Lexikon
Begriffe einfach erklärt – von A bis Z
Geschäftsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer natürlichen Person, rechtlich wirksame Willenserklärungen abzugeben und Verträge abzuschließen. Wer geschäftsfähig ist, kann Kaufverträge unterschreiben, Darlehen aufnehmen oder eine Gesellschaft gründen. Wer nicht geschäftsfähig ist, kann keine rechtlich bindenden Verträge abschließen.
Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit werden oft verwechselt, bezeichnen aber völlig unterschiedliche Dinge:
Rechtsfähigkeit bedeutet, Träger von Rechten und Pflichten sein zu können. Jeder Mensch ist rechtsfähig - vom Neugeborenen bis zum Greis. Auch Gesellschaften wie LLCs oder Corporations sind rechtsfähig. Rechtsfähigkeit ist passiv - man kann Eigentümer von Dingen sein, man kann erben, man kann verklagt werden.
Geschäftsfähigkeit bedeutet, selbst aktiv Rechtsgeschäfte tätigen zu können - Verträge abschließen, Eigentum übertragen, Schulden eingehen. Ein 5-jähriges Kind ist rechtsfähig (kann erben, kann Eigentümer sein), aber nicht geschäftsfähig (kann keinen Kaufvertrag abschließen).
Alle Menschen sind rechtsfähig. Nicht alle Menschen sind geschäftsfähig. Gesellschaften sind rechtsfähig, aber nicht geschäftsfähig - sie handeln durch ihre Officers, Directors oder Manager, die als natürliche Personen geschäftsfähig sein müssen.
Deutschland unterscheidet drei Stufen:
Geschäftsunfähig sind Kinder unter 7 Jahren und dauerhaft Geisteskranke. Ihre Willenserklärungen sind nichtig - rechtlich ohne jede Wirkung. Ein 5-Jähriger kann kein Fahrrad kaufen, auch nicht mit Zustimmung der Eltern.
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren. Sie können Verträge nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abschließen. Ohne Zustimmung ist der Vertrag schwebend unwirksam - er wird erst wirksam, wenn die Eltern zustimmen. Ausnahme: Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) - Geschäfte mit Mitteln, die zur freien Verfügung überlassen wurden, sind sofort wirksam.
Voll geschäftsfähig sind alle ab 18 Jahren, sofern sie nicht wegen Geisteskrankheit geschäftsunfähig sind. Sie können ohne Einschränkung alle Rechtsgeschäfte tätigen.
Die USA haben kein einheitliches System. Jeder Bundesstaat regelt das Mindestalter für Verträge selbst. Die meisten Bundesstaaten setzen die Volljährigkeit (age of majority) auf 18 Jahre - in Alabama und Nebraska auf 19, in Mississippi auf 21.
Minderjährige können allerdings Verträge abschließen. Diese kommen zunächst rechtswirksam zustande, aber diese Verträge sind voidable - der Minderjährige kann sie einseitig widerrufen, solange er minderjährig ist und oft noch eine gewisse Zeit danach. Die andere Vertragspartei ist gebunden, der Minderjährige nicht. Das macht Verträge mit Minderjährigen für Geschäftspartner riskant und unattraktiv.
Ausnahmen gibt es für Necessaries - lebensnotwendige Dinge wie Nahrung, Kleidung, Unterkunft, medizinische Versorgung. Verträge über Necessaries können Minderjährige nicht widerrufen.
Anders als in Deutschland gibt es keine gesetzlichen Vertreter, die für Minderjährige Verträge abschließen können. Eltern oder Erziehungsberechtigte können zwar zustimmen, aber das macht den Vertrag nicht automatisch unwiderruflich. Praktisch bedeutet das: Geschäftspartner verlangen oft, dass auch die Eltern den Vertrag unterschreiben und damit persönlich haften.
Minderjährige können in den meisten Bundesstaaten formal eine LLC oder Corporation zwar gründen. Die Articles und die Registrierungstellen fragen nicht nach dem Geburtsdatum.
Praktisch stößt ein minderjähriger Gründer sofort danach auf massive Hindernisse: Banken verlangen für Geschäftskonten ein Mindestalter von 18 Jahren. Ohne Bankkonto kann die LLC keine Zahlungen empfangen oder tätigen. Auch Verträge mit Lieferanten, Vermietern oder Versicherungen sind problematisch - alle Verträge, die ein Minderjähriger abschließt, sind voidable. Geschäftspartner scheuen Verträge mit Minderjährigen, weil diese widerrufen werden können.
Die Lösung: Ein Erwachsener - meist ein Elternteil - wird Co-Member oder Manager der LLC. Der Erwachsene führt die Gesellschaft operativ, eröffnet das Bankkonto, schließt Verträge ab. Der Minderjährige bleibt Eigentümer der Anteile, ist aber passiver Gesellschafter bis zur Volljährigkeit.
Manchmal sollen Kinder in das Geschehen involviert werden. Dann gilt:
Als Gesellschafter: Minderjährige können Gesellschafter sein, denn sie sind rechtsfähig und können Anteile besitzen. Rechtlich ist das möglich, praktisch aber heikel. Banken akzeptieren oft keine Gesellschaften, bei denen Minderjährige die einzigen oder Mehrheits-Gesellschafter sind.
Als Geschäftsführer: Manager, Officers oder Directors müssen laufend Verträge abschließen. Alle Verträge von Minderjährigen sind voidable. Einen operative Geschäftsführung durch Minderjährige ist faktisch kaum möglich.
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