Lexikon
Begriffe einfach erklärt – von A bis Z
Judicial Dissolution ist die gerichtliche Auflösung einer Gesellschaft auf Antrag eines Gesellschafters, eines Gläubigers oder einer staatlichen Behörde. Anders als bei der Voluntary Dissolution, bei der die Eigentümer gemeinsam die Auflösung beschließen, wird hier ein Gericht angerufen, weil die Gesellschaft nicht mehr funktionsfähig ist, Missstände vorliegen oder andere gravierende Probleme bestehen. Das Gericht prüft den Antrag und kann die Auflösung anordnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Judicial Dissolution ist in den Gesellschaftsgesetzen aller US-Bundesstaaten vorgesehen. Sie ist das letzte Mittel, wenn eine Gesellschaft nicht mehr ordnungsgemäß geführt werden kann oder wenn Minderheitsgesellschafter vor schwerwiegenden Missständen geschützt werden müssen. Das Gericht kann auf Antrag die Auflösung anordnen und einen Liquidator bestellen, der die Abwicklung überwacht.
Die gerichtliche Auflösung ist allerdings relativ selten, weil sie aufwendig und teuer ist. Die meisten Konflikte werden außergerichtlich beigelegt - etwa durch Auszahlung eines streitenden Gesellschafters oder durch Verkauf der Gesellschaft. Kommt es aber doch zur gerichtlichen Auflösung, hat das Folgen für alle Beteiligten.
Verschiedene Personen können einen Antrag auf gerichtliche Auflösung stellen, jeweils aus unterschiedlichen Gründen.
Shareholders bei einer Corporation oder Members bei einer LLC können die gerichtliche Auflösung beantragen, wenn bestimmte Missstände vorliegen. Die Gründe variieren zwischen den Bundesstaaten, umfassen aber typischerweise:
Deadlock (Beschlussunfähigkeit): Die Gesellschafter oder Directors sind so zerstritten, dass keine Entscheidungen mehr getroffen werden können. Bei einer Corporation mit zwei Shareholdern, die jeweils 50% der Aktien halten, kann das vorkommen – keine Seite kann Beschlüsse durchsetzen, wichtige Entscheidungen werden blockiert, die Gesellschaft ist dann de facto handlungsunfähig. Bei einer LLC kann ein Deadlock entstehen, wenn das Operating Agreement Einstimmigkeit verlangt und die Members sich nicht einigen können.
Oppression (Unterdrückung): Mehrheitsgesellschafter missbrauchen ihre Macht zum Nachteil der Minderheit. Klassische Fälle sind: Die Mehrheit zahlt sich überhöhte Gehälter, schließt die Minderheit vom Management aus, verweigert Gewinnausschüttungen oder verdünnt die Anteile der Minderheit durch Kapitalerhöhungen. Die genaue Definition von „oppression“ variiert zwischen den Bundesstaaten, umfasst aber generell Verhalten, das gegen berechtigte Erwartungen von Minderheitsgesellschaftern verstößt.
Fraud, Waste oder Mismanagement: Die Gesellschaft wird betrügerisch geführt, Vermögen wird verschwendet oder die Geschäftsführung ist grob fahrlässig. Ein Antrag wegen Mismanagement setzt typischerweise voraus, dass das Fehlverhalten die Existenz der Gesellschaft gefährdet; schlechte Geschäftsentscheidungen allein genügen nicht.
Illegal oder Ultra Vires Acts: Die Gesellschaft betreibt illegale Geschäfte oder handelt außerhalb ihres Gesellschaftszwecks in einer Weise, die nicht mehr korrigiert werden kann.
Auch Gläubiger können in manchen Bundesstaaten die gerichtliche Auflösung beantragen, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig ist und ihre Forderungen nicht begleichen kann. Das aber ist selten, da Gläubiger normalerweise ein Insolvenzverfahren anstreben, das ihnen bessere Befriedigungschancen bietet. Eine Judicial Dissolution auf Antrag von Gläubigern kommt nur in Betracht, wenn die Gesellschaft außerhalb der Insolvenz nicht mehr lebensfähig ist.
Der Attorney General des Bundesstaates kann die gerichtliche Auflösung beantragen, wenn die Gesellschaft:
Anträge des Attorney General sind selten und betreffen typischerweise Gesellschaften, die für kriminelle Zwecke genutzt werden oder schwerwiegend gegen Gesetze zum Schutz der Öffentlichkeit verstoßen.
Für normale Gründer ist „Judicial Dissolution“ vor allem eins: der teuerste Streit-Ausgang, wenn sich Gesellschafter so zerlegen, dass die Firma nicht mehr weiterarbeiten kann. Dann entscheidet am Ende ein Gericht, dass die Gesellschaft „zugemacht und abgewickelt“ wird. Das ist selten, aber wenn es passiert, kostet es viel Geld und Zeit.
Kernaussage: Wenn eine Gründung mehrere Gesellschafter hat, sollten von Anfang an schriftliche Spielregeln für den Streitfall vereinbart werden.
Fehlen diese Basics, bleibt im Extremfall nur der Gang zum Gericht – und das ist für alle die schlechteste und teuerste Lösung.
Sie haben Fragen zum Thema Firmengründung in den USA?
Gerne beantworten wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns dazu einfach an, chatten Sie mit uns oder senden Sie eine Email.
Freecall DE/AT: 0800 400 43 40
Freecall CH: 0800 400 43 4
+1 929 2364 627
info@easy-inc.com