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#Firmendokumente

Die wichtigsten Firmenunterlagen in der Übersicht

Anmeldeunterlagen für eine Zweigniederlassung

Die Eintragung einer Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft in Deutschland, Österreich oder der Schweiz muss beantragt werden, wozu ein schriftlicher Antrag und ein Gesellschafterbeschluss benötigt werden.

Die Form und der genaue Inhalt dieser Dokumente richtet sich dabei nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem die Zweigniederlassung angemeldet werden soll, und die in Deutschland im Handelsgesetzbuch (HGB), in Österreich im Firmenbuchgesetz (FBG) und in der Schweiz in der Handelsregisterverordnung (HRegV) und teils auch dem Obligationenrecht zu finden sind.

Die Firmenunterlagen selbst müssen dazu in beglaubigter Form mit einer Apostille vorliegen. Darüber hinaus wird eine bestätigte, deutsche Übersetzung benötigt von einem an Gerichten zugelassenen, beeidigten Übersetzer.

Für die Anmeldung zuständig sind dann der oder die Geschäftsführer, die mit den Unterlagen persönlich zu einem Notar Vorort bzw. direkt zum Handelsregisteramt (Schweiz) vorstellig werden müssen.

Unser Gründungspaket DE003 Subsidiary Package enthalt diese Unterlagen für das jeweilige Land in der erforderlichen Form.

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