Die Fristen für den Annual Report sind von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich. Es gibt zwei grundsätzliche Systeme:
Alle Gesellschaften im Bundesstaat müssen bis zum gleichen Datum einreichen, unabhängig vom Gründungsdatum.
Beispiele:
Die Frist richtet sich nach dem Gründungsdatum der Gesellschaft.
Beispiele:
In einigen Bundesstaaten muss der Annual Report bereits im ersten Jahr eingereicht werden, in anderen erst ab dem zweiten Jahr.
Beispiel Florida: Gründung im August 2024 → erster Annual Report fällig bis 1. Mai 2025
Beispiel Delaware: Gründung im August 2024 → erster Annual Report fällig bis 1. Juni 2025
Die konkrete Frist steht auf der Website des jeweiligen Secretary of State. Die meisten Staaten bieten auch eine Online-Datenbank, in der man den Status und die nächste Frist der eigenen Gesellschaft nachschauen kann.
Wichtig: Viele Bundesstaaten senden Erinnerungen per Post an den Registered Agent – aber darauf sollte man sich nicht verlassen. Besser ist es, die Frist selbst im Kalender zu notieren.
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