendet wird.

Amerikanisches Modell: Die USA verfolgen dieses Konzept nicht, da Mindestkapital ohnehin keinen echten Schutz bietet – es kann sofort wieder ausgegeben werden.

Häufiges Missverständnis: Authorized Capital ist kein Mindestkapital

Das Authorized Capital einer US-Corporation ist keine Mindestkapital. Es handelt sich lediglich um die Obergrenze für die Ausgabe von Aktien, nicht um eine Einzahlungsverpflichtung.

Eine Corporation mit 1.000.000 USD Authorized Capital muss diesen Betrag weder aufbringen noch einzahlen. Sie darf lediglich Aktien bis zu diesem Gesamtwert ausgeben. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Kapital eingezahlt wird, ist eine andere Frage.

Praktische Bedeutung für Gründer

Die Abwesenheit von Mindestkapitalanforderungen macht US-Gesellschaften besonders attraktiv für:

  • Gründer mit begrenzten finanziellen Mitteln
  • Startups in der Frühphase ohne externe Finanzierung
  • Kleinunternehmer und Solopreneurs
  • Holding-Strukturen

Eine US-Corporation kann faktisch mit einer Gesamtinvestition von wenigen hundert Dollar gegründet werden (Registrierungsgebühren, Registered Agent, minimale Stammeinlage). Dies ermöglicht den Zugang zur Rechtsform der Kapitalgesellschaft ohne die hohen Kapitalanforderungen europäischer Systeme.

Freiwillige Kapitalausstattung

Auch wenn kein Mindestkapital vorgeschrieben ist, benötigen Corporations natürlich Kapital für ihre Geschäftstätigkeit. Die Höhe der tatsächlichen Kapitalausstattung richtet sich nach:

  • Art und Umfang der geplanten Geschäftstätigkeit
  • Anforderungen von Banken und Geschäftspartnern
  • Erwartungen von Investoren
  • Regulatorischen Anforderungen bestimmter Branchen

Banken verlangen häufig Mindesteinlagen oder persönliche Garantien der Gesellschafter, bevor sie Kredite gewähren. Geschäftspartner können verlangen, Bilanzen einzusehen. Das Fehlen gesetzlicher Mindestkapitalanforderungen bedeutet also nicht, dass Corporations ohne jegliches Kapital operieren können - es bedeutet nur, dass die Höhe des Kapitals nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird.

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