Lexikon
Begriffe einfach erklärt – von A bis Z
Dissolution by Operation of Law ist die automatische Auflösung einer Gesellschaft aufgrund eines gesetzlich oder vertraglich festgelegten Ereignisses. Anders als bei der Voluntary Dissolution, bei der die Eigentümer die Auflösung aktiv beschließen, oder bei der Administrative Dissolution, bei der der Staat die Gesellschaft zwangsweise löscht, tritt die Auflösung hier kraft Gesetzes ein, sobald ein bestimmtes Ereignis eintritt. Die Auflösung erfolgt automatisch - ohne Beschluss, ohne Antrag und ohne Zutun der Beteiligten.
Die Dissolution by Operation of Law ist in den Gesellschaftsgesetzen aller US-Bundesstaaten geregelt. Sie erfasst Situationen, in denen der Gesetzgeber oder die Gesellschafter selbst (durch Regelungen im Operating Agreement bzw. in den Bylaws) festgelegt haben, dass bestimmte Ereignisse automatisch zur Auflösung führen sollen.
Der entscheidende Punkt: Die Auflösung tritt automatisch ein. Die Gesellschaft existiert ab dem Eintritt des Ereignisses rechtlich nicht mehr in ihrer ursprünglichen Form, sondern tritt in die Liquidation ein. Die Directors, Officers bzw. Members müssen dann die Liquidation durchführen und die formale Löschung beim Secretary of State beantragen, aber die Auflösung der Gesellschaft selbst ist bereits zu einem bestimmten Zeitpunkt eingetreten.
Wenn im Operating Agreement einer LLC oder in den Articles of Incorporation einer Corporation eine feste Laufzeit festgelegt wurde, löst sich die Gesellschaft automatisch auf, wenn diese Frist abläuft.
Beispiel: Das Operating Agreement einer LLC bestimmt: „The duration of the Company shall be 5 years from the date of filing.“ Nach Ablauf dieser fünf Jahre ist die LLC automatisch aufgelöst, ohne dass ein Auflösungsbeschluss erforderlich wäre.
In der Praxis ist die Festlegung einer Laufzeit selten geworden. Die meisten modernen LLCs und Corporations werden mit unbegrenzter Laufzeit („perpetual duration“) gegründet.
Bei LLCs kann der Tod, die Insolvenz oder das Ausscheiden eines Members kraft Gesetzes zur Auflösung der gesamten LLC führen - abhängig vom State Law und vom Operating Agreement.
Traditionelle Regel (Old ULLCA): Unter dem ursprünglichen Uniform Limited Liability Company Act führte das Ausscheiden eines Members (durch Tod, Rücktritt, Insolvenz, etc.) automatisch zur Auflösung der LLC, sofern nicht die verbleibenden Members einstimmig beschlossen, die LLC fortzusetzen.
Moderne Regel (Re-ULLCA): Der überarbeitete ULLCA von 2006 hat diese Regel geändert. Heute ist in den meisten Bundesstaaten die Kontinuität der Standard: Die LLC wird nicht automatisch aufgelöst, wenn ein Member ausscheidet. Die LLC besteht mit den verbleibenden Members fort.
State Law variiert: Die Regelungen unterscheiden sich zwischen den Bundesstaaten erheblich. Manche folgen der alten Regel, manche der neuen, manche haben eigene Varianten.
Operating Agreement geht vor: In den meisten Bundesstaaten können die Members im Operating Agreement abweichende Regelungen treffen. Sie können festlegen, dass die LLC bei Ausscheiden eines Members automatisch aufgelöst wird – oder dass sie fortbesteht, ganz wie gewünscht.
Praktische Bedeutung: Für LLCs mit nur zwei Members ist diese Frage besonders relevant. Stirbt ein Member und führt das zur Auflösung, muss der verbleibende Member die Liquidation durchführen, auch wenn er die LLC lieber fortsetzen würde. Ein entsprechend ausgearbeitetes Operating Agreement sollte diese Frage explizit regeln.
Corporations: Bei Corporations führt der Tod oder das Ausscheiden eines Shareholders grundsätzlich nicht zur Auflösung. Die Aktien werden vererbt oder anderweitig übertragen, und die Corporation besteht unverändert fort. Das ist ein ganz wesentlicher Unterschied zwischen einer Corporation und einer LLC.
Wenn der im Operating Agreement oder in den Articles of Incorporation festgelegte Gesellschaftszweck erreicht oder unmöglich geworden ist, kann das ebenfalls zur Auflösung führen.
Erreichen des Zwecks: Wurde die Gesellschaft für einen spezifischen, begrenzten Zweck gegründet - etwa für ein konkretes Immobilienprojekt oder ein einzelnes Joint Venture - und ist dieser Zweck erreicht, kann die Gesellschaft automatisch dadurch aufgelöst worden sein.
Beispiel: Eine LLC wird gegründet, um ein bestimmtes Grundstück zu entwickeln und zu verkaufen. Im Operating Agreement steht: „The purpose of the Company is to acquire, develop, and sell the property located at [address].“ Nach erfolgreichem Verkauf der entwickelten Immobilie ist der Gesellschaftszweck erreicht und die LLC automatisch aufgelöst.
Unmöglichkeit des Zwecks: Wird der Gesellschaftszweck unmöglich – etwa weil die erforderliche behördliche Genehmigung dauerhaft verweigert wurde oder weil sich die rechtlichen Rahmenbedingungen so geändert haben, dass der Zweck nicht mehr legal verfolgt werden kann – kann das ebenfalls zur automatischen Auflösung führen.
Das Operating Agreement bzw. die Bylaws können weitere Ereignisse festlegen, die automatisch zur Auflösung führen.
Beispiele für vertraglich definierte Auflösungsereignisse:
Solche Klauseln sind in Joint Ventures oder bei Gesellschaften mit komplexen Gesellschafterstrukturen verbreitet. Sie geben den Parteien Planungssicherheit: Jeder weiß, unter welchen Umständen die Gesellschaft endet, ohne dass langwierige Verhandlungen über eine Auflösung erforderlich sind.
Einige Bundesstaaten sehen weitere spezifische Auflösungsgründe kraft Gesetzes vor:
Insolvenz: In manchen Bundesstaaten führt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft automatisch zur Auflösung. In anderen Staaten ist das aber nicht immer der Fall – die Gesellschaft besteht während des Insolvenzverfahrens dann fort und wird erst später aufgelöst.
Merger oder Consolidation: Wird die Gesellschaft mit einer anderen Gesellschaft verschmolzen, hört die übernommene Gesellschaft automatisch auf zu existieren. Das ist rechtliche aber ebenfalls eine Form der Dissolution by Operation of Law.
Conversion: Bei manchen Umwandlungen (etwa von LLC zu Corporation) endet die ursprüngliche Rechtsform kraft Gesetzes, auch wenn wirtschaftlich und personell Kontinuität besteht.
Die automatische Auflösung kraft Gesetzes bedeutet nicht, dass die Gesellschaft sofort verschwindet. Es folgt die Liquidationsphase.
Liquidation erforderlich: Die Gesellschaft tritt in die Liquidation ein. Die Directors, Officers bzw. Members müssen die Geschäfte beenden, Vermögenswerte verwerten, Verbindlichkeiten begleichen und das Restvermögen verteilen. Die Gesellschaft existiert während dieser Liquidationsphase weiter, aber nur noch zum Zweck der Abwicklung.
Formale Löschung beim Secretary of State: Nach Abschluss der Liquidation müssen die Articles of Dissolution beim Secretary of State eingereicht werden, um die Gesellschaft auch formal aus dem Register zu löschen. Die automatische Auflösung genügt nicht – eine formale Löschung beim jeweiligen Firmenregister ist trotzdem erforderlich.
Steuerliche Abwicklung: Die finalen Steuererklärungen müssen eingereicht werden, bei Corporations auch Form 966 beim IRS. Der Zeitpunkt der automatischen Auflösung ist der maßgebliche Stichtag für steuerliche Zwecke.
Haftungsschutz bleibt bestehen: Die beschränkte Haftung bleibt während der Liquidation grundsätzlich erhalten, sofern die Liquidation ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Eine ungewollte automatische Auflösung kann vermieden werden durch sorgfältige Gestaltung des Operating Agreements bzw. der Articles of Incorporation und Bylaws.
Keine feste Laufzeit vereinbaren: Die Gesellschaft sollte mit „perpetual duration“ (unbegrenzter Laufzeit) gegründet werden, sofern nicht konkrete Gründe für eine Befristung sprechen.
Fortsetzungsklauseln: Das Operating Agreement sollte explizit regeln, dass die LLC bei Tod, Rücktritt oder Ausscheiden eines Members fortbesteht. Das überschreibt in den meisten Bundesstaaten die gesetzlichen Default-Regelungen.
Nachfolgeregelungen: Für den Fall des Todes eines Members sollten Nachfolgeregelungen getroffen werden – etwa dass die Erben als Members eintreten oder dass die verbleibenden Members die Anteile übernehmen.
Weite Zweckbestimmungen: Der Gesellschaftszweck sollte weit gefasst sein, um eine Auflösung wegen Erreichens oder Unmöglichkeit des Zwecks zu vermeiden.
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