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#Jährliche Pflichten

Was es nach der Gründung zu tun gibt

BOI-Meldung (Beneficial Ownership Information Reporting)

Seit dem 1. Januar 2024 gilt in den USA eine neue Meldepflicht: Unternehmen müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten (Beneficial Owners) an eine zentrale Behörde namens FinCEN melden. Diese Vorschrift betrifft nahezu alle neu gegründeten US-Gesellschaften – unabhängig davon, ob die Gründer in den USA leben oder aus dem Ausland kommen.

Die Grundlage dieser Pflicht ist der Corporate Transparency Act (CTA), ein Bundesgesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorfinanzierung und Steuerflucht. Die sogenannte BOI-Meldung (BOI = Beneficial Ownership Information) ist damit zu einem festen Bestandteil des Gründungsprozesses in den USA geworden.

Ziel und Hintergrund

Die USA galten jahrzehntelang als attraktiver Standort für betont diskrete Firmenkonstrukte - insbesondere in Bundesstaaten wie Delaware, Wyoming oder Nevada, wo die Gründung schnell, günstig und ohne Offenlegung der Eigentümer und Geschäftsführer erfolgen konnte.

Diese Praxis steht seit einigen Jahren zunehmend unter internationalem Druck:

  • Die USA forderten selbst mehr Transparenz von anderen Staaten, unterzeichneten aber nicht den Common Reporting Standard (CRS).
  • Gleichzeitig nutzten Kriminelle, Oligarchen und Sanktionsumgeher immer häufiger US-Firmen für undurchsichtige Transaktionen.

Mit dem CTA und der BOI-Meldung reagieren die USA auf diesen Widerspruch. Ziel ist nicht die pauschale Abschaffung anonymer Gesellschaften, sondern die bessere Identifikation tatsächlicher Eigentümer in Fällen mit berechtigtem Verdacht.

Wer ist betroffen?

Die Meldepflicht gilt für nahezu alle in den USA gegründeten Unternehmen, insbesondere für:

  • LLCs, Corporations und ähnliche Rechtsformen
  • auch für ausländische Gründer ohne Bezug zu den USA
  • ausgenommen sind größere Firmen mit:
    • über 20 Angestellten
    • mehr als 5 Mio. USD Umsatz
    • und einem physischen US-Geschäftsstandort

Reine Holdinggesellschaften, Startups und kleine Strukturfirmen sind in aller Regel nicht befreit.

Was muss gemeldet werden?

Jede meldepflichtige Firma muss ihre wirtschaftlich Berechtigten (Beneficial Owners) wie folgt erfassen:

Pflichtangaben pro Person

Vollständiger Name

Geburtsdatum

Wohnadresse

Nummer und Kopie eines Ausweisdokuments

Die Adresse muss eine echte Adresse sein – kein Postfach oder eine offensichtlicher Mietgeschäftsadresse. Es gibt allerdings keine zusätzliche Pflicht, Dokumente wie Stromrechnungen, Kontoauszüge oder Ähnliches zu erbringen, um die Wohnanschrift zu belegen.

Wer ist ein wirtschaftlich Berechtigter?

Ein wirtschaftlich Berechtigter ist jede Person, die:

  • mindestens 25 % der Anteile hält, oder
  • tatsächlich Kontrolle ausübt – z. B. als Geschäftsführer, Treuhänder oder über anderweitige Einflussnahme

Die Angaben werden elektronisch an FinCEN übermittelt und in einer nicht öffentlichen Datenbank gespeichert.

Typische Praxisfälle: Wer muss melden?

Fall 1:

Ein deutscher Einzelunternehmer gründet eine US-LLC in Wyoming, um Softwareprodukte zu verkaufen. Obwohl er alleiniger Gesellschafter ist, muss er sich als wirtschaftlich Berechtigter bei FinCEN melden – inklusive Passkopie und Wohnadresse.

Fall 2:

Zwei Freunde gründen gemeinsam eine Corporation in Florida. Einer übernimmt die Geschäftsführung (CEO), der andere hält 30 % der Anteile, ist aber nicht operativ tätig. Beide gelten als wirtschaftlich Berechtigte.

Fall 3:

Ein Amazon-Händler nutzt eine US-LLC nur als Zwischenholding, mit dem Ziel, über die US-Struktur Bankkonten zu eröffnen. Auch hier greift die BOI-Meldepflicht – selbst wenn keine Geschäftstätigkeit in den USA stattfindet.

Fristen & Sanktionen

UnternehmensstatusFrist für BOI-MeldungNeugründung ab 2024innerhalb von 30 Tagen nach EintragungBestandsfirma (vor 2024)bis spätestens 31.12.2024Änderungenbinnen 30 Tagen

Verspätete oder unterlassene Meldungen können empfindlich geahndet werden:

  • 500 USD pro Tag
  • Bußgeld bis 10.000 USD
  • ggf. Strafverfahren bei vorsätzlicher Falschangabe

Auswirkungen auf Kontoeröffnungen

Die BOI-Meldung ist mittlerweile ein entscheidender Faktor bei der Kontoeröffnung in den USA:

  • Viele US-Banken und FinTech-Anbieter verlangen einen Nachweis über die erfolgte BOI-Meldung, bevor sie ein Geschäftskonto einrichten.
  • Ohne diese Meldung kann der KYC-Prozess (Know Your Customer) scheitern – selbst wenn alle anderen Unterlagen vorliegen.
  • Der Zugriff auf bestehende Bankkonten kann im Extremfall eingeschränkt oder verweigert werden, wenn FinCEN-Daten fehlen.

Auch europäische FinTechs, die US-Konten für LLCs anbieten (z. B. Mercury, Relay, Wise), richten sich zunehmend nach diesen Vorgaben.

Vergleich mit europäischen Transparenzregistern

Auch in der Europäischen Union gibt es seit einigen Jahren Pflichten zur Offenlegung wirtschaftlich Berechtigter, geregelt durch die 4. und 5. EU-Geldwäscherichtlinie. Die Umsetzung erfolgt jedoch auf andere Weise als in den USA.

Merkmal USA (FinCEN / BOI-Meldung) EU (z. B. Deutschland, Österreich)
Meldepflicht Ja, für fast alle Unternehmen Ja, für alle juristischen Personen
Zentrale Behörde FinCEN (Teil des US-Finanzministeriums) Nationale Register (z. B. Transparenzregister DE, Firmenbuch AT)
Zugänglichkeit Nur für Behörden und Finanzdienstleister (nicht öffentlich) In vielen Ländern ursprünglich öffentlich, aber seit 2022 stark eingeschränkt (EuGH-Urteil)
Erfasste Daten Name, Adresse, Geburtsdatum, Ausweisdaten Ähnliche Angaben, aber in vielen Ländern ohne Ausweiskopie
Rechtsfolgen bei Verstoß Strafgelder, Freiheitsstrafe möglich Bußgelder, Eintragungssperren; strafrechtliche Folgen eher selten
Anbindung an CRS (Common Reporting Standard) Kein Beitritt – USA übermitteln AML-Daten selektiv Alle EU-Staaten sind CRS-Mitglieder mit automatischem Informationsaustausch

Während die EU-Register stärker steuerlich motiviert sind und von einem automatischen Datenaustausch ausgehen, ist die US-Regelung selektiver, aber durchsetzungsstärker. Die USA behalten die Kontrolle über ihre Daten, erlauben aber Einblicke im Rahmen von Ermittlungen oder Compliance-Prüfungen.

Trotz unterschiedlicher Systeme nähern sich beide Regime in ihrer Zielsetzung an: Mehr Transparenz, weniger Missbrauch von Firmenkonstrukten.

Wie anonym sind US-Gesellschaften noch?

Trotz der neuen Meldepflichten bleiben US-Firmen nach außen hin weiterhin diskret:

  • Die BOI-Datenbank von FinCEN ist nicht öffentlich.
  • Nur bestimmte US-Behörden (FBI, IRS etc.) und ausgewählte ausländische Behörden bei Rechtshilfeersuchen erhalten Zugriff.
  • Banken und Finanzdienstleister dürfen die Daten nur mit Zustimmung des Unternehmens einsehen.

Das bedeutet: Für die Öffentlichkeit bleibt eine US-LLC oder Corporation nach wie vor weitgehend anonym.

Takeaways

Die BOI-Meldung ist kein symbolischer Akt, sondern ein verbindlicher Compliance-Schritt für alle Gründer. Sie steht nicht im Widerspruch zur traditionellen Anonymität von US-Gesellschaften, sondern markiert eine neue Schwelle:

  • Für legitime Geschäftsmodelle bleibt die Nutzung von LLCs weiterhin möglich.
  • Für kriminelle oder sanktionierte Strukturen wurde der Handlungsspielraum deutlich eingeschränkt.
  • Für ausländische Unternehmer bedeutet die BOI-Meldung eine zusätzliche Hürde – aber keine unüberwindbare.

Wer eine US-Firma gründet, sollte die BOI-Meldung von Anfang an mitdenken – vor allem, wenn eine Kontoeröffnung geplant ist.

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Gerne beantworten wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns dazu einfach an, chatten Sie mit uns oder senden Sie eine Email.

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