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Alles Wichtige verständlich und kompakt erläutert
Die Corporate Tax ist die amerikanische Form der Körperschaftsteuer. Sie betrifft insbesondere Corporations (C-Corps), die als eigenständige juristische Personen gelten und auf ihre Gewinne Steuern zahlen müssen. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern unterliegen Kapitalgesellschaften in den USA dabei nicht nur der Bundessteuer (Federal Corporate Tax), sondern je nach Standort zusätzlich auch einer zusätzlichen Bundesstaatensteuer (State Corporate Tax) – in manchen Fällen sogar einer kommunalen Steuer.
Die Corporate Tax betrifft grundsätzlich alle Kapitalgesellschaften mit einem Sitz in den USA – insbesondere inländische Corporations (Inc.) sowie LLCs, wenn diese steuerlich als Kapitalgesellschaften behandelt werden. Solche Gesellschaften sind in den USA mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig.
Eine LLC (Limited Liability Company) hat in den USA die besondere Flexibilität, ihre Besteuerungsart selbst zu wählen. Dies geschieht durch das sogenannte "Check-the-Box"-Verfahren beim IRS:
Die Wahl erfolgt durch Einreichung des IRS Form 8832. Wird keine aktive Wahl getroffen, gelten die LLC-Standardregeln:
Auch ausländische Kapitalgesellschaften – etwa eine deutsche GmbH – können in den USA corporate tax-pflichtig werden, wenn sie dort eine feste Geschäftseinrichtung (Betriebsstätte) unterhalten, z. B. in Form eines Büros, Lagers, eines festen Vertreters oder durch regelmäßige Geschäftstätigkeit vor Ort. In diesem Fall ist nur das in den USA erzielte Einkommen steuerpflichtig. Die genaue Definition einer Betriebsstätte ergibt sich aus dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (z. B. Art. 5 DBA USA-DE).
Gemäß Artikel 5 Abs. 1–2 DBA USA-DE gilt als Betriebsstätte insbesondere:
Corporate Tax wird auf den steuerpflichtigen Gewinn einer Corporation erhoben. Dieser ergibt sich aus:
Bruttoeinnahmen – Betriebsausgaben = steuerpflichtiger Gewinn
Zu den abzugsfähigen Kosten zählen z. B.:
Nicht abzugsfähig sind etwa Dividenden an Anteilseigner – diese werden nachgelagert erneut besteuert (→ double taxation, siehe unten).
Seit der Steuerreform 2017 (Tax Cuts and Jobs Act) beträgt der Bundessteuersatz (Federal Corporate Tax Rate):
Dieser Satz ist flat, also nicht progressiv – es gibt keinen gestaffelten Tarif. Er gilt auf Bundesebene einheitlich für alle C-Corps in den USA.
Die meisten US-Bundesstaaten erheben eine zusätzliche Körperschaftsteuer, die stark variieren kann:
Einige Staaten (z. B. Texas oder Ohio) haben keine klassische Körperschaftsteuer, erheben aber stattdessen andere betriebsbezogene Abgaben wie Franchise Taxes oder Gross Receipts Taxes – also z. B. Steuern auf den Umsatz oder die Geschäftstätigkeit.
Für Unternehmen in Kalifornien ergibt sich damit eine Gesamtsteuerbelastung von etwa 29,84 %:
Diese kombinierte Steuerbelastung macht Kalifornien zu einem der steuerlich aufwendigeren Bundesstaaten für Unternehmen. Allerdings spielen bei der Standortwahl oft auch andere Faktoren wie Marktzugang, Fachkräfteverfügbarkeit oder die Nähe zu wichtigen Industrieclustern (z. B. Silicon Valley) eine wichtige Rolle.
Einige US-Bundesstaaten verzichten komplett auf eine klassische Körperschaftsteuer:
Die höchsten Körperschaftsteuersätze finden sich in:
Diese Sätze kommen jeweils noch zur bundesweiten Corporate Tax von 21 % hinzu, wodurch sich in New Jersey eine maximale Gesamtbelastung von 32,5 % ergeben kann.
Im europäischen Vergleich liegt die Gesamtsteuerbelastung in den USA (Federal + State Corporate Tax) oft in einem ähnlichen Bereich wie in den meisten EU-Staaten:
Ein wichtiger Unterschied: Während viele EU-Länder Systeme zur Vermeidung oder Milderung der Doppelbesteuerung von Dividenden haben (z. B. Teileinkünfteverfahren in Deutschland, Anrechnungssysteme oder reduzierte Steuersätze für Dividenden in anderen EU-Ländern), ist die doppelte Besteuerung in den USA deutlich ausgeprägter.
Unternehmensgewinne werden zunächst voll mit Corporate Tax belastet und anschließend die komplette Dividende nochmals beim Anteilseigner besteuert, ohne systematische Entlastungsmechanismen.
Ein konkretes Rechenbeispiel zur Gesamtsteuerbelastung einer Corporation in New York:
Wenn dieser Gewinn nach Steuern (358.750 USD) komplett als Dividende ausgeschüttet wird:
Es ist jedoch auch möglich bei einer Corporation eine Pass-Through-Taxation zu wählen, womit diese zu einer S-Corp wird. "Pass-Through-Taxation" bedeutet, dass die Gewinne direkt an die Gesellschafter durchgereicht und nur auf deren Ebene besteuert werden. Dadurch entfällt die Doppelbesteuerung, wie sie bei C-Corporations auftritt.
Die Steuerbelastung kann bei einer Pass-Through-Taxation tatsächlich niedriger ausfallen. Der tatsächliche Steuervorteil hängt von mehreren Faktoren ab:
Ein Rechenbeispiel bei 100.000 USD Gewinn:
Allerdings gibt es auch Nachteile bei LLC/S-Corp:
US-Corporations müssen jährlich eine Steuererklärung beim IRS einreichen – in der Regel mit dem Formular:
Abgabefrist ist grundsätzlich der 15. Tag des 4. Monats nach Ende des Steuerjahrs – meist also 15. April bei Geschäftsjahresende 31. Dezember.
Das Geschäftsjahr muss nicht dem Kalenderjahr entsprechen. US-Unternehmen können ein abweichendes Geschäftsjahr (Fiscal Year) wählen, zum Beispiel:
Die Steuererklärung ist dann entsprechend im 4. Monat nach Ende des gewählten Geschäftsjahres fällig. Ein Unternehmen mit Geschäftsjahresende 30. Juni müsste die Steuererklärung also bis zum 15. Oktober einreichen.
Die Wahl des Geschäftsjahres kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein:
Auch ausländische Gesellschaften (z. B. deutsche GmbHs), die in den USA eine Betriebsstätte unterhalten oder dort aktiv wirtschaften, können corporate tax-pflichtig sein. Entscheidend ist, ob sogenannte Effectively Connected Income (ECI) vorliegt – z. B.:
In solchen Fällen greift Artikel 7 DBA USA-DE: Nur wenn eine „feste Einrichtung“ vorliegt, ist die Besteuerung in den USA zulässig – ansonsten bleibt das Besteuerungsrecht beim Sitzstaat.
Corporate Tax ist von der US-Quellensteuer (Withholding Tax) zu unterscheiden. Letztere betrifft Einkünfte aus passiven Quellen, z. B.:
Hier gilt meist eine pauschale Quellensteuer von 30 %, die durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – z. B. mit Deutschland – reduziert werden kann (z. B. auf 15 %).
Merke:
Die Corporate Tax in den USA ist nur ein Baustein im vielschichtigen amerikanischen Steuersystem. Ihre Besonderheiten:
Gerade für internationale Investoren und Gründer ist es entscheidend, frühzeitig die passende Rechtsform und Steuerstrategie zu wählen – idealerweise mit Unterstützung eines steuerlich versierten US-Beraters.
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