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Alles Wichtige verständlich und kompakt erläutert
Die Rechtsform ist das rechtliche Grundgerüst eines Unternehmens. Sie bestimmt, wie ein Unternehmen organisiert, geführt, besteuert und haftbar gemacht wird. Mit der Wahl der Rechtsform legt man fest, ob ein Unternehmen z. B. eine Personengesellschaft, eine Kapitalgesellschaft oder ein Einzelunternehmen ist – und welche Rechte und Pflichten daraus entstehen.
Ein Unternehmen kann nicht einfach irgendwie existieren. Es muss sich rechtlich einordnen lassen - z. B. als Corporation, LLC oder Einzelunternehmen. Jedes Unternehmen braucht deshalb eine rechtliche Ordnung, ein Regelwerk, das festlegt, wie es funktioniert – man könnte sagen: ein rechtliches Betriebssystem. Das gilt vor allem für den Zusammenschluss mehrerer Leute, aber auch Einzelunternehmen brauchen feste Regeln.
Diese Ordnung muss grundlegende Fragen beantworten:
Jede Rechtsform basiert auf eigenen Rechtsgrundlagen, die diese Fragen beantworten. Diese Gesetze bilden den Rahmen, in dem ein Unternehmen funktionieren und agieren kann.
Die grundlegende Unterscheidung im Gesellschaftsrecht verläuft zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Diese Kategorien haben sich historisch aus unterschiedlichen wirtschaftlichen Bedürfnissen entwickelt und unterscheiden sich ganz wesentlich in mehreren wesentlichen Merkmalen.
Personengesellschaften sind eng mit ihren Inhabern verbunden. Die Gesellschafter stehen persönlich im Vordergrund, die Gesellschaft selbst ist rechtlich nicht von ihnen getrennt.
Zentrale Merkmale:
Typische US-Personengesellschaften: Sole Proprietorship, General Partnership, Limited Partnership
Personengesellschaften eignen sich für kleinere Unternehmen, bei denen die Beteiligten eng zusammenarbeiten. Der geringe formale Aufwand macht sie attraktiv für Gründer, die unkompliziert starten wollen - der Preis dafür ist die persönliche Haftung.
Kapitalgesellschaften sind eigenständige juristische Personen, die von ihren Inhabern rechtlich strikt getrennt sind. Das Kapital steht hier im Vordergrund, nicht die Gesellschafter als solche.
Zentrale Merkmale:
Typische US-Kapitalgesellschaften: C-Corporation, S-Corporation (mit modifizierter Besteuerung)
Kapitalgesellschaften eignen sich für wachstumsorientierte Unternehmen, die externes Kapital aufnehmen wollen, für risikoreiche Geschäftsmodelle, bei denen Haftungsschutz wichtig ist, oder/und für Unternehmen mit häufig wechselnden Gesellschaftern.
Die Limited Liability Company (LLC) im US-Amerikanischen Recht nimmt eine Sonderstellung ein. Sie kombiniert Elemente beider Kategorien und wird daher oft als Hybridform bezeichnet:
Die LLC wurde in den USA erst in den 1970er Jahren entwickelt und hat sich seitdem zur beliebtesten Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt. Sie bietet den Haftungsschutz einer Corporation ohne deren möglichen steuerliche Nachteile und organisatorischen Komplexität.
Ein verbreiteter Irrtum ist die Annahme, man müsse aktiv eine Rechtsform wählen und registrieren, damit eine Rechtsform vorliegt. Das Gegenteil ist der Fall: Wer geschäftlich tätig wird, hat automatisch eine Rechtsform – ob bewusst gewählt oder nicht.
In den USA gilt: Sobald jemand regelmäßig eine Geschäftstätigkeit ausübt, entsteht automatisch entweder eine Sole Proprietorship (Einzelunternehmen) bei einem alleinigen Akteur oder eine General Partnership (eine Art Gesellschaft bürgerlichen Rechts) bei mehreren Beteiligten. Diese Rechtsformen entstehen auch konkludent, also durch schlüssiges Handeln, ohne dass irgendwelche Dokumente unterzeichnet oder Registrierungen vorgenommen werden müssen.
Das bedeutet in der Praxis: Zwei Freunde, die gemeinsam Websites programmieren und damit Einnahmen erzielen, sind rechtlich gesehen eine General Partnership – unabhängig davon, ob sie sich dessen bewusst sind oder jemals einen schriftlichen Vertrag geschlossen haben. Sie haften damit beide persönlich, solidarisch und unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten dieser Partnership, einschließlich der Fehler des Partners.
Während im Vertragsrecht der Grundsatz der Privatautonomie gilt - was nicht verboten ist, ist erlaubt -, herrscht im Gesellschaftsrecht ein sogenannter Typenzwang (auch als Numerus clausus der Rechtsformen bezeichnet).
Das bedeutet: Man kann sich nicht frei eine eigene Rechtsform zusammenbasteln, sondern muss sich für eine gesetzlich definierte Form entscheiden. Man kann also nicht sagen: Ich möchte eine Firma, die steuerlich wie eine LLC behandelt wird, aber außen wie eine Corporation auftritt und die Haftungsregeln einer Partnership hat. Stattdessen musst man sich für eine der existierenden Rechtsformen entscheiden.
Dieser Typenzwang sorgt für Rechtssicherheit, Nachvollziehbarkeit und klare Verantwortlichkeiten - sowohl gegenüber Behörden als auch gegenüber Kunden, Partnern und Investoren. Jeder Geschäftspartner kann anhand der Rechtsformbezeichnung sofort grundlegende Rückschlüsse auf Haftung, Struktur und die steuerliche Behandlung ziehen.
Das schließt nicht aus, dass innerhalb der jeweiligen Rechtsform Gestaltungsspielräume bestehen. Aber diese Gestaltung muss sich innerhalb des durch die gewählte Rechtsform gesetzten Rahmens bewegen.
Eine Rechtsform wird durch Gesetze definiert. Sie bestimmt den äußeren Rahmen, in dem ein Unternehmen agieren darf: Wer haftet? Welche Organe sind vorgeschrieben? Welche Publikations- und Steuerpflichten gelten? Welche Rechte haben Gläubiger?
Was innerhalb dieses Rahmens geschieht, regeln die Beteiligten eigenständig durch interne Verträge. Je nach Rechtsform sind das typischerweise:
Die Rechtsform LLC in Florida wird geregelt durch den Florida Revised Limited Liability Company Act (Florida Statutes, Title XXXVI, Chapter 605). Link zum Gesetz
Darin geregelt sind unter anderem:
Was das Gesetz nicht im Detail regelt: Die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit im Innenverhältnis - etwa Stimmrechte, Gewinnverteilung, Austrittsbedingungen oder Nachfolgeregelungen. Diese werden im Operating Agreement festgelegt, dem internen Vertrag zwischen den Members.
Das Operating Agreement ist das zentrale Regelwerk einer LLC. Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in der Praxis unverzichtbar - insbesondere bei mehreren Members. Typische Inhalte sind:
Fehlt ein Operating Agreement, gelten die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Bundesstaates als Fallback. Diese sind jedoch häufig für die konkrete Situation unpassend, weshalb ein schriftliches Operating Agreement fast immer zu empfehlen ist.
Viele verwechseln zentrale Begriffe im Unternehmensrecht. Eine saubere Unterscheidung hilft, Missverständnisse zu vermeiden .
Rechtsform: Das rechtliche Konstrukt, unter dem ein Unternehmen existiert – z. B. LLC, Corporation, GmbH, AG.
Unternehmen: Die wirtschaftliche Einheit, die unter einer bestimmten Rechtsform agiert - z. B. ein Tech-Startup, eine Agentur oder ein Online-Shop.
Firma: Der registrierte Name eines Unternehmens. In Deutschland ist die „Firma" im Handelsregister eingetragen und trägt den Zusatz der Rechtsform (z. B. „Müller Consulting GmbH"). In den USA entspricht das in etwa dem legal entity name, der bei der Gründung einer LLC oder Corporation festgelegt wird.
Marke / Geschäftsname: Der Außenauftritt des Unternehmens - oft unabhängig vom eingetragenen Namen. In den USA wird dieser als DBA (Doing Business As) oder Fictitious Name registriert.
Beispiel: Die "GreenHarvest LLC" (legal entity name/Firma) tritt am Markt unter dem Namen "Fresh & Local" (DBA/Marke) auf. Rechtlich ist sie eine LLC (Rechtsform), wirtschaftlich betreibt sie ein Online-Lebensmittelgeschäft (Unternehmen).
Diese Trennung ist in der Praxis wichtig: Verträge werden mit der juristischen Person (GreenHarvest LLC) geschlossen, nicht mit der Marke. Behördliche Korrespondenz läuft über den legal entity name. Kunden kennen nur die Marke.
Wer in den USA ein Unternehmen gründet, beginnt in der Regel mit der Wahl der Rechtsform. Diese Entscheidung sollte nicht leichtfertig getroffen werden, denn sie hat langfristige Auswirkungen auf Haftung, Steuern, Kapitalbeschaffung und Verwaltungsaufwand.
Gängige Rechtsformen in den USA
Die häufigsten Optionen für US-Gründer sind:
Die Wahl der Rechtsform ist nicht endgültig. Viele Unternehmen ändern ihre Struktur im Laufe der Zeit, etwa wenn sie wachsen, externe Investoren aufnehmen oder sich die steuerliche Situation ändert.
In den USA ist die Conversion (Umwandlung) zwischen verschiedenen Rechtsformen grundsätzlich möglich:
Je nach Bundesstaat und gewünschter Ziel-Rechtsform gibt es verschiedene Mechanismen:
Statutory Conversion: Viele Bundesstaaten erlauben eine direkte Umwandlung durch Einreichung entsprechender Dokumente beim Secretary of State. Die rechtliche Identität des Unternehmens bleibt dabei erhalten – Verträge, Lizenzen und Vermögenswerte gehen automatisch auf die neue Struktur über.
Merger: Die alte Rechtsform wird in eine neu gegründete Gesellschaft eingeschmolzen. Nach Abschluss existiert nur noch die neue Struktur.
Formation + Asset Transfer: Gründung einer neuen Gesellschaft in der gewünschten Rechtsform, dann Übertragung aller Vermögenswerte, Verträge und Lizenzen. Die alte Entität wird anschließend aufgelöst. Diese Methode ist aufwendig, da jeder Vertrag und jede Lizenz einzeln übertragen werden muss.
Umwandlungen sind prinzipiell möglich, aber mit erheblichem Aufwand, Kosten und oft auch steuerlichen Konsequenzen verbunden:
Deshalb sollte man die passende Rechtsform gleich von Anfang an sorgfältig auswählen, um diese später nicht kostspielig wieder ändern zu müssen.
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