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Alles Wichtige verständlich und kompakt erläutert
Die Sole Proprietorship ist die einfachste und älteste Rechtsform für unternehmerische Tätigkeiten in den Vereinigten Staaten. Sie entspricht dem deutschen Einzelunternehmen bzw. dem Einzelkaufmann und entsteht automatisch, sobald eine natürliche Person eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aufnimmt. Dafür sind keine formelle Registrierung, ein Gesellschaftsvertrag oder andere Gründungsformalitäten erforderlich.
Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften wie der Corporation oder Mischformen wie der Limited Liability Company (LLC) gibt es bei der Sole Proprietorship keine rechtliche Trennung zwischen Unternehmer und Unternehmen. Der Inhaber und sein Geschäft sind aus rechtlicher Sicht identisch. Diese Einheit hat weitreichende Konsequenzen: Der Unternehmer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen für alle geschäftlichen Verbindlichkeiten, kann aber im Gegenzug sämtliche Gewinne behalten und alle unternehmerischen Entscheidungen allein treffen.
Die Sole Proprietorship ist die mit Abstand häufigste Unternehmensform in den USA. Nach Angaben der U.S. Small Business Administration betreiben mehr als 70 Prozent aller amerikanischen Unternehmen als Sole Proprietorships. Diese Dominanz erklärt sich aus der Unkompliziertheit der Rechtsform: Wer als Handwerker, Berater, Künstler, Freiberufler oder Kleingewerbetreibender tätig wird, ist automatisch Sole Proprietor – ob gewollt oder nicht.
Typische Anwendungsfälle finden sich bei Freelancern und Beratern aller Art, Handwerkern und Dienstleistern, Künstlern und Kreativen, Online-Händlern mit überschaubarem Umsatz, nebenberuflich Selbstständigen sowie allen Unternehmern in der Anfangsphase ihrer Geschäftstätigkeit, die zunächst ohne formale Gesellschaftsstruktur starten möchten.
Die Sole Proprietorship unterscheidet sich grundlegend von allen anderen US-Rechtsformen durch ihre formlose Entstehung. Während Corporations, LLCs und Partnerships eine staatliche Registrierung erfordern, entsteht eine Sole Proprietorship allein durch die Aufnahme einer geschäftlichen Tätigkeit. Wer einen Laden eröffnet, handwerkliche Dienstleistungen anbietet oder freiberuflich tätig wird, ist de facto Sole Proprietor.
Diese automatische Entstehung bedeutet allerdings nicht, dass überhaupt keine behördlichen Anforderungen bestehen. Je nach Art der Geschäftstätigkeit und Standort können verschiedene Genehmigungen und Registrierungen erforderlich sein.
Business License: Die meisten Städte und Counties verlangen eine allgemeine Tätigkeitserlaubnis (Business License), die jährlich erneuert werden muss. Die Kosten liegen typischerweise zwischen 50 und mehreren hundert Dollar, abhängig von der Gemeinde und dem Geschäftsvolumen.
Fictitious Business Name (DBA): Wenn der Sole Proprietor unter einem anderen Namen als seinem bürgerlichen Namen geschäftlich auftreten möchte – etwa „Sunrise Landscaping“ statt „John Smith“ –, muss dieser Name als Fictitious Business Name oder „Doing Business As“ (DBA) beim County Clerk registriert werden. Diese Registrierung dient dem Verbraucherschutz und ermöglicht es Kunden und Geschäftspartnern, den tatsächlichen Inhaber zu identifizieren.
Branchenspezifische Lizenzen: Bestimmte Berufe und Tätigkeiten erfordern zusätzliche staatliche oder lokale Lizenzen. Bauunternehmer etwa benötigen in den meisten Staaten eine Contractor's License, Immobilienmakler eine Real Estate License, Kosmetiker eine Cosmetology License. Die Anforderungen variieren erheblich zwischen den Bundesstaaten.
Sales Tax Permit: Sole Proprietors, die steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen verkaufen, müssen sich für die Erhebung von Sales Tax registrieren. Die Registrierung erfolgt beim State Department of Revenue oder einer vergleichbaren Behörde.
Die Sole Proprietorship besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Rechtlich betrachtet existiert das Unternehmen nicht als separate Entität, sondern ist vollständig mit der Person des Inhabers identisch. Diese Identität hat praktische Konsequenzen: Verträge werden im Namen des Inhabers geschlossen, nicht im Namen eines Unternehmens. Bankkonten laufen auf den persönlichen Namen des Inhabers, auch wenn ein DBA verwendet wird. Klagen werden gegen den Inhaber persönlich erhoben, nicht gegen ein Unternehmen. Schulden des Geschäfts sind persönliche Schulden des Inhabers.
Diese fehlende rechtliche Trennung ist zugleich die größte Stärke und die größte Schwäche der Sole Proprietorship. Sie ermöglicht maximale Einfachheit und Flexibilität, bietet aber keinerlei Schutz des Privatvermögens vor geschäftlichen Risiken.
Im Unterschied zu Deutschland, wo das Handelsgesetzbuch (HGB) zwischen Kleingewerbetreibenden und Kaufleuten unterscheidet und Letztere zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet, kennt das US-Recht diese Differenzierung nicht. Ein Sole Proprietor bleibt Sole Proprietor, unabhängig von der Größe seines Geschäfts – es sei denn, er entscheidet sich aktiv für eine andere Rechtsform.
Die Eigentumsstruktur einer Sole Proprietorship ist denkbar einfach: Es gibt genau einen Eigentümer, der alle Rechte und Pflichten in seiner Person vereint. Eine Beteiligung Dritter am Unternehmen ist per Definition ausgeschlossen – sobald eine zweite Person als Mitinhaber hinzukommt, liegt rechtlich keine Sole Proprietorship mehr vor, sondern eine Partnership.
Der Sole Proprietor ist Alleineigentümer sämtlicher Geschäftsvermögenswerte. Maschinen, Werkzeuge, Warenbestände, Forderungen, geistiges Eigentum – alles gehört ihm persönlich. Diese Vermögenswerte sind nicht vom Privatvermögen getrennt, auch wenn sie bilanziell unterschieden werden können. Ein Gläubiger des Unternehmers kann sowohl auf das Geschäftsvermögen als auch auf das Privatvermögen zugreifen.
Übertragbarkeit: Da die Sole Proprietorship untrennbar mit der Person des Inhabers verbunden ist, kann sie als Ganzes weder übertragen noch verkauft werden. Was übertragen werden kann, sind einzelne Vermögenswerte: der Kundenstamm, das Inventar, der Firmenname (DBA), Verträge (soweit übertragbar) und der Goodwill des Unternehmens. Ein solcher Asset Sale ist die übliche Methode, eine Sole Proprietorship an einen Nachfolger zu übergeben oder wenn das Geschäft veräußert werden soll.
Erbschaft: Beim Tod des Sole Proprietors endet die Sole Proprietorship automatisch. Die Geschäftsvermögenswerte fallen in den Nachlass und werden nach den erbrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundesstaates verteilt. Erben können das Geschäft fortführen, aber sie gründen dabei rechtlich gesehen eine neue Sole Proprietorship (oder eine andere Rechtsform ihrer Wahl).
Kapitalbeschaffung: Die Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung sind bei einer Sole Proprietorship stark eingeschränkt. Eigenkapital kann nur vom Inhaber selbst eingebracht werden. Fremdkapital – Bankdarlehen, Kreditlinien – basiert vollständig auf der persönlichen Kreditwürdigkeit des Inhabers und dessen privaten Sicherheiten. Wagniskapital oder institutionelle Investoren kommen für Sole Proprietorships praktisch nicht in Frage, da keine Unternehmensanteile ausgegeben werden können.
Der Sole Proprietor haftet mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen für alle Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit seiner geschäftlichen Tätigkeit entstehen.
Diese Haftung erfasst vertragliche Verbindlichkeiten wie unbezahlte Rechnungen, Kredite, Leasingverpflichtungen. Ebenso erfasst sind deliktische Ansprüche, also Schadensersatzforderungen aus unerlaubten Handlungen, etwa wenn ein Kunde in den Geschäftsräumen stürzt oder ein Produkt Schäden verursacht. Auch Steuerschulden gegenüber Bund, Staat und Gemeinden sowie arbeitsrechtliche Ansprüche von Mitarbeitern fallen unter die persönliche Haftung.
Es existiert kein „Firmenmantel“, hinter dem sich der Sole Proprietor verstecken könnte. Anders als bei einer Corporation oder LLC, wo Gläubiger grundsätzlich nur auf das Gesellschaftsvermögen zugreifen können, steht bei der Sole Proprietorship das gesamte Privatvermögen des Inhabers zur Disposition: Haus, Auto, Ersparnisse, Wertpapiere, Rentenansprüche (soweit nicht geschützt) – alles kann zur Befriedigung geschäftlicher Schulden herangezogen werden.
Angesichts dieser umfassenden Haftung ist eine adäquate Versicherungsdeckung für Sole Proprietors existenziell wichtig.
General Liability Insurance: Diese Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die Dritten durch die Geschäftstätigkeit entstehen. Sie ist für praktisch jeden Sole Proprietor unverzichtbar.
Professional Liability Insurance (Errors & Omissions): Für Berater, Ärzte, Anwälte und andere Dienstleister, deren Fehler finanzielle Schäden bei Kunden verursachen können, ist eine Berufshaftpflichtversicherung essenziell.
Product Liability Insurance: Wer Produkte herstellt oder vertreibt, benötigt eine Produkthaftpflichtversicherung, die Schäden durch fehlerhafte Produkte abdeckt.
Workers' Compensation Insurance: In den meisten Bundesstaaten sind Arbeitgeber – auch Sole Proprietors mit Angestellten – verpflichtet, eine Arbeitsunfallversicherung abzuschließen.
Commercial Auto Insurance: Wenn Fahrzeuge geschäftlich genutzt werden, reicht die private Kfz-Versicherung in der Regel nicht aus.
Auch mit optimaler Versicherungsdeckung bleibt ein Restrisiko, das nicht versicherbar ist oder dessen Versicherung unverhältnismäßig teuer wäre. Dieses Restrisiko ist der Hauptgrund, warum viele Unternehmer ab einer gewissen Geschäftsgröße oder Risikointensität von der Sole Proprietorship zu einer haftungsbeschränkten Rechtsform wie der LLC wechseln.
Bestimmte Vermögenswerte genießen nach dem Recht der meisten Bundesstaaten einen gewissen Schutz vor Gläubigern. Diese „Exemptions“ variieren erheblich zwischen den Staaten.
Homestead Exemption: Viele Staaten schützen das Eigenheim bis zu einem bestimmten Wert vor Zwangsvollstreckung. Texas und Florida bieten hier besonders großzügigen Schutz. In Texas ist das Eigenheim unabhängig vom Wert geschützt, in Florida ebenfalls – was erklärt, warum manche risikofreudigen Unternehmer ihren Wohnsitz in diese Bundesstaaten verlegen.
Retirement Accounts: Qualifizierte Altersvorsorgepläne wie 401(k)-Konten sind bundesweit vor Gläubigern geschützt. Der Schutz für IRAs (Individual Retirement Accounts) variiert je nach Bundesstaat.
Life Insurance: In vielen Staaten genießen Lebensversicherungen und deren Rückkaufswerte Gläubigerschutz.
Diese Schutzvorschriften können die Folgen einer Insolvenz abmildern, bieten aber keinen umfassenden Schutz. Sie ersetzen nicht den Haftungsschutz, den eine Corporation oder LLC bietet.
Die Sole Proprietorship ist aus steuerlicher Sicht transparent – sie existiert nicht als eigenständiger Steuerpflichtiger. Sämtliche Einkünfte und Ausgaben des Unternehmens werden direkt dem Inhaber zugerechnet und in dessen persönlicher Steuererklärung (Form 1040) erfasst.
Die Gewinnermittlung erfolgt auf Schedule C (Profit or Loss from Business), der der persönlichen Steuererklärung beigefügt wird. Auf diesem Formular werden alle Betriebseinnahmen und -ausgaben aufgelistet, der Nettogewinn (oder -verlust) ermittelt und auf die Hauptsteuererklärung übertragen.
Einkommensteuer: Der Gewinn aus der Sole Proprietorship wird zusammen mit allen anderen Einkünften des Steuerpflichtigen – Löhne, Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen – der progressiven Bundeseinkommensteuer unterworfen. Die Steuersätze reichen von 10 Prozent bis 37 Prozent (Stand 2024). Es gibt keine gesonderte „Gewerbesteuer“ auf Bundesebene.
Self-Employment Tax: Zusätzlich zur Einkommensteuer unterliegen Sole Proprietors der Self-Employment Tax, die die Beiträge zu Social Security und Medicare abdeckt. Der Satz beträgt 15,3 Prozent auf den Nettogewinn (12,4 Prozent für Social Security bis zur Beitragsbemessungsgrenze, 2,9 Prozent für Medicare ohne Obergrenze). Bei Einkommen über 200.000 Dollar (Singles) bzw. 250.000 Dollar (Verheiratete) kommt ein zusätzlicher Medicare-Satz von 0,9 Prozent hinzu.
Vorsicht Fall: Die Self-Employment Tax ist oft die größere Belastung als die eigentliche Einkommensteuer, besonders bei moderaten Einkommen. Ein Sole Proprietor mit 100.000 Dollar Nettogewinn zahlt etwa 14.130 Dollar Self-Employment Tax – zusätzlich zur Einkommensteuer. Die Hälfte der Self-Employment Tax (7.065 Dollar) kann allerdings als Adjustment to Income bei der Einkommensteuer abgezogen werden.
Qualified Business Income Deduction: Seit dem Tax Cuts and Jobs Act von 2017 können Sole Proprietors einen Abzug von bis zu 20 Prozent ihres qualifizierten Geschäftseinkommens geltend machen (Section 199A Deduction). Dieser Abzug reduziert das zu versteuernde Einkommen, nicht aber die Self-Employment Tax. Es gelten allerdings Einkommensgrenzen und Beschränkungen für bestimmte Dienstleistungsbranchen.
Estimated Tax Payments: Da kein Arbeitgeber Steuern einbehält, müssen Sole Proprietors vierteljährlich geschätzte Steuervorauszahlungen leisten (Estimated Taxes). Die Termine sind der 15. April, 15. Juni, 15. September und 15. Januar des Folgejahres. Wer diese Zahlungen versäumt oder zu niedrig ansetzt, riskiert Strafzinsen.
Die meisten Bundesstaaten erheben eine eigene Einkommensteuer, der auch Einkünfte aus Sole Proprietorships unterliegen. Die Steuersätze variieren erheblich: Kalifornien verlangt bis zu 13,3 Prozent, während Staaten wie Texas, Florida, Nevada, Wyoming und South Dakota überhaupt keine staatliche Einkommensteuer erheben.
Einige Staaten kennen zusätzliche Unternehmensteuern oder -gebühren, die auch Sole Proprietorships treffen können. Kalifornien erhebt eine jährliche Minimum Franchise Tax von 800 Dollar für LLCs, nicht jedoch für Sole Proprietorships.
Für ausländische Staatsangehörige, die eine Sole Proprietorship in den USA betreiben möchten, ist die steuerliche Situation komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Resident Aliens: Wer steuerlich in den USA ansässig ist – etwa aufgrund eines Green Card oder Substantial Presence Test –, wird wie ein US-Bürger besteuert und muss sein weltweites Einkommen in den USA versteuern.
Nonresident Aliens: Wer steuerlich nicht ansässig ist, unterliegt der US-Besteuerung nur mit Einkünften, die „effectively connected“ mit einer US-Geschäftstätigkeit sind. Das Betreiben einer Sole Proprietorship in den USA begründet regelmäßig eine solche Verbindung. Nonresidents müssen eine andere Steuererklärung (Form 1040-NR) einreichen.
Steuerabkommen: Deutschland, Österreich und die Schweiz haben Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA geschlossen, die eine doppelte Besteuerung derselben Einkünfte vermeiden sollen. Die genaue Anwendung dieser Abkommen auf Sole Proprietorship-Einkünfte erfordert fachkundige Beratung.
Einreise und Arbeitsgenehmigung: Unabhängig von steuerlichen Fragen benötigen ausländische Staatsangehörige, die in den USA geschäftlich tätig werden wollen, eine entsprechende Einreise- und Arbeitserlaubnis. Das Betreiben einer Sole Proprietorship setzt grundsätzlich einen legalen Aufenthaltsstatus mit Arbeitserlaubnis voraus.
Die Führungsstruktur einer Sole Proprietorship ist denkbar einfach: Der Inhaber trifft alle Entscheidungen allein, ohne Abstimmung mit Gesellschaftern, Aufsichtsräten oder anderen Gremien. Diese Autonomie ist einer der Hauptvorteile der Rechtsform.
Entscheidungsprozesse: Es gibt keine formalen Anforderungen an die Entscheidungsfindung. Der Sole Proprietor kann Geschäftsentscheidungen spontan treffen, ohne Protokolle, Beschlüsse oder Dokumentation.
Bevollmächtigte und Mitarbeiter: Nichts hindert einen Sole Proprietor daran, Mitarbeiter einzustellen oder Bevollmächtigte zu ernennen, die bestimmte Aufgaben übernehmen. Der Inhaber bleibt jedoch immer verantwortlich und haftet für das Handeln seiner Mitarbeiter und Bevollmächtigten.
Formale Anforderungen: Anders als bei Corporations, die jährliche Hauptversammlungen abhalten und Beschlüsse protokollieren müssen, kennt die Sole Proprietorship keine solchen Formalitäten. Es gibt keine Satzung, keine Gesellschafterversammlungen und keine Berichtspflichten gegenüber Gesellschaftern.
Compliance-Anforderungen: Trotz der allgemeinen Formfreiheit müssen Sole Proprietors bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Arbeitgeber-Sole-Proprietors müssen sich beim IRS als Arbeitgeber registrieren (EIN beantragen), Lohnsteuer einbehalten und abführen, Sozialversicherungsbeiträge zahlen und Arbeitnehmer-Formulare (W-2, 1099) ausstellen. Bei steuerpflichtigen Verkäufen muss Sales Tax erhoben und an den Staat abgeführt werden. Branchenspezifische Vorschriften – Hygienevorschriften für Restaurants, Sicherheitsvorschriften für Baustellen, Datenschutzvorschriften – gelten unabhängig von der Rechtsform.
Buchführung: Das Steuerrecht verlangt, dass Sole Proprietors ihre Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen und Belege aufbewahren. Eine doppelte Buchführung ist nicht vorgeschrieben, wird aber bei größeren Betrieben empfohlen. Die Unterlagen müssen mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.
Vorteile
Einfachste Gründung: keine Registrierung, keine Gründungsdokumente, keine Mindestkapitalanforderungen. Wer tätig wird, ist automatisch ein Sole Proprietor. Die einzigen Formalitäten betreffen lokale Business Licenses und gegebenenfalls einen DBA.
Niedrigste Kosten: keine Gründungsgebühren, keine jährlichen Registered Agent Fees, keine staatlichen Annual Report Fees. Die laufenden Kosten beschränken sich auf Business Licenses und branchenspezifische Genehmigungen.
Steuerliche Einfachheit: Eine Steuererklärung (Form 1040 mit Schedule C) deckt alles ab. Keine separaten Körperschaftsteuererklärungen, keine komplizierten Verrechnungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter.
Volle Kontrolle: Alle Entscheidungen liegen beim Inhaber. Keine Abstimmung mit Partnern oder Gesellschaftern, keine Gremien, keine Wartezeiten.
Maximale Flexibilität: Geschäftsmodell, Preise, Strategien können jederzeit ohne formale Hürden geändert werden. Die Sole Proprietorship passt sich problemlos an veränderte Umstände an.
Alle Gewinne verbleiben beim Inhaber: keine Gewinnausschüttungen an Partner oder Dividenden an Aktionäre. Der gesamte Nettogewinn nach Steuern gehört dem Sole Proprietor.
Unkomplizierte Beendigung: Das Geschäft kann jederzeit ohne Liquidationsverfahren eingestellt werden. Offene Verbindlichkeiten bleiben bestehen, aber es gibt keine formalen Auflösungsanforderungen.
Nachteile
Unbeschränkte persönliche Haftung: Der gravierendste Nachteil. Ein einziger Rechtsstreit, eine einzige Produkthaftungsklage kann das gesamte Privatvermögen vernichten – Haus, Ersparnisse, Altersvorsorge (soweit nicht geschützt). Dieser Nachteil wiegt umso schwerer, je größer das Geschäft und je risikoreicher die Tätigkeit sind.
Eingeschränkte Kapitalbeschaffung: keine Möglichkeit, Investoren durch Ausgabe von Unternehmensanteilen zu beteiligen. Fremdfinanzierung basiert allein auf der persönlichen Kreditwürdigkeit und den Sicherheiten des Inhabers.
Fehlende Kontinuität: Die Sole Proprietorship endet mit dem Tod des Inhabers. Kein automatischer Übergang an Erben, keine Möglichkeit, Anteile zu übertragen. Die Nachfolgeplanung ist komplizierter als bei Corporations oder LLCs.
Schwierigere Skalierung: Ab einer gewissen Größe stoßen Sole Proprietorships an ihre Grenzen. Qualifizierte Führungskräfte lassen sich ohne Beteiligungsmöglichkeiten schwerer gewinnen. Professionelle Investoren interessieren sich nicht für Sole Proprietorships.
Self-Employment Tax: Sole Proprietors zahlen den vollen Satz von 15,3 Prozent auf ihre Gewinne. Gesellschafter einer S-Corporation können durch geschickte Gestaltung von Gehalt und Gewinnausschüttungen einen Teil dieser Steuer vermeiden.
Image-Fragen: Manche Geschäftspartner und Kunden nehmen eine Sole Proprietorship weniger ernst als eine Corporation oder LLC. Das „Inc.“ oder „LLC“ im Namen signalisiert eine gewisse Unternehmensreife, die ein DBA nicht bietet.
Die Sole Proprietorship ist die natürliche Rechtsform für bestimmte Situationen und Geschäftstypen. Ihre Stärken – Einfachheit, Flexibilität, niedrige Kosten – kommen dort am besten zur Geltung, wo die Nachteile weniger ins Gewicht fallen.
Freiberufler und Berater
Für Freelancer, Berater, Coaches und ähnliche Dienstleister ist die Sole Proprietorship oft die passende Wahl. Das Haftungsrisiko ist überschaubar, solange keine gefährlichen Produkte hergestellt oder riskante Tätigkeiten ausgeübt werden. Ein Grafikdesigner, dessen größtes Risiko darin besteht, dass ein Logo nicht gefällt, braucht nicht denselben Haftungsschutz wie ein Bauunternehmer.
Viele Freelancer beginnen als Sole Proprietors und wechseln erst zur LLC, wenn ihr Geschäft eine bestimmte Größe erreicht hat oder sie mit größeren Kunden arbeiten, die eine professionellere Unternehmensstruktur erwarten.
Nebenberufliche Selbständigkeit
Die Sole Proprietorship ist ideal für den Einstieg in die Selbstständigkeit neben einer regulären Anstellung. Der minimale Verwaltungsaufwand und die fehlenden Fixkosten ermöglichen es, ein Geschäftskonzept zu testen, ohne große Investitionen in die Unternehmensstruktur.
Ein Angestellter, der abends und am Wochenende selbstgebackene Kuchen verkauft, Nachhilfe gibt oder als DJ auftritt, ist automatisch Sole Proprietor. Er muss seine Einkünfte versteuern und gegebenenfalls lokale Vorschriften beachten, braucht dafür aber keine formale Gesellschaftsgründung.
Handwerk und Kleingewerbe
Viele Handwerker – Elektriker, Klempner, Maler – arbeiten als Sole Proprietors. Die Rechtsform ermöglicht einen unkomplizierten Geschäftsbetrieb mit minimalem Verwaltungsaufwand. Allerdings sind gerade im Handwerk die Haftungsrisiken erheblich: Ein fehlerhaft installiertes Elektrokabel kann einen Brand verursachen, ein undichtes Rohr einen Wasserschaden. Hier ist umfassender Versicherungsschutz unverzichtbar, und viele Handwerker wechseln ab einer bestimmten Unternehmensgröße zur LLC.
Künstler und Kreative
Schriftsteller, Musiker, Maler, Fotografen und andere Kreative arbeiten häufig als Sole Proprietors. Das Geschäftsmodell – individuelle kreative Arbeit gegen Honorar – passt perfekt zur Einpersonenstruktur der Sole Proprietorship. Die Haftungsrisiken sind meist überschaubar (eine Ausnahme bilden etwa Fotografen, die bei Hochzeiten die einzigen Aufnahmen liefern – fällt die Kamera aus oder gehen Bilder verloren, drohen Schadensersatzforderungen).
Online-Handel und E-Commerce
Viele kleine Online-Händler – eBay-Verkäufer, Etsy-Shop-Betreiber, Amazon-Marketplace-Händler – starten als Sole Proprietors. Die niedrigen Einstiegskosten und der minimale Verwaltungsaufwand passen zum experimentellen Charakter vieler Online-Geschäftsmodelle.
Allerdings wachsen erfolgreiche Online-Händler oft schnell, und ab einer gewissen Größe überwiegen die Vorteile einer LLC oder Corporation: Haftungsschutz (besonders wichtig bei Produkthaftung), ein professionelleres Image gegenüber Lieferanten und bessere Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung.
Die US Sole Proprietorship entspricht funktional dem deutschen Einzelunternehmen oder der Tätigkeit als freiberuflicher Selbstständiger. In beiden Fällen gibt es keine rechtliche Trennung zwischen Unternehmer und Unternehmen, und der Inhaber haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.
Unterschiede bestehen hauptsächlich im Steuerrecht. Deutsche Einzelunternehmer unterliegen der Gewerbesteuer (soweit gewerblich tätig), die in den USA keine Entsprechung hat. Dafür zahlen US Sole Proprietors die Self-Employment Tax, die höher ausfällt als die deutschen Sozialversicherungsbeiträge für Selbständige. Die deutsche Umsatzsteuer-Systematik mit Vorsteuerabzug unterscheidet sich grundlegend von der amerikanischen Sales Tax, die nur auf der letzten Stufe erhoben wird.
Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Kaufmannseigenschaft: In Deutschland unterscheidet das HGB zwischen Kleingewerbetreibenden und Kaufleuten, wobei Letztere ins Handelsregister eingetragen werden müssen und erweiterten Pflichten unterliegen. Diese Unterscheidung kennt das US-Recht nicht.
Die Single-Member LLC (Einpersonen-LLC) ist die wichtigste Alternative zur Sole Proprietorship für Einzelunternehmer. Beide Rechtsformen werden steuerlich identisch behandelt – als „Disregarded Entity“ – und reichen dieselbe Steuererklärung (Schedule C) ein.
Der entscheidende Unterschied liegt im Haftungsschutz: Die LLC trennt das Geschäftsvermögen vom Privatvermögen des Inhabers. Gläubiger können grundsätzlich nur auf das Unternehmensvermögen zugreifen, nicht auf das private Haus oder die Ersparnisse des Inhabers.
Dieser Haftungsschutz hat seinen Preis: Die LLC erfordert eine staatliche Registrierung mit Gründungsgebühren (typisch 50-500 Dollar), einen Registered Agent mit jährlichen Gebühren (100-300 Dollar), jährliche State Filings mit Gebühren (0-800+ Dollar je nach Staat) sowie ein Operating Agreement (auch wenn es bei Single-Member LLCs oft nicht zwingend erforderlich ist). In manchen Staaten – besonders Kalifornien mit seiner 800-Dollar-Minimum-Franchise-Tax – sind die laufenden Kosten einer LLC erheblich.
Die Faustregel lautet: Je größer das Haftungsrisiko und je mehr Vermögen zu schützen ist, desto eher lohnt sich die LLC.
Corporations – sowohl C-Corporations als auch S-Corporations – bieten ebenfalls Haftungsschutz, sind aber strukturell komplexer als LLCs.
S-Corporation: Für Sole Proprietors mit höheren Gewinnen kann die S-Corporation steuerliche Vorteile bieten. Der Inhaber zahlt sich ein „angemessenes“ Gehalt, das der Self-Employment Tax unterliegt. Der verbleibende Gewinn wird als Dividende ausgeschüttet, auf die keine Self-Employment Tax anfällt. Bei hohen Gewinnen kann diese Ersparnis die höheren Kosten und den Mehraufwand einer S-Corporation rechtfertigen.
C-Corporation: Die C-Corporation ist für Einzelunternehmer selten sinnvoll, da sie der Doppelbesteuerung unterliegt: Gewinne werden auf Unternehmensebene besteuert und nochmals bei Ausschüttung an den Aktionär. Ausnahmen können bestehen, wenn der Unternehmer einen Großteil der Gewinne im Unternehmen thesaurieren möchte oder bestimmte Steuervergünstigungen nutzen will.
Sobald eine zweite Person als Mitinhaber hinzukommt, liegt keine Sole Proprietorship mehr vor. Die einfachste Mehrpersonenform ist die General Partnership, die ähnlich wie die Sole Proprietorship automatisch entsteht, wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam ein Geschäft betreiben.
In einer General Partnership haften alle Partner unbeschränkt – nicht nur für eigene Fehler, sondern auch für die Handlungen der anderen Partner (gesamtschuldnerische Haftung). Diese erhöhte Haftung ist ein starkes Argument für die Gründung einer LLC oder Limited Partnership, wenn mehrere Personen zusammenarbeiten wollen.
Eine LLC sollte gewählt werden bei erheblichem Haftungsrisiko (Produkthaftung, Dienstleistungen mit hohem Schadenspotenzial), bei vorhandenem Privatvermögen, das geschützt werden soll, wenn Vertragspartner oder Kunden eine formale Unternehmensstruktur erwarten, oder wenn in Staaten ohne oder mit niedriger LLC-Steuer (z.B. Wyoming, Delaware) operiert wird.
Eine S-Corporation ist vorzuziehen bei höheren Gewinnen (als Faustregel: ab 40000-50000 Dollar Nettogewinn pro Jahr), wenn die Ersparnis bei der Self-Employment Tax die Mehrkosten übersteigt, und wenn der Mehraufwand (Gehaltszahlung, Payroll Tax Filing) akzeptabel ist.
Die Sole Proprietorship bleibt die richtige Wahl bei geringem Geschäftsvolumen und überschaubarem Haftungsrisiko, in der Testphase neuer Geschäftsideen, bei nebenberuflicher Selbstständigkeit und wenn Einfachheit und niedrige Kosten Priorität haben.
Die Sole Proprietorship ist die Einstiegsdroge der amerikanischen Unternehmenskultur – niedrigschwellig, unkompliziert, aber nicht ohne Risiken. Sie ermöglicht es praktisch jedem, unternehmerisch tätig zu werden, ohne bürokratische Hürden überwinden zu müssen. Diese Einfachheit ist zugleich ihre größte Stärke und ihre größte Schwäche.
Empfehlung für verschiedene Situationen:
Für Freelancer und Berater mit überschaubarem Haftungsrisiko und moderaten Einkünften ist die Sole Proprietorship oft ausreichend. Eine gute Berufshaftpflichtversicherung deckt typische Risiken ab. Der Wechsel zur LLC lohnt sich häufig erst, wenn das Geschäft wächst oder größere Kunden gewonnen werden sollen.
Für nebenberuflich Selbstständige ist die Sole Proprietorship die natürliche Wahl. Der minimale Aufwand ermöglicht es, eine Geschäftsidee zu testen, ohne signifikante Investitionen in Unternehmensstrukturen.
Für Handwerker und Dienstleister mit erheblichem Haftungsrisiko ist ein Wechsel zur LLC zu erwägen, sobald nennenswertes Privatvermögen vorhanden ist. Die zusätzlichen Kosten sind eine Versicherungsprämie für den Schutz des Privatvermögens.
Besondere Überlegungen für internationale Aspekte:
Für deutschsprachige Unternehmer, die in den USA tätig werden wollen, ist die Sole Proprietorship in der Regel keine Option. Das Betreiben einer Sole Proprietorship erfordert einen legalen Aufenthaltsstatus mit Arbeitserlaubnis – also typischerweise ein Visum wie E-2, L-1, H-1B oder eine Green Card.
Wer als Nicht-Resident remote für US-Kunden arbeitet, ohne physisch in den USA präsent zu sein, operiert nicht als US Sole Proprietor, sondern als Einzelunternehmer vor Ort.
Für ausländische Unternehmer, die eine formale US-Präsenz aufbauen wollen, ist die LLC in den meisten Fällen die bessere Wahl: Sie bietet Haftungsschutz, lässt sich ohne US-Aufenthaltsstatus gründen und signalisiert Professionalität gegenüber US-Geschäftspartnern.
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