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Fragen zu:

#Stammkapital & Aktien

Muss das eingetragene Stammkapital einbezahlt werden?

Nein. Zum einen bezeichnet das eingetragene Stammkapital in den USA nur einen Höchstwert bis zu dem von der jeweiligen Firma Aktien ausgeben werden dürfen, weshalb dieses auch als genehmigtes Kapital (Authorized Capital) bezeichnet wird. Es ist aber keineswegs so, dass dieser Aktien dann auch ausgegeben werden muss, sondern die Firma kann die Aktien oder Teile davon auch nicht ausgeben.

Es kann so völlig problemlos auch ein sehr hohes Stammkapital gewählt und eingetragen werden kann wie etwa eine Million oder zehn Millionen Dollar, was manche Gründer wegen der – vermeintlichen oder auch tatsächlichen – Außenwirkung schätzen. Dem gegenüber steht, dass einige Staaten sich das bezahlen lassen, in Form von deutlich höheren Gründungsgebühren.

Auch wenn Aktien ausgeben wurden, muss der entsprechende Gegenwert nicht zwingend einbezahlt werden, weil es der Firma überlassen ist, ob sie diesen Betrag auch abruft im Sinne von eintreibt. Tut sie es nicht, dann besteht in diesem Fall allerdings eine offene Forderung dem Inhaber der Aktien gegenüber, die sich auch in der Bilanz niederschlägt als nicht einbezahltes Stammkapital.

Im Falle einer Insolvenz wird daraus eine Nachschusspflicht, d.h. der Insolvenzverwalter kann spätestens dann auf die Zahlung des vereinbarten Betrags für diese Aktien pochen und das Geld beim Aktionär eintreiben.

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