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#Gründungsphasen

Was es vor der Gründung zu beachten gibt

Registrierung einer US-Marke

Die Registrierung eines Firmennamens in den USA bedeutet in keiner Weise, dass die Verwendung des Namens durch Andere auch markenrechtlich in den Vereinigten Staaten geschützt ist. Eine Registrierung eines Firmennamens stellt lediglich sicher, dass kein Anderer eine Firma mit demselben oder einem sehr ähnlichen Namen im Register des jeweiligen Bundesstaats registrieren kann.

Ist zu erwarten oder soll verlässlich vermieden werden, dass Dritte den gewählten Namen für ihre eigenen Produkte oder Services verwenden, so sollte in jedem Fall eine Marke in den USA registriert werden. Als Marke können dabei Worte, Slogans, Symbole, Designs, Logos aber auch Töne, Gerüche und Farben sowie Kombinationen dieser Dinge eingetragen werden, wobei Trademarks für Produkte wie etwa Schuhe oder Laptops verwendet werden und Service Marks für Dienstleistungen wie z.B. einen Buchhaltungsservice. Eine Marke ist dabei etwas Anderes als ein Patent, das Erfindungen schützt, oder ein Copyright, das Rechte an künstlerischen Arbeiten wie Texte, Bilder oder Musik regelt.

Marken können auf verschiedenen Ebenen registriert werden

Marken können auf Ebene eines US-Staates registriert werden, als so genannte District Trademarks. Sie beschränken die Verwendung der angemeldeten Marken im jeweiligen Bundesstaat. Wird eine solche Marke beispielsweise in Florida registriert, besteht in Kalifornien, New York und in allen anderen Bundesstaaten dann kein Schutz.

Ein landesweiter Schutz lässt sich nur mit der Registrierung einer Federal Trade- oder Service Mark erzielen, für das das United States Patent and Trademark Office (USPTO) in Alexandria zuständig ist, das Marken auf US-Ebene verwaltet. Reguliert wird das USPTO durch das Federal Trademark Law, das unter anderem bestimmt, was überhaupt als Marke registriert werden kann, da längst nicht alles auch als Marke geeignet ist. Erforderlich ist, dass die zu registrierende Marke charakteristisch und prägnant genug ist, im Gegensatz zu allgemein oder nichts-sagend.

Auch ein abgelehnter Antrag kostet Geld

Weitere Besonderheiten ergeben sich vor allem bei Wortmarken, wobei es im Vorfeld zu beachten gilt, da das USPTO die Gebühren für eine Markenregistrierung auch dann erhebt, wenn der Antrag abgelehnt werden sollte.

Eine Marke kann zum Beispiel dann nicht registriert werden, wenn es für dieselben oder ähnliche Produkte und Dienstleistungen bereits eine Marke gibt, die ähnlich ist oder klingt. Wurde X-SEED für Pflanzensamen bereits registriert, so ist es nicht möglich eine Marke EXCEED für Pflanzensamen zu registrieren, weil hier die Verwechslungsgefahr zu groß wäre. Sehr wohl lässt sich derselbe oder ein ähnlicher Name als Marke registrieren, wenn völlig andere Produkte angeboten werden, als die, die unter dem bereits registrierten Namen vertrieben werden. LINDY lässt als Marke für Gummihandschuhe sich deshalb ohne weiteres registrieren, wenn unter der bereits eingetragene Marke LYNDA nur Computer vertrieben werden.

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