Lexikon

Begriffe einfach erklärt – von A bis Z

Professional Limited Liability Company (PLLC)

Die Professional Limited Liability Company (PLLC) ist eine Variante der LLC für lizenzierte Berufe wie Ärzte, Anwälte, Architekten oder Steuerberater. Sie kombiniert den Haftungsschutz einer LLC mit den berufsrechtlichen Anforderungen, die für diese Berufsgruppen gelten.

Die PLLC entstand in den 1990er Jahren, als Bundesstaaten begannen, die LLC als Rechtsform einzuführen. Schnell stellte sich die Frage: Dürfen auch lizenzierte Professionals LLCs gründen? Die Antwort war meist: Ja, aber nur als Professional LLC mit speziellen Auflagen. Die PLLC ist damit das LLC-Äquivalent zur Professional Corporation.

Für welche Berufe?

Die Berufe, die eine PLLC gründen müssen oder dürfen, sind dieselben wie bei der Professional Corporation:

Medizinische Berufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychologen, Physiotherapeuten, Chiropraktiker

Rechtsberufe: Rechtsanwälte, Notare

Technische und Ingenieurberufe: Architekten, Ingenieure, Landvermesser

Wirtschafts- und Steuerberatung: Certified Public Accountants, Enrolled Agents

Weitere lizenzierte Berufe: Optiker, Apotheker, Sozialarbeiter

Welche Berufe konkret eine PLLC benötigen, regelt jeder Bundesstaat individuell. Manche verlangen die PLLC zwingend, andere erlauben Professionals auch normale LLCs oder Professional Corporations.

Warum PLLC statt normale LLC?

Das Berufsrecht vieler staatlich regulierter Berufe verbietet es, dass fachfremde Personen Kontrolle über die Berufsausübung erlangen. Ein Nicht-Arzt darf keine Arztpraxis besitzen und leiten. Ein Nicht-Anwalt darf keine Anwaltskanzlei kontrollieren.

In den USA werden diese Berufe als "licensed professionals" bezeichnet – sie benötigen eine staatliche Zulassung (License), um ihren Beruf ausüben zu dürfen. Ärzte erhalten ihre License vom State Medical Board, Anwälte werden von der Bar Association des jeweiligen Bundesstaats zugelassen, Architekten vom State Board of Architecture.

Eine normale LLC könnte theoretisch beliebig viele Members haben. Die PLLC verhindert das: Alle Members müssen in dem jeweiligen Beruf lizenziert sein. Eine Zahnarzt-PLLC darf nur Zahnärzte als Members haben. Eine Anwalts-PLLC nur zugelassene Rechtsanwälte.

Haftungsschutz – aber mit Grenzen

Die PLLC bietet Haftungsschutz gegen allgemeine Geschäftsrisiken. Wenn die Praxis Schulden hat, Mietverträge nicht erfüllen kann oder Angestellte nicht bezahlt werden können, haften die Members nicht persönlich. Die PLLC haftet als separate rechtliche Einheit.

Für berufliche Fehler – Behandlungsfehler, falsche Rechtsberatung, fehlerhafte Gutachten – haftet der Professional aber weiterhin persönlich. Ein Architekt, der einen Planungsfehler macht, kann sich nicht hinter seiner PLLC verstecken. Er haftet mit seinem Privatvermögen für seinen Fehler.

Der Vorteil: Die anderen Members haften nicht für Fehler ihrer Kollegen. In einer Anwaltskanzlei mit drei Partnern haftet Anwalt A nicht für einen Fehler von Anwalt B. Ohne die PLLC-Struktur – etwa in einer Partnership – würden alle Partner solidarisch haften.

Haftungsschutz für betriebliche Risiken

Die PLLC schützt zwar nicht vor beruflichen Fehlern, sehr wohl aber vor betrieblichen Risiken – und die sind dieselben wie bei jedem Unternehmer. Eine Anwaltskanzlei braucht Büroräume, stellt Mitarbeiter ein, least Büroausstattung und nimmt Kredite auf. Läuft das Geschäft schlecht, bleiben Mietschulden, unbezahlte Lieferantenrechnungen oder Kreditverbindlichkeiten.

Ohne LLC würden die Anwälte persönlich mit ihrem Privatvermögen haften – für Geschäftsrisiken, die nichts mit ihrer anwaltlichen Tätigkeit zu tun haben. Die Professional LLC trennt genau das: Betriebliche Schulden betreffen nur das Vermögen der LLC. Geht die Kanzlei pleite, verlieren die Anwälte ihre Investition, aber Gläubiger können nicht auf Privatkonten, Häuser oder Ersparnisse zugreifen.

Wichtig ist: Diese Haftungsbeschränkung funktioniert nur bei ausreichender Berufshaftpflichtversicherung. Viele Bundesstaaten verlangen von PLLCs Mindestversicherungssummen. Kalifornien etwa verlangt von Arzt-PLLCs mindestens 1 Million Dollar Versicherungsschutz pro Schadensfall.

Unterschiede zur normalen LLC

Alle Members müssen lizenziert sein: Jedes Mitglied muss die erforderliche berufliche Lizenz besitzen. Verliert jemand seine Lizenz – etwa wegen eines Disziplinarverfahrens –, muss er seine Anteile verkaufen oder die PLLC auflösen.

Berufsrechtliche Aufsicht: PLLCs unterliegen nicht nur dem Gesellschaftsrecht, sondern auch der jeweiligen Berufsaufsicht. Eine Anwalts-PLLC steht unter Aufsicht der Bar Association, eine Arzt-PLLC unter dem Medical Board. Diese Behörden können eingreifen, wenn berufsrechtliche Verstöße vorliegen.

Eingeschränkte Geschäftstätigkeit: Eine PLLC darf nur die Dienstleistungen anbieten, für die ihre Members lizenziert sind. Eine Architekten-PLLC darf ausschließlich Architekturleistungen erbringen, keine Immobilien entwickeln oder vermieten. Für andere Geschäftsbereiche sind separate Gesellschaften erforderlich.

Namensgebung: Viele Bundesstaaten verlangen, dass im Firmennamen die Berufsbezeichnung erscheint und der Name mit "Professional Limited Liability Company", "PLLC", "P.L.L.C." oder "Prof. LLC" endet. Beispiel: "Miller & Associates Dental Care, PLLC"

Übertragungsbeschränkungen: Membership Interests können nur an andere lizenzierte Professionals im selben Berufsfeld übertragen werden. Ein Psychologe kann seine Anteile nicht an einen Physiotherapeuten verkaufen, auch wenn beide im Gesundheitsbereich tätig sind.

PLLC vs Professional Corporation

Für viele Professionals stellt sich die Frage: PLLC oder Professional Corporation? Beide bieten denselben Haftungsschutz und unterliegen denselben berufsrechtlichen Beschränkungen. Der Unterschied liegt in der Struktur und den Formalitäten.

Weniger Formalitäten: PLLCs haben kein Board of Directors, keine Officers, keine jährlichen Shareholder Meetings. Das Operating Agreement regelt die interne Organisation flexibel. Professional Corporations müssen Corporate Formalities einhalten – Board Meetings, Minutes, formelle Beschlüsse. Für kleine Praxen mit zwei oder drei Partnern bedeutet die PLLC deutlich weniger Verwaltungsaufwand.

Steuerliche Behandlung: Die PLLC wird standardmäßig wie eine Partnership besteuert – pass-through taxation ohne Doppelbesteuerung. Die PC ist standardmäßig eine C-Corporation mit Doppelbesteuerung, kann aber S-Corp-Status wählen. In der Praxis wählen die meisten PCs ohnehin den S-Corp-Status, sodass beide steuerlich ähnlich behandelt werden.

Gewinnverteilung: Bei einer PLLC kann die Gewinnverteilung vom Kapitalanteil abweichen. Drei Ärzte mit jeweils 33% können vereinbaren, dass der Senior-Partner 50% der Gewinne erhält. Bei einer Corporation sind Dividenden strikt proportional zu den Aktienanteilen.

Management: Eine PLLC kann member-managed sein – alle Members führen gemeinsam – oder manager-managed mit benannten Managern. Eine PC braucht formell einen Board of Directors und Officers.

Für kleinere Praxen mit wenigen Partnern ist die PLLC meist praktischer. Für größere Organisationen mit komplexer Struktur kann die PC übersichtlicher sein, weil Verantwortlichkeiten klarer geregelt sind.

Gründung einer PLLC

Der Gründungsprozess ähnelt dem einer normalen LLC:

Articles of Organization einreichen: beim Secretary of State des jeweiligen Bundesstaats. Das Formular muss angeben, dass es sich um eine Professional LLC handelt und welcher Beruf ausgeübt wird.

Lizenznachweis: Viele Bundesstaaten verlangen Kopien der Berufslizenzen aller Members. Manche verlangen zusätzlich eine Bestätigung der Berufsaufsichtsbehörde, dass die Gründung genehmigt ist.

Operating Agreement: Regelt die interne Organisation – Gewinnverteilung, Management, Aufnahme neuer Members, Austritt, Auflösung. Das Operating Agreement sollte berufsrechtliche Anforderungen berücksichtigen.

Registered Agent: Pflicht in allen Bundesstaaten – eine Person oder Firma mit Geschäftsadresse im jeweiligen Bundesstaat, die offizielle Post entgegennimmt.

EIN beantragen: Employer Identification Number beim IRS, auch wenn die PLLC zunächst keine Angestellten hat.

Berufshaftpflichtversicherung: muss vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit abgeschlossen werden. Viele Staaten verlangen einen Versicherungsnachweis beim Secretary of State.

Die Kosten entsprechen meist denen einer normalen LLC – Filing Fee zwischen 50 und 500 Dollar je nach Bundesstaat, jährliche Report Fee, Registered Agent Fee.

Bundesstaatliche Unterschiede

Nicht alle Bundesstaaten behandeln PLLCs gleich. Kalifornien verlangt für viele Berufe zwingend PLLCs und hat strenge Auflagen. Texas erlaubt PLLCs, aber auch Professional Corporations.

Manche Bundesstaaten erlauben multidisziplinäre PLLCs – etwa eine PLLC, in der Architekten und Bauingenieure zusammenarbeiten, oder eine Gesundheitspraxis mit Ärzten verschiedener Fachrichtungen und Physiotherapeuten. Jeder übt nur seine lizenzierte Tätigkeit aus, aber die gemeinsame PLLC ermöglicht integrierte Dienstleistungen unter einem Dach. Andere Staaten verbieten das strikt und verlangen separate PLLCs für jeden Beruf.

Wann eine PLLC sinnvoll ist

Eine PLLC ist sinnvoll für lizenzierte Professionals, die mit anderen Professionals zusammenarbeiten wollen und dabei Haftungsschutz brauchen, Flexibilität bei Gewinnverteilung und Management wünschen, wenig Aufwand mit Formalitäten haben wollen und pass-through taxation bevorzugen.

Nicht sinnvoll ist eine PLLC für Einzelkämpfer ohne Partner – hier reicht oft eine Single-Member LLC oder Sole Proprietorship. Auch für Professionals, die ihr Geschäft später verkaufen oder Investoren aufnehmen wollen, ist die Corporation-Struktur besser. Und Situationen, wo Nicht-Lizenzierte beteiligt sein sollen, verbietet die PLLC-Struktur grundsätzlich.

Für die meisten kleineren und mittleren Praxen freiberuflich Tätiger ist die PLLC heute die Standardwahl. Sie bietet die richtige Balance zwischen Haftungsschutz, Flexibilität und überschaubarem Verwaltungsaufwand.

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