Lexikon
Begriffe einfach erklärt – von A bis Z
Der 501(c)(3)-Status ist eine Steuerbefreiung des IRS für gemeinnützige Organisationen in den USA. Organisationen mit diesem Status zahlen keine Bundeseinkommensteuer, und Spenden an diese Organisationen sind für Spender steuerlich abzugsfähig.
Die Bezeichnung kommt aus dem Internal Revenue Code (IRC) – dem amerikanischen Steuergesetzbuch. Section 501 listet steuerbefreite Organisationen auf, Subsection (c) behandelt gemeinnützige Organisationen, und Paragraph (3) definiert die wichtigste Kategorie: charitable, religious, educational, scientific oder literary purposes – also gemeinnützige/wohltätige, religiöse, Bildungs-, wissenschaftliche oder literarische Zwecke.
Der 501(c)(3)-Status gilt für Organisationen mit ausschließlich gemeinnützigem Zweck. Dazu gehören Kirchen, Schulen, Krankenhäuser, Museen, Tierheime, Food Banks, gemeinnützige Forschungseinrichtungen und viele weitere.
Diese Organisationen dürfen keine Gewinne an Privatpersonen ausschütten. Überschüsse müssen für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden. Die Organisation darf nicht primär politisch tätig sein – Lobbyarbeit ist nur in sehr begrenztem Umfang erlaubt, Wahlkampfunterstützung für Kandidaten ist vollständig verboten.
Organisationen mit 501(c)(3)-Status sind von der Bundeseinkommensteuer befreit. Die meisten Bundesstaaten erkennen den Status automatisch an und befreien auch von staatlicher Einkommensteuer, Sales Tax und Property Tax – manchmal sind separate Anträge erforderlich.
Der wichtigste Vorteil: Spenden an 501(c)(3)-Organisationen sind für Spender steuerlich abzugsfähig. Das macht Fundraising erheblich leichter. Viele Stiftungen und institutionelle Spender vergeben deshalb Geld ausschließlich an 501(c)(3)-Organisationen.
Der 501(c)(3)-Status ist unabhängig von der Rechtsform. Weder eine Nonprofit Corporation noch ein Charitable Trust ist automatisch steuerbefreit. Die Organisation muss den Status beim IRS mit Form 1023 oder der vereinfachten Form 1023-EZ deshalb erst beantragen.
Die Bearbeitung dauert drei bis sechs Monate, kann aber auch über ein Jahr dauern. Das IRS prüft, ob die Organisation tatsächlich gemeinnützige Zwecke verfolgt und die rechtlichen Anforderungen erfüllt. Häufige Ablehnungsgründe sind vage Zweckbeschreibungen, unzureichende Governance oder unrealistische Finanzpläne.
Section 501(c) des IRC listet über 25 verschiedene Kategorien steuerbefreiter Organisationen auf. Die wichtigsten neben 501(c)(3):
501(c)(4) – Social Welfare Organizations. Können politisch aktiv sein und Lobbyarbeit betreiben, aber Spenden sind nicht steuerlich abzugsfähig. Beispiel: Advocacy-Gruppen, Nachbarschaftsvereine.
501(c)(6) – Business Leagues und Trade Associations. Handelskammern, Berufsverbände, Branchenorganisationen. Spenden nicht abzugsfähig.
501(c)(7) – Social Clubs. Country Clubs, Sportvereine. Mitgliedsbeiträge nicht abzugsfähig.
Der 501(c)(3)-Status ist der einzige, bei dem Spenden steuerlich abzugsfähig sind – deshalb ist er für Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind, praktisch unverzichtbar.
Organisationen mit 501(c)(3)-Status müssen jährlich Form 990 beim IRS einreichen – eine öffentlich einsehbare Steuererklärung mit detaillierten Finanzinformationen. Kleine Organisationen mit weniger als 50.000 Dollar Jahresumsatz können die vereinfachte Form 990-N (E-Postcard) nutzen.
Die Organisation muss transparent arbeiten. Form 990, Certificate of Incorporation und Bylaws müssen der Öffentlichkeit auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Das IRS kann den 501(c)(3)-Status entziehen, wenn die Organisation gegen die Auflagen verstößt – etwa durch politische Wahlkampfaktivitäten, Gewinnausschüttung an Privatpersonen oder Abweichung vom gemeinnützigen Zweck. Die Organisation wird dann rückwirkend steuerpflichtig.
Organisationen, die drei Jahre hintereinander keine Form 990 einreichen, verlieren den Status automatisch. Die erneute Beantragung ist möglich, aber aufwendig.
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