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Sollen englischsprachige Firmendokumente außerhalb der USA für behördliche Zwecke verwendet werden, so müssen diese in Ländern, in denen Englisch keine Amtssprache ist, mit einer Übersetzung in der Landessprache vorgelegt werden, was auch auf Deutschland, Österreich und die Schweiz zutrifft.
Nicht nur Behörden, sondern oft auch Banken, geben sich nicht mit einer einfachen, womöglich selbst gebastelten, deutschen Übersetzung zufrieden, sondern verlangen eine Übersetzung eines an inländischen Gerichten zugelassenen und beeidigten Übersetzers, der sich für die inhaltlichen Übereinstimmung des englischen Originals mit der deutschen Übersetzung verbürgt.
Insbesondere für die Anmeldung einer Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft oder die Gründung von inländischen Tochtergesellschaften ist eine solche Übersetzung in der Regel zwingend erforderlich.
Achtung: Die Beglaubigung eines Übersetzers wird oft verwechselt mit der Beglaubigung durch Behörden oder Notare. Der Unterschied: Ein staatlich beeidigter Übersetzer beglaubigt nicht das übersetzte Dokument, sondern er beglaubigt mit seinem Stempel seine eigene Übersetzung. Er versichert damit, dass diese Übersetzung inhaltlich dem übersetzten, englischen Original entspricht. Eine Beglaubigung von Behörden oder Notaren hingegen bestätigt die Richtigkeit der Angaben auf dem beglaubigten Dokument bzw. die Echtheit eines Dokuments als solches.
Ein Notar kann deshalb keine Übersetzungen beglaubigen und ein beeidigter Übersetzer umgekehrt keine Firmendokumente.
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