Lexikon
Begriffe einfach erklärt – von A bis Z
Deutsch: Aktien
Englisch: Shares, Stock (beide Begriffe werden synonym verwendet)
Definition: Aktien sind Eigentumsanteile an einer Corporation. Wer Aktien hält, ist Miteigentümer der Gesellschaft und trägt den Titel Shareholder (Aktionär) bzw. Stockholder. Die Anzahl der gehaltenen Aktien bestimmt die Größe der Beteiligung und damit die Rechte an der Corporation.
Das Kapital einer Corporation ist in eine bestimmte Anzahl von Aktien unterteilt. Diese Aufteilung erfolgt bei der Gründung und wird in den Articles of Incorporation festgelegt. Dort steht, wie viele Aktien die Corporation maximal ausgeben darf (Authorized Shares).
Beispiel: Eine Corporation mit drei Gründern gibt 30.000 Aktien aus – jeweils 10.000 pro Gründer. Jeder Gründer besitzt damit ein Drittel der Corporation. Später können weitere Aktien ausgegeben werden, etwa an Investoren oder Mitarbeiter.
Die Aktien müssen nicht gleichmäßig verteilt sein. Ein Gründer kann beispielsweise 20.000 Aktien halten, während die beiden anderen jeweils 5.000 halten. Der erste Gründer kontrolliert als Mehrheitsaktionär die Corporation.
Aktien verleihen ihren Inhabern grundsätzlich drei Arten von Rechten:
Stimmrechte: Bei Abstimmungen der Aktionäre (Shareholder Meetings) hat jede Aktie standardmäßig eine Stimme. Wer die Mehrheit der Aktien hält, kontrolliert zentrale Entscheidungen – etwa die Wahl des Board of Directors.
Gewinnbeteiligung: Schüttet die Corporation Gewinne aus (Dividenden), erfolgt das anteilig nach der Anzahl der gehaltenen Aktien. Wer 30 % der Aktien hält, erhält 30 % der ausgeschütteten Dividenden. Andere Regelungen sind jedoch auch möglich, insbesondere bei verschiedenen Aktiengattungen.
Vermögensanspruch bei Liquidation: Wird die Corporation aufgelöst, haben die Aktionäre Anspruch auf das verbleibende Vermögen – nach Begleichung aller Schulden. Bei verschiedenen Aktiengattungen können unterschiedliche Rangfolgen bestehen (z.B. werden Preferred Shares (Vorzugsaktien) in der vor Common Shares (Stammaktien) bedient).
US-Corporations können verschiedene Aktiengattungen ausgeben, die unterschiedliche Rechte verleihen:
Common Stock (Stammaktien): Die Standardform. Jede Aktie hat eine Stimme, und Gewinne werden proportional verteilt. Bei kleineren Corporations und einfachen Gründungskonstellationen wird ausschließlich Common Stock ausgegeben.
Preferred Stock (Vorzugsaktien): Aktien mit besonderen Rechten, häufig bei Finanzierungsrunden von Investoren. Preferred Stock kann etwa ein bevorzugtes Recht auf Dividenden haben oder im Liquidationsfall vorrangig bedient werden. Dafür haben Preferred Shares oft kein Stimmrecht oder nur ein eingeschränktes Stimmrecht.
Die genaue Ausgestaltung der verschiedenen Aktiengattungen wird in den Articles of Incorporation und den Bylaws festgelegt.
Der Board of Directors gibt die Aktien aus. Die Aktionäre zahlen dafür eine Gegenleistung (Consideration) - meist Bargeld, aber auch Sacheinlagen oder Dienstleistungen sind möglich.
Im Gegensatz zu Deutschland gibt es bei US-Corporations keine Mindesteinzahlung. Aktien können für symbolische Beträge ausgegeben werden. Eine Corporation kann mit einer Gesamteinzahlung von 100,- USD oder weniger gegründet werden.
Die ausgegebenen Aktien werden im Stock Ledger (Aktienbuch) der Corporation vermerkt. Dieses Buch ist nicht öffentlich und dokumentiert, wer wie viele Aktien zu welchem Zeitpunkt erhalten hat.
Traditionell erhielten Aktionäre physische Aktienzertifikate (Stock Certificates) als Nachweis ihres Eigentums. Diese Praxis ist heute weitgehend überholt. Die meisten kleineren Corporations verzichten auf die Ausstellung von Zertifikaten und verwalten die Aktien elektronisch im Stock Ledger. Die Ausgabe von Zertifikaten ist optional. Das tatsächliche Eigentum an den Aktien ergibt sich aus dem Stock Ledger, nicht aus dem Besitz eines Papierdokuments.
Aktien können verkauft oder übertragen werden, allerdings nur unter Beachtung der Regelungen in den Bylaws oder in einem separaten Shareholder Agreement. Bei kleineren Corporations gibt es häufig Vorkaufsrechte der anderen Aktionäre oder Zustimmungsvorbehalte des Board of Directors. Die Übertragung wird im Stock Ledger vermerkt. Erst mit diesem Eintrag wird der neue Eigentümer rechtlich als Aktionär anerkannt.
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