Als Alternative zur GmbH, als Aufganggesellschaft oder zum Steuern sparen - die irische Limited ist ein Chameleon.
Für die Errichtung einer Zweigniederlassung wird zunächst in Irland eine Limited gegründet und dann im Anschluss einfach beim Handelsregister (DE/AT) bzw. Firmenbuchgericht (AT) Vorort eine Zweigniederlassung angemeldet. Eine solche Zweigniederlassung verhält sich im Gebrauch dann genauso wie eine inländische GmbH: Die Firma ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Als Vertragspartner haftet sie für alle Verbindlichkeiten, wohingegen die Inhaber nur mit ihrer Einlage haften.
Auch steuerrechtlich sind solche Zweigniederlassungen den inländischen GmbHs gleichgestellt. Den Finanz- bzw. Steuerämtern ist es deshalb einerlei, ob es sich um eine irische Limited handelt oder eine GmbH, da es keine speziellen Vorschriften zu Limiteds gibt, sondern diese sind in Punkto Steuern inländischen Kapitalgesellschaften gleichgestellt, so dass auch kein spezialisierter Steuerberater bzw. Treuhänder nötig ist, da nur das inländische Steuerrecht, nicht jedoch das irische zum Tragen kommt.
Eine Limited eignet sich dabei für ausnahmslos alle erlaubten Geschäftszwecke, da die Rechtsform selbst hier - ebenso wenig wie eine GmbH - keinerlei Vorgaben macht. Besonders gut macht sich eine Limited immer, wenn ein gewisser internationaler Bezug vorhanden ist, da Limiteds weltweit wesentlich bekannter sind als GmbHs, die nur im deutschsprachigen Raum vorzufinden sind.