Als Alternative zur GmbH, als Aufganggesellschaft oder zum Steuern sparen - die irische Limited ist ein Chameleon.
Gewerbesteuer wie sie in Deutschland erhoben wird, vor langen Jahren auch in Österreich, kennt das irische Steuersystem nicht, da es keine Unterscheidung in Gewerbe und Nicht-Gewerbe gibt und auch sind Solidaritätszuschläge und andere Zusatzabgaben in Irland unbekannt, so dass es bei den 12,5% Körperschaftssteuer auf Handelseinkünfte von Unternehmen dann auch tatsächlich bleibt.
In den Genuss der traumhaften, irischen Steuersätze kommen allerdings nur Firmen, die auch tatsächlich in Irland ansässig sind. Das bedeutet, dass die Geschäftsleitung Vorort sein muss bzw. dass es eine feste Betriebs- oder Fabrikationsstätte in Irland geben muss, was mit einer reinen Mietanschrift alleine nicht zu bewerkstelligen ist.
Geregelt werden transnationale Fälle durch so genannte Doppelbesteuerungsabkommen, die Irland schon vor langer Zeit auch mit Deutschland, Österreich und der Schweiz abgeschlossen hat und die einerseits zum Zweck haben eine Doppelbesteuerung in zwei Ländern zu vermeiden. Andererseits soll vermieden werden, dass in keinem Land Steuern bezahlt werden.
Ein irische Firma zahlt deshalb nicht automatisch und immer ihre Steuern in Irland, sondern über die Steuerpflicht entscheidet der Ort der Geschäftsleitung bzw. die Lage von realen - im Gegensatz zu virtuellen - Betriebsstätten.
Ein irische Firma ist insofern keine schnelle Steuersparlösung, die sich per Knopfdruck vom Schreibtisch aus errichten lässt und mit der sich die Steuerpflicht eines Unternehmens im Handumdrehen nach Irland verfrachten lässt. Sehr wohl können Unternehmen, die einzelne Geschäftsbereiche oder Funktionseinheiten tatsächlich nach Irland auslagern können, von den irischen Steuersätzen profitieren, wobei die Steuerersparnis um so größer ist, je größer die jährlichen Gewinne sind.
Für Einzel- oder Kleinunternehmer ist ein Umzug oder eine Auslagerung von Geschäftsbereichen nach Irland insofern nicht zwingend das Mittel der Wahl. Bei KMUs ab einer bestimmten Größenordnung aber, kann der Steuersatz in Teilbereichen allerdings tatsächlich faktisch halbiert werden, was freie Mittel schafft, die anstatt sie dem Finanzamt bündelweise in den Rachen zu stopfen, in das Unternehmen reinvestiert werden können um so ein schnelleres Wachstum zu gewährleisten.