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Die General Power of Attorney ist das weitreichendste Vollmachtsinstrument im US-amerikanischen Recht. Sie ermächtigt den Bevollmächtigten (Agent oder Attorney-in-Fact), praktisch alle geschäftlichen und finanziellen Angelegenheiten im Namen des Vollmachtgebers zu erledigen – von der Verwaltung von Bankkonten über den Abschluss von Verträgen bis hin zum Kauf und Verkauf von Vermögenswerten.
Im Unterschied zur Limited Power of Attorney, die nur bestimmte Handlungen abdeckt, gibt die Generalvollmacht dem Bevollmächtigten einen sehr weiten Handlungsspielraum. Das macht sie einerseits praktisch, weil nicht für jede einzelne Transaktion eine separate Vollmacht erstellt werden muss. Andererseits birgt sie naturgemäß auch erhebliche Risiken, weshalb sie nur Personen erteilt werden sollte, denen man uneingeschränkt vertraut.
Was genau eine Generalvollmacht umfasst, wird im Dokument selbst festgelegt. Üblich sind Befugnisse in folgenden Bereichen:
Manche Bundesstaaten haben standardisierte Formulare für Generalvollmachten entwickelt, die eine Checkliste der möglichen Befugnisse enthalten. Der Vollmachtgeber kann dann ankreuzen, welche Befugnisse er erteilen möchte und welche nicht. Andere Staaten überlassen die Formulierung vollständig den Parteien.
Ein häufiges Missverständnis betrifft das Verhältnis zwischen General und Durable Power of Attorney. Diese Begriffe beschreiben unterschiedliche Eigenschaften einer Vollmacht und schließen sich keineswegs gegenseitig aus.
General bezieht sich auf den Umfang der Vollmacht – sie ist umfassend und nicht auf bestimmte Handlungen beschränkt.
Durable bezieht sich auf die Geltungsdauer – die Vollmacht bleibt auch bei Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers wirksam.
Eine Vollmacht kann also sowohl general als auch durable sein: eine umfassende Vollmacht, die auch bei Eintritt der Geschäftsunfähigkeit fortbesteht. In der Praxis ist genau diese Kombination – die General Durable Power of Attorney – der am häufigsten anzutreffende Vollmachtstyp, weil sie maximale Flexibilität mit maximaler Absicherung verbindet.
Ist eine General Power of Attorney hingegen nicht als durable ausgestaltet, erlischt sie automatisch, sobald der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird. Das ist nach Common Law der Regelfall, sofern im Dokument nichts anderes bestimmt ist – wobei mittlerweile viele Bundesstaaten den Uniform Power of Attorney Act übernommen haben, nach dem Vollmachten standardmäßig als durable gelten.
Eine nicht-dauerhafte Generalvollmacht endet in folgenden Fällen:
Eine Durable General Power of Attorney endet hingegen erst mit dem Tod des Vollmachtgebers oder durch ausdrücklichen Widerruf – vorausgesetzt, der Vollmachtgeber ist zum Zeitpunkt des Widerrufs noch geschäftsfähig.
Für Inhaber von US-Gesellschaften ist die General Power of Attorney vor allem im Rahmen der persönlichen Vorsorgeplanung relevant. Sie ermöglicht es, einen Vertrauten zu benennen, der im Falle der eigenen Verhinderung – sei es durch Krankheit, Unfall oder längere Abwesenheit – die persönlichen finanziellen Angelegenheiten regeln kann.
Die Vollmacht erstreckt sich dabei allerdings nur auf die persönlichen Befugnisse des Vollmachtgebers, nicht automatisch auf seine Rolle als Gesellschafter oder Geschäftsführer einer LLC oder Corporation. Wer sicherstellen möchte, dass auch die Gesellschaft bei eigener Verhinderung handlungsfähig bleibt, muss zusätzlich entsprechende Regelungen auf Gesellschaftsebene treffen – etwa durch Corporate Resolutions oder Bestimmungen im Operating Agreement.
Eine General Power of Attorney kann allerdings durchaus Befugnisse im Zusammenhang mit der Gesellschafterstellung umfassen, etwa das Recht, Gesellschafterversammlungen einzuberufen, Stimmrechte auszuüben oder Gewinnausschüttungen entgegenzunehmen. Diese Befugnisse müssen dann aber ausdrücklich im Vollmachtsdokument aufgeführt sein.
Die konkreten Formerfordernisse variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat. Als Mindeststandard gilt: Die Vollmacht muss schriftlich abgefasst und vom Vollmachtgeber eigenhändig unterschrieben sein. Die meisten Staaten verlangen zusätzlich eine notarielle Beglaubigung (notarization), manche auch die Anwesenheit von Zeugen bei der Unterzeichnung.
Soll die Vollmacht für Immobilientransaktionen verwendet werden, gelten oft strengere Anforderungen. In vielen Bundesstaaten muss eine Power of Attorney, die zum Kauf oder Verkauf von Grundstücken berechtigt, im zuständigen County Recorder's Office registriert werden.
Für steuerliche Angelegenheiten gegenüber dem IRS ist das Standardformular 2848 (Power of Attorney and Declaration of Representative) zu verwenden. Eine allgemeine General Power of Attorney wird vom IRS in der Regel nicht akzeptiert.
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