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#Rechtsformen in den USA

Die Qual der Wahl

Limited Partnership (LP)

Eine Limited Partnership (LP) ist eine spezielle Form der Partnerschaft in den USA, bei der zwei verschiedene Arten von Partnern zusammenarbeiten: General Partners (persönlich haftende Gesellschafter) und Limited Partners (beschränkt haftende Gesellschafter). Diese asymmetrische Struktur macht die LP besonders attraktiv für Investoren, die Kapital zur Verfügung stellen möchten, ohne operativ tätig zu werden oder ihre persönlichen Vermögenswerte riskieren zu müssen.

Strukturell entspricht die Limited Partnership der deutschen Kommanditgesellschaft (KG). Beide haben persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre entsprechen General Partners) und beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten entsprechen Limited Partners).

Die Geschäftsleitung einer Limited Partnership obliegt ausschließlich den General Partners. Sie sind für alle operativen Entscheidungen und die tägliche Geschäftsführung verantwortlich. Die Limited Partners sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen, um ihren Haftungsschutz nicht zu gefährden. Ihre Rolle beschränkt sich auf die Bereitstellung von Kapital und das Kassieren von Gewinnausschüttungen.

Die Limited Partnership entwickelte sich im 19. Jahrhundert als Antwort auf die Bedürfnisse wachsender Industrien, die sowohl aktive Manager als auch passive Investoren benötigten. Sie ermöglicht es vermögenden Personen, in Unternehmen zu investieren, ohne das Risiko unbeschränkter Haftung einzugehen und sich in die tägliche Geschäftsführung einmischen zu müssen.

Typische Anwendungsfälle finden sich bei Private Equity Fonds, Immobilieninvestments, Hedgefonds, Filmproduktionen und Ölexploration. Die LP ist besonders beliebt in Branchen, in denen spezialisiertes Management mit externem Kapital zusammentrifft.

Entstehung & Gründung

Anders als eine General Partnership entsteht eine Limited Partnership nicht automatisch durch gemeinsame Geschäftstätigkeit. Sie erfordert die formelle Registrierung bei der zuständigen staatlichen Behörde, typischerweise dem Secretary of State. Diese Registrierungspflicht macht die LP zu einer „statutory entity“ – einer Rechtsform, die ihre Existenz einer Registrierung verdankt und nicht dem bloßen Willen der Beteiligten.

Der Gründungsprozess beginnt mit der Einreichung eines Certificate of Limited Partnership (oder eines ähnlich benannten Dokuments, je nach Bundesstaat). Dieses Dokument muss mindestens die Namen und Adressen aller General Partners, den Namen der Partnership, die Geschäftsadresse und oft den Zweck des Unternehmens enthalten. Die Namen der Limited Partners müssen in der Regel nicht öffentlich genannt werden, was vermögenden Investoren Privatsphäre bietet.

Wie das gesamte Gesellschaftsrecht in den USA liegt auch die Regelung der Limited Partnerships in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesstaaten. Jeder der 50 Bundesstaaten hat eigene LP-Gesetze erlassen. Allerdings folgen die meisten Bundesstaaten dem Revised Uniform Limited Partnership Act (RULPA) oder dem neueren Uniform Limited Partnership Act (ULPA).

Diese Model Laws wurden entwickelt, um eine weitgehende Harmonisierung der LP-Gesetze zwischen den Bundesstaaten zu erreichen und Rechtsunsicherheiten bei grenzüberschreitenden Geschäften zu reduzieren. RULPA (1976/1985) etablierte erstmals einheitliche Standards für LP-Gründungen, Haftungsregeln und Partnerrechte. ULPA (2001) modernisierte diese Regeln weiter und stärkte den Schutz für Limited Partners, während es General Partners mehr operative Flexibilität verschaffte.

Delaware ist aufgrund seiner fortschrittlichen und flexiblen LP-Gesetze besonders beliebt für die Gründung von LPs – ähnlich wie dieser Bundesstaat auch bei Corporations eine dominante Rolle spielt.

Ein Partnership Agreement ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber praktisch unerlässlich. Dieses private Dokument regelt die Rechte und Pflichten der verschiedenen Partnerklassen, Gewinnverteilungen, Managementstrukturen und Exit-Regelungen. Ohne detailliertes Partnership Agreement sind Konflikte zwischen General und Limited Partners de facto vorprogrammiert.

Rechtlicher Status

Eine Limited Partnership besitzt eine begrenzte Rechtspersönlichkeit – mehr als eine General Partnership, aber weniger als eine Corporation. Sie kann unter eigenem Namen Eigentum erwerben, Verträge abschließen und vor Gericht auftreten. Diese Rechtsstellung variiert jedoch zwischen den Bundesstaaten und ist oft weniger klar definiert als bei Corporations oder LLCs.

Die LP wird als separates steuerliches Subjekt behandelt, das Informationserklärungen einreichen muss, jedoch selbst keine Einkommensteuer zahlt. Rechtlich existiert sie nur, solange mindestens ein General Partner und ein Limited Partner vorhanden sind.

Eigentums- und Beteiligungsstrukturen

Die Eigentumsstruktur einer Limited Partnership ist asymmetrisch und spiegelt die unterschiedlichen Rollen der Partner wider. General Partners haben typischerweise kleinere Eigentumsanteile, aber vollständige Kontrolle über das Unternehmen. Limited Partners halten meist die Mehrheit der wirtschaftlichen Anteile, haben jedoch nur minimale Kontrollrechte.

General Partners sind vollständig geschäftsführungsberechtigt und -verpflichtet. Sie treffen alle operativen Entscheidungen, vertreten die Partnership nach außen und haben oft Vetorechte bei wichtigen Entscheidungen. Ihre Eigentumsanteile werden häufig als „Carried Interest“ strukturiert, wodurch sie überproportional an Gewinnen partizipieren können – etwa wenn sie erst nach Erreichen einer Mindestrendite für die Limited Partners an den Gewinnen beteiligt werden.

Limited Partners sind passive Investoren mit stark eingeschränkten Rechten. Sie dürfen nicht an der täglichen Geschäftsführung teilnehmen, ohne dabei ihren Haftungsschutz zu verlieren. Ihre Rechte beschränken sich in der Regel auf Informationsrechte bezüglich der Geschäftsentwicklung, Stimmrechte bei grundlegenden Änderungen wie dem Verkauf oder der Auflösung der Partnerschaft sowie das Recht auf Gewinnausschüttungen gemäß dem Partnerschaftsvertrag.

Die Übertragbarkeit von Anteilen ist bei Limited Partners grundsätzlich möglich, jedoch oft durch das Partnership Agreement eingeschränkt. Viele Investment-LPs haben Lock-up-Perioden von mehreren Jahren, in denen Anteile nicht veräußert werden dürfen. General-Partner-Anteile sind typischerweise nicht übertragbar, weil sie an die Person und Qualifikation des Managers gebunden sind.

Neue Partner können nur mit Zustimmung der bestehenden General Partners aufgenommen werden. Die Aufnahme neuer Limited Partners ist oft einfacher und kann in größerem Umfang erfolgen, um zusätzliches Kapital zu beschaffen – ähnlich wie bei weiteren Finanzierungsrunden.

Haftung und Risiken

Die Limited Partnership bietet ein duales Haftungssystem, das ihre Hauptattraktion darstellt:

Die General Partners haften unbeschränkt und persönlich für alle Verbindlichkeiten der Partnership. Diese Haftung ist identisch mit der in einer General Partnership – vollständig, gesamtschuldnerisch – und erstreckt sich auf das gesamte Privatvermögen. General Partners können nicht durch Verträge oder Vereinbarungen von dieser Haftung befreit werden. Das Privatvermögen eines General Partners kann von Gläubigern gepfändet werden, wenn die Partnership zahlungsunfähig wird.

Limited Partners genießen beschränkte Haftung – sie haften nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlage sowie gegebenenfalls zugesagter zusätzlicher Beiträge. Ihr Privatvermögen ist vor Gläubigern der Partnership geschützt, solange sie bestimmte Regeln einhalten.

Kritische Haftungsregeln für Limited Partners:

Die beschränkte Haftung von Limited Partners ist an strenge Bedingungen geknüpft. Sie dürfen beispielsweise nicht an der Geschäftsführung teilnehmen – die sogenannte „Control Rule“. Wer als Limited Partner zu aktiv in operative Entscheidungen eingreift, riskiert seinen Haftungsschutz und kann wie ein General Partner behandelt werden. Ebenso dürfen sich Limited Partners nicht als General Partner ausgeben oder nach außen hin so auftreten, als hätten sie Geschäftsführungsbefugnis.

Diese Regeln wurden in neueren Versionen des ULPA etwas gelockert, aber die Grundregel bleibt: Limited Partners müssen ihre passive Investorenrolle beibehalten. Erlaubt sind typischerweise beratende Funktionen, Stimmrechte bei grundlegenden Entscheidungen und die Kontrolle über Finanzberichte – jedoch nicht die Teilnahme am Tagesgeschäft.

Risiken für Eigentümer/Gesellschafter

Die Risiken für General Partners sind identisch mit denen in General Partnerships: vollständiger Verlust des Privatvermögens bei Geschäftsproblemen. Zusätzlich tragen sie die treuhänderische Verantwortung für das von Limited Partners eingesammelte Kapital, was bei Pflichtverletzungen zu persönlichen Schadenersatzansprüchen führen kann.

Risiken für Limited Partners sind in der Regel auf ihre Investition beschränkt, jedoch gibt es wichtige Ausnahmen. Die bereits erwähnten Control Rule Violations können zur unbeschränkten Haftung führen. Zudem enthalten viele Partnership Agreements Clawback-Bestimmungen, die bereits erhaltene Ausschüttungen zurückfordern können, wenn sich nachträglich herausstellt, dass diese die Kapitaleinlage unterschritten haben. Bei betrügerischen Transaktionen (Fraudulent Conveyance) können auch Limited Partners betroffen sein.

Partnership-spezifische Risiken umfassen die Abhängigkeit von General Partners, die begrenzte Liquidität der Anteile und potenzielle Interessenkonflikte zwischen General und Limited Partners. Wenn General Partners ihre eigenen finanziellen Interessen über die der Limited Partners stellen, haben Letztere oft nur begrenzte Rechtsmittel.

Gläubigerschutz

Gläubiger haben je nach Partner-Typ unterschiedliche Rechte. Sie können das Privatvermögen der General Partners vollständig angreifen, haben jedoch nur begrenzten Zugriff auf das der Limited Partners. Bei Limited Partners können Gläubiger typischerweise nur Charging Orders erwirken – gerichtliche Anordnungen, die ihnen Anspruch auf künftige Gewinnausschüttungen geben, jedoch keine Kontrolle über die Partnership-Anteile oder Stimmrechte verleihen.

Steuerliche Behandlung

Bundessteuerrecht

Limited Partnerships werden steuerlich als Pass-through Entities behandelt, identisch zu General Partnerships. Die Partnership selbst zahlt keine Bundeseinkommensteuer, sondern alle Gewinne und Verluste werden direkt an die Partner weitergereicht. Diese müssen ihre Anteile in ihren persönlichen Steuererklärungen versteuern.

Die Partnership muss jährlich Form 1065 (U.S. Return of Partnership Income) einreichen und jedem Partner ein Schedule K-1 zur Verfügung stellen. Diese K-1 weist den Anteil jedes Partners an Einkommen, Verlusten, Abzügen und Steuergutschriften aus.

Eine wichtige Besonderheit bei LPs: General und Limited Partners können unterschiedliche Allokationen von Gewinnen und Verlusten erhalten. Carried Interest-Strukturen ermöglichen General Partners oft bevorzugte steuerliche Behandlung – sie erhalten einen überproportionalen Anteil der Gewinne, der als Kapitalgewinn besteuert wird, nicht als normales Einkommen. Limited Partners unterliegen normalerweise nicht der Self-Employment Tax auf Partnership-Einkommen, da sie nicht aktiv im Geschäft tätig sind.

Einzelstaatliche Besonderheiten

Die meisten Bundesstaaten folgen der Pass-through-Behandlung, aber die Details variieren erheblich. Einige Staaten wie Kalifornien und New York erheben spezielle Partnership-Steuern oder -Gebühren, die insbesondere bei größeren LPs signifikant ausfallen können. Kalifornien erhebt etwa eine jährliche Franchise Tax, die sich nach dem Bruttoeinkommen der Partnership richtet.

Delaware, als beliebtes LP-Domizil, hat keine staatliche Einkommensteuer für LPs ohne Delaware-Geschäftstätigkeit. Das macht Delaware besonders attraktiv für Investment-Vehikel, die in anderen Bundesstaaten oder international investieren. Texas erhebt eine Franchise Tax, die auch LPs betreffen kann; die Berechnungsgrundlage ist dabei komplex.

Steuerliche Wahlmöglichkeiten

LPs haben begrenzte steuerliche Wahlmöglichkeiten, können jedoch ihre Rechnungslegungsperiode und -methoden wählen. Eine wichtige Entscheidung betrifft die Wahl zwischen Cash- und Accrual-Accounting, wobei die meisten größeren LPs zur Accrual-Methode verpflichtet sind.

Eine weitere wichtige Option ist die Wahl verschiedener Allokationsmethoden für Gewinne und Verluste zwischen Partner-Klassen. Diese müssen bestimmten IRS-Regeln folgen (Economic Effect und Substantial Economic Effect Tests), bieten aber erhebliche Gestaltungsspielräume.

Internationale Aspekte: Bei ausländischen Limited Partners gelten komplexe Withholding-Regeln. Die Partnership muss unter Section 1446 des Internal Revenue Code Steuern auf das Einkommen ausländischer Partner einbehalten und vierteljährlich an das IRS abführen. Der Withholding-Satz beträgt grundsätzlich 35% für Corporations und 37% für Einzelpersonen, kann jedoch durch Steuerabkommen reduziert werden.

Praktische Auswirkungen für Eigentümer

General Partners müssen vierteljährliche Steuervorauszahlungen (Estimated Taxes) leisten und unterliegen der Self-Employment Tax von 15,3 % auf ihr Partnership-Einkommen. Sie sind voll steuerpflichtig auf das Partnership-Einkommen, auch wenn es nicht ausgeschüttet wird – ein Problem, das bei wachstumsorientierten Partnerships zu Liquiditätsengpässen führen kann.

Limited Partners haben typischerweise passives Einkommen, das nicht der Self-Employment Tax unterliegt. Allerdings können sie Verluste oft nur gegen andere passive Einkommen verrechnen, was die Steuerplanung kompliziert. Wenn ein Limited Partner kein weiteres passives Einkommen hat, können Verluste aus der LP nicht auf sein Gehalt oder andere aktives Einkommen angerechnet werden.

Wie bei General Partnerships müssen auch bei LPs alle Partner auf nicht ausgeschüttete Gewinne Steuern zahlen. Viele LP Agreements enthalten daher Tax Distribution-Klauseln, die Mindestausschüttungen zur Deckung der Steuerlast vorsehen.

Management und Governance

Die Führungsstruktur einer Limited Partnership ist stark hierarchisch und klar aufgeteilt. General Partners haben exklusive Geschäftsführungsbefugnis und können die Partnership nach außen vertreten. Sie treffen alle geschäftlichen Entscheidungen ohne Zustimmung der Limited Partners – von der Personaleinstellung über Investitionsentscheidungen bis hin zur Geschäftsstrategie.

Die General Partners haben folgende zentrale Managementaufgaben:

  • Entwicklung und Umsetzung der Geschäftsstrategie
  • Operatives Tagesgeschäft und Personalführung
  • Vertretung der Partnership nach außen
  • Verwaltung des von Limited Partners eingebrachten Kapitals
  • Berichterstattung an Limited Partners über Geschäftsentwicklung

Limited Partners sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen und dürfen nur in sehr begrenztem Umfang Einfluss nehmen. Erlaubt sind beratende Funktionen ohne Entscheidungsgewalt, Stimmrechte bei fundamentalen Änderungen wie Verkauf oder Auflösung der Partnership und die Genehmigung von Interessenkonflikten der General Partners. Diese Beschränkung schützt ihren Haftungsstatus, macht sie aber stark abhängig von den General Partners.

Compliance-Anforderungen umfassen die Einhaltung von Securities Laws bei der Aufnahme neuer Limited Partners. Der Verkauf von LP-Anteilen gilt rechtlich als Wertpapierverkauf und unterliegt daher den entsprechenden Regelungen – typischerweise erfolgt die Kapitalbeschaffung über private Placements (Regulation D). Dazu kommen Anti-Money-Laundering-Bestimmungen und branchenspezifische Regulierungen, besonders bei Investmentfonds.

Interessenkonflikte zwischen General und Limited Partners erfordern sorgfältige Governance-Strukturen. General Partners verdienen typischerweise Gebühren unabhängig vom Erfolg der Investments, während Limited Partners nur von der Performance profitieren. Viele LPs haben daher Advisory Committees aus erfahrenen Limited Partners oder Independent Directors, um Limited Partner-Interessen zu schützen und Interessenkonflikte zu überwachen.

Vor- und Nachteile im Überblick

Vorteile

  • Flexibles Investitionsmodell: Die LP ermöglicht die Kombination aus aktivem Management und passiven Investoren. Sie ist ideal für Situationen, in denen spezialisiertes Know-how auf externes Kapital trifft – etwa wenn ein erfahrener Immobilienentwickler Projekte mit Investorenkapital realisieren möchte.
  • Haftungsschutz für Investoren: Limited Partners genießen beschränkte Haftung wie Aktionäre einer Corporation, behalten jedoch die steuerlichen Vorteile einer Partnership. Sie können signifikante Summen investieren, ohne ihr Privatvermögen zu riskieren.
  • Steuerliche Effizienz: Pass-through-Besteuerung vermeidet Doppelbesteuerung. Flexible Allokationen ermöglichen optimierte Steuerstrukturen für verschiedene Investor-Typen. Verluste können oft direkt mit anderen Einkommen verrechnet werden.
  • Kapitalaufnahme: Die LP-Struktur ist attraktiv für Investoren, die nicht operativ tätig werden möchten. Sie ermöglicht die Aufnahme großer Kapitalmengen ohne Verwässerung der Managementkontrolle – General Partners behalten die volle Kontrolle, unabhängig von der Höhe des eingesammelten Kapitals.
  • Anonymität: Limited Partners müssen in den meisten Bundesstaaten nicht öffentlich genannt werden, was vermögenden Investoren Privatsphäre bietet. Nur die General Partners erscheinen in öffentlichen Registern.

Nachteile

  • Unbeschränkte Haftung für Manager: General Partners tragen vollständiges persönliches Risiko, was qualifizierte Manager abschrecken kann. Dieses Problem wird oft durch die Verwendung einer LLC oder Corporation als General Partner gelöst.
  • Komplexe Strukturen: LPs sind erheblich komplexer als General Partnerships in rechtlicher, steuerlicher und operativer Hinsicht. Die Erstellung eines Partnership Agreements, das alle Eventualitäten abdeckt, erfordert erfahrene Anwälte und kann Zehntausende Dollar kosten.
  • Regulatorische Beschränkungen: Der Verkauf von LP-Anteilen an die Öffentlichkeit unterliegt den Securities Laws. Private Placements haben Beschränkungen bei Investor-Anzahl und -Qualifikation – typischerweise sind nur „Accredited Investors" zugelassen, also vermögende Personen mit mindestens $1 Million Nettovermögen (ohne Hauptwohnsitz) oder $200.000+ Jahreseinkommen.
  • Liquiditätsprobleme: LP-Anteile sind typischerweise schwer verkäuflich. Es gibt keinen öffentlichen Markt für sie, und das Partnership Agreement enthält oft erhebliche Beschränkungen für Übertragungen. Limited Partners sind oft für Jahre gebunden, ohne die Möglichkeit vorzeitig auszusteigen.
  • Interessenkonflikte: Strukturelle Spannungen bestehen zwischen General Partners, die Gebühren verdienen und ihr eigenes Einkommen maximieren wollen, und Limited Partners, die die Rendite auf ihr Investment maximieren möchten. Diese Konflikte können zu suboptimalen Entscheidungen führen.

Praktische Anwendung

Limited Partnerships haben sich in bestimmten Branchen und Anwendungsfällen als dominante Rechtsform etabliert. Ihre Struktur – aktives Management kombiniert mit passivem Kapital – passt perfekt zu Geschäftsmodellen, bei denen spezialisierte Expertise auf Investorenbedürfnisse trifft.

Private Equity und Venture Capital

Fast alle Private-Equity- und Venture-Capital-Fonds sind als Limited Partnerships strukturiert. Diese Konstellation hat sich über Jahrzehnte als Standard etabliert: Professionelle Investmentmanager fungieren als General Partners und verwalten Kapital, das institutionelle Investoren (Pensionsfonds, Versicherungen, Stiftungen) und vermögende Privatpersonen als Limited Partners einbringen.

Die typische Vergütungsstruktur folgt dem „2-and-20“-Modell: General Partners erhalten 2% des verwalteten Vermögens als jährliche Management Fee zur Deckung ihrer Betriebskosten, plus 20% der Gewinne als Carried Interest. Diese Struktur funktioniert nur mit der LP-Form, da sie flexible Gewinnallokationen ermöglicht.

Der Ablauf ist meist so: Der General Partner sammelt über mehrere Monate oder Jahre Kapital von Limited Partners ein, die sich zu bestimmten Einlagen verpflichten. Dieses Kapital wird dann über einen Zeitraum von typischerweise 10-12 Jahren investiert – etwa in Unternehmensübernahmen oder Startup-Beteiligungen. Die Limited Partners erhalten regelmäßige Berichte, haben aber keinen Einfluss auf einzelne Investitionsentscheidungen. Erst nach Verkauf der Investments erhalten sie ihr Kapital zurück plus Gewinne.

Immobilieninvestments

Im Immobilienbereich nutzen Developer und professionelle Investoren Limited Partnerships besonders häufig für größere Projekte. Ein erfahrener Developer fungiert als General Partner und bringt sein Know-how ein – Grundstückskauf, Baugenehmigungen, Bauüberwachung, späterer Verkauf oder Vermietung. Mehrere Investoren treten als Limited Partners bei und stellen das notwendige Kapital bereit.

Ein konkretes Beispiel: Ein Developer plant den Bau eines Mehrfamilienhauses. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 5 Millionen Dollar. Der Developer bringt selbst 500.000 Dollar ein (10%) und sammelt die restlichen 4,5 Millionen von Limited Partners. Das Partnership Agreement könnte vorsehen, dass Limited Partners zunächst 8% jährliche Vorzugsrendite auf ihr Kapital erhalten, dann der Developer seine Investition zurückerhält, und danach verbleibende Gewinne 70/30 zwischen Limited Partners und Developer aufgeteilt werden.

Diese Struktur ermöglicht Risikoteilung: Wenn das Projekt scheitert, verlieren Limited Partners nur ihr investiertes Kapital, nicht ihr Privatvermögen. Der Developer trägt das Haftungsrisiko, aber hebelt sein eigenes Kapital, um größere Projekte zu realisieren.

Rohstoffe und Energie

Öl- und Gasexploration, Minenprojekte und zunehmend auch erneuerbare Energien nutzen häufig LP-Strukturen. Diese Branchen zeichnen sich durch hohe Anfangsinvestitionen und unsichere Renditen aus – ein Profil, das zur LP-Struktur passt.

Bei Ölexplorationen etwa übernimmt ein erfahrener Operator als General Partner die Suche nach Lagerstätten, Bohrungen und späteren Betrieb. Investoren als Limited Partners finanzieren die kostspieligen Bohrungen. Das Risiko ist hoch – viele Bohrungen finden kein Öl – aber erfolgreiche Funde können extrem profitabel sein. Die Limited Partners partizipieren am Erfolg, ohne selbst geologisches Know-how oder Betriebserfahrung benötigen zu müssen.

Hedgefonds

Viele Hedgefonds nutzen LP-Strukturen, obwohl LLCs zunehmend beliebter werden. Die klassische Hedgefonds-LP besteht aus einem Fondsmanager als General Partner und vermögenden Investoren als Limited Partners. Der Manager erhält typischerweise eine 2% Management Fee plus 20% Performance Fee auf Gewinne über einer bestimmten Hurdle Rate.

Oft kombinieren internationale Hedgefonds US-LPs mit ausländischen Corporations in sogenannten Master-Feeder-Strukturen. US-steuerpflichtige Investoren investieren in die US-LP, ausländische Investoren in eine Offshore-Corporation – beide „füttern“ (feed) ihre Gelder in ein gemeinsames Master-Fund-Vehikel. Diese Struktur optimiert die Steuerbehandlung für verschiedene Investor-Typen.

Filmproduktionen

Die Filmbranche nutzt traditionell LP-Strukturen, um Investorenkapital für einzelne Filme zu sammeln. Ein Produzent oder Studio fungiert als General Partner und übernimmt die kreative und operative Verantwortung. Investoren als Limited Partners finanzieren die Produktionskosten und erhalten im Gegenzug einen Anteil an den Filmerlösen.

Diese Struktur bietet steuerliche Vorteile, da Produktionskosten oft beschleunigt abgeschrieben werden können. Limited Partners können diese Verluste in frühen Jahren gegen andere Einkommen verrechnen, während sie später von Gewinnen profitieren, wenn der Film erfolgreich ist. Die beschränkte Haftung schützt sie vor Kostenüberschreitungen oder rechtlichen Problemen der Produktion.

Family Offices

Vermögende Familien nutzen zunehmend LPs für ihre Investitionsvehikel. Die Struktur ermöglicht es, verschiedene Familienmitglieder als Limited Partners zu beteiligen, während professionelle Manager oder ausgewählte Familienmitglieder als General Partners fungieren.

Dies löst mehrere Probleme gleichzeitig: Vermögen kann auf die nächste Generation übertragen werden, ohne dass diese sofort Kontrollrechte erhält. Professionelles Management kann implementiert werden, ohne die familiäre Eigentümerschaft aufzugeben. Und steuerlich können Vermögensübertragungen an Limited Partners günstiger gestaltet werden als direkte Schenkungen, da LP-Anteile oft mit Bewertungsabschlägen (Lack of Control, Lack of Marketability) übertragen werden können.

Abgrenzung zu anderen Rechtsformen

Vergleich mit deutscher Kommanditgesellschaft (KG)

Die US Limited Partnership ist strukturell nahezu identisch mit der deutschen Kommanditgesellschaft. Beide haben persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre entsprechen General Partners) und beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten entsprechen Limited Partners). In beiden Rechtsformen führen die persönlich haftenden Gesellschafter das Geschäft, während die beschränkt haftenden als passive Kapitalgeber fungieren.

Der Hauptunterschied liegt in der steuerlichen Behandlung: Während die deutsche KG als Mitunternehmerschaft behandelt wird, ist die steuerliche Transparenz bei US-LPs noch ausgeprägter. Deutsche GmbH & Co. KGs kombinieren eine Kapitalgesellschaft als Komplementär mit beschränkt haftenden Kommanditisten – ein Konstrukt, das in den USA separat strukturiert werden müsste, indem eine LLC oder Corporation als General Partner der LP fungiert.

Vergleich mit Limited Liability Partnership (LLP)

LLPs bieten allen Partnern Haftungsschutz vor beruflichen Fehlern anderer Partner, sind aber meist auf bestimmte Berufsgruppen wie Anwälte, Wirtschaftsprüfer oder Architekten beschränkt und in nicht allen Bundesstaaten verfügbar. LPs sind universell einsetzbar und eignen sich für jede Branche, haben aber immer mindestens einen unbeschränkt haftenden Partner.

Die LLP ist strukturell eher mit der deutschen Partnerschaftsgesellschaft (PartG) vergleichbar, da beide Haftungsschutz für bestimmte Berufsgruppen bieten. Die LP entspricht hingegen der deutschen KG.

Vergleich mit Limited Liability Company (LLC)

LLCs bieten allen Mitgliedern Haftungsschutz bei ähnlicher steuerlicher Behandlung als Pass-through Entity. Sie sind flexibler in der Strukturierung und erfordern keine Unterscheidung zwischen verschiedenen Mitglieder-Klassen. Alle LLC-Members können gleiche Rechte haben – oder völlig unterschiedliche, je nach Operating Agreement.

Der Hauptvorteil der LP gegenüber der LLC liegt in der etablierten Rechtsprechung und Investor-Erwartungen, besonders in der Investment-Industrie. Private-Equity- und Venture-Capital-Investoren erwarten LP-Strukturen und sind mit deren Dokumentation vertraut. LLCs werden aber zunehmend beliebter, da sie den Vorteil bieten, dass auch Manager Haftungsschutz genießen können.

Vergleich mit Corporation

Corporations bieten vollständigen Haftungsschutz für alle Shareholders, unterliegen aber der Doppelbesteuerung – Gewinne werden auf Unternehmensebene besteuert und nochmals auf Shareholder-Ebene bei Ausschüttung als Dividenden. S-Corporations vermeiden diese Doppelbesteuerung, haben aber erhebliche Beschränkungen bei Eigentümerstruktur und -anzahl.

Corporations sind besser für operative Unternehmen geeignet, während LPs für Investmentvehikel optimiert sind. Eine Corporation, die Investments verwaltet, unterliegt der Doppelbesteuerung. Eine LP vermeidet dies durch Pass-through-Behandlung.

Wann andere Rechtsformen vorzuziehen sind

Eine LLC solltest du wählen, wenn alle Partner Haftungsschutz benötigen und gleichberechtigt agieren sollen. Die LLC bietet ähnliche steuerliche Vorteile wie die LP, schützt aber alle Mitglieder vor persönlicher Haftung.

Eine Corporation ist vorzuziehen für operative Unternehmen mit Wachstumsplänen oder IPO-Absichten. Corporations haben etablierte Strukturen für Eigenkapitalfinanzierung durch Aktienemissionen und sind Investoren vertrauter als LPs.

Eine General Partnership solltest du nur bei sehr kleinen, vertrauensbasierten Partnerschaften ohne externe Kapitalinvestoren wählen, wo alle Partner aktiv tätig sind und keine passiven Investoren beteiligt sind.

Umwandlungsmöglichkeiten

LPs können relativ einfach in LLCs oder Corporations umgewandelt werden. Die steuerlichen Konsequenzen variieren je nach gewählter Zielstruktur. Die Umwandlung in eine LLC ist oft steuerlich neutral möglich, da beide als Partnerships behandelt werden. Die Umwandlung in eine C-Corporation löst typischerweise ein steuerpflichtiges Ereignis aus, da dies als Tausch der Partnership-Anteile gegen Corporation-Aktien behandelt wird.

In der Praxis erfolgen solche Umwandlungen oft, wenn sich die Geschäftsanforderungen ändern – etwa wenn eine Investment-LP zu einem operativen Unternehmen wird oder wenn man Haftungsschutz für General Partners etablieren möchte. Eine professionelle Beratung durch Anwälte und Steuerberater ist bei Umwandlungen unerlässlich.

Empfehlungen

Die Limited Partnership bleibt eine hochspezialisierte, aber wichtige Rechtsform für spezifische Anwendungsfälle. Ihre asymmetrische Struktur macht sie ideal für Situationen, wo aktives Management auf passives Kapital trifft – eine Konstellation, die in vielen Branchen vorkommt.

Empfehlung für verschiedene Situationen:

  • Private Equity/VC-Fonds: Die LP bleibt die bevorzugte Struktur aufgrund etablierter Präzedenzfälle und Investor-Erwartungen. Institutionelle Investoren sind mit LP-Dokumentation vertraut und erwarten diese Struktur.
  • Immobilieninvestitionen: Sehr gut geeignet für Projektfinanzierungen mit passiven Investoren. Die Kombination aus flexiblen Gewinnallokationen und Haftungsschutz für Investoren macht die LP ideal für Immobilienprojekte.
  • Familieninvestments: Excellent für vermögende Familien mit professionellem Management. Ermöglicht Vermögensübertragung auf jüngere Generationen bei Beibehaltung der Management-Kontrolle.
  • Operative Unternehmen: Nicht empfehlenswert – LLC oder Corporation sind besser geeignet. LPs sind für Investmentvehikel optimiert, nicht für Unternehmen mit Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern.

Kritische Erfolgsfaktoren:

Ein detailliertes Partnership Agreement ist absolut unerlässlich und sollte alle Aspekte der Partner-Beziehungen regeln – von Gewinnverteilungen über Entscheidungsprozesse bis zu Exit-Szenarien. Dieses Dokument ist das Fundament der gesamten Partnership und sollte von erfahrenen Anwälten erstellt werden.

General Partners müssen das Haftungsrisiko vollständig verstehen und gegebenenfalls zusätzliche Absicherungen erwägen. Viele nutzen eine LLC oder Corporation als General Partner, um ihre persönliche Haftung zu begrenzen. Limited Partners sollten ihre passive Rolle strikt einhalten, um den Haftungsschutz nicht zu gefährden.

Besondere Überlegungen für internationale Aspekte:

Für ausländische Unternehmer ist die Limited Partnership deutlich praktikabler als die General Partnership, da die formelle Registrierung klare Rechtsverhältnisse schafft. Anders als bei der General Partnership, die nur durch tatsächliche Geschäftstätigkeit entsteht, begründet die staatliche Registrierung einer LP klare rechtliche Strukturen auch für international tätige Geschäfte.

Ausländische Investoren können durchaus sinnvoll als Limited Partners in US-LPs investieren. Die komplexen internationalen Steuerbestimmungen erfordern jedoch spezialisierte Beratung. Section 1446 des Internal Revenue Code verpflichtet die Partnership, Steuern auf das Einkommen ausländischer Partner einzubehalten – grundsätzlich 35% für Corporations und 37% für Einzelpersonen. Steuerabkommen zwischen den USA und dem Heimatland des Investors können diese Belastung erheblich reduzieren.

Ausländische Limited Partners müssen oft eine Individual Taxpayer Identification Number (ITIN) oder Employer Identification Number (EIN) beantragen. Die Anonymität der Limited Partners macht die Struktur für internationale Investoren attraktiv, erfordert aber Compliance mit Anti-Money-Laundering-Bestimmungen und Know-Your-Customer-Regeln.

Zukunftsperspektive:

Während LLCs in vielen Bereichen LPs verdrängen, bleiben LPs in der Investment-Industrie dominant. Die etablierten Strukturen, rechtlichen Präzedenzfälle und Investor-Erwartungen sichern der LP eine dauerhafte Rolle im US-Gesellschaftsrecht. Private Equity, Venture Capital und Hedgefonds werden auf absehbare Zeit weiterhin als LPs strukturiert sein.

Die Limited Partnership erfordert professionelle rechtliche und steuerliche Planung, kann aber bei richtiger Anwendung erhebliche Vorteile für Manager und Investoren bieten. Wenn du eine Geschäftsidee hast, bei der spezialisiertes Management auf externes Kapital trifft, ist die LP oft die optimale Wahl.

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