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Fragen zu:

#Officers

Können Ausländer alle Officer-Positionen selbst besetzen?

Ja, ein einzelner Non-Resident kann gleichzeitig Sole Shareholder, Sole Director, President, Treasurer und Secretary sein. Es gibt keine Anforderung, dass irgendeine dieser Positionen von einem US-Bürger oder Resident besetzt sein muss. Eine US-Corporation kann komplett von Ausländern gegründet und geführt werden, ohne dass ein einziger US-Amerikaner beteiligt ist.

Diese Möglichkeit ist ein wesentlicher Vorteil des US-Gesellschaftsrechts für internationale Gründer. Anders als in manchen anderen Ländern, die lokale Directors oder Geschäftsführer vorschreiben, sind die USA vollständig offen für ausländisches Eigentum und ausländische Führung von US-Gesellschaften.

Der typische Ablauf für einen deutschen Gründer: Die Articles of Incorporation werden beim Secretary of State eingereicht. Im ersten Board Meeting wird die Person als Sole Director bestellt. In einem weiteren Board Meeting werden die Officer-Positionen President, Treasurer und Secretary besetzt. Die Corporation ist damit vollständig kontrolliert und geführt, ohne dass eine US-Person involviert ist.

Einzige Ausnahme: Der Registered Agent muss im Gründungsstaat ansässig sein und dort eine physische Adresse haben. Diese Rolle kann ein Non-Resident nicht selbst übernehmen. Hierfür muss ein professioneller Service beauftragt werden, was typischerweise 100 bis 200 Dollar pro Jahr kostet.

Diese Struktur – komplett ausländische Ownership und Management – ist völlig legal und verbreitet. Die Corporation ist dennoch eine US-Corporation mit allen rechtlichen Rechten und Pflichten. Sie kann Bankkonten in den USA eröffnen, Verträge abschließen, Mitarbeiter einstellen und Geschäfte tätigen wie jede andere US-Corporation auch.

Praktische Herausforderungen entstehen allerdings bei der Kontoeröffnung. US-Banken sind seit den Terroranschlägen von 2001 und verschärften Anti-Geldwäsche-Gesetzen sehr vorsichtig bei Corporations mit ausländischen Officers und Shareholdern. Viele Banken verlangen ein persönliches Erscheinen zur Kontoeröffnung oder zumindest eine notariell beglaubigte Kopie des Reisepasses. Manche Banken akzeptieren keine Corporations mit ausschließlich ausländischen Officers.

Es gibt aber Lösungen. Spezialisierte Banken und Fintech-Anbieter wie Mercury, Relay oder Brex akzeptieren Corporations mit Non-Resident Officers und erlauben Online-Kontoeröffnung. Alternativ kann ein US-Resident als zusätzlicher Officer bestellt werden – etwa ein Geschäftspartner oder Berater –, was die Kontoeröffnung erleichtert. Diese Person muss keine Kontrolle über die Corporation haben, sondern kann rein formal als zusätzlicher Secretary oder Vice President fungieren.

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