Ein “übliches” Stammkapital in diesem Sinne gibt es nicht.
Sinn und Zweck des Stammkapitals ist es generell, eine neue Gesellschaft mit Geld auszustatten, sodass diese in der ersten Zeit oder auch später Ausgaben bestreiten kann, sei es für Büromiete, Gehälter, die Erstellung einer Webseite oder auch eine Büroausstattung. Das bedeutet, das Stammkapital ist maßgeblich vom Finanzbedarf in der ersten Zeit anhängig. Ist dieser nicht so hoch, muss auch das Stammkapital nicht so hoch angesetzt werden.
Grundsätzlich ist für die Registrierung einer US-Gesellschaft kein bestimmter Betrag notwendig, Es genügt, wenn jeder Inhaber (Stockholder) eine Aktie zu 1,- USD zeichnet.
Das Stammkapital muss dabei nicht zwingend in Bar eingezahlt werden, sondern kann auch aus Sacheinlagen bestehen. In den meisten US-Staaten sind auch Dienstleistungen als Einlage erlaubt.
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