Als Alternative zur GmbH, als Aufganggesellschaft oder zum Steuern sparen - die irische Limited ist ein Chameleon.
Digitale Nomaden sind derzeit auf dem Vormarsch, denn nie war es einfacher, die Welt mit einem Laptop zu bereisen und nebenher auch noch Geld zu verdienen. Dem lustigen Vagabundenleben gegenüber steht die Kundschaft, die es weniger gerne sieht, wenn anstatt zu arbeiten nur neckisch am Pool geplantscht wird. Wer sich als Digitaler Nomade zu erkennen gibt, wird oft recht schnell in eine bestimmte Schublade gesteckt - mit entsprechenden Einbußen beim Umsatz. Insbesondere gilt das, wenn auf Vorkasse gearbeitet wird und Kunden Rechnungen oder zumindest Teilbeträge vorab zahlen sollen.
Die Lösung: Statt als Einzelunternehmer aufzutreten lassen sich die Geschäfte auch in eine irische Limited verpacken. Die passt nicht nur hervorragend zum betont internationalen Lebensstil, sondern die Firma kommt vor allem auch mit einer festen Geschäftsanschrift sowie einer festen Telefon- und Faxnummern daher, und suggeriert alleine dadurch ein gewisses Maß an Beständigkeit und Professionalität. Die Kunden haben eine feste Anlaufstelle, egal wo sich die Betreiber der Limited gerade befinden.
Der irische Steuersatz reduziert sich für Ausländer, die nicht in Irland ansässig sind, von den ohnehin schon traumhaften 12,5% auf noch traumhaftere 0%, da eine irische Limited nur dann in Irland steuerpflichtig ist, wenn sich der Sitz der Geschäftsleitung in Irland befindet, oder wenn eine reale Betriebsstätte dort unterhalten wird. Eine reine Mietanschrift alleine erzeugt indes keine Steuerpflicht in Irland.
Eine Steuerpflicht kann sich sehr wohl in einem anderen Land ergeben, insbesondere in solchen Ländern in denen sich die Geschäftsleitung länger als 183 Tage aufhält. Dazu muss es allerdings erst einmal kommen und selbst dann ist eine solche Steuerpflicht nach außen hin nicht ohne Weiteres ersichtlich, da bei einer irischen Limiteds erst einmal angenommen wird, dass sie in Irland versteuert.